Schiffsmühlen auf dem Rhein bei Spay
Unter einer Mühle auf einem fließenden Gewässer kann man sich heute kaum noch etwas vorstellen.
Im Unterschied zu den Mühlen auf dem Land, deren Wasserräder durch Bachwasser angetrieben wurden, befand sich die Betriebseinrichtung einer Flussmühle in einem hölzernen Aufbau eines schwimmenden Wasserfahrzeuges.
Im Bootshaus befand sich das Mahlwerk und diente dem Müller und den Mahlknechten als Unterkunft zum Wohnen und Schlafen. Es bot außerdem Platz zur Lagerung der Säcke mit Getreide und Mehl.
In der Mitte einer auf dem Schiff aufliegenden Welle befanden sich große Schaufelräder. Sie wurden von der Strömung angetrieben und setzten das Mahlwerk in Bewegung. Für den Halt des Schiffes sorgten Anker und vom Ufer ausgelegte Leinen und Ketten. Die Genehmigung zum Auffahren einer Mühle erteilten die jeweiligen Landesherren gegen eine Abgabe in Form von Getreide, Mehl oder Geld als Wasserpacht.
Der zum Betrieb einer solchen Mühle günstigste Platz lag im Bereich der Hauptströmung. Dort gewährleistete die Wasserkraft eine optimale Geschwindigkeit der Mühlsteine. Im Gegensatz zu den Landmühlen, die auf den Wasserstand der Bäche angewiesen waren, war auf den Flüssen, auch in den Sommermonaten, stets ausreichend Wasser vorhanden.
Weil auch die Schiffe bei Talfahrt die Strömung nutzten, forderten die Konzessionsbedingungen für den Fall gefährlicher Begegnungen, dass ständig jemand auf der Mühle anwesend sein musste, damit die Mühle aus dem Weg gesteuert werden konnte.
Auch zwischen der Salmgasse und der Alten Fischergasse lag vor 1814 eine Mühle auf dem Rhein. 1823 bemühte sich der Schiffer Jakob Zils aus Niederspay um die Genehmigung wieder eine Mühle auffahren zu dürfen. Die Genehmigung wurde mit der Begründung verweigert, der Betreiber stehe im Verdacht, die Mühle für Schleichhandel benutzen zu wollen. Die Wasserstraße zwischen dem Niederspayer Ufer und dem Braubacher Grund, im Volksmund „Münnekännel/Müllekännel“ genannt, bot wegen einer starken Strömung einen idealen Platz für Schiffsmühlen.
Ein 1836 erneut gestellter Antrag von Johann Dorweiler und Johann Arnold Mathy wurde ebenfalls abgelehnt. 1842 legte Mathy erneut einen Antrag vor; jetzt bekam er die Genehmigung. Da er aber in der zugesicherten Zeit mit dem Bau nicht begonnen hatte, erlosch die Genehmigung Ende Oktober 1844.
Noch einmal erbat sich Andreas Lauer 1856 die Genehmigung, oberhalb der Alten Kirche in Höhe der Salmgasse, eine Mühle auffahren zu dürfen, da es in Ober- und Niederspay – so seine Begründung - keine Mühle gebe und die Bewohner genötigt seien, in Braubach mahlen zu lassen. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Tatsächlich wurde seit 1850 keine Schiffsmühle mehr am Rhein genehmigt.
Text: Gemeinde Spay; redakt. Bearb. S.G.