Dienheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Dienheim bei Karl Johann Brilmayer

Anmerkungen von Wigbert Faber, Dienheim am 3.6.2016: Was Brilmayer zu Dienheim hinsichtlich Fulda, Eberbach und Paterhof schreibt ist falsch, denn er hat die Beschreibung zu Dienheim von Widder ungeprüft abgeschrieben (was auch noch einige andere Historiker und Heimatforscher nach ihm getan haben). Goswin Widder hat in seiner Beschreibung der Pfalz im Jahre 1787 zu Dienheim das Kloster Johannesberg bei Fulda mit dem Kloster Johannesberg im Rheingau verwechselt:

Dienheim lag im alten Wormsgau und wird schon im Jahr 756 in einer Schenkung von Wingerten durch den Grafen Leidrat an das Kloster Fulda unter dem Namen Deinenheim genannt. Später hieß es Dienenheim (764), Dienheim (769), Deninheim (774), Denheim (789), Teinenheim (811), Dynheim (1222), Dininheim (1289).

Dienheim gehörte ursprünglich dem Reich, wurde aber im Jahr 782 durch Karl den Großen dem Kloster Fulda geschenkt, welches schon in den vorhergehenden Jahren durch zahlreiche Schenkungen reichen Besitz daselbst erhalten hatte. Auch das Kloster Lorsch und die Abtei Prüm im Erzbistum Trier waren in der Gemarkung des Dorfes reich begütert. Die der Abtei Fulda zugehörigen Güter und Gerechtsame wurden der dem Kloster zugehörigen Abtei Bischofsberg im Rheingau zugewiesen. Im Jahr 1131 kaufte Erzbischof Adalbert I. von Mainz einen großen Teil dieser Güter für 50 Mark Silber und wendete sie dem neu errichteten Zisterzienserkloster Eberbach im Rheingau zu. Die Mönche von Fulda verwendeten den Ertrag zur Einrichtung ihres großen Hofgutes, des Paterhofes, zu Dienheim. Ungeachtet dieser Stiftungen und Verkäufe behielt die Abtei Fulda noch die Hoheits- und Vogteirechte über den Ort, welche die Herren von Dune, Grafen von Falkenstein, von ihr zu Lehen erhielten und diese wieder an das alte Geschlecht von Dienheim, das sich nach dem Ort benannte, im Unterlehen gegeben hatten. Auch besaß die Abtei in der Dienheimer Gemarkung einen großen Feldbezirk mit eigenem Gericht, womit sie die Stadt Oppenheim belehnt hatte. Da ein Helferich von Dienheim sein Lehen um 200 Pfund Heller verpfändet hatte, so verkauften im Jahr 1423 der Dekan und der Konvent der Abtei Fulda mit Willen ihres Abtes und Propstes auf dem St. Johannesberg das oben genannte Gericht an Bürgermeister und Rat der Stadt Oppenheim um 400 Gulden, womit die Verpfändung des Helferich von Dienheim eingelöst werden sollte, auch war die weitere Bedingung, dass es ein Mannlehen bleiben und von einem Ratsherren empfangen werden solle. Die Vogtei aber mit aller Obrigkeit, Herrlichkeit und Gerechtigkeit verkaufte Weigand von Dienheim und seine Frau Agnes im Jahr 1495 an Kurfürst Philipp von der Pfalz, wie sie dieselbe von Wirich von Dune, Herren von Falkenstein zu Lehen getragen hatten, um 600 Gulden erblich, ledig und eigen und wiesen auch die Untertanen zur Huldigung an. So kam Dienheim an Kurpfalz und blieb bei derselben unter dem Oberamt Alzey bis zu den Wirren am Ende des 18. Jahrhunderts.