Uhler im Hunsrück

Kreuz

Zwischen Kastellaun und Uhler steht ein Wegekreuz, das am 7. Juni 1726 von den Katholiken aufgestellt wurde. In der Nacht vom 12. auf den 13. Juni wurde es in drei Teile zersägt.

Diese kurze Episode verweist auf erhebliche Konfessionsstreitigkeiten im damaligen Dreiherrischen Gericht.

Als Dreiherrische bezeichnet man eine Gruppe von Gemeinsherrschaften (Kondominien) am Nordrand des Hunsrücks, an denen drei benachbarte Territorien beteiligt waren. In diesem Fall zählten dazu das Beltheimer Gericht, die Vogtei Senheim und die Vogtei Strimmig. Dahinter wiederum verbargen sich verschiedene Herrschaften mit bestimmten Anteilen. Im ausgehenden 18. Jahrhundert lagen vertraglich geregelt die Anteile bei Kurtrier, Metternich-Winnerburg und Pfalz-Zweibrücken.

 

Kurtrier erhob wegen des Vorfalls großen Einspruch und zitierte die protestantischen Bewohner von Uhler von das Gericht zitieren, was die Sponheimische Herrschaft untersagte. Daraufhin wurden die Bürger von Uhler mit eine Strafe belegt. 1734 erhielten die Uhlerer den Befehl, das Kreuz binnen 14 Tagen wieder aufzustellen. Churtrier drohet 100 Gulden Strafe an, Sponheim verbot die Wiederaufstellung bei Strafe von 200 Gulde. Deshalb geschah nichts.

Kurtrier wollte anschließend die Ausführung mit Militärgewalt durchsetzen. Als die Absicht bekannt wurde, versammelten sich 150 Bürger von Kastellaun, Roth und Uhler um die zwangsweise Eintreibung von Geld zu verhindern.

Am 4. Februar 1738 erhielt die Gemeinde Uhler erneute den Befehl, da Kreuz wieder  aufzustellen., was zu bereits bekannten Verhaltensregeln führte.

Am 13. Februar schließlich erschienen 13 churtrierische Untertanen und stellten um die Mittagszeit ein neues Kreuz auf. Man schaltetet das Gericht in Trarbach ein, außerdem erschienen 40 Kastellauner Bürger, entfernten das Kreuz und trugen es auf churtrierisches Gebiet.

Am 9. September errichtete der Amtmann Lauffenberg aus Merl als Hauptmann mit 15 Soldaten, dem Bucher Schultheißen und weiteren Bürgern von Buch das Kreuz erneut.

Der Streit wurde schließlich vor dem Reichskammergericht in Wetzlar entschieden. Kurtier erhielt Recht und seit diesem Zeitpunkt steht das Kreuz am Weg von Uhler nach Kastellaun.

Literaturhinweise:

Fritz Schellack, Uhler im Hunsrück. Geschichte und Gegenwart. Argenthal 2000, S.97-98.
Johannes Mörtsch, Das Dreiherrische auf dem Hunsrück. Geschichte der Besitzanteile. In:: Hunsrücker Heimatblätter 92, 1993, S. 52-62.