Westhofen in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Westhofen bei Karl Johann Brilmayer

Westhofen hieß früher Westobin (1237), Westoven (1239), Westhoven (1254), Westhoffen (1496). Es kommt urkundlich erst im Jahr 1237 vor.

Die Hoheit über Westhofen hatte in früheren Zeiten die Benediktinerabtei Weißenburg im Unter-Elsaß. Doch gab das Kloster diese Hoheit den Raugrafen, den Herren von Hohenfels und Reipoltzkirchen, den Winter von Alzey sowie den Herren von Bolanden zu Lehen. Die Ortsvogtei dagegen war im Besitz der Grafen von Leiningen, welche ebenfalls andere Edelleute damit belehnten. Ein solcher Lehensmann, Johann, der Sohn eines Herbold, verkaufte seine vogteilichen Rechte und Güter in Westhofen mit Bewilligung der Truchsesse und der Winter in Alzey. Diese gestatteten dem Käufer Wignand von Worms das Vogteirecht und die Gütere erblich zu besitzen gegen eine jährliche Abgabe an ihren Burgmann Jakob von Burnheim. So war wie die Ortshoheit auch die Vogtei über Westhofen unter mehrere Geschlechter verteilt.

Was den Bolanden an Westhofen gehörte, kam durch Heirat zuerst an die Grafen von Spanheim, dann an den Grafen von Hohenlohe und durch dessen einzige Tochter an die Grafen von Nassau, bis durch Vertrag vom 24. Januar 1579 zwischen dem Kurfürsten Ludwig VI. von der Pfalz und den Grafen Albert und Philipp von Nassau deren Rechte von Nassau an die Pfalz übergingen. Den beträchtlichsten Anteil am Dorf hatten die verschiedenen Linien der Raugrafen und es scheint, dass ihnen auch der Anteil der Truchsesse von Alzey zugefallen ist. Schon im Jahr 1324 erlaubte König Ludwig IV. dem Raugrafen Georg, jeden Dienstag einen Wochenmarkt in seinem Dorf Westhofen zu halten. Von dem raugräflichen Anteil wurde schon von einem der Raugrafen ein Teil in der Folge verpfändet, vom Raugraf Otto wieder eingelöst, aber von diesem wieder mit allen Rechten und Gerechtigkeiten mit Bewilligung des Abtes in Weißenburg als Lehensherren sowie des Eberhard von Hohenfels als Mitganerbe dem Pfalzgrafen Ruprecht III. im Jahr 1400 unter der Bedinging des Wiederkaufs und einer an Hennen von Schlüchtern jährlich abzugebenden Gülte von 10 Malter Korn verkauft. Nachdem dieser Raugraf in den folgenden Jahren noch weitere Gelder aufnahm und Verpflichtungen einging, verkaufte er endlich seinen ganzen Anteil am Dorf und Gericht in Westhofen gegen weitere 1000 Gulden dem Pfalzgrafen Ludwig III. im Jahr 1412 mit der bestimmung, dass wenn der Anteil des Ganerben Eberhard von Hohnefels nach der Gemeinschaft ihm zufallen sollte, auch dieser der Pfalz gehöre. Hierzu gab der Abt von Weißenburg im Jahr 1413 die oberlehensherrliche Einwilligung. Im Jahr 1544 endlich übertrug eine Tochter Johannes von Hohenfels ihr Recht ebenfalls an die Pfalz und der Bischof von Speyer als damaliger Propst von Weißenburg trat 1615 diesen Hohenfelsischen Teil des Lehen förmlich an Kurpfalz ab. Seitdem gehörte Westhofen ganz zur Pfalz und blieb unter dem Oberamt Alzey bei derselben bis zu den Wirren am Ende des 18. Jahrhunderts.