Matzenbach in der Pfalz

Matzenbach

Umfangreiche Funde aus vorgeschichtlicher und gallo-römischer Zeit weisen auf eine dichte Besiedlung der Umgebung von Matzenbach hin. Die Gemeinde wurde vermutlich im 8. Jahrhundert gegründet und 1360 erstmals als "Matzenbach" urkundlich erwähnt.

Das Dorf gehörte dem freien Reichsland um Lautern an und wurde 1345 als Reichspfandschaft an die Grafen von Veldenz abgegeben. Im Jahr 1444 erlosch diese und die Pfalzgrafschaft (später Herzogtum) Zweibrücken entstand. Diese war nun im Besitz des Remigiuslandes und somit auch von Matzenbach. 1543 überließ Herzog Wolfgang von Zweibrücken seinem Oheim einige Ländereien, woraus die Grafschaft Pfalz-Veldenz begründet wurde. Unter anderem war Matzenbach seit diesem Zeitpunkt in dessen Besitz. Im Jahr 1694 ging jedoch die Grafschaft Pfalz-Veldenz unter und es entbrannte ein Streit um die Besitztümer zwischen Zweibrücken und Kurpfalz. Letztendlich bekam die Kurpfalz den größtenteil zugesprochen.

In der Zeit von 1801 bis 1814 stand Matzenbach unter französischer Herrschaft und war dem Arrondissement Zweibrücken und dem Kanton Landstuhl zugeteilt. Ab 1816 gehörte die Gemeinde dem Bayerischen Königreich an und war in das Landeskommissariat Homburg und den Kanton Landstuhl eingegliedert. Seit der Verwaltungs- und Regionalreform aus dem Jahr 1968 ist Matzenbach eine eigenständige Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler und im Landkreis Kusel. Die Gemeinde besitzt die Ortsteile Eisenbach und Gimsbach.

Nachweise

Redakt. Bearb.: Aileen Schröder

Quelle: Schworm, Ernst: Ortslexikon des Landkreises Kusel.