Morbach in der Pfalz

Der Bergbau in Morbach

Blick auf Morbach vom benachbarten Störzelberg
Blick auf Morbach vom Störzelberg.[Bild: Harald Weber]

In der Gemarkung Morbach wurde für einen Zeitraum in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Bergbau betrieben. In einer Akte im Archiv von Reipoltskirchen aus dem Jahr 1779 wird ein Bergwerk auf dem Störzelberg erwähnt, das zwischen 1766 und 1787 bestanden haben soll. Heute finden sich jedoch nur noch wenige Spuren, die an den diesen Teil der Morbacher Geschichte erinnern.

Quecksilber

Am Störzelberg wurden in zwischen 1766 und 1787 mehrere Bergwerksgänge angelegt und Quecksilber abgebaut. Damit fällt die Entstehung des Morbacher Bergbaus in die Hochphase der pfälzischen Quecksilberförderung, die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreichte. Der Handel mit dem pfälzischen Quecksilber wurde überregional geführt und die Quecksilber-Gruben der Pfalz waren zeitweise marktführend in Deutschland. Aus dem Morbacher Bergbau ist ein Streit von zwei Gruppen an Bergleuten und der, vom Grafen von Hillesheim und der Gräfin von Isenburg-Büdingen gemeinsam verwalteten, Herrschaft des Ortes überliefert. So legte Wilhelm Scherer von Relsberg mit dem Bergmann Philipp Leowalter von Wolfstein einen Gang auf seinem eigenen, am Störzelberg gelegenen Grundstück an. Die herrschaftlichen Untertanen Jakob Forell, Michael Weber, Josef Diehl, Heinrich Ulrich und ein Bergmann aus Wolfstein hatten ähnliches getan und kamen sich somit gegenseitig in die Quere. Weil Scherers Gang auf herrschaftlichem Gebiet lag und die Ausbeutung des Störzelbergs ohne herrschaftliche Genehmigung erfolgt war, kam es zu Schwierigkeiten, wobei eine friedliche Lösung angestrebt wurde. Wie ergiebig die Quecksilber-Gänge von Morbach letztlich waren, ist heute nicht mehr bekannt.

Eisenerz

Im Jahr 1782 erteilte die kurfürstliche Güterverwaltung Johann Gideon Gienanth, aus der späteren Industriellen-Familie Gienanth und Bruder des späteren Freiherrn Johann Ludwig Gienanth, einen Schürfschein für den Abbau von Eisenstein in den Gemarkungen Seelen, Niederkirchen und Morbach. Johann Gideon, Hüttenmeister der Eisenhütte in Winnweiler, hatte zuvor den Antrag bei der Herrschaft gestellt, da er den Eisenstein in den Gemarkungen für abbauwürdig hielt. Soweit bekannt ist, stellt dies den Beginn des Morbacher Eisenerzabbaus dar. In der Pfalz ist der Abbau von Eisenerzen hingegen schon seit der römischen Zeit überliefert und kann wahrscheinlich sogar noch deutlich früher datiert werden. Allgemein sind die Eisenvorkommen in der Pfalz jedoch weitflächig verteilt und es gibt keine größeren Konzentrationen, weshalb nicht klar ist, wie rentabel der Morbacher Eisenabbau war. In den folgenden Jahren wurden jedoch noch weitere Genehmigungen für den Abbau von Mineralien und Eisenerz auf dem Störzelberg verliehen. So erhielt 1782 Heinrich Carl von Dörrmoschel und wenig später Franz Ludwig Vollmar aus Niederkirchen die herrschaftliche Genehmigung im Bergwerk auf dem Störzelberg zu schürfen.

Das überlieferte Bergwerk auf dem Störzelberg wurde 1787 aufgegeben, womit der Bergbau in Morbach vermutlich sein endgültiges Ende fand. Heute erinnert nur noch wenig an diesen Teil der Morbacher Geschichte. In dem Dorfwappen der Ortsgemeinde Morbach, dass 1958 vom Ministerium des Innern genehmigt wurde, sind jedoch im linken Feld zwei silberne Berghämmer auf schwarzem Grund abgebildet, die an den fast vergessenen Erzbergbau in Morbach erinnern.

Wappenstein von Morbach.
Der Wappenstein von Morbach mit den Bergwerkshämmern im linken Feld.[Bild: Harald Weber]

Nachweise

Redaktionelle Bearbeitung: Jonathan Bugert

Verwendete Literatur:

  • Bäcker, Karl: Chronik von Niederkirchen. Bd. 2. Ortsteile Heimkirchen, Morbach und Wörsbach. Niederkirchen 1995.
  • Jan, Helmut von: Wappenbuch des Landkreises und der Stadt Kaiserslautern. Otterbach/Kaiserslautern 1968, S. 121.
  • Walling, Hans; Haneke, Jost: Der Erzbergbau in der Pfalz von seinen Anfängen bis zu seinem Ende. Hrsg. vom Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz. Mainz 2005.

Aktualisiert am: 30.09.2022