Hachenburg im Westerwald

Der Glöckner an der Katharinenkirche (Stadtkirche)

Aufgabe des Glöckners war es, die Glocken der Stadtkirche bei verschiedenen Anlässen (Gottesdienst, Hochzeiten, Stundenschlagen, Feuer- und Unwetterläuten) zu betätigen. Solange die Hachenburger Schule direkt neben der Kirche stand, arbeitete der Amtsinhaber zu manchen Zeiten auch als Schuldiener. Da Schule und Kirchturm Eigentum der Stadt waren, war es auch Aufgabe der Verwaltung, den Glöckner (und Schuldiener) zu benennen.
Ende des 16. Jahrhunderts wird das Glöckneramt erstmals erwähnt. Damals nahm Henrich Langenbach diese Stellung ein. Ihm folgte sein Sohn Bernhard, der 1606 zum Calvinismus übertrat und als Glöckner und Schuldiener 1625 verstarb. Danach wird Just(us) Langenbach genannt, der sein Amt 1683 niederlegte. Er hatte neben dem Glockenamt auch den Schuldienst versehen.[Anm. 1]
Der Glöckner wurde in der Regel von der Stadt bezahlt. Zusätzlich zu seinem wohl eher bescheidenen Gehalt kam er in den Genuss weiterer Zuwendungen, an Geld und vor allem an Naturalien. So erhielt er im 16. Jahrhundert Stoff gestellt, um sich daraus Kleidung fertigen zu können. Weitere Einnahmen bezog er aus der Kirchenkasse und aus der Stiftung Leuth.[Anm. 2] Bei besonderen Anlässen wurde er auch aus der Bruderschaftskasse entlohnt.[Anm. 3] Eine weitere Vergütung zog er aus speziellen Dienstleistungen. So wurde er 1684 von den Bürgern dafür bezahlt, dass er das wichtige "Wetterläuten" übernahm. Zusätzlich bekam er ein "Glockenbrot". Nach einem Begräbnis wurde er gelegentlich zum Essen eingeladen. Für das Läuten der Hochzeitsglocken bekam er zuweilen eine Quart Wein.[Anm. 4] In nassauischer Zeit wurde der Lehrer Kohl, der zusätzlich Glöckner und Organist war, aus dem Kirchenfonds bezahlt.[Anm. 5]

Einkünfte des Glockenamtes:

  1. Jeder Bürger gibt 2 Glockenbrote à 5 Pfund, davon erhält die Hälfte die Altstadt, die andere Hälfte wird unter den Lutherischen und Reformierten geteilt 10 Gulden
  2. Für Gewitterläuten eine Garbe Hafer oder 4 Kreuzer 4 Gulden
  3. Für Sonn- und Werktagsläuten 3 Gulden
  4. Für Schulofenstechen 1 Gulden 60 Kreuzer
  5. Für Taufwasser zu wärmen und Haufgeschirr herbeizuschaffen à 4 Kreuzer 1 Gulden
  6. Von einer Copulation 15 Fettmännchen 60 Kreuzer
  7. Aus Kirchen- und Bruderrechnungen 1 Gulden 43 Kreuzer
  8. Für Glockenschmiere 1 Gulden
  9. Für Läuten der Morgenglocke von Ostern bis1 Gulden Michaelis eine Wiese 1 Gulden
  10. Zehn Ruthen Garten 45 Kreuzer
  11. Für Läuten der großen Glocke 22 ½ Kreuzer
  12. Bei kaiserlichem Leichenläuten 1 Gulden
  13. Vom Tragen des Klingelbeutels 45 Kreuzer<ANM>Dahlhoff, Grafschaft Sayn S. 238.</ANM>

Das Organistengehalt betrug 10 Gulden, der Bälgertreterlohn 4 Gulden.[Anm. 6]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Söhngen S. 94 und 265. Zurück
  2. Am 16. Mai 1582 machte Bürgermeister Adam Leuth sein Testament und gab den Armen 421 Gulden und stiftete zum Morgengeläut 40 Gulden (HHStAW Abt. 1098/I Nr. 221 und ebd. Abt. 340 Urkunden zum 16.5.1582). Noch 1799 erhielt der Glöckner die Zinsen aus dieser Stiftung (Söhngen S. 57f.). Zurück
  3. Söhngen S.293f. Zurück
  4. Söhngen S. 266f. Zurück
  5. HHSTAW Abt. 224 Nr. 4674 Stadtrechnung 1839. Zurück
  6. Dahlhoff, Grafschaft Sayn S. S. 229. Zurück