Sprendlingen in Rheinhessen

Wappen und Flagge der Ortsgemeinde Sprendlingen - von Fritz Schellack

Seit Ende des 15. Jahrhunderts führt Sprendlingen Siegel, in denen das heutige Ortswappen im Schild steht. Als 1707 die Landeshoheit ungeteilt an Baden fiel, wurde der blau-goldene Schach (seit 1223 Farben der Vorderen Grafschaft Sponheim [Linie Sponheim-Kreuznach]) beibehalten. Die Hintere Grafschaft Sponheim [Linie Sponheim-Starkenburg] behielt den ursprünglichen silbern-roten Schach der Grafschaft im Wappen.
Die goldenen Sterne in Rot wurden ebenfalls im Siegel gezeigt. Sie verweisen möglicherweise auf ein Gerichtssymbol und dienen zugleich als lokales Beizeichen im Wappen. Ein Hinweis auf die bis 1707 vorhandenen Herrschaftsanteile der Kurpfalz werden nicht gegeben.

Wappen von Sprendlingen

Die Wappenbeschreibung lautet:
In Rot ein von Blau und Gold in zwei Reihen geschachter Balken, darüber ein waagrechter, unten ein aufrechter sechstrahliger goldener Stern. Die Mauerkrone auf dem Wappen geht soweit bekannt auf eine Aktion im Sprendlinger Karneval in den 1950-er Jahren zurück. In der 1956 neu gestifteten Vereinsfahne der TSG Sprendlingen 1860 e.V. befindet sich das Ortswappen noch ohne Mauerkrone, auch die Briefbögen der Ortsgemeinde zeigen das Wappen ohne dieses Beizeichen. Seit 1960 finden wir dann das Wappen mit der Mauerkrone auf der Titelseite des Sprendlinger Nachrichtenblatts und fortan als Amtssiegel, auf der Ortsflagge usw. Dies galt bis zum Jahr 2003 als im Ortsgemeinderat der Antrag gestellt wurde, für die Ortsgemeinde neue Fahnen zu beschaffen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung stellte nun fest, dass die Ortsgemeinde keine amtlich genehmigte Flagge führe. Eine Genehmigung der Flagge mit dem vorhandenen Ortswappen wurde allerdings versagt, weil schon seit 1980 darauf hingewiesen worden war, dass der Ortsgemeinde die Führung der Mauerkrone im Wappen nicht zustehe.
Mit Ratsbeschluss stimmte eine knappe Mehrheit den Verwaltungsvorschriften zu, so dass nunmehr das amtliche Gemeindewappen ohne Mauerkrone zu führen sei. Nach diesem Beschluss wurde auch die neue Ortsflagge (rot-weiß-rot mit Wappen ohne Mauerkrone) von der Kreisverwaltung genehmigt, obwohl die Flagge den strengen heraldischen Prinzipien, wonach keine Farbe auf Farbe und kein Metall auf Metall stehen darf, nicht entspricht.


Nachweise

Verfasser: Dr. Franz Schellack

Aktualisiert am: 21.11.2014