Wartenbergisches Schloss in Mettenheim
Mettenheim, schon in römischer Zeit besiedelt, wurde erstmals im Jahr 765 in der schriftlichen Überlieferung des Klosters Lorsch genannt. Mettenheim war alter Besitz der Grafen von Leiningen. Sie sahen Mettenheim als Eigentum an, obwohl es wahrscheinlich ein Wormser Lehen gewesen ist. Die Grafen hatten sich zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt eine Burg im Ort errichtet. Diese hatten sie den Kämmerern von Worms verlehnt, die bereits im 13. Jahrhundert die Orts- und Gerichtsherrschaft als Lehen besaßen. Am 21.7.1403 bekannte Ritter Heinrich Kämmerer, einen Teil der burge zu Mettenheim und des Dorfes Mettenheim dem Mainzer Erzbischof Johann verpfändet zu haben. Er versprach, in Zukunft solche Verpfändungen nur noch mit Zustimmung Graf Emichs von Leiningen, seines Lehnsherrn, vorzunehmen. Gleichwohl waren burge unde dorffe zu Mettenheim im Jahr 1418 immer noch im Pfandbesitz des Mainzers. In den folgenden Jahrzehnten wurden Teile Mettenheims verschiedenen Linien des Hauses Leiningen zugeteilt. So kam Mettenheim 1560 an Johann Philipp von Leiningen-Hartenburg, dessen Nachfolger das Dorf 1690 an Graf Johann Casimir von Leiningen-Falkenburg verpfändete. Sein Nachkomme, Graf Emich Christian von Leiningen-Falkenburg, lebte in Frankfurt. Der Spielsucht verfallen war er schließlich gezwungen, das Dorf Mettenheim für 14.000 Gulden an den Bankier Jakob Compoing zu verkaufen. Dieser ließ sich den Verkauf 1701 von Kaiser Leopold I. (1658-1705) mit einem Schutzbrief bestätigen. Doch der geschäftstüchtige Bankier verkaufte 1709 den Ort gegen den Widerstand des Hauses Leiningen an den Reichsgrafen (seit 1707) Johann Kasimir Kolb von Wartenberg, der sich am 12.7.1709 im Dorf huldigen ließ. Der Wartenberger erhob Mettenheim zu seiner Residenz und soll zunächst in der alten leiningischen Burg gewohnt haben.
Als Mettenheim 1725 durch einen Großbrand schwer verwüstete wurde, legte Graf Kasimir, der Sohn des 1712 verstorbenen Johann Kasimir, im Jahr 1726 den Grundstein zu einem Residenzschloss. Unter Kasimirs Sohn Friedrich Karl, der 1772 in der Regierung nachfolgte, wurde das immer noch nicht fertiggestellte Schloss noch bedeutend erweitert. Friedrich Karl unterhielt einen glänzenden Hofstaat mit vielen Bediensteten und ließ sein Schloss von einer kleinen Wachmannschaft bewachen. Wegen der Kosten dieser aufwändigen Hofhaltung geriet der Schlossherr ebenso wie sein ihm nachfolgender Sohn Ludwig (1784) in wachsende Geldschwierigkeiten. So verpachtete die Familie schließlich das Schloss nebst Hof, Stall, einer Reitschule sowie 5,7 Hektar Ackerland und Weinberge an die Familien Rudolph Müller und Konrad Günther. Als die Franzosen Ende des 18. Jahrhunderts Rheinhessen besetzten, wurde Graf Ludwig von Wartenberg aus Mettenheim vertrieben. Das ermutigte die über die Herrschaft der Wartenberger empörten Bauern, das Schloss im Jahr 1804 zu plündern und zu verwüsten. Bei dieser gewaltsamen Aktion wurde auch das Schlossarchiv verwüstet bzw. ein Raub der Flammen. Die Schlossruine wurde noch im gleichen Jahr für 18.100 Francs (Schätzpreis 6.182 Franc) an Johann Georg Wenzelburger und Karl Rau aus Mettenheim sowie Philipp Rudolf Hirsch aus Alsheim auf Abbruch versteigert. Die Steine des Schlosses wurden zum Bau neuer Häuser verwendet. Noch heute findet man zahlreiche Steine in den benachbarten Häusern sowie in anderen Gebäuden des Ortes eingemauert. Das Gelände, auf dem einst das Schloss gestanden hat wechselte danach mehrfach den Besitzer und wurde schließlich in Parzellen aufgeteilt.
Baubeschreibung
Die mittelalterliche Burg stand – so vermutet dies Jost - an der Stelle des Wohnhauses des Jakob Devus III., das „die Burg“ genannt wurde. Das 1726 begonnene Schloss ist heute verschwunden. Es stand, wie das alte Grundbuch der Gemeinde aus dem Jahr 1806 deutlich zeigt, am nördlichen Ende des Dorfes. Der Umfang des Schlossgebäudes ist in dem heute als Garten, als Weinberg und als Wohnhaus mit Garten angelegten Terrain deutlich zu erkennen. Es bestand aus einem Hauptbau mit zwei Flügeln, von denen jedoch der linke zur Zeit der Zerstörung noch nicht ausgebaut war. Der Beschreibung nach muss es ein in französischem Stil angelegter Bau gewesen sein. Auf der dem Dorf zugewandten Seite des Schlosses befanden sich Wohnungen für die Dienerschaft, Remisen sowie Gebäude für Kutschen und Pferdeställe. Gegenüber dem Schloss, zum Rhein zu, lag ein Lustgarten, der sog. Herrengarten. Er ist noch heute deutlich als solcher auszumachen. Das Wasser für die ehemals vorhandenen fünf Springbrunnen in diesem Lustgarten wurde über Tonröhren vom sog. Börnchen herbeigeführt. Die Wasserleitung führte durch die herrschaftliche Küche und den Vorplatz in den Herrengarten. Auf der Seite des Schlosses nach Alsheim zu lag der „Küchengarten“. Der Acker, auf dem sich dieser „Küchengarten“ ehemals befand, gehörte Anfang des 20. Jahrhunderts dem Landwirt Jakob Günther II. In Richtung Dorf stand der Marstall, davor die Reitbahn. Hinzu kamen ein Weingarten und ein Keller. Um das Dorf herum, bis zum Michelsberg hin, zog sich die sog. Fasanerie, ein parkähnliches Lustwäldchen mit Fischteichen und Fasanen besetzt.
Nachweise
Redaktionelle Bearbeitung: Stefan Grathoff
Verwendete Literatur:
- Grathoff, Stefan: Mettenheim. In: Pfälzisches Burgenlexikon.
- Unter Zuhilfenahme von: Bechtolsheimer 1916, S.350; Brilmayer 1905, S.305; Dehio, Rheinland-Pfalz/Saarland 1984, S.673; Jost 1907, bes. S.29-32; Schieder 1987, S.20; Tillmann 1958-61, S.655; Wörner 1887, S.92f.
Aktualisiert am: 10.09.2014