Dalsheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Dalsheim bei Karl Johann Brilmayer

Dalsheim im alten Wormsgau kommt unter dem Namen Dagolfesheim in den Jahren 765-866 im Lorscher Schenkungsverzeichnis 21 Mal vor. Zum größten Teil betrafen die Schenkungen Weinberge. Im früheren Mittelalter gehörte der Ort den Grafen von Leiningen, aber auch die Herren von Bolanden übten Gerichtsbarkeit daselbst aus. Im Jahr 1395 verzichtete Graf Friedrich von Leiningen zugunsten des Pfalzgrafen Ruprecht bei Rhein auf alle Rechte und Ansprüche an das Dorf Dalsheim und empfing dafür ein Viertel des Dorfes von dem Pfalzgrafen zu Lehen. Über die Veräußerung Friedrichs entstanden Streitigkeiten in der Leiningschen Familie, die 1539 Pfalzgraf Otto von Mosbach als Vormund des Kurfürsten Ludwig IV. im Sinne der Aufrechterhaltung des Vetrags entschied. Nach dem Erlöschen des Friedrich'schen Mannesstammes fiel auch der zu Lehen getragene vierte Teil von Dalsheim an die Pfalz und das Dorf blieb seitdem bei derselben bis zur großen Umwälzung am Ende des 18. Jahrhunderts. Es war dem Oberamt Alzey unterstellt.