Büdesheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Büdesheim bei Karl Johann Brilmayer

Büdesheim, im ehemaligen unteren Nahegau gelegen, kommt urkundlich zum erstenmal im Jahr 1074 unter dem Namen Buodenesheim vor. In späteren Urkunden heißt es Budensheim (1154), Budinsheim (1181), Buetensheim (1184), Butinsheim (1190), Buthinsheym (1222), daneben auch schon Büdesheim, gewöhnlich mit dem Zusatz "bei Bingen" oder auch "am Eysenberg", wohl zur Unterscheidung von dem bei Alzey gelegenen Erbes-Büdesheim.

Die Hoheit über Büdesheim mit allen Rechten scheint im Jahr 983 an das Erzstift Mainz gekommen zu sein, als Kaiser Otto II. dem Erzbischof Willigis Bingen und Umgebung zum Geschenk machte. Doch beanspruchte diese Herrschaft im 13. Jahrhundert das St. Stephansstift zu Mainz, welches daselbst bedeutende Güter besaß. Darüber entstanden, namentlich aber über die Vogteilichkeit, in der Folge viele Streitigkeiten. Von 1225 bis 1346 finden wir das Geschlecht der Hohenfels als Lehensträger des Stiftes im Besitz der Vogteilichkeit von Büdesheim. Im Jahr 1346 verzichtete Tilmann von Hohenfels für sich und alle seine Nachkommen auf das Drittel der Vogtei, welches er vom St. Stephansstift zu Lehen trug. Dabei erklärten der Schultheiß und die Schöffen von Büdesheim auf ihren Eid, dass die Herren des St. Stephansstiftes "rechtlich herren weren des selben Dorffes zu Budinsheim, als si noch hud diz tages sint und sin soln und daz die eigenschaft, vauthe, herschaft, gericht und alle recht in dem selben dorffe in und irm stifte von alder her zu gehort haben und noch zu gehoren". Als bald darauf neue Streitigkeiten entstanden, entschied Erzbischof Gerlach zu Mainz, den die streitenden Teile zum Obmann gewählt hatten, am 25. Juni des Jahres 1354 zugunsten des St. Stephanstiftes. Neue Streitigkeiten entstanden, als am 22. Januar 1363 Kaiser Karl IV. das Dorf Büdesheim bei Bingen gelegen, das ihm und dem Heiligen Römischen Reich von alters her angehört habe, aber unrechtmäßig entfremdet worden sei, mit Gericht, Vogtei, Nutzen und allem anderen Zubehör dem Erzbischof Gerlach zu Mainz, seinem Neffen, übertrug und den Vogt, Schultheioß, die Schöffen und Leute des Dorfes auffordert, dem Erzbischof von Kaisers und Reichswegen den Huldigungseid zu schwören. Diese Streitigkeiten wurden im Jahr 1385 dahin geschlichtet, dass Büdesheim das St. Stephansstift als Herren anerkennt, dem alle Rechte, insbesondere auch die Vogtei zustehe. Von neuem wurden diese Rechte verbrieft auf einem Dingtag zu Büdesheim am 24. April 1441, indem die Schöffen des Gerichtes daselbst versicherten, dass "Dechandt und Kapitul des St. Stephansstiftes rechte Oberherren seind deß dorffs Büdesheim, auch deßelben Gerichts, Wasser, Weyd, Wälde". Später geriet das Stephanstift wegen der Vogteilichkeit in Streit mit dem Erzstift. Auch dieser wurde im Jahr 1676 durch einen Vergleich beseitigt, der im Jahr 1716 noch nähere Bestimmungen erhielt. Die Oberhoheitsrechte wie Heeresfolge, Musterung, Schatzung sollten dem Erzstift zustehen, während die Vogtei dem Stephansstift verblieb. Büdesheim gehörte zum Amt und zur späteren Amtskellerei Algesheim bis zur Auflösung des Kurstaates. Es hatte einen eigenen Zöllner, der zugleich Schatzungskollektor war.