Hechtsheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Hechtheim bei Karl Johann Brilmayer

Hechtsheim kommt urkundlich zuerst im 9. Jahrhundert vor. Im Jahr 808 schenkt Bodilpraht dem Kloster Fulda einen Platz in Hehhidesheim im Wormsgau. Später heißt es Hehedesheim (1100), Hechesheim (1261), Hexheim (1262), Hechdensheim (1274), Hechisheim (1280), Heckesheim (1303), Hegsheim (1485). Hechtsheim war wie alle umliegenden Orte von Mainz schon früh Eigentum der Erzbischöfe von Mainz. Die Vogteilichkeit über dasselbe haten die Erzbischöfe der mächtigen Familie von Bolanden in Lehen gegeben. So finden wir Hechtsheim im Jahr 1313 als ein erzstiftisches Mainzisches Lehen im Besitz der Falkenstein-Münzenbergischen Linie der von Bolanden und Erzbischof Peter von Mainz bewilligte in diesem Jahr auf die Bitte Philipps III. von Falkenstein, des Älteren, dass Udilhild, Gemahlin Philipp IV. von Falkenstein, des Jüngeren und ihre Töchter die Dörfer Weisenau, Hechtsheim und Vilzbach als Lehen besitzen sollten. Das Dorf Hechtsheim behielt die Falkenstein-Münzenbergische Linie als ein Mainzer Lehen. Als aber im Jahr 1418 mit Werner von Falkenstein, Erzbischof von Trier, diese Linie im Mannesstamm erlosch, fielen die Besitzungen derselben an die Kinder seiner damals bereits verstorbenen beiden Schwestern Luitgarde und Agnes. Die erstere war vermählt mit Eberhard von Eppstein, die letztere mit Otto von Solms. Bei der im Jahr 1420 erfolgten Gütertrennung fiel Hechtsheim (und das nahe gelegene Weisenau) an die Töchter der Agnes von Falkenstein, Anna und Elisabeth von Solms, von denen die erstere an Gerhard Graf von Sayn, die letztere an Dietherich I. von Isenburg-Büdingen verheiratet war. Zu dieser Teilung gaben die drei übrigen Geschwister, die Grafen Bernhard und Johann von Solms und Agnes von Solms, verheiratet mit Ludwig von Birneburg, ihre Zustimmung. Somit war Heschtsheim (und Weisenau) vom Jahr 1420 an in gemeinschaftliche Besitz von Sayn und Isenburg. Im Jahr 1486 kam der Saynische Anteil durch Kauf ebenfalls an Isenburg.

Wie lange Isenburg im Besitz von Hechtsheim und Weisenau blieb, ist unbekannt, aber noch im Jahr 1559 war der Graf Reinhard von Isenburg im alleinigen Besitz von Hechtsheim. In der Folge verpfändeten die von Isenburg die Orte Hechtsheim und Weisenau an die Grafen von Schönburg und im Jahr 1662 wurde der Graf Johann Karl von Schönburg durch ein kaiserliches Dekret in den Besitz des ganzen Dorfes Hechtsheim und des Isenburgischen Anteils von Weisenau gesetzt. Am 27. Januar 1658 verkaufte sein Sohn Emanuel Maximilian Wilhelm, nach dem Tod des Vaters, das Dorf Hechtsheim und seinen Anteil an Weisenau, so wie beides vorher dem Grafen von Isenburg gehört hatte, an den Mainzer Domdekan Johann von Heppenheim, genannt von der Saale und entließ in seinem Schreiben, datiert von Frankfurt, am nämlichen 27. Januar 1658 seine Untertanen ihres Eides und ihrer Pflichten. Am 5. Februar 1658 huldigten beide Gemeinden ihrem neuen Herrn in Hechtsheim, wohin die Bürger von Weisenau eingeladen worden waren. Über die Feier der Huldigung wurde ein eigener Notariatsakt aufgenommen, welcher sich im Großherzoglichen Staatsarchiv zu Darmstadt befindet. Nach demselben geschah die Huldigung in dem Schönburgischen Hof zu Hechtsheim, weil das Rathaus zerfallen war. Nach der Huldigung nahm der Domdekan den seitherigen Schönburgsichen Beamten auch zu seinem Amtmann an und setzte ihn in sein Amt ein. Bei der Mahlzeit überreichten drei Jungfrauen des Ortes dem neuen Herrn einen Rosmarinstrauß und brachten die Glückwünsche des Dorfes dar.

Doch die neue Ortsherrschaft dauerte nicht lange. Noch in demselben Jahr trat der Kurfürst von Mainz, Johann Philipp von Schönborn, in den Kauf seines Freundes und Vetters. Durch eine Urkunde vom 20. September 1658 versprach er ihm auf Ehre und auf sein fürstliches Wort, ihn gänzlich schadlos zu halten. So war endlich das Erzstift Mainz im Besitz des der Stadt so nahegelegenen Dorfes Hechtsheim. Es verblieb bei demselben bis zum Untergang des Kurstaates am Ende des 18. Jahrhunderts.