Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.
Udenheim bei Karl Johann Brilmayer
Udenheim kommt bereits in Schenkungen von Weinbergen an das Kloster Lorsch als im Wormsgau gelegen in den Jahren 773 und 786 unter dem Namen Otenheim vor. Später heißt es Votenheim (878), Udenheim (1131), aber auch noch Utinheim (1250), Udinheim (1324) und Udinheym (1340).
Die Domkirche in Charlons in Frankreich besaß schon frühzeitig hier einen Hof. Erzbischof Liutbert von Mainz tauschte mit dem Bischof Berno von Chalons dieses Gut zu "Votenheim im Wormsgau" ein gegen andere Güter und König Ludwig der Jüngere bestätigte den Gütertausch am 26. Mai 878.
Eine mit Gütern im Ort angesessene edle Familie führte von ihm den Namen und hatte darin eine Burg, deren Ruinen bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts sichtbar waren. Die Ritter von Udenhiem gehen weit ins 13. Jahrhundert zurück und erscheinen öfter in Urkunden. Das Familienwappen bestand aus drei roten Sparren auf gelbem Schrägbalken in blauem Feld.
Ein Edelknecht, Philipp von Udenheim, bewittumte seine Hausfrau Grede mit Äckern in der Gemarkung im Beisein der Udenheimer Hubner. Den Bestallugsakt vom 20. Januar 1403 bestätigte Eberhard Fetzer von Udenheim und sein Bruder Diether von Udenheim. Ein Peter von Udenheim war Prälat und Domdekan von Mainz, er starb am 3. Oktober 1448. Im Jahr 1462, in der Fehde zwischen Adolf von Nassau und Diether von Isenburg wurde einem Peter von Udenheim das Bein vom Leib weggeschossen. Während des 16. Jahrhunderts verschwindet das Geschlecht.
Im Lauf der Zeit wurden im Dorf und seiner Gemarkung die Edeln von Löwenstein, von Gemmingen, von Bibra, von Dalberg, von Geispizheim, von Dangenrod und von Köth zu Wanscheid begütert und zum Teil ansässig und so gehörte es zu den ritterschaftlichen Orten des Oberrheins. Die meisten Güter jener adeligen Familien wurden nach und nach von den von Köth zu Wanscheid erworben, so dass sie in den Grundbesitz von mehr als 600 Morgen der kleinen Feldgemark kamen und die Herren des Dorfes wurden. Sie blieben es bis zur französischen Okkupation am Ende des 18. Jahrhunderts.