Die Flurnamen
Allgemein sollten in Flurnamen die Besitzer der Flur oder eine andere der Flur nahe stehenden Person bedacht werden. So ist zum Beispiel „Zöllershahn“ der Wald des Zöllers oder „Phillipswies“ die Wiese der Familie Phillip. Allerdings sind Flurnamen mit Personenbezug nach Jahrhunderten oft kaum noch zu erschließen. So war „Schelenbüsch“ einst der Busch eines Mannes, der die Eigenschaft hatte zu schielen. Es gab aber auch andere Namensgeber. Sehr beliebt waren dafür unter anderem Tiernamen. Beispielsweise war „Hengstenhahn“ der Wald, in dem Hengste aufgezogen wurden oder „Birkenflürchen“ eine Flur, die mit Birken bepflanzt war. Andere Namensgeber sind Wahrzeichen gewesen. Dabei bezeichnete „Münsterwies“ eine Wiese, die sich in klösterlichem Besitz befand und auf „Hüttenfeld“ stand ein Hüttenwerk, in dem Eisenerze gewonnen wurden. Im Laufe der Zeit traten Wortsilben an häufig anzutreffende Flurnamen hinzu um diese voneinander unterscheiden zu können. So gibt es in und um Hilgert ein „Langes Stück“, ein „Breites Stück“ sowie ein „Neues Stück“. Flurnamen mit Endsilben wie „-wald“, „-graben“ oder „-berg“ beschreiben hingegen geographische Besonderheiten der jeweiligen Flur. Allerdings sind Flurnamen heute nicht immer ganz klar einzuordnen. So kann der Name „Humuswies“ entweder auf eine Wiese mit besonders fruchtbarem Boden hinweisen oder sich auf den Namen der Familie Humus beziehen, die früher in Hilgert lebte. Namen wie „Wüsserzen“, „Alträusch“ und „Seiterwies“ sind jedoch gar nicht mehr zuordbar. Viele Flurnamen sind im Laufe der Jahrhunderte in Vergessenheit geraten.