Hachenburg im Westerwald

1742: Besetzung Hachenburgs durch pfalzgräfliche Truppen - Abrechnung mit den "Verrätern"

Nach dem Abzug der pfalzgräflichen Truppen ließ der Burggraf solche Untertanen, die mit den Besatzern gemeinsame Sache gemacht hatten, zur Rechenschaft ziehen.

Einzelne Personen hatten sich etwa als Spitzel zur Verfügung gestellt. Sie wurden nun vom Burggrafen zur Rechenschaft gezogen. Bestraft wurden auch Untertanen, die während der Militäraktion die allgemeine Konfusion im Land ausgenutzt, und sich bei den zahlreichen Raubüberfällen, Plünderungen und anderen ungesetzlichen Übergriffen unrühmlich hervorgetan hatten.[Anm. 1] Ihr Verhalten sah der Burggrafen als offene Rebellion und Aufstand an. Die „Gunst der Stunde“ hatten auch einige boßhafft u(nd) gewissenlose reformirte pastores genutzt, um ihre oppositionelle Haltung gegen den evangelischen Burggrafen offen zu bekunden.[Anm. 2] Nun warf man ihnen vor, den "Bußtag" nicht gefeiert zu haben, obwohl sie am Tag zuvor vom Burggrafen durch ein eigens dafür ausgestelltes Patent dazu aufgefordert worden seien. Teilweise hätten die Schuldiener zwar zur Kirche geläutet, die Pastores aber – wie in Altstadt geschehen - keinen Gottesdienst gehalten. Viele Verhörte versuchten sich mit dem Argument herauszureden, man wäre aus Angst vor den kurpfälzischen Soldaten zum Mitläufer geworden. Zentrum der Abrechnung war Hachenburg, wo Richter Hachenberg seit dem 15. März 1742 die Untersuchungen leitete.[Anm. 3] Viele der "Rebellen" hatten sich aus Furcht vor Bestrafung nach Köln geflüchtet, in der falschen Hoffnung, dass ihnen vielleicht Kavallerie von Düsseldorf oder von Mannheim aus zu Hilfe kommen würde.[Anm. 4] Noch im April wurden zahlreiche Verdächtige verhört, die sich als Parteigänger des Kurfürsten und der mit ihm verbündeten Wittgenstein verdächtig gemacht hatten. Am 27.4.1742 wurde beispielsweise in Hachenburg von Kanzleidirektor Avemann und Kanzleirat Löwe der Schöneberger Pastor Peter Zimmermann in Sachen der Rebellion vernommen, nachdem er am 23. Februar 1742 schon vor dem Amt Schöneberg ausgesagt hatte [Anm. 5]

Parallel zu den gerichtlichen Untersuchungen hatte der Burggraf gleich nach dem Abzug der Pfälzischen Truppen, die pfälzischen Plakate abnehmen und seine eigenen aufhängen lassen. Auch mündlich wurden die Untertanen aufgefordert, wieder uneingeschränkt dem Burggrafen gehorsam zu sein und zu huldigen. Viele Untertanen zögerten aber, weil sie glaubten oder befürchteten, die pfalzgräflichen Besatzer kämen zurück und würden sie zur Verantwortung ziehen.[Anm. 6] So dauerte es einige Zeit, bis die herrschaftlichen Einnahmen aus der Grafschaft wieder ohne Verzögerung in die herrschaftliche Renteikasse flossen.

Anmerkungen:

  1. HHSTAW Abt. 121 Sayn 7 (unpagniert). Zurück
  2. HHStAW Abt. 340 Akten 1918b fol.9 Zurück
  3. HHStAW Abt. 340 Akten 1918b fol. 287. Der Schriftverkehr in Sachen "Rebellion" beginnt am 1. März. In Flammersfeld wurden die Rädelsführer, die es mit den Pfälzern und Wittgensteinern gehalten hatte, in den Turm gesperrt (HHStA Wiesbaden Abt. 340 Akten 1918b fol. 24ff.). Zurück
  4. HHStAW Abt. 340 Akten 1918b fol.4. Zurück
  5. HHStAW Abt. 340 Akten 1918b fol. 109). Zurück
  6. HHStAW Abt. 340 Akten 1918b fol. 113-113v Zurück