Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.
Lonsheim bei Karl Johann Brilmayer
Lonsheim wird schon im 8. Jahrundert in Schnekungen an die Klöster Lorsch und Fulda erwähnt. Es lag im Wormsgau und hieß früher Laonisheim (775), Lonesheim (857), Lohengesheim (1234).
Lonsheim war wildgräflich-kyrburgisch. Bei der Teilung zwischen den Wildgrafen Friedrich und Otto von Kyrburg am 11. November 1375 fielen die Güter in Lonsheim dem Wildgrafen Otto zu. Die Grundherrschaft des halben Dorfes hatte ein dort ansässiges Rittergeschlecht von der Wildgrafschaft zu Lehen. Am 3. September 1398 gab Heinrich Bock von Lonsheim sein Lehen, bestehend in der Hälfte des Dorfes und Gerichtes Lonsheim, den Wildgrafen von Kyrburg zurück, die es dem Werner von Albig reichten. Am 1. August 1426 stellte Werner von Albig einen Revers über dieses Lehen aus, nämlich über die Hälfte des Dorfes Lonsheim mit Gericht, Gefällen, Zinsen, Vogtei, Wasser, Weide und Wald. Man erkennt daraus, dass die Hochgerichtsbarkeit nicht zu diesem Lehen gehörte, sonst wäre sie in der Aufzählung angeführt.
Die Landesherren benutzten das Dorf öfters als Pfandobjekt, wenn sie Geld aufnahmen. So verpfändete im Jahr 1368 Wildgraf Friedrich von Kyrburg seinen Anteil an demselben, sowie an den Dörfern Flonheim und Uffhofen an Pfalzgraf Ruprecht I. um 1000 Pfund Heller mit dem Recht der Wiedereinlösung; dieses Rücklösungsrecht übertrug im Jahr 1411 der Wildgraf Johann an den Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig III. um 1600 Gulden.
Am 3. Mai 1439 verpfändeten Johann Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein, seine Gemahlin Elisabeth von Hanau und sein Bruder Gerhard dem Anthis von Heppenheim genannt vom Sale ihr Dorf und Gericht Lonsheim bei Bornheim mit allem Zubehör und aller seiner Freiheit, vorbehaltlich der 46 Malter Korn, welche die Gemeinden in Lonsheim den Wildgrafen jährlich zu liefern hatte, für 1000 chwere Mainzer Goldgulden. Schultheiß, Schöffen und Gemeinde sollten dem neuen Gerichtsherren huldigen und schwören. Anthes von Heppenheim versprach darauf unterm 10. Juni, dass er das Dorf und Gericht gegen die 1000 Goldgulden wieder dem Wildgrafen zurückstellen wolle. Später erwarben Anthes und Hermann von Heppenheim auch den Anteil derer von Albig als Pfandschaft für 3 bzw. 5 Jahre (1445, 1457). Die Einlösung muss erfolgt sein, weil noch im Jahr 1601 der Wild- und Rheingraf Otto bei dem Kurfürsten Friedrich IV. ansuchte, ihm gegen Abtretung seiner Rechte in Wörrstadt die pfälzischen Leibeigenen zu Lonsheim, Flonheim, Uffhofen und Bornheim zu überlassen und zu Lehen zu übertragen. In dem Teilungsvertrag zwischen den Gebrüdern Johann, Johann Casimir und Otto, Wild- und Rheingrafen, wegen ihrer väterlichen Erbschaft vom 11. September 1607, wurde festgelegt, dass Lonsheim, welches mit Dhaun in Gemeinschaft gehörig sei, mit allen Gefälen gemeinschaftlich bleiben und die Renten zur Schuldentilgung dienen sollen. Als endlich die Rheingrafen sich in den Streit über das pfälzische Wildfangrecht eingelassen hatten, mussten sie nach Beilegung des Streites dazu einwilligen, im Jahr 1679 die Dörfer Lonsheim und Schierfeld an Kurfürst Karl Ludwig abzutreten. von dieser Zeit an blieb das Dorf bei Kurpfalz bis zum Untergang derselben. Es gehörte zum Oberamt Alzey.