Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.
Kostheim bei Karl Johann Brilmayer
Kostheim lag im Königsfunderagau und hieß früher Cossinstein (795), Cuffstein (880), Costheim (1217), Chostheym (1226), seit dem 14. Jahrhundert Costheim oder Kostheim. Schon Kaiser Karl der Große ließ hier an der Mainspitze, westlich vom heutigen Ort, einen kaiserlichen Palast mit einer Kapelle erbauen und hier soll auch der große Kaiser im Jahr 795 wegen der Sachsen eine Reichsversammlung abgehalten haben. Urkundlich wird indes Kosteheim erst 880 genannt bei der Schenkung der genannten Kapelle an die königliche Salvators-Kapelle in Frankfurt, wozu Karl der Dicke 882 siene Bestätigung erteilte. Von dem erwähnten Palast ist keine Spur mehr zu sehen.
Im 12. Jahrhundert besaß die Vogteilichkeit über Kostheim als ein Reichslehen die Familie von Eppstein. Diese war mit dem Kloster Porceten in Aachen. welches in Kostheim ein Gut besaß, in Zwistigkeiten geraten, die jedoch im Jahr 1217 beigelegt wurden. Die Äbtissin Helswindis und der Konvent des Klosters verkauften ihr Gut im Januar 1224 an das St. Stephansstift in Mainz. Die Bestätigung dieses Verkaufs durch König Heinrich VII. folgte noch im Dezember des desselben Jahres und wurde von König Friedrich II. im folgenden Jahr erneuert. Aber wenige Monate nach dem Besitz des Gutes gerieten das Stephansstift und der Vogt Gerhard von Eppstein zu Kostheim in Streit, welcher durch Erzbischof Siegfried II. im September 1225 gütlich beigelegt wurde. Doch der Friede währte nicht lange. Anfang des Jahres 1226 begann wieder der Streit wgen der mit dem Gut verbundenen Gerechtigkeiten. Auch jetzt wurde er wieder durch Erzbischof Siegfried II. geschlichtet. In einer eigenen Urkunde wurde festgesetzt, dass die landesherrlichen Rechte zu Kostheim dem Stephansstift zuständen, während die Vogtei denen von Eppstein zukäme. Damit gab sich Gerhard von Eppstein zufrieden, nachdem ihm Erzbischof Siegfried II. von Eppstein im September 1226 nochmals geboten hatte, das Stephansstift in ungestörten Besitz des erkauften Gutes zu lassen. Das scheint nicht befolgt worden zu sein. Denn am 11. September 1490 übergab das Stephansstift an den Erzbischof Berthold von Henneberg eine förmliche Klageschrift gegen Gottfried von Eppstein wegen Neuernungen, die er sich in ihrem Ort Kostheim erlaube, da er doch nicht mehr als des Stiftes Vogt sei. Indessen hatte der nämliche Gottfried von Eppstein die halbe Grafschaft Eppstein im Jahr 1492 an den Landgrafen von hessen, Wilhelm III. verkauft. Dadurch wurden die streitigen Verhältnisse noch verwickelter. Der Landgraf wandte sich schriftlich an den Kurfürsten Berthold und an das Gericht in Kostheim, worauf der Kurfürst dem Stephansstift dringend anriet, ihm den Ort Kostheim zu verkaufen, weil durch diese Streitigkeiten für die Stadt Mainz Unannehmlichkeiten und Gefahr entstehen könnten. Das Stift ging aber nicht darauf ein. Erst im Jahr 1506, als die Verhältnisse immer uunangenehmer und die Unordnungen in Kostheim selbst immer größer geworden waren, überließ das Stift sein Dorf Kostheim an den Kurfürsten Uriel von Geminngen gegen eine jährliche Rente von 80 Malter Hafer. In dem Kaufbrief wurden die von Eppstein an den Kurfürsten als neuen Lehensherrn verwiesen. Endlich verkaufte im Jahr 1528 Graf Eberhard von Eppstein-Königstein alle seine Rechte über Kostheim, wie sie seine Voreltern besessen hatten, mit der Fautei an den Erzbischof und Kardinal Albrecht von Brandenburg für 6000 Goldgulden. Im August 1528 gab der Erzbischof dem Vizedom in Mainz den Befehl, der Gemeinde Kostheim diesen Kauf bekannt zu machen. Seitdem gehörte Kostheim zum unteren Erzstift und zum Vizedomamt Mainz außerhalb der Stadt.
Ende des 18. und anfangs des 19. Jahrhuderts hatte Kostheim unter den Kriegsstürmen ungeheuer zu leiden. Dreimal, 1793, 1795 und 1813 wurde es ganz zerstört, so dass kein Haus jene Zeit überdauert hat. Von Kurmainz kam Kostheim durch den Lüneviller Frieden mit Kastel an das Nassau-Ufingen, welches es 1806 an Frankreich abtrat. Dabei blieb es bis zum Abzug der Franzosen aus Deutschland. Im Jahr 1808 hatte Napoleon der armen Gemeinde noch eine große Wohltat erwiesen, indem er sie für die folgenden 15 Jahre von jeder Steuer befreite.