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Zur Ermordung von Erzbischof Arnold von Selenhofen (1160)

0.1.Tiefgreifende Veränderungen ab dem 11. Jahrhundert

Der Beginn des Pontifikats Arnold von Selenhofens[Anm. 1] im Jahre 1153 fiel in eine Zeit tiefgreifender sozialer Veränderungen, denn seit dem 11. und 12. Jahrhundert über-nahmen Ministeriale in Administration und Militär zunehmend wichtige Funktionen. Ministeriale waren im Frühmittelalter im Dienst stehende Beamte und Soldaten auf lokaler Ebene. Sie waren für Königsgüter, Klöster und zunehmend auch für den Adel tätig. Aus Teilen dieser ursprünglich unfreien Schicht bildete sich der Stand eines nie-deren oder ritterbürtigen Adels heraus. Andere Teile wanderten in die Führungs-schichten der Städte (Patriziat) ab. Ihre soziale und ökonomische Stellung war sehr heterogen. Die aufstrebenden Ministerialen suchten einen ihnen angemessenen Platz in der Gesellschaft. Die städtische Führungsschicht war auf Grund des sich anbahnenden Wandels verun-sichert: Der Adel, der sich in seiner privilegierten Stellung bedroht fühlte,[Anm. 2] und das Bürgertum, das mehr Freiheit und Selbstbestimmung einforderte, fühlten sich in ihrem Streben über die Vorherrschaft in den Städten bedroht.

Erwartungen des Kaisers

Der 1152 gewählte König Friedrich I. Barbarossa (1122 – 1190) hatte kein Auge für die sich im Umbruch befindliche Zusammensetzung der städtischen Herrschaft in Mainz, da er sich wegen der Bestrebungen großer Kommunen, ihr Einflussgebiet zu Lasten kleinerer Kommunen zu vergrößern und sich von der Vorherrschaft des Heiligen Römischen Reiches zu lösen, auf Oberitalien konzentrierte. Er suchte gezielt nach einem Erzbischof, der ihm volles Vertrauen entgegenbrachte. Und er brauchte für seine Italienfeldzüge einen loyalen und finanzstarken Erzkanzler[Anm. 3]. „So sorgte er für die Erhebung seines Kanzlers Arnold von Selenhofen auf den Mainzer Stuhl, eines Mannes, auf dessen Ergebenheit er rechnen konnte.“[Anm. 4]

Arnold von Selenhofen (1095/1100 – 1160)

Arnold stammte aus einer der emporstrebenden Ministerialenfamilien. Nach einer theologischen Ausbildung in Paris kehrte er in seine Heimatstadt zurück, wurde „Mainzer Domherr und erzbischöflicher Kapellan, 1131 auch Archipresbyter[Anm. 5] und im Jahre 1138 Vorsteher der königlichen Hofkapelle und Probst von St. Marien in Aachen. […] Er hatte dazu 1139 das Mainzer Stadtkämmereramt, 1141 die Probstei zu Aschaffenburg, 1149 die Probstei St. Peter zu Mainz und schließlich 1151 die Leitung der Reichskanzlei erhalten.“[Anm. 6] Schon Kaiser Konrad III. (1093/1194 – 1152) nahm das politische Geschick Arnolds wahr und Friedrich Barbarossa berief Arnold 1153 zum Erzbischof von Mainz.[Anm. 7] Die Ernennung eines emporgekommenen Ministerialen zum neuen geistlichen Oberhaupt, Stadtherrn und Landesherrn in Mainz, löste Verunsicherung und Unruhe bei Adel und Bürgertum aus, die sich mit dem Aufstieg Arnolds nicht abfinden konnten.[Anm. 8] „Für einen Mainzer Erzbischof war diese Herkunft ungewöhnlich, wenn nicht sogar unerhört.“[Anm. 9] „Sie war gewiss ein Hauptgrund für Arnolds schlechtes Verhältnis zu einer Anzahl hochadliger Vasallen des Erzstiftes.“[Anm. 10]

Mainz im Aufruhr

Die aufkommenden Unruhen verstärkten sich noch, als Arnold weiteren Ministerialen eine Karriere ermöglichte, wobei er sich diejenigen zum Gegner machte, deren Posten er an seine Anhänger neu vergab. Auch einflussreiche Geistliche in Mainz waren hiervon betroffen. Sie zeigten ihren Unmut öffentlich. Dass diese Startbedingungen unter keinem günstigen Stern standen, lag auf der Hand. Hinzu kam, dass Friedrich I. Barbarossa für seine Italienfeldzüge vom Erzbischof und Erzkanzler zudem die Stellung eines ausgerüsteten Aufgebots forderte, dessen Finanzierung nur durch eine zusätzli-che Kriegssteuer möglich gewesen wäre. Einigen der bei der Neuvergabe von Ämtern nicht Berücksichtigten entzog Arnold angeblich zu Unrecht besessene Kirchengüter wieder. "Daraufhin verwüsteten sie […] im Jahre 1155 in offener Fehde das Erzstift.“[Anm. 11] An diesen Gewalttätigkeiten waren das im Rheingau ansässige Ministerialengeschlecht der ‚Meingote‘[Anm. 12] und dessen Anhang beteiligt. Die Mainzer Bürgerschaft hielt sich damals noch zurück. Diesen Aufruhr konnte Friedrich Barbarossa, der von seinem ersten Italienfeldzug und seiner Krönung zum Kaiser in Rom 1155 zurückgekehrt war, mit einem Richterspruch beenden: Beide Seiten wurden wegen Landfriedensbruches zu demütigenden Bußen verurteilt. Die Forderungen Barbarossas und die Kosten der Fehde hatten Arnold in enorme Geldnot gestürzt – und der Kaiser verlangte für seinen zweiten Italienfeldzug im Jahre 1158 neue Opfer an Geld und Mannschaften. Arnold blieb nur die Möglichkeit, eine neue Kriegssteuer zu erheben. Unter Verweis auf das Adalbertprivileg von 1119/22 (gratis nullo exigente) pochten die Mainzer auf ihr städtisches Recht der Freiheit von neuen Steuern.[Anm. 13] Ohne die ‚Beisteuer‘ musste Arnold dem Kaiser nach Italien folgen. Auch beim kaiserlichen Hofgericht in Italien konnte er nicht die Anerkennung der Steuerpflicht der Mainzer erreichen. Das ‚Grundsatzurteil‘ der Fürsten lautete: „‘Nach Lehensrecht müssen Vasallen, die nicht persönlich dem Heeresaufgebot folgen, eine Ersatzsteuer zahlen, und außerdem müssen die Zahlungsverweigerer ‚für die Missach-tung, derer sie sich schuldig gemacht hatten, ihren Herren durch Bußzahlungen öffentlich Genugtuung leisten.‘ Strenggenommen betraf dieses Urteil nur die Lehensleute des Erzbischofs, nicht aber seine Ministerialen und Bürger.“[Anm. 14] Dennoch forderte Arnold nach seiner Rückkehr nach Mainz weiterhin Steuern und Wiedergutmachung. „Mainz stand in hellem Aufruhr.“[Anm. 15] Arnolds Gegner hatten die Herrschaft in Mainz übernommen. Nachdem Arnold das Vermögen des ‚größten Aufwieglers und Anfüh-rers der Verschwörung, Probst Burchard aus der Sippe der Meingote‘[Anm. 16], eingezogen und diesen aus der Stadt verwiesen hatte, wandten die Aufrührer sich an den Hof Barbarossas, um sich gegen die geforderten Bußleistungen zu wehren.[Anm. 17] Friedrich Barbarossa war bereit, im Mainzer Konflikt zu vermitteln. An den Erzbischof gewandt empfahl er, die Ministerialen ‚gegen eine angemessene Sühneleistung‘ wieder in Gnaden aufzunehmen.[Anm. 18] Wenngleich Arnold die Verschwörer wieder in die Stadt ließ, orientierte er sich bei der geforderten Buße aber strikt an den kanonischen Gesetzen und stellte die Aufrührer nach wieder aufkeimenden Unruhen vor ein Syno-dalgericht,[Anm. 19] wodurch Arnold eine unmittelbare Einflussnahme des Kaisers auf das Verfahren verhindern konnte. „Der Prozess wurde in dieser Phase nunmehr ausschließlich der bischöflichen Strafgewalt überlassen.“[Anm. 20] Zur ‚Beweissicherung‘ wies Arnold seinen Notar Gernot an, die Ausschreitungen der Verschwörer genauestens zu dokumentieren. Der nur aus dieser Feder stammende Bericht, der auch einen Hinweis auf Barbarossas ausdrückliche Distanzierung einer eindeutigen Unterstützung der Aufwiegler enthält, ist hinsichtlich seiner sehr drastischen Schilderung der Verwüstungen, religiösen Verunglimpfungen und unflätigen Handlungsweisen so gehalten, dass der ursprüngliche Vermittlungsversuch des Kaisers endgültig als gescheitert an-gesehen werden musste.[Anm. 21] Arnolds Verständnis von Recht, Buße und Strafe stand in eklatantem Widerspruch zu den traditionellen Instrumentarien und Prinzipien der Konfliktlösung, bei der Vermitt-lung und Vergleich die vorrangigen Elemente bildeten. Sowohl Barbarossa, aber auch die Aufrührer in Mainz, die sich bemühten, die Konflikte gütlich beizulegen, mussten an der harten Gangart Arnold von Selenhofens scheitern. Die ‚Freiheiten‘ der Mainzer waren auf dem Gerichtsweg nicht mehr zu verteidigen. Ihr Erzbischof wurde zum ‚Räuber‘, zum ‚Geldeintreiber‘ und zum ‚Tyrann‘.[Anm. 22] Der Kaiser befahl im Dezember 1159 dem Klerus, den Ministerialen und den Bürgern von Mainz alle angerichteten Schäden zu beheben und überantwortete sie der Gnade ihres Erzbischofs. Doch nach dem Willen Arnolds „sollte nun die ganze Strenge des kanonischen Rechts angewendet werden.“[Anm. 23] Nachdem das Sühnemaß im Februar 1160 in Pavia festgesetzt worden war,[Anm. 24]ließ sich Arnold durch die Unterwerfungserklärun-gen der Mainzer zur Rückkehr nach Mainz bewegen.

Die Ermordung des Erzbischofs

Am 23. Juni 1160 quartierte sich Arnold von Selenhofen im Kloster St. Jakob vor der Stadt ein. Hier griffen die Mainzer zum ‚äußersten Mittel der Konfliktlösung‘. Sie stürmten das Kloster und überwanden die Verteidiger. Der Erzbischof flüchtete auf einen Turm, den er wegen Feuer und Rauch wieder verlassen musste. Ihm blieb nichts anderes übrig, als sich nach unten zu seinen Widersachern zu begeben. Nach seiner Ermordung tobte sich der Hass der Aufgebrachten noch an seiner Leiche aus.[Anm. 25] Die Stiftsherren der Liebfrauenkirche bargen nach zwei Tagen heimlich die Leiche und setzten Arnold von Selenhofen in ihrer Kirche bei.

0.2.Die Folgen

Der Bischofsmord war ein besonders schweres Sakrileg. Am 25. Juli 1160 sprach eine Versammlung deutscher Bischöfe die Exkommunikation über Mainz aus und im darauffolgenden Jahr wurde der päpstliche Bann verkündet. Auf einem Hoftag in Mainz im April 1163 verbannte Friedrich Barbarossa die Rädels-führer aus der Stadt. Auf Grund des Bischofsmordes verlor Mainz alle Rechte, Frei-heiten und Privilegien. Der Kaiser ließ die Stadtfestigung so zerstören, dass Mainz schutzlos „den Wölfen und Hunden, den Dieben und Räubern offenstand.“[Anm. 26] Auf der Pergamenturkunde des Adalbertprivilegs (1118/19) sind nach 1160 die Na-men der an der Ermordung Arnolds Beteiligten abgeschabt worden, während die Inschrift in der Bronzetür des Domes aus dem Jahre 1135 die Namen unverändert enthält.[Anm. 27] Erst beim glanzvollen Pfingstfest auf der Maaraue 1184 fand die Aussöhnung des Kaisers mit der Stadt Mainz statt. Anlass dafür war die Aufnahme seiner Söhne Hein-rich und Friedrich in den Ritterstand. Um 1200 dürfte die 1163 zumindest teilweise zerstörte Stadtmauer – unter Einbeziehung des Vorortes Selenhofen – wieder errichtet worden sein.[Anm. 28]

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Verfasser:Wolfgang Stumme

Redaltionelle Bearbeitung: Jasmin Gröninger

Verwendete Literatur:

Burkhardt, Stefan: Mit Stab und Schwert. Bilder, Träger und Funktionen erzbischöflicher Herrschaft zur Zeit Kaiser Friedrich Barbarossas. Die Erzbistümer Köln und Mainz im Vergleich, Ostfildern 2008

Falck, Ludwig, Die Erzbischöfliche Metropole 1011 – 1244, in: Dumont, Franz, Scherf, Ferdinand, Schütz, Friedrich (Hrsg.), Mainz. Die Geschichte der Stadt, Mainz, 2. Aufl. 1999. S. 111 -142 .

Falck, Ludwig, Mainz im frühen und hohen Mittelalter (Mitte 5. Jahrhundert bis 1244), in: Brück, An-ton PH., Falck, Ludwig (Hg.), Geschichte der Stadt Mainz, Bd. II, Düsseldorf 1972, S. 151.

Hehl, Ernst-Dieter, Goldenes Mainz und Heiliger Stuhl, in: Dumont, Franz, Scherf, Ferdinand, Schütz, Friedrich (Hrsg.), Mainz. Die Geschichte der Stadt, Mainz, 2. Aufl. 1999.

Weinfurter, Stefan, Konflikt und Konfliktlösung in Mainz: Zu den Hintergründen der Ermordung Erz-bischof Arnolds 1160, in: Matheus, Michael (Hg.), Landesgeschichte und Reichsgeschichte. Festschrift für Alois Gerlich zum 70.Geburtstag, Geschichtliche Landeskunde, Bd. 42, Stuttgart 1995.

Veröffentlicht: 17.01.2017

Anmerkungen:

  1. Arrnold nannte sich nach dem Mainzer Vorort Selenhofen.  Zurück
  2. Burkhardt, Stefan: Mit Stab und Schwert. Bilder, Träger und Funktionen erzbischöflicher Herrschaft zur Zeit Kaiser Friedrich Barbarossas. Die Erzbistümer Köln und Mainz im Vergleich, Ostfildern 2008, S. 309. Zurück
  3. Das Amt des Erzkanzlers war seit 965 meist mit dem Erzbischof von Mainz verbunden. (Erst in der Goldenen Bulle von 1356 wurde die Verteilung der Erzämter unter den geistlichen Kurfürsten verbindlich geregelt.) Zurück
  4. Falck, Ludwig, Mainz im frühen und hohen Mittelalter (Mitte 5. Jahrhundert bis 1244), in: Brück, Anton PH., Falck, Ludwig (Hg.), Geschichte der Stadt Mainz, Bd. II, Düsseldorf 1972, S. 151. Zurück
  5. Als Archipresbyter (Erzpriester) nahm er bei Abwesenheit des Bischofs die Gottesdienstvertretung wahr. Zurück
  6. Zit nach: Falck, Ludwig, ebda.;Arnold von Selenhofen war von Erzbischof Heinrich I. mit Zustimmung Kaiser Konrads III. als Reichsvizekanzler (bis zur Absetzung des Erzbischofs 1m Jahre 1153) faktischer Leiter der Reichs-kanzlei. Zurück
  7. Zuvor hatte Barbarossa Arnolds Vorgänger, Erzbischof Heinrich I. (1080 – 1153), abgesetzt, der sich u. a. gegen die Königswahl Friedrich I. gestellt hatte. Zurück
  8. Diese Reaktion kann als ein erstes kritisches Aufflackern eines Unverständnisses mit den nicht hinterfragbaren Entscheidungen eines ‚von Gottes Gnaden‘ eingesetzten Herrschers gesehen werden, die durch das Toleranzedikt von Mailand im Jahre 313 n. Chr. begann. Erst viele Jahrhunderte später – nach immer wieder neuen Ansätzen und Enttäuschungen – wurde aus diesem Aufflackern eine sichtbare Flamme, die die Allianz zwischen staatlicher Autorität und kirchlichen Institutionen in Frage stellte und damit die daraus hergeleitete privilegierte Stellung der Kirche und ihrer Partizipation an der staatlichen Macht in den meisten Ländern beendete. Zurück
  9. Zit nach: Falck, Ludwig, Die Erzbischöfliche Metropole 1011 – 1244, in: Dumont, Franz, Scherf, Ferdinand, Schütz, Friedrich (Hrsg.), Mainz. Die Geschichte der Stadt, Mainz, 2. Aufl. 1999. S. 111 -142 (S. 126). Zurück
  10. Zit. nach: Falck, Ludwig, a.a.O., 1972, S. 151. Zurück
  11. Falck, Ludwig, ebda. Zurück
  12. Beim Oberhaupt dieses Geschlechts handelte es sich um den früheren Stadtkämmerer und Vizedom Meingot. Die Gegnerschaft mit den Selenhofenern wurde noch dadurch verschärft, dass beim Regierungsantritt Arnolds einige bedeutsame Stadt- und Erzstiftsämter an Mitglieder aus dessen Sippe über-gingen. Vgl. u. a. Falck, Ludwig, a.a.O., 1972, S. 152. Zurück
  13. Die nicht eindeutige Formulierung im Adalbert-Privileg ließ diese Interpretation zu. Zurück
  14. Zit. nach Weinfurter, Stefan, Konflikt und Konfliktlösung in Mainz: Zu den Hintergründen der Ermordung Erz-bischof Arnolds 1160, in: Matheus, Michael (Hg.), Landesgeschichte und Reichsgeschichte. Festschrift für Alois Gerlich zum 70.Geburtstag, Geschichtliche Landeskunde, Bd. 42, Stuttgart 1995, S. 79. Zurück
  15. Zit. nach: Falck, Ludwig, a.a.O., 1999, S. 127. Zurück
  16. Weinfurter, Stefan, a.a.O., S. 79. Zurück
  17. Vgl. Weinfurter, Stefan, a.a.O., S. 79. Zurück
  18. Vgl. Weinfurter, Stefan, a.a.O., S. 79. Zurück
  19. Das Kirchenrecht regelt die internen Angelegenheiten der römisch-katholischen Kirche und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Zurück
  20. Vgl. Weinfurter, Stefan, a.a.O., S. 80. Zurück
  21. Vgl. Weinfurter, Stefan, a.a.O., S. 80 ff. Zurück
  22. Weinfurter, Stefan, a.a.O., S. 83. Zurück
  23. Weinfurter, Stefan, a.a.O., S. 81. Zurück
  24. Weinfurter, Stefan, ebda, S. 81. "Die ungehorsamen Geistlichen (…) sollten die entehrende Strafe des Hundetragens ‘im härenen Hemd und mit bloßen Füßen vom Stift St. Peter bis zum Kloster St. Alban mitten durch die Stadt‘ auf sich nehmen. Dieselbe Strafe war auch den cives zugedacht, zu denen hier ganz eindeutig auch die Ministerialen gerechnet sind. Die Lehnsleute (capitanei) schließlich sollten die Stadt verlassen. Alle müssten sich vor Gericht verantworten, und die cives hätten die zerstörten Häuser wieder herzustellen und alle geraubten Gegenstände zu erstatten. (…) ‚ Nichts wäre zu drückend, nichts so hart und schwierig‘, so hätten die ‚Mainzer‘ (Maguntini) vorgebracht, ‚dass sie nicht bereitwillig und in willfährigstem Gehorsam in aller Treue und Demut die Leistungen erbrächten, wenn dies nur nicht ihre Kräfte so vollständig überstiege‘.“´ Zurück
  25. Falck, Ludwig, a.a.O., 1999, S. 127. Zurück
  26. Falck, Ludwig, a.a.O., 1999, S. 128. Zurück
  27. Hehl, Ernst-Dieter, Goldenes Mainz und Heiliger Stuhl, in: Dumont, Franz, Scherf, Ferdinand, Schütz, Friedrich (Hrsg.), Mainz. Die Geschichte der Stadt, Mainz, 2. Aufl. 1999. S. 839 – 857 (S. 853). Zurück
  28. Vgl. Falck, Ludwig, Die Erzbischöfliche Metropole 1011 – 1244, a.a.O. S. 130 f.  Zurück