Irmenach im Hunsrück

Römische Villa

Irmenach, Rhein-Hunsrück-Kreis

Römische Villa

Zu besichtigen: Topographie und Schutthügel einer römischen Villa, Grabhügel.

 

Anfahrt: Von der B327 Kastellaun in Richtung Mohrbach auf der L190 in Richtung Irmenach abbiegen. Nach etwa 500 m rechts am Waldweg parken, dem Waldweg etwa 300 m weit in den Wald folgen, den nächsten Weg nach links abbiegen, nach etwa 300 m liegt die Villa auf der linken Seite des Weges. Zum Grabhügel Römergrab, den Weg wieder zurück und etwa 300 m auf der L190 weiter in Richtung Irmenach bis zum nächsten Waldweg auf der linken Seite. Diesem Weg etwa 180 m weit folgen, der Grabhügel liegt rechts des Weges.

 

Südöstlich von Irmenach finden sich im nach Norden abfallenden Gelände in einer Quellmulde die Überreste einer römischen Villa. Ausgrabungen erfolgten bisher nicht, die Größe des römischen Gutshofes mit seinen Nebengebäuden ist bisher unbekannt.

Das Bild des ländlichen Siedlungsraumes in römischer Zeit war geprägt durch einzeln stehende Gutshöfe und Landgüter mit umfangreichem Grundbesitz. Der Begriff villa rustica hat sich als Bezeichnung für die bäuerlichen Wirtschaftsbetriebe der Römer bei uns eingebürgert, obwohl als zeitgenössische lateinische Namen eher fundus oder praedium rusticum gebraucht wurde. Die zum Hof gehörenden Äcker und Fluren nannte man ager, ein Begriff, der in unserem Wort Acker fortlebt.

Wichtigste Aufgabe der Gutsbetriebe war die Produktion von Nahrungsmitteln für die Truppen und für die Bevölkerung in Städten und Siedlungen bei den Kastellen. Je nach Standort wurde Ackerbau, Gemüse- und Obstanbau, Viehzucht und Holzwirtschaft betrieben.

Die fast explosionsartige Ausbreitung der Villen im 2. Jahrhundert geht wahrscheinlich auf staatliche Maßnahmen zurück. Neue Truppenlager wurden an der Grenze am Limes auf der rechten Rheinseite stationiert, was einen deutlichen Anstieg der Bevölkerungszahl zur Folge hatte. Neben der Zuweisung von Land an Veteranen der Auxiliartruppen siedelten sich vermehrt Zuwanderer aus anderen Reichsteilen neu an.

Eine richtungweisende Verordnung für die Reform der Agrarwirtschaft im Römischen Reich war die so genannte lex Hadriani, die von Kaiser Hadrian (117-138 n. Chr.) erlassen wurde. Wesentliche Teile der Neuerung betrafen die Güter des Kaisers selbst, der größter und reichster Landbesitzer in den Provinzen war. Um die Bewirtschaftung seiner Ländereien zu verbessern, konnte das Land jetzt verpachtet werden. Die Pächter parzellierten die Ländereien und konnten diese an Siedler mit fest umschriebenen Aufgaben unterverpachten. Unter bestimmten Voraussetzungen gestattete die lex Hadriani auch die Inbesitznahme von bis dahin herrenlosem Land.

Im 2. und 3. Jahrhundert waren die Landschaften im Hinterland der römischen Grenzen mit tausenden von villae rusticae besiedelt. Vergleichbar mit heutigen Aussiedlerhöfen lagen sie inmitten ihrer Äcker und Weiden.

Wie Perlen an einer Schnur reihten sich die Gutshöfe entlang der Flüsse bis hinein in die weit verzweigten Seitentäler. Die Siedlungsdichte in römischer Zeit war in einigen Regionen höher als heute.

Etwa 300 m entfernt liegt südwestlich oberhalb der Villa der Grabhügel „Römerhügel“. Weitere Grabhügel finden sich im Wald westlich der L190. Kurz vor Irmenach liegt links des Abzweigs nach Beuren ein Grabhügel.

 

M. Thoma