Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.
Mommenheim bei Karl Johann Brilmayer
Mommenheim erscheint urkundlich zum erstenmal im Jahr 764 und öfters während des 8. Jahrhunderts in Schenkungen an das Kloster Lorsch. Es lag im Wormsgau und hieß Momenheim (764), Mumenheim (765), Mominheim (766), Momonheimo (771), Muomomheim (812), Monunnheim (867), Muminheim (1091), Mummenheim (1145), Momenheim (1485), Mommernheim (1519).
Durch viele Schenkungen hatte das Kloster Lorsch reichen Besitz im Dorf und seiner Gemarkung erhalten, auch das Kloster Fulda war um diese Zeit (8. Jahrhundert) shon daselbst begütert. Im Jahr 1190 finden wir in einem Lehensverzeichnis Werner II. von Bolanden die Gerichtsbarkeit von Mommenheim als ein Lehen des Wildgrafen. Zahlreich sind die Urkunden über Mommenheim aus dem 13. Jahrhundert; viele Mainzer Kirchen waren um diese Zeit in der Gemarkung begütert und stritten oft mit den Herren des Ortes über die Freiheit ihrer Höfe.
Der Ort gehörte damals den Herren von Hohenfels, welche von dem Bruder des im Jahr 1190 mit der Gerichtsbarkeit belehnten Werner II. von Bolanden abstammten. Am 19. Dezember 1276 gab Philipp von Hohenfels den Rittern, Edlen, Hübnern geistlichen und weltlichen Standes und allen Einwohnern in seinem Dorf Mommenheim, angesichts des treuen und fruchtbringenden Gehorsams, den sie ihm bewiesen, das Dorf selbst mit allen Rechten auf ewige Zeiten zu Lehen. Er behielt kein Recht weiter als dasjenige des Lehensherrn, aufgrund dessen er von dazu ausgewählten Personen den Lehenseid zu verlangen hatte. Durch diese Verleihung war Mommenheim ein freies Dorf geworden, das nicht in unmittelbarem Besitz eines Herren stand, sein eigener Gerichtsherr war und sich selbst verwaltete.
Die Oberlehensherrlichkeit blieb bei den Hohenfelsern und der von ihnen abstammenden Linie Hohenfels-Reipoldskirchen, die Freiheit des Dorfes verwandelte sich aber in eine Herrschaft einiger adeligen Familien, welche es von den Oberlehensherrn zu Lehen erhielten. Solche Familien waren um die Wende des 15. und 16. Jahrhunderts, wie wir aus einem Eintrag der Pfälzer Copialbücher ersehen, die folgenden: der Ober-Schultheiß, Schlitterer zu Nirsthein, Junkher Köth zu Udenheim, Junkher Partenheim von Walbronn, Junkher Wolffen von Dalburg, Junkher Friderich von Moßbech zu Nierstein, Junkher Frettenheim zu Alßheim.
Am Anfang des 16. Jahrhunderts starben die Herren von Hohenfels und Reipoldskirchen aus. Die Besitzungen gingen über an die Grafen Johann Kasimir und Steno Löwenhaupt. Des letzteren Tochter Elisabeth Amalia heiratete 1628 Philipp Dieterich, Graf zu Manderscheid. Nach dem Dreißigjährigen Krieg waren im Besitz der Herrschaft Reipoldskirchen die Grafen Gustav Adolf und Alexius Löwenhaupt, sowie die oben genannte Elisabeth Amalia; später deren Kinder, Maria Elisabeth, Gemahlin des oben genannten Alexius und deren Bruder, Herrmann Franz Graf zu Manderscheid, gestorben 1686. Ob die jedesmaligen Besitzer der Grafschaft die Oberlehensherrlichkeit über das Dorf Mommenheim ausübten ist nicht fest zu stellen. Das Dorf selbst war um diese Zeit im Besitz mehrerer Ganerben. Dieselben bestellten aus sich heraus den Oberschultheiß; die Verwaltung des Orts war in den Händen des Schultheißen.
Als ganerbliche Oberschultheißen erschienen um diese Zeit Crato Cuno von Leyen, 1654; er hate einen Hof in Mommenheim; Eberhard von Leyen, 1664, 1667 und 1681; Hans Georg Köth von Manscheid, amtmann zu Nieder-Olm, 1672; Johann Freiherr von Dalberg, 1654-1672; Fritz Dieterich Freiherr von Dalberg, 1676-1679; von 1683 an findet sich der Oberschultheiß Hans Reinhard von Walbrunn; schon im Jahr 1681 erscheint J. P. Lucas Köth von Manscheid als adeliger Oberschultheiß, derselbe in den Jahren 1693, 1694 und 1697.
Im Jahr 1681 traf Mommenheim ein eigentümliches Schicksal. Es gehörte nämlich zu denjenigen Orten, welche durch die Reunionskammern Ludwigs XIV. mit Frankreich reuniert wurde. Nach dem Frieden von Nimwegen (1679), der dem zweiten Raubkrieg Ludwigs XIV. ein Ende machte, begann derselbe aus den früheren Friedensschlüssen die entlegensten und unbegründesten Ansprüche auf seine Oberhoheit über deutsche Gebiete hervor zu suchen. Er richtete sogenannte Reunionskammern ein, vor welche er die Berechtigten zur Huldigung lud; wenn sie nicht erschienen, ließ er das Land besetzen und verwalten. Auch Mommenheim kam unter französische Oberhoheit. Wir wissen nicht, aus welchem Anspruch oder vielmehr Vorwand hin es geschah. Die Ganerben hatten sich unterworfen und sie verloren auch den Besitz nicht, aber die fremde Gewalt griff doch, wo es ihr gut dünkte, in das Regiment ein. Erst der Friede von Ryswick, 1697, machte dieser französischen Oberhoheit wieder ein Ende.
Mommenheim blieb ganerbschaftlich bis zur Besitzergreifung durch die Franzosen am Ende des 18. Jahrhunderts.
Das Dorf gehörte im 13. Jahrhundert zu den Orten, welche verpflichtet waren, die Mauern und Gräben der Stadt Mainz unterhalten zu helfen.