Agrarwissenschaft und Grundherrschaft. Zum Weinbau der Klöster im Frühmittelalter
von Franz Staab
0.1.Einleitung
In der Vorstellung des Normalbürgers gehören Mönchtum und Weingenuß gewissermaßen auf natürliche Weise zusammen. Dem in ästhetischer Hinsicht ein wenig anspruchsvolleren Zeitgenossen mögen die einfältigen Genrebilder nicht gefallen, auf denen ein rundlicher bis sehr rundlicher Kuttenträger im romantischen Gewölbekeller vor einer langen Reihe von Fässern sein volles Glas in den Schein einer Kerze erhebt. Ihm würde vielleicht daran gelegen sein, die Erinnerung an solche Geschmacksverirrungen bei sich tilgen zu können, um davon unbeschwert an schöne Statuen des hl. Urban oder Gemälde mit der merkwürdigen, variantenreichen Symbolik von Christus in der Kelter denken zu dürfen[Anm. 1], aber daran zweifeln, daß für die Klöster der Wein irgendwie zum Wesen ihrer Existenz gehört, das würde er zumindest auf eine erste Frage hin kaum tun.
Und doch zählt der Wein zu den Dingen des mediterranen Lebensstils der Antike, die von den Vätern des Mönchtums sehr in Frage gestellt wurden. Das mag in gewisser Weise unbiblisch sein. Denn schon der Psalmist besingt die erfreuende Wirkung des Rebensaftes (Ps. 103, 15). Christus machte für das von ihm eingesetzte Abendmahl Brot und Wein zu unabdingbaren Voraussetzungen. Nach Matthäus kündigte er dabei seinen Tod mit den Worten an: Non bibam a modo de hoc genimine uitis, usque in diem illum cum illud bibam uobiscum nouum in regno patris mei (Matth. 26, 29), womit der Wein als kultisches Getränk mit größtem Nachdruck herausgehoben ist. Allerdings tritt er in der Eucharistie schon früh ein wenig zurück, insofern diese bei Paulus und in der Apostelgeschichte kurz nur als "Brotbrechen" bezeichnet, der Wein in diesem Ausdruck jedoch nicht angesprochen wird, damit zurückgesetzt erscheint. Gemäß seiner betont asketischen Einstellung sieht Paulus den Weingenuß eher von seinem diätetischen Wert her: uino modico utere propter stomachum tuum, rät er bekanntlich seinem Schüler Timotheus (1. Tim. 5, 23) und kämpft andererseits sehr vehement gegen die Völlerei der Korinther beim Abendmahl (1. Cor. 11, 20-23). Für die paulinische Zurückhaltung dem Wein gegenüber mag sowohl die Angst vor der Suchtgefahr, als auch die Scheu vor heidnischen Reminiszenzen des rituellen Weintrinkens verantwortlich gewesen sein[Anm. 2]. Dennoch war die fleisch- und weinlose Askese eines Johannes des Täufers im Neuen Testament eine besondere Ausnahme[Anm. 3].
Die Mönchsväter indessen begegneten dem edelsten Getränk der von ihnen verachteten Zivilisation mit ausgesprochener Feindseligkeit und propagierten Abstinenz. Athanasius von Alexandria meinte in seiner zwischen 353 und 362 verfaßten Lebensbeschreibung des Wüstenheiligen Antonius sogar, er müsse wohl nicht erwähnen, daß sich sein Held des Genusses von Fleisch und Wein vollständig enthalten habe, denn das hätten auch andere - unausgesprochen meint er: nicht ganz so bedeutende - Asketen getan[Anm. 4]. Im vierzigsten Kapitel seiner Regel behandelt der abendländische Mönchsvater Benedikt, der sich von allen Extremen ohnehin fernhält, knapp zweihundert Jahre später die Frage des Weins mit umständlicher Delikatesse[Anm. 5]. Zunächst billigt er seinen Jüngern ein bescheidenes tägliches Quantum, etwa ein "Viertele", d.h. 0,273 l, zu, tamen infirmorum contuentes imbecillitatem. Bei schwerer Arbeit und im heißen Sommer dürfe ein Prior auch etwas mehr zuteilen lassen, doch nicht so viel, daß man sich satt und beschwipst trinken kann. Benedikt räumt auch ein gelesen zu haben, Wein sei für einen Mönch generell unstatthaft. Doch weil nostris temporibus id monachis persuaderi non potest, erklärt er sich zu dem erwähnten Zugeständnis bereit. Dabei versäumt er nicht zu betonen, verdienstlicher sei es, Abstinenz zu üben, und falls ein Kloster nicht genügend Wein für das von ihm angesetzte Tagesquantum habe, so dürften die Mönche deswegen keineswegs gegen ihren Abt murren. Den Entzug der Weinration sieht er ausdrücklich als Strafmöglichkeit vor und propagiert dennoch in seinem Kanon monastischer Lebensregeln die Enthaltsamkeit vom Weingenuß[Anm. 6]. Benedikt machte also, wenngleich schweren Herzens, beim Wein bewußt einige Zugeständnisse an die mediterranen Lebensgewohnheiten, um überhaupt Menschen, die in ihnen groß geworden waren, für seine Art des Mönchtums gewinnen zu können.
Wenn die Klöster später trotzdem für den Weinbau in den dafür geeigneten Gebieten Europas eine so große Bedeutung erlangten, so treffen wir hier auf eine eindeutig mittelalterliche Wandlung, die von den Anfängen mönchischer Askese her sicherlich nicht abzusehen gewesen ist. Für die bescheidenen und überdies nicht zwingenden Ansprüche einer benediktinischen Gemeinschaft konnte der Weinbau ursprünglich nach dem bisher Gesagten keine hervorragende Rolle spielen, für das noch stärker asketisch ausgerichtete altgallische Mönchtum eines Martin von Tours um 400 oder eines Cassian von Marseille im ersten Viertel des 5. Jahrhunderts noch viel weniger. Dagegen fügten sich die Bischöfe, insofern sie den Meßwein zu beschaffen hatten, aber auch zu einer gewissen Repräsentation und Gastfreundlichkeit verpflichtet waren, zunächst sehr viel leichter in die alte Tradition der großen römischen Gutsherren ein, die den Weinbau immer als ihre vornehmste Aufgabe angesehen hatten. In Gallien treten uns bereits Remigius von Reims im 5. und Germanus von Paris im 6. Jahrhundert als Anleger von Weinbergen entgegen, und Bischofssitze, die im 6. bis 7. Jahrhundert wegen der Ausbreitung heidnischer Germanenstämme verlegt werden mußten, fanden ihre neuen Standorte, wie Roger Dion scharfsichtig beobachtet hat, an Plätzen, an denen Weinbau besser möglich war als an den ursprünglichen civitas-Hauptstädten: der Bischof von Langres (civitas Lingonensium) hielt sich lieber in Dijon auf, der von Saint-Quentin (civitas Veromanduorum) zog nach Noyon ins Tal der Oise, der von Tongern (civitas Tungrensium) ins Tal der Maas nach Lüttich, wo jeweils ein milderes Klima die Rebenkultur begünstigte, und wo dann tatsächlich im Mittelalter auch Weinbau bezeugt ist[Anm. 7].
Die Bischöfe führten damit eine Tradition fort, die bereits in der Spätantike ihren Anfang genommen hatte, als Angehörige der römischen Oberschicht die hergebrachte rusticatio, den zeitweiligen Rückzug vom Getriebe der Stadt auf ein Landgut, zu einer christlichen bung umgestalteten. Hatte man sich früher aufs Land begeben, um neben der Beaufsichtigung von Ackerbau und Viehzucht, neben kulinarischen sowie Sport- und Jagdvergnügungen in Muße, wie Cicero auf seinem Gut Tusculum, auch schöngeistigen Dingen nachgehen zu können, so tat man es nun vor allem, um der Frömmigkeit einen besonderen Raum zu schaffen. Hier verbanden sich dann auf innigste Weise die bukolische Begeisterung Vergils mit dem Gotteslob des Psalmisten. In dieser Lebensform des verchristlichten, aber doch hochherrschaftlichen Landaufenthalts war bereits, lange vor dem Vivarium Cassiodors, die Erscheinungsform des Klosters als einer besonderen, neuen Variante der alten villa rustica bereits vorgebildet[Anm. 8].
0.2.Der vorklösterliche Weinbau und die Hinwendung der Klöster zum Weinbau
Das Verhältnis der Klöster zum Wein konnte sich allerdings erst dann grundlegend ändern, als im Zug der kolumbanischen Bewegung die Mönche nicht mehr nur ihrer eigenen Askese lebten, sondern überdies stark in seelsorgliche Aufgaben eingebunden wurden, somit auch im öffentlichen Kult für Dinge Verantwortung übernahmen, für die bisher nur der Bischof zu sorgen gehabt hatte, z.B. für den Meßwein. Fernab von seiner Sedes konnte so der Bischof Seelsorgsaufgaben in kompetente und diensteifrige Hände delegieren. Eugen Ewig hat gezeigt, wie es gerade die Bischöfe waren, die im 7. Jahrhundert das benediktinisch-kolumbanische Klosterwesen durch eigene Gründungen, aber auch durch gemeinschaftliche Privilegierung nachhaltig förderten. Aus önologischer Sicht ist etwa das Beispiel des Klosters Hautvillers über der Marne bei Épernay bemerkenswert, das Bischof Nivard von Reims quasi als zweiten Bischofssitz um 660 in einer ausgesprochenen Weinlage gründete[Anm. 9].
In dieselbe Zeit fällt auch die Gründung der Abtei Weißenburg durch Bischof Dragobod von Speyer. Diese Einrichtung im äußersten südwestlichen Zipfel des Speyergaus konnte in ihrer unmittelbaren Nähe des örtlichen Klimas wegen sicher keinen Weinbau treiben. Doch wurde sie von Anfang an mit Pfarrbezirken in den Weinbaugebieten Rheinhessens, der Pfalz und Badens so gut ausgestattet[Anm. 10], daß sie und die von ihr betreuten Seelsorgsstellen sicher keinen Mangel an Wein zu leiden brauchten.
Von den Volksrechten ausgehend hat vor über hundert Jahren schon der Rechtshistoriker Richard Schröder anhand von normativen und urkundlichen Quellen, aber auch von Gregor von Tours, die Verbreitung des Weinbaus im frühen Mittelalter in Gallien verfolgt. Er vermochte dabei bereits für das 7. Jahrhundert Nachweise für verhältnismäßig nördlich gelegene Gebiete beizubringen: so für den pagus Virdunensis bei Verdun, den pagus Wabrensis an Maas und Chiers, den pagus Laudunensis zwischen Aisne und Oise, den pagus Noviomensis an der Oise, den pagus Vermandensis und Ambianensis an der Somme, den pagus Atrebatensis an der Scarpe und sogar den pagus Fanomartensis östlich von Cambrai, nicht mehr aber in den Gauen nördlich des Kohlenwalds wie Toxandria, Hasbania, Arduenna, Condrustinsis, Hainau, Gandensis, Rodanensis, Cameracensis, Mempiscus und Tornacensis, also in den alten salfränkischen Landschaften. Die dafür herangezogenen Urkunden stammen, was Schröder indessen nicht für erwähnenswert hielt, fast durchweg aus klösterlichen Archiven[Anm. 11] und geben damit einen deutlichen Hinweis auf die agrargeschichtliche Bedeutung des benediktinisch-kolumbanischen Klosterwesens.
Waren die älteren Klöster Stätten der Abkehr von der Zivilisation gewesen, so hatten die neuen benediktinisch-kolumbanischen gerade umgekehrt die Aufgabe an sich gezogen, die Urbanität des Christentums in die fernsten Winkel des platten Landes zu tragen. Wie die Bischöfe vor ihnen, so übernahmen nun auch die Mönche das antike weinbauliche Erbe.
Ähnlich wie die Tradition des römischen Weinbaus in Burgund und in der Provence, in Aquitanien und anderen Gebieten südlich der Loire offenbar erhalten blieb und bereits wieder im 5. bis 6. Jahrhundert bezeugt ist[Anm. 12], so läßt sie sich im 6. Jahrhundert auch für die Gegend von Andernach, wohl bei Leutesdorf, und dazu benachbart, besonders aber für die Mosel nachweisen[Anm. 13]. Seit römischer Zeit ist hier die Tradition des Weinbaus nicht abgerissen, wobei es unbedeutende regionale Ausnahmen gegeben haben mag. Jedenfalls steht außer Zweifel, daß in diesen Gegenden der Weinbau nicht etwa durch die Klöster eingeführt wurde, sondern bereits vor ihnen verbreitet war. Man muß wohl auch damit rechnen, daß die Rebenkultur römischer Tradition in Rheinhessen und in der Pfalz weitergeführt wurde. Das gilt vermutlich sogar von rechtsrheinischen Anbaugebieten, an deren Existenz man früher nie glaubte, die aber schon Medard Barth angenommen hat und die jetzt vereinzelt in der Tat archäologisch nachgewiesen wurden[Anm. 14]. Spätestens bis zum 8. Jahrhundert und gewiß vor den Klöstern und anderen Kirchen, die dann dort mit Besitz ausgestattet wurden, kam der Wein auch an die Ufer von Main und Saale, wie aus der Würzburger Markbeschreibung sowie aus Pertinenzformeln für Münnerstadt und Halsheim hervorgeht. Nach späteren urbarialen Aufzeichnungen Fuldas gab es ferner Weinbau in Hammelburg und Umgegend, den die Bonifatiusabtei dort schon angetroffen haben wird. Parallel dazu besaß das sicherlich nicht an Weinmangel leidende Weißenburg einen Wingert in Schweinfurt[Anm. 15] und dies wohl kaum deswegen, weil es ihn gerade dort hätte anlegen müssen.
Die frühmittelalterlichen Klöster trafen also an Mosel, Rhein und Main auf eine bereits etablierte Tradition des Weinbaus. Umgekehrt fällt auf, wie in einer nachmals und bis heute berühmten Weinlandschaft wie dem Rheingau weder eine dichte Verteilung von römischen Villen, noch ein frühmittelalterlicher Weinbau zu erkennen ist, während sich Rodungsmaßnahmen des Hochmittelalters gut verfolgen lassen. Hier hatten die frühen Klöster offenbar darauf verzichtet, den von der römischen Tradition vorgegebenen geographischen Rahmen der Rebenkultur zu erweitern. Umgekehrt erweisen die fuldischen Aufzeichnungen einen verbreiteten Weinbau in der Wetterau, in der auch die Reste römischer Villen allenthalben anzutreffen sind. Heute dagegen hat Oberhessen jede Bedeutung für den Weinbau verloren[Anm. 16].
Dessen Praxis lernten unsere Klöster allerdings nicht allein durch den Augenschein, durch das Abgucken, durch die bernahme vorhandener Kulturformen in den ihnen geschenkten Landgütern, sondern sie verwendeten offenbar zudem einige Mühe darauf, sich mit dem einschlägigen Fachschrifttum auseinanderzusetzen. Obgleich die berühmten Aachener Reformen von 816/17 die Verbindung der Klöster mit der Gemeindeseelsorge grundsätzlich aufhoben, den weltlichen von dem monastischen Klerus streng schieden[Anm. 17], so hat sich diese von Benedikt von Aniane propagierte Trennung in der Praxis zunächst nur in Ansätzen verwirklichen lassen. Dementsprechend verlor der klösterliche Weinbau keineswegs an Bedeutung. Vielmehr wirkten sich die auf die Wiederentdekkung der nichttheologischen klassischen Literatur gerichteten Tendenzen der karolingischen Renaissance dahingehend aus, daß man sich in den Klöstern mit der antiken Fachliteratur zum Weinbau noch eingehender als früher beschäftigte.
0.3.Önologische Fachliteratur in den Klöstern
Das umfangreichste erhaltene Handbuch über die Landwirtschaft, das sich in den Büchern 3 bis 5 fast ausschließlich mit dem Weinbau beschäftigt, außerdem im abschließenden 12. Buch sehr ausführlich die Kellerwirtschaft behandelt, stammt von Lucius Iunius Moderatus Columella, dem Sproß einer römischen Kolonistenfamilie aus Cadiz in Spanien. Er verfaßte das Werk unter Claudius (41-54 n.Chr.) und brachte darin nicht allein seine eigene große Erfahrung ein, sondern auch die weit ausgebreitete, von ihm sorgfältig gesammelte griechische und lateinische Fachliteratur. Das exotischste Werk in Columellas Dokumentation, zugleich anscheinend auch sein Leitfaden, war die 28 Bücher umfassende Riesenarbeit des Karthagers Mago, die der Senat nach der Eroberung Karthagos von 146 v.Chr. als wissenschaftliche Beute hatte sicherstellen und übersetzen lassen[Anm. 18]. Bekanntlich sind solche Riesenwerke der Antike meistens nur in Fragmenten überliefert. Das gilt auch von Mago, und das gleiche Schicksal drohte dem Columella ebenfalls, wenn sich nicht die karolingische Renaissance seiner angenommen hätte. So sind die beiden ältesten Columella-Handschriften nicht etwa aus Italien, Burgund oder Aquitanien überliefert, sondern aus Corbie und Fulda, wie überhaupt die Kernlandschaften der karolingischen Herrschaft für die berlieferung der antiken Fachliteratur eine herausragendere Rolle spielen als die ursprünglichen Heimatländer. Die genannten Columella-Handschriften stammen aus den ersten Jahrzehnten des 9. Jahrhunderts und werden heute in St. Petersburg und Mailand aufbewahrt[Anm. 19]. In den Bibliothekskatalogen ihrer Ursprungsklöster lassen sie sich einwandfrei nachweisen, in Corbie schon im 12. Jahrhundert, in Fulda wegen des Verlustes älterer Kataloge erst im 16. Jahrhundert[Anm. 20]. Dieser Befund illustriert übrigens anschaulich, wie die Nennung in einem mittelalterlichen Bibliothekskatalog nur einigermaßen vage für das tatsächliche Alter der Buchbestände relevant ist. Dennoch wird man auf die Auswertung von Texten dieser Quellengattung nicht verzichten können, und wir wollen die Bibliotheks- und Handschriftengeschichte bei unserer Untersuchung um so weniger vernachlässigen, als damit ein spezifisch agrarwissenschaftlicher, bisher auch nicht beachteter Zug des Weinbaus der frühmittelalterlichen Klöster sichtbar gemacht werden kann.
Columella zeichnet sich übrigens auch, und das dürfte seine Verbreitung in den Klöstern des Karolingerreichs wesentlich erleichtert haben, dadurch aus, daß er die in seinen Quellen durchaus vertretenen abergläubischen Praktiken in der Land- und Viehwirtschaft weitgehend unberücksichtigt ließ. Er unterscheidet sich damit sehr wohltuend von einem byzantinischen Autor des 10. Jahrhunderts, der mitten in christlicher Zeit, im Auftrag Kaiser Konstantins VII., die ihm vorliegende antike agrarwissenschaftliche Literatur in dem Kompendium 'Geoponica' zusammenfaßte, dabei jedoch in übermäßiger Weise Anschauungen und bungen des Zoroastrismus wie auch der chaldäischen Astrologie berücksichtigte, womit er den berechtigten Zorn des Patriarchen Photios erregte[Anm. 21].
Neben Columella, dessen Werk eher vom gründlichen Fleiß eines Griechen geprägt war, um einen Begriff des Ammianus Marcellinus zu gebrauchen, der hiermit selbstverständlich die Qualitäten seiner eigenen Landsleute ins gebührende Licht setzen wollte, stand dem frühen Mittelalter ein weitaus handlicheres Kompendium des Weinbaus im 14. Buch der 'Naturalis historia', der naturwissenschaftlich-technischen Enzyklopädie des älteren Plinius (23-79 n. Chr.), zur Verfügung. Auch für dieses Werk sind die ältesten erhaltenen Handschriften mit der karolingischen Renaissance in Verbindung zu bringen[Anm. 22]. Nach den Bibliothekskatalogen wiederum war es in den Klöstern verhältnismäßig stark verbreitet und, wenn man die älteren anschaut, zum Beispiel in Bobbio[Anm. 23], in Fulda[Anm. 24], in Lorsch offenbar sogar zweifach[Anm. 25], auf der Reichenau und in Tegernsee[Anm. 26] zu finden. Außer einer von den beiden Lorscher sind diese frühen Handschriften heute verschollen, doch kommt noch eine erhaltene aus Corbie hinzu[Anm. 27].
Das späteste große landwirtschaftliche Handbuch der römischen Literatur, eingeteilt in 14 Bücher mit einem Anhang über die Tiermedizin, stammt von Rutilius Taurus Aemilianus Palladius aus dem 5. Jahrhundert. Es bringt gegenüber seinen Vorgängern sachlich nichts neues, aber handelt seinen Stoff erstmals ganz praxisnah nach dem Gang der Jahreszeiten ab - allerdings hatte auch schon Columella in seinem 11. Buch eine kalendarische Arbeitsübersicht eingerückt. Palladius wiederum ist gerade im Abschnitt über die Baumveredlung für den Weinbau einschlägig, weil die Weinrebe von den Römern zu den Bäumen gezählt wurde. Dieser Teil ist außerdem in Distichen abgefaßt, so daß er als ein Kompendium von Merkversen geeignet war. Bei den frühen Klöstern läßt sich das Werk katalogmäßig in Fleury[Anm. 28], St. Evre[Anm. 29], aber auch in Fulda[Anm. 30] nachweisen. Aus dem 9. Jahrhundert sind bereits vier Handschriften erhalten[Anm. 31].
Vom Aufbau her verwandt mit Palladius sind die bildlichen Darstellungen des 'circulus anni' mit den für die einzelnen Jahreszeiten und Monate charakteristischen landwirtschaftlichen Arbeiten. Wie in der römischen Kunst üblich, gab es solche Darstellungen in Adaptionen für verschiedene künstlerische Techniken. Am reichhaltigsten sind wohl die Mosaiken von St-Romain-en-Gal[Anm. 32]. Es entwickelte sich daraus aber auch eine Tradition der Handschriftenillustration, die von den Bestrebungen der karolingischen Renaissance eine Wiederbelebung erfuhr. Die älteste mittelalterliche Reihe von Darstellungen der Monatsarbeiten, denen überdies zwei Gedichte der 'Carmina Saliburgensia' zu Seite stehen, ist aus der Salzburger Dombibliothek in einer komputistischen und astronomischen Sammelhandschrift überliefert und entstand im ersten Viertel des 9. Jahrhunderts[Anm. 33]. Hinsichtlich des Weinbaus wird dort nur für den Oktober die Weinlese vorgestellt. Sehr viel ausführlicher geht das Fragment eines fuldischen Sakramentars aus dem 10. Jahrhundert auf die mit dem Weinbau zusammenhängenden Monatsarbeiten ein. Hier wird im Februar das Pfropfen der Rebe, im März der Rebschnitt und im September die Traubenlese in einer Pergola gezeigt; dazu kurz die entsprechenden Texte Columellas: 13.-23. Februar ...auch das Propfen von Bäumen und Reben wird in kühlen Gegenden zweckmäßig in dieser Zeit vorgenommen (insitio arborum atque vitium tepidis locis hoc tempore commode administrabitur), 1.-14. März ...Vom 1. März an ist eine ausgezeichnete Zeit, um Reben zu beschneiden, und zwar bis zum 22. März, vorausgesetzt, daß sich die Knospen noch nicht rühren (igitur a Kalendis Martiis eximia est vitium putatio usque in X Kal. Apr., si tamen se gemmae nondum moveant), 1.-11. September ...In diesen Tagen wird in meernahen und warmen Gegenden die Weinlese und alles übrige, was oben genannt wurde [dies bezieht sich auf die Herstellung von getrockneten Trauben und Feigen], zweckmäßig erledigt (His diebus locis maritimis et calidis vindemia et cetera, quae supra scripta sunt, commode administrantur)[Anm. 34]. Aus dem Septembertermin für die Lese ergibt sich eindeutig, daß das antike ikonographische Vorbild des Fuldaer 'circulus anni' mediterranen Ursprungs war. Den Anschauungs- und didaktischen Wert solcher offenbar im Frühmittelalter weit verbreiteten Darstellungen sollte man nicht unterschätzen. Bekannt sind ja auch etwa illustrierte Herbarien, Vogel-, Astronomie-, Technik- oder Vermessungshandbücher der Spätantike und andere, die im Frühmittelalter wieder als Vorlagen für entsprechend ausgestattete Abschriften dienten[Anm. 35].
Selbstverständlich waren erste Informationen über den Weinbau auch in den Etymologien des Isidor von Sevilla (etwa 570-636), in der bekannten umfassenden Enzyklopädie des Frühmittelalters, zu finden, deren Verbreitung viel zu groß war, um sie hier auch nur skizzieren zu können. Von größerem Interesse ist für uns ein Ableger davon, das 'De rerum naturis seu De universo' des Hrabanus Maurus (780-856), das letztlich mehr theologisch als sachkundlich ausgerichtet war, und dennoch bereits an seinem Ursprungsort Fulda mit vielen Illustrationen ausgestattet wurde. Ihre Vorlagen, so weit sie auf den Weinbau Bezug nehmen, sind zum einen dem Bestand der antiken Monatsbilder entlehnt, die, wie wir gesehen haben, noch im 10. Jahrhundert in Fulda zur künstlerischen Adaption anregten, zum andern aber wohl auch aus Fachbüchern. Das Genre der Monatsbilder war so beliebt, daß seine Motive in die Skulptur der Romanik und Gotik, in Buntglasfenster, aber auch in die Stundenbücher des Spätmittelalters aufgenommen wurden. Als Peter Drach in Speyer eine Ausgabe der 'Ruralium commodorum libri XII', des kompendiösen und kritisch aufgearbeiteten Landwirtschaftshandbuchs des Petrus de' Crescentiis (etwa 1233-1320/21), in deutscher bersetzung zu drucken unternahm, ließ er dafür 1493 die nunmehr über tausendjährige ikonographische Tradition in eine zeitgemäßere Technik umsetzen und nach den alten Bildvorlagen zahlreiche Holzschnitte für den Druck herstellen; für das Kapitel IV über den Weinbau nicht weniger als elf[Anm. 36].
Es bleibt noch ein antikes Fachbuch zu erwähnen, dessen Illustrationen ebenfalls Einfluß auf die Monatsbilder der Kalendarien hatten, ein Werk, für dessen literarisches Genus wir heute nur noch wenig Verständnis aufbringen: Vergils 'Georgica', die im 2. der insgesamt vier Bücher die Baum- und Rebenzucht behandeln. Für seine ungeheure Verbreitung sorgte die Stellung Vergils als Schulautor, für seine Wirkung die Tatsache, daß zumindest Teile daraus in den Jahrhunderten, in denen Bücher nur für Institute oder den Adel erschwinglich waren, als Merkverse auswendig gelernt praktisch jedem zur Verfügung stehen konnten. Die besseren spätantiken Handschriften der 'Georgica' waren sorgfältig illustriert, hatten in dieser Hinsicht also den didaktischen Wert besonderer Anschaulichkeit. Ein Vergleich mit modernen Schulbüchern, die sich häufig in Papierqualität, Bebilderung, graphischen Extravaganzen, weniger in der Dauerhaftigkeit des Einbandes gegenseitig überbieten, drängt sich auf. Wenn allerdings die moderne Pädagogik auf das Auswendiglernen von Lehrbuchtexten meist verzichtet, so wird vorgeschützt, man sei gegen das Mechanische und Unselbständige dieser bung - vielleicht schämt man sich aber auch der bescheidenen sprachlichen Qualität, die einem Vergleich mit Vergil nicht standhalten würde.
Eine der ältesten Handschriften von Vergils 'Georgica', im 5./6. Jahrhundert in Italien entstanden, diese allerdings ohne Illustrationen, besaß bekanntlich die Abtei Lorsch, in die sie vermutlich im 9. Jahrhundert gelangte[Anm. 37]. Aus dem 4. bis 6. Jahrhundert existieren noch insgesamt drei 'Georgica'-Handschriften, zwei davon illustriert, aus dem 8. und 9. Jahrhundert deren vierzehn, wobei als Bibliotheksorte zu nennen wären: Corbie, Flavigny, Fleury-sur-Loire, Gembloux, Lorsch, Lyon, St. Amand-en-P‚vèle, St. Gallen, St. Germain-des-Pr‚s, St.Martial-de-Limoges, St.Martin-de-Tours und Weißenburg. Für die Zeit bis zum Ende des 12. Jahrhunderts können dann noch einmal 114 Handschriften dieses Werkes, Fragmente und Florilegien miteingeschlossen, gezählt werden[Anm. 38].
Gerade bei dem Erfolgsautor Vergil wird es deutlich, daß auch die Florilegien und Anthologien berücksichtigt werden müssen, denn sie zeigen die intensive Beschäftigung mit dem Werk - mehr noch als die "Gesamtausgaben" - in ihrer häufig anzutreffenden Glossierung. Vieles davon war rein philologischer Art, stand in der Nachfolge des Servius Grammaticus und diente zunächst einmal dem Verständnis von Wortschatz, Syntax, Mythologie. Sobald indessen volkssprachliche Glossen beigeschrieben wurden, hatte man einen auch agrartechnisch diskutier- und anwendbaren Text gewonnen. Auf diese Weise waren sogar Auszüge aus dem Grammatiker Priscian und und dem Enzyklopädisten Isidor von Sevilla brauchbar zu machen, wie das 'Summarium Heinrici', ein um 1020 vermutlich in Lorsch entstandenes Werk, beweist. Man findet hier deutsche bersetzungen für die Teile des Rebstocks, Traubensorten, Bodenarten, landwirtschaftliche Werkzeuge vom Säsel bis zum Mistkorb, Kelterzubehör, Gefäße, sowohl im sachlichen Zusammenhang, als auch in einem alphabetischen Wortverzeichnis[Anm. 39].
Um es kurz zusammenzufassen, ein frühmittelalterliches Kloster stand gewiß nicht vor unüberwindlichen Schwierigkeiten, wenn Fachliteratur über den Weinbau zu beschaffen war. Man hat im Frühmittelalter, das ist einzuräumen, keine neuen Handbücher über diesen Gegenstand verfaßt, aber auch in dieser Hinsicht stand man in spätantiker Tradition, weil nach Columellas Werk aus dem 1. Jahrhundert keine grundlegend neue önologische Literatur mehr geschaffen worden war. Den nach ihm tätigen Autoren war es nur auf handlichere, instruktivere Darstellung des bereits Bekannten angekommen, so wie es noch Hrabanus Maurus um 844 mit seinen 'De rerum naturis' oder Heinrich mit seinem 'Summarium' im ersten Viertel des 11. Jahrhunderts taten. Neue Entdekkungen hatte es seit Jahrhunderten nicht gegeben, sie waren nicht zu erwarten und erforderten deshalb auch keine neuen Bücher.
0.4.Betriebliche Organisation des Weinbaus
Es gibt bekanntlich in der jüngeren Literatur über die frühmittelalterliche Grundherrschaft wieder eine ausgedehnte Diskussion darüber, wann das vom gelehrten Jargon so genannte "bipartite" System eingeführt wurde, und inwieweit dies mit der Verhufung des Grundbesitzes und der Abschaffung der Bewirtschaftung durch kasernierte Sklaven zusammenhänge[Anm. 40]. Ich möchte auf diese Diskussion hier nicht eingehen, wenn ich mir auch die Bemerkung nicht versagen kann, daß sie mir nicht gerade mit riesigen Erkenntnisfortschritten gesegnet zu sein scheint. Hinsichtlich des klösterlichen Weinbaus ist jedoch eine spezielle Betrachtung der betrieblichen Organisation sehr wohl angebracht, weil er mit Recht als eine der arbeitsintensivsten Kulturen gilt, jedenfalls, um aus römischer Sicht zu sprechen, als die arbeitsintensivste Baumkultur. Wohl auch deswegen und nicht nur wegen seines Prestiges wird er von Vergil - er leitet sein zweites Buch gleich mit einer Anrufung des Bacchus ein - und Columella an die Spitze der Baumkulturen gestellt. Letzterer hält es um 50 n. Chr. noch für das üblichste, daß die vinitores angekettete Sklaven sein würden[Anm. 41]. Allerdings läßt er das Pastinieren im Wingert, eine Art von Rigolen, auch von Mietarbeitern, oder, wie die Stelle ebensogut verstanden werden kann, von Pächtern ausführen. Seine Methode der Tiefenmessung war dabei übrigens unzweifelhaft genauer als die bis in unsere Zeit übliche Mannstiefe bis zum Mützenschild[Anm. 42]. Gewiß beschreibt Columella fast durchweg die Art der Bewirtschaftung als eine Eigenwirtschaft mit kasernierten Sklaven. Doch kann andererseits kein Zweifel bestehen, daß diese nur einen Teil seiner Gutsorganisation darstellt. Er erläutert ausdrücklich, wie die Bearbeitung eines Landguts sowohl auf coloni (Pächter) als auch auf servi (Sklaven, angekettete und Freigänger) zu verteilen sei und ermutigt den Besitzer dazu, bei den Pächtern weniger auf die Höhe des Pachtzinses, den Zahltermin oder die Lieferung von Holz zu sehen als auf das opus, man würde mittelalterlich sagen, die Fron[Anm. 43]. Außerdem verwirft er kurzfristige Pachtverträge als unvorteilhaft und empfiehlt gerade für entfernte und deshalb nicht ständig kontrollierbare Ländereien die Dauervergabe an zuverlässige freie Pächter, die richtige Bauern sind[Anm. 44]. Wir finden hier also bereits sehr deutliche Ansätze zum "bipartiten" System von Salland einerseits und Pachtland andererseits. Im 5. Jahrhundert sieht dann Palladius schon keine Sklavenbarakken auf dem Hofgut mehr vor[Anm. 45], d.h. die servi sind jetzt entweder im Herrenhaus oder bei den Pächtern untergebracht oder sind sogar selbst Pächter.
Nun ähnelt aber, für einige Augenblicke sei diese profane Betrachtungsweise erlaubt, die Organisation des benediktinischen Klosters durchaus der eines römischen Landgutes mit kasernierten Sklaven. Beide sollen ihre Wasserversorgung, ihren Garten, ihre Werkräume beim Haus haben[Anm. 46]. Das Kloster hält im Gegensatz zum Gut sogar Handwerker, und hier läßt sich recht gut beobachten, wie Benedikt vom Vorbild der villa rustica, die nach Columella und Palladius keine unruhestiftenden Werkstätten vorsieht, nur deshalb abweicht, damit in das Kloster eintretende Handwerker ihre Tätigkeit fortsetzen und Personen, die zur schweren Bauernarbeit nicht geeignet sind, wenigstens eine andere Art von Handarbeit verrichten können[Anm. 47]. Die Mönche schlafen zusammen in einem Raum, wie Sklaven[Anm. 48], Abt und cellarius verwahren die Kleider und Werkzeuge der Mönche wie ein vilicus und cellarius das Entsprechende für die Sklaven[Anm. 49]. Als Obergewand schreibt Benedikt ausdrücklich eine vereinfachte Kukulle der Gutssklaven vor[Anm. 50] und nicht zuletzt soll bei den Mönchen wie bei den Sklaven dem Müßiggang nach dem alten Ratschlag Catos mit geregelter Arbeit begegnet werden[Anm. 51].
Ein Kloster scheint also prädestiniert dazu zu sein, den Weinbau in der von Columella geschilderten Weise zu betreiben, nicht mit Kettensklaven, aber doch mit ganz ähnlich geführten Mönchen. Dieser Vergleich trügt indessen. Die, wenn ich so sagen darf, "Gutssklavendisziplin" des Klosters ist keine echte, bloß auf Selbtsversorgung und Gewinn hinzielende, sondern ganz eindeutig eine spirituelle, da die wirtschaftliche Seite der Klosterorganisation und Mönchsarbeit nur äußere, zweitrangige Form ist gegenüber Gebet, Betrachtung, Gottesdienst. Nach dem Willen Benedikts darf die Ausübung der Handarbeit den Zeitablauf von Gebet und Gottesdienst nicht stören, sogar in der Weise, daß Mönche, die zu weit entfernt arbeiten, um zum Konventsgottesdienst kommen zu können, doch an ihrem Arbeitsplatz ihre Tätigkeit unterbrechen und kniend ihre Gebete zu den Horen verrichten sollen[Anm. 52]. Mönchshandwerker, die sich auf ihre Fähigkeiten etwas einbilden, glauben, für das Kloster deshalb wertvoll zu sein, dürfen ihren Beruf nicht mehr ausüben[Anm. 53], ohne Rücksicht darauf, daß der Gemeinschaft dadurch ein wirtschaftlicher Nachteil entstehen muß. Ein benediktinisches Kloster wird also in seinem Garten etwas Weinbau mit eigenen Kräften betreiben können, nicht aber außerhalb. Dort ist man gezwungen, auf die servi und coloni zurückgreifen, denn der nicht so sehr an die Gottesdienstzeiten gebundene Konverse ist ja im Frühmittelalter noch nicht bekannt.
Aber selbst im Klostergarten oder in Laubengängen zwischen den Gebäuden mußte nicht notwendig Wein gezogen werden. Obgleich Columella etwa in der Nähe der Gebäude Baumgärten empfiehlt, in denen auch Reben Platz finden konnten[Anm. 54], obgleich auch Plinius der Jüngere in der Beschreibung seiner Villa Laurentinum einen großen Weinstock erwähnt[Anm. 55], sieht zum Beispiel der St. Galler Klosterplan aus dem frühen 9. Jahrhundert im Garten zahlreiche Baumarten, aber eben keine Reben vor[Anm. 56].
Deshalb kann es nicht verwundern, wenn in den frühmittelalterlichen Urbaren an Rhein, Mosel und Main der klösterliche Weinbau ein Weinbau der freien und unfreien Pächter ist, wenn von ihnen außerdem die Bearbeitung und die Lese in den vom Kloster selbst bewirtschafteten Salwingerten abhängt. Die Texte sind zugegebenermaßen karg, ergeben aber dennoch, zieht man die Anweisungen vor allem Columellas, aber auch des Plinius und des Palladius für die Interpretation heran, ein recht anschauliches Bild. Wenden wir uns nun der Mosel zu, weil dort am frühesten wieder nach dem Ende der römischen Herrschaft der Weinbau erwähnt wird.
0.5.Weinbergsarbeiten nach dem Prümer Urbar im Vergleich zu Columella nd zu Weißenburger Zeugnissen
Als der Dichter Venantius Fortunatus aus Italien in der zweiten Hälfte des 6. Jahrhunderts die Mosel bereiste, sah er die Rebhänge wieder, die einst, zwei Jahrhunderte zuvor, Ausonius besungen hatte. Venantius Fortunatus lieferte bei dieser Gelegenheit auch einen der seltenen Hinweise auf die damals angebaute Traubensorte, da er unterhalb von Trier nicht allein von den gleichmäßigen Rebzeilen, vom vor den grauen Felsen sich rötlich färbenden Laub entzückt war, sondern auch von roten Trauben[Anm. 57]. Es wuchs also damals, wenn man so sagen darf, eine Art Ahrwein an der Mosel. Die weißen Trauben, oder gar der Riesling waren noch keineswegs charakteristisch für den Trierer Raum. Das Frühmittelalter ist, wie bereits angedeutet, sehr schweigsam, was die angebauten Rebsorten angeht, obgleich schon Columella fünfundfünfzig verschiedene erwähnt[Anm. 58]. Der Grund dafür liegt darin, daß man schon seit der Antike, wie wiederum Columella deutlich zu verstehen gibt, keinen sortenreinen Anbau kannte. Der große römische Agrarfachmann propagierte es zwar als wünschenswert, die Anbaufläche nach Rebsorten einzuteilen - allerdings empfahl er wegen der Ertragssicherheit, im selben Weinberg immer verschiedene erprobte Sorten zusammen anzubauen - doch den sortenreinen Anbau beim Personal durchzusetzen, sei sogar ihm selbst nie gelungen: non quod aut ipse potuerim a meis familiaribus hoc obtinere aut ante me quisquam eorum, qui quam maxime id probaverint, effecerit. Der Grund sei die Schwierigkeit, die Rebenart nur an den zu propfenden oder zu pflanzenden Stecklingen, also am bloßen Holz, mit Sicherheit zu erkennen[Anm. 59]. Es hat dann auch bis in unser Jahrhundert gedauert, bis der sortenreine Anbau sich in Deutschland durchgesetzt hat, obgleich wir seit dem späten Mittelalter die Tendenz beobachten können, jene Empfehlung des Columella zu berücksichtigen, daß die zum Schutz gegen vollständigen Ernteausfall angepflanzte Variation nicht zu breit sein dürfe und sich auf erprobte Sorten beschränken müsse, deren Auswahl man durch getrennte Rebschulen erreichen könne[Anm. 60].
An der Mosel läßt sich ebenfalls schon früh, nämlich im 7. Jahrhundert erkennen, daß Klöster hier zwar Wingertbesitz hatten, aber die Mönche nicht selbst Winzer waren, sondern ihren Besitz in Pacht geben mußten. Das wird deutlich am Testament des Adalgisel-Grimo, eines sehr reichen Adligen, der Diakon der Kirche von Verdun und Stifter des Klosters Tholey war. Er hatte gleich mehrere Weinberge der Abtei St. Maximin bei Lieser an der Mosel zu Nießbrauch, also in einer Kategorie von Pachtverhältnis mit einem ganz geringen Zins, und ließ im Testament ausdrücklich niederlegen, daß diese Grundstücke nicht zur Erbmasse gehörten und zurückgegeben werden mußten[Anm. 61].
Die meisten Einzelheiten über den Weinbau lassen sich selbstverständlich aus den Urbaren gewinnen, und für die Mosel haben wir das Glück, im Prümer Urbar von 893, erhalten in der kommentierten Abschrift des Exabtes Caesarius von 1222, dessen letzte Ausgabe Ingo Schwab, eingeleitet mit einer zweifelhaften Entstehungstheorie, geliefert hat, ein sogenanntes Vollurbar vor uns zu haben, das Bestand, Bearbeitung und Ertrag der Güter verhältnismäßig ausführlich verzeichnet[Anm. 62]. Die Struktur der Leistungen und Abgaben wurde zuletzt von Ludolf Kuchenbuch vergleichend untersucht, der allerdings einräumen mußte, daß gerade bei den mosellanischen Weingütern trotz der früheren Untersuchungen von Charles-Edmond Perrin "die Interpretation des Rentengefüges noch einige Mühe" mache[Anm. 63]. Nun ist es ohnehin mißlich, Leistungs- und Abgabenanforderungen betriebswirtschaftlich analysieren zu wollen, wenn offensichtlich die Gesamterträge und sogar eine wichtige Teilabgabe wie der Kirchenzehnt weder als solche erfaßt noch auch nur annähernd rekonstruierbar sind[Anm. 64]. Aber uns kommt es hier ohnehin bloß auf anbautechnische und anbauorganisatorische Fragen an, für die das Prümer Urbar in der Tat sehr wertvolle Informationen liefert. Wir nehmen dazu das Beispiel der großen Villikation Mehring (cap. 24 des Urbars).
Das Rebland wird hier in Pichter (pictura) gemessen, wie übrigens auch in weißenburgischen Besitzungen in Uhrweiler im Elsaß oder Grötzingen in Baden, aber ebenso in der Pfalz und Rheinhessen in Ungstein, Heßheim, Frankenthal, Mörsch, Weisenheim am Sand, Dannstadt, Wonsheim und Alsenbrück, wie Lorscher Weingüter in dessen zentralem Weinort Mommenheim[Anm. 65], während ansonsten, so etwa in der Weißenburger Grundherrschaft in Lahnstein, aber auch allgemein in Rheinhessen und in der Pfalz, die Weinbergsgröße meist nach dem Fuderertrag (carrata) oder - sehr selten - nach Aufmaß in Ruten[Anm. 66] bestimmt wird.
Kuchenbuch spricht im Anschluss an Perrin die Pichter als "herrschaftliche Weinbergparzelle" an, was, wie erst Hägermann erkannte, mit Sicherheit falsch ist, da in Mehring klar von den 58, die zweifellos an die Hintersassen ausgegeben waren, sowie von den zweien , auf denen nicht zur Fron verpflichtete Leute sitzen, weitere acht Pichter und einige peciole unterschieden werden, die als plantati dominicati die wirklichen herrschaftlichen Weinbergparzellen darstellen[Anm. 67]. Es handelt sich demnach bei der Pichter um eine Betriebsgröße, die am wahrscheinlichsten auf einem Landmaß beruht[Anm. 68]. Zur vorläufigen Abschätzung ihrer Ausdehnung ist die Angabe Columellas zu berücksichtigen, wonach ein einziger vinitor 7 Joch Wingert (das Joch zu ca. 0,25 ha) bearbeiten kann[Anm. 69].
Von den 58 Pichter sind 57 an fronpflichtige Hörige verpachtet, von denen 29 eine Wingertsmagd haben, 28 aber nicht, weshalb sie bis auf einen, der trotzdem das volle seruicium leistet, mit einer geringeren Weinabgabe (5 plus 8, statt 5 plus 10 Scheffel) belastet sind. Interessanterweise werden diese Mägde hier mit einem griechischen Lehnwort als canaverae, das Korbträgerin bedeutet, bezeichnet. Sie sind damit klar als Arbeiterinnen charakterisiert, die den Traubenkorb bei der Lese tragen, wohl auch andere Arbeiten tun, und damit die Leistungsfähigkeit des Betriebs, seine Belastbarkeit mit Abgaben erhöhen[Anm. 70].
Bemerkenswert nach Art und Höhe sind die Leistungen des Eurihc an Holzgerätschaften für den herrschaftlichen Weinbau: 1 Bütte, 3 Bretter für die Kelter, 5 Bündel Leuchtspäne, 12 Fackeln; er muß demnach Küfer gewesen sein, denn ein einfacher Winzer kann keine Bütte oder Kelter herstellen. Die andern 57 Pichter haben aber je 100 Stickel, 200 Stangen oder Gerten zu liefern, so daß sich insgesamt sehr große Zahlen ergeben: 5700 Stickel und 11400 Stangen. Bei der Besprechung der häuslichen Arbeiten während der Wintermonate gibt nun Columella an, welche Arbeitsleistungen anzusetzen sind. Danach kann ein Arbeiter - offenbar über den gesamten Winter hin - 100 Stickel (zugespitzte Rundhölzer) und 60 Vierkantpfosten aus Eichen- oder Ölbaumholz herstellen. Eine andere Rechnung Columellas setzt für den Abend oder Morgen bei künstlichem Licht, also vor oder nach der Arbeit draußen, 10 Stickel oder 5 Vierkantpfosten an; für zimmermannsmäßig behauene Balken sieht er selbstverständlich sehr viel längere Zeiten vor[Anm. 71]. Also mußte ein Mann 10 Abende mit dem Beil arbeiten, um seine 100 Stickel produzieren zu können. Nach diesem Ansatz waren die Mehringer Winzer den ganzen Winter über gut beschäftigt, um die Gerätschaften für ihren Grundherrn fertigzustellen.
Auf allen 57 fronpflichtigen Pichter lasteten die drei centenae, Gruppeneinsätze für die herrschaftlichen Wingerte, einer zum Aufbinden der Reben, einer zum Hacken und einer mit dem Wagen für die Lese. Weitere Arbeiten wie Schneiden, Düngen, Läubeln und andere müssen also in Lohnarbeit vergeben worden sein. Verzichten konnte man auf diese schon bei Columella beschriebenen Kulturmaßnahmen ganz gewiß nicht, was wiederum ein bezeichnendes Licht auf den Informationsgehalt der sog. "Vollurbare" wirft. Es läßt sich, obgleich manche Forscher so tun, wohl kein frühmittelalterliches Urbar als lük-kenlose Betriebsanalyse oder Ertragsstatistik interpretieren. Man sollte daher auf den in jüngerer Zeit so beliebten Begriff des "Vollurbars" ganz verzichten.
Das als centena, also Frondienst, organisierte Hacken einmal in der Wachstumsperiode stellt nur eine Etappe der vielen Bodenbearbeitungen im Weinberg dar, die Columella beschreibt und die noch im Mittelalter eingehalten worden sind, ganz gewiß auch in Mehring, wo selbst die Sprache der Winzer im 9. Jahrhundert noch Vulgärlatein gewesen ist[Anm. 72]. Diese antike Tradition der sehr häufigen, ständig wiederholten Bodenbearbeitung kennen wir überdies nicht allein aus dem Fachschrifttum, sondern zudem aus der Fabel vom Schatz im Weinberg oder der symbolischen Interpretation Vergils, der darin ein Sinnbild des Erdverhaftetseins und der Sterblichkeit des Menschen erblickte[Anm. 73]. Eine Art des Bodenkultivierens, die von Columella wegen der Staubentwicklung als sehr wichtig eingeschätzte pulveratio, die Zerkleinerung der Erdschollen im Sommer, man würde heute vielleicht Rühren oder Zuziehen dazu sagen, half möglicherweise, die Pilzkrankheiten zu bekämpfen[Anm. 74]. Die gute Bodenlockerung der in Antike und Mittelalter üblichen Wingertpflege war mit Sicherheit auch eine Vorbeugung gegen die Chlorose[Anm. 75].
Für die Pfalz sehen die Weißenburger Aufzeichnungen nur selten spezifierte Wingertfronen vor, dann meist im Frühjahr (also wohl das Aufbinden) und im Herbst. Da wo sie aber ganz fehlen, obgleich Salwingerte vorhanden waren, ist damit zu rechnen, daß solche Fronen im Rahmen der generellen Drei-Tage-Fron der Hörigen abgewickelt wurden, ohne daß man dies schriftlich im einzelnen festhalten mußte[Anm. 76]. Auch hier sind zahlreiche Kulturmaßnahmen nur mit zusätzlicher Lohnarbeit möglich gewesen, über die ein frühmittelalterliches Urbar jedoch keine Auskunft gibt. Schließlich ist in Mehring als letzte mit dem Weinbau verbundene Fron, wenn dieser Bezug auch nicht mit Worten ausgedrückt ist, der Transportdienst zu Schiff aufgeführt, der für die Versorgung des Grundherrn eine sehr große Bedeutung hat.
0.6.Tabellarischer Vergleich
Um jedoch einen Eindruck zu vermitteln, wie mit Fronen auch im Frühmittelalter nur ein Teil der nötigen Wingertsarbeit abgedeckt werden konnte, aus dem Fehlen von einzelnen Kulturmaßnahmen in den Urbaren hingegen keine falschen Rückschlüsse gezogen werden dürfen, sei hier eine Übersicht über die Monatsarbeiten nach Columella und über die entsprechenden Fronen in dem Prümer Gut in Mehring an der Mosel, sowie dem Weißenburger in Herxheim bei Landau gegeben. Außerdem seien daneben Verse aus den Monatsgedichten von 848 des Prümer Konventualen Wandalbert zitiert, weil er bei seiner Darstellung der Namen, Tierkreiszeichen, Arbeiten und Witterungsverhältnisse der einzelnen Monate die Prümer Grundherrschaft des 9. Jahrhunderts offensichtlich speziell berücksichtigt hat. Obgleich die Art der urbarialen Aufzeichnungen in Prüm und Weißenburg recht verschieden ist, gleichen sich die Belastungen der weinbauenden Hintersassen doch insofern, als im Jahr drei bis vier umfangreiche Fronen abzuleisten sind und außerdem eine größere Weinabgabe gefordert wird, die im übrigen in Herxheim ebenso hoch wie in Mehring ist[Anm. 77].
Bei der Aufteilung der Arbeiten auf die Monate des Jahres bei Columella ist zu beachten, daß er auch für die südlichen Anbaugebiete des römischen Reiches schrieb und deshalb manche Arbeiten sehr früh ansetzt, sie für kältere Gegenden aber in den Folgemonaten wiederholt (in der Tabelle als Wh gekennzeichnet). Unsere Urbare geben nun die Termine für die verzeichneten Fronen nicht auf den Monat genau an, die größte Genauigkeit wird mit der Nennung von Jahreszeiten, wie Frühling und Herbst, erzielt. Dennoch muß es sehr bestimmte Daten gegeben haben, denn für die Prümer Leute vom Weiherhof bei Kirchheimbolanden wird erwähnt, sie hätten vom 1. Februar bis 11. November in der Woche jeweils montags und dienstags in den Salwingerten zu arbeiten und sollten zur Verpflegung wie die Leute von Mehring, gewiß neben Brot und Wein, zur Kräftigung eine herrschaftliche Fleischspeise (pulmentum) erhalten[Anm. 78]. Mit einer solch umfänglichen Fron konnten vermutlich alle nötigen Wingertsarbeiten abgedeckt werden.
[Die Anmerkungen in den Tabellen lassen sich über die am Schluss folgende Aufstellung ansteuern]
Columella (XI 2, Bd.3) | Prüm (Mehring) | Weißenburg (Herxheim) | ||
Januar | 1 | Symbolischer Arbeitsbeginn (§ 98 S.100) | ||
13 | (Wh) Nachholen von Rebschnitt (§ 6 S. 34), Hacken von be- reits aufgebun- denen Wingerten | |||
31 | (§ 11 S. 38) [Anm. 79]. | |||
Februar | 1 | (Wh) Aufbinden der Reben und Umgraben (§ 16 S. 40), | Centena zum Aufbinden (S. 182 Z. 13 f.), dafür pro Tag und Person 1 Brot, 4 x zu trin ken (S. 186 Z. 16 f.). | 14 Tage Fron (P. 8). |
18 | Einzäunen und Neupflanzen von im Dezember-Januar rigolten Wingerten (§ 17 S. 42) [Anm. 80] | |||
20 | Neupflanzen und Pfropfen | |||
31 | (§ 23 S. 46) [Anm. 81] |
Vitibus hinc cultum mos est adhibere putandis/ Sarmentisque novas gemmas proferre recisis, V. 39 f. S. 606
Columella (XI 2, Bd.3) | Prüm (Mehring) | Weißenburg (Herxheim) | ||
März | 1 | (Wh) Rebschnitt noch bis zum 22. März, (Wh) Neupflanzen in kälteren Gegenden, noch | ||
14 | Pfropfen (§ 26 S. 48), | |||
15 | Durchsicht und evtl. Nachschnitt (§ 32 S. 52). | |||
31 |
Saepibus hinc ortos primum munire novandos, V. 61 S. 606.
Columella (XI 2, Bd.3) | Prüm (Mehring) | Weißenburg (Herxheim) | ||
April | 1 | (Wh) Umgraben bis zum 13. April beenden, | ||
13 | (Wh) noch Pfropfen (§ 35 S. 54), Reparatur von durch das Graben entstandenen Schäden an Pfählen und Stützen (§ 38 S. 56). | |||
30 |
Vitibus aut vallos addunt furcasque bicornes/ Corticibus ligant, ventos ut temnere flantes/ Pendentes facile et possint portare racemos,/ Gratam neu speciem vineta iacentia turpent,/ Aut validum indigno mutent perdantque saporem, V.98-102 S. 608.
Columella (XI 2, Bd.3) | Prüm (Mehring) | Weißenburg (Herxheim) | ||
Mai | 1 | Hacken der neuen Wingerte bis zum 13. Sept. (§ 41 S. 60), | ||
15 | Hacken der alten Wingerte [Anm. 82] | Centena zum Hacken (S. 182 Z. 14, Verpfle-gung wie oben). | 14 Tage Fron (wie oben). | |
27 | Läubeln [Anm. 83] (§ 44 S. 62). | |||
Juni | 1 | (Wh) Hacken muß bis zum 24. Juni beendet sein (§ 47 S. 64). | ||
10 | ||||
13 | ||||
29 |
Ipsae (= glandiferae) et vicino vites iam flore tumescunt, V. 164 S. 610.
Columella (XI 2, Bd.3) | Prüm (Mehring) | Weißenburg (Herxheim) | ||
Juli | 1 | |||
10 | ||||
15 | (Wh) Hacken der neuen Wingerte (§ 55 S. 70) | |||
30 |
Flore novo certos postquam vineta racemos/ Gignunt, haec mensem hunc potior nam gratia comit, V. 195 f. S. 611.
Columella (XI 2, Bd.3) | Prüm (Mehring) | Weißenburg (Herxheim) | ||
August | 1 | |||
12 | ||||
13 | Weinlese in der Baetica und Nordafrika (§ 60 S. 72), Zuziehen der Schollen (pulveratio) [Anm 84], Gründüngung mit Lupinen (§ 60 S. 72 f.) [Anm. 85] | 14 Tage Fron wie oben), hierher? | ||
31 | (Wh) Läubeln (§ 61 S. 74) [Anm. 86] |
Sacrandosque aris modicos de vite racemos/ Sumere et autumni foecundum poscere Bachum, V. 229 f. S. 612.
Columella (XI 2, Bd.3) | Prüm (Mehring) | Weißenburg (Herxheim) | ||
September | 1 | (Wh) Weinlese in warmen Gegenden | ||
11 | (§ 64 S. 76), | |||
13 | (Wh) Weinlese in den meisten Gegenden(§ 67 S. 78). 14 Tage vor der Lese Vorbereiten der Kelter und Gefäße durch den vilicus (§ 70 S. 80). | Eurihc liefert 1 Bütte, 3 Kelterdielen (S. 182 Z. 6-8). | ||
30 |
Hoc quoque vinetis custodes ponere tempus,/ Qui accessu fures valeant prohibere vagantes/ Ac laqueo et nodis vulpes prensare dolosas. Tunc funda horrisono et crepitu terrere volucres, V. 245-53 S. 612.
Columella (XI 2, Bd.3) | Prüm (Mehring) | Weißenburg (Herxheim) | ||
Oktober | 1 | (Wh) Weinlese in kälteren Gegenden (§ 74 S. 82) [Anm. 87] | Centena zur Weinlese (S. 182 Z. 15), aber mit Selbstverpfle- gung (S. 186 Z. 18). | 14 Tage Fron (Wie oben) |
14 | ||||
15 | Schnitt der Reben, Stützbäume, Ableger ((§ 79 S. 86) [Anm. 88] | |||
30 |
Ausführliche Darstellung von Weinlese und Kelterung V. 276-86 S. 613, Einlagerung im Keller V. 289-94 S. 614, Herstellung von Feuerwein und Würzwein V. 294-96 [Anm. 89].
Columella (XI 2, Bd.3) | Prüm (Mehring) | Weißenburg (Herxheim) | ||
November | 1 | (Wh) Arbeiten des Vormonats vor dem Vollmond beenden (§ 85 S. 90-92), Losbinden der Reben [Anm. 90], Düngen der Win- | ||
10 | gerte (§ 87 S. 92) [Anm. 91], | |||
13 | (Wh) Abschluß der begonnenen Arbeiten, Zuhauen von Stickeln (§ 90 S. 94), Schneiden und Beffeuchten von Weidenruten für das | Je Pichter 100 Stickel (S. 182 Z. 8). | ||
30 | Anbinden (§ 92 S. 96) [Anm. 92] | |||
Dezember | 1 | (Wh) Abschluss der begonnenen Arbeiten | ||
11 | (§ 93 S. 96), | |||
13 | Rigolen für Neuanlagen [Anm. 93], Stützen herrichten, Reben anbinden (§ 95 S. 98) [Anm. 94]. | |||
31 |
immundumque fimum iactare per agros, V. 346 f. S. 616.
[Anmerkungen zu den Tabellen]
[Anm. 79] - [Anm. 80] - [Anm. 81] - [Anm. 82] - [Anm. 83] - [Anm. 84] - [Anm. 85] - [Anm. 86] - [Anm. 87] - [Anm. 88] - [Anm. 89] - [Anm. 90] - [Anm. 91] - [Anm. 92] - [Anm. 93] - [Anm. 94] -
Bei der Durchsicht dieser Tabelle läßt sich unschwer feststellen, daß nicht allein Urbartexte geeignet sind, um Informationen über die Arbeiten im Weinbau und über den Jahreslauf des Winzers zu gewinnen. Die Dichtung Wandalberts ist in manchem, so wie die oben erwähnten 'Carmina Salisburgensia' auch, durchaus detaillierter und deshalb als Zeugnis nicht zu unterschätzen. Die Darstellung etwa des Rebschnitts im Februar, des Aufbindens im April oder des Einsatzes von Wingertschützen im September geht weit über das übliche Raster der "betrieblichen" urbarialen Aufzeichnungen hinaus, bietet trotz der poetischen Sichtweise wertvolle sachliche Information und erweist zugleich seinen unübersehbar lehrhaften Charakter, so wie die ausführliche Prosa eines Columella[Anm. 95].
An der Ahr und in Rheinhessen ließ sich Prüm im Zusammenhang mit dem Weinbau sogar noch zusätzliche Frondienste von den Hintersassen leisten. Dort wurden zum Beispiel auch die Holzreifen zum Binden der Fässer gefordert[Anm. 96], die an der Mosel ebensogut gebraucht, aber offenbar nicht in Fronarbeit hergestellt wurden. Vermutlich hat sie dort, ebenso wie in Dienheim, wo es ausdrücklich bezeugt ist[Anm. 97], der Grundherr gekauft. Ganz global war dieser Punkt für den Weißenburger Besitz in Westhofen bei Worms geregelt, weil dort die Hintersassenschaft sämtliche Gefäße für die Lese vorzubereiten hatte[Anm. 98].
Wenn die mit dem Weinbau verbundenen Arbeiten im Prümer Besitz von Mehring in größerem Umfang als Frondienst geleistet werden konnten, für einige Weißenburger Güter in der Pfalz jedoch allein die Frühjahrs- und die Herbstfron urbarial verzeichnet ist, bedeutet dies, daß dort die übrigen Arbeiten, ohne die ja ein Ertrag nicht zu erwirtschaften war, als Lohnarbeiten vergeben werden mußten. In betriebswirtschaftlicher Hinsicht war dies eher ein Fortschritt, denn allzu ausgedehnte Fronen führten dazu, daß der Pächter sein eigenes Pachtgut vernachlässigen mußte, daß er außerdem zu Arbeiten herangezogen wurde, auf die er sich möglicherweise nicht so gut verstand, die also besser von bezahlten Spezialisten zu leisten gewesen wären. Bei jeder Form der Arbeitsorganisation ergibt sich indessen das Problem der Qualitätskontrolle der Leistung, die nach Columella letztlich vom Gutsherrn selbst, in der Praxis jedoch meist von seinem vilicus und dessen Frau vorzunehmen war[Anm. 99].
Übrigens hat Prüm die grundherrschaftliche Struktur bereits im 9. Jahrhundert dazu benützt, um seine Weineinkünfte, so weit nicht selbst benötigt, als Bannwein abzusetzen. Das geschah bemerkenswerterweise, jedenfalls soweit es sich im Urbar feststellen läßt, nicht in den Anbaugebieten selbst, sondern in der Nähe der Abtei in Bleialf, Hersdorf, Kalenborn, Lissendorf, Olzheim, Ormont, Rommersheim, Sarresdorf, Wallersheim und Wetteldorf, ebenso auch in der Pfalz in Rheingönheim[Anm. 100].
Neben der grundherrschaftlichen, mit hufenmäßigen Abgaben und Fronen verbundenen Form der Verpachtung von Wingertland als Pichter pflegte Prüm aber auch die freiere Form der Teilpacht, die sich natürlich für weiter entfernte Gebiete anbot, z.B. als Halbpacht in Bingen[Anm. 101]. Ähnliche freiere Pachtverhältnisse dürfte auch Weißenburg für seine Oberlahnsteiner Weinberge angewendet haben[Anm. 102]. Entgegen älteren Vermutungen gab es an Rhein und Mosel Zweidrittelpacht, wie sie für die Grundherrschaft der Abtei St. Remi in der Champagne bezeugt ist[Anm. 103], für Weinbergparzellen nicht[Anm. 104]. Eher läßt sich vermuten, daß man eine vollständige Vergabe in Teilpacht nur dann erwogen hat, wenn die betreffenden Güter nicht für die Eigenversorgung vorgesehen waren. Umgekehrt fällt nämlich der große Aufwand für die Salwingerte in Dienheim, einem sehr geschätzten Weinort, auf, weil dorthin zur Lese sogar aus Rheingönheim und Albisheim an der Pfrimm Hörige der Abtei Prüm zusammengezogen wurden[Anm. 105]. Die Abtei Weißenburg scheint für ihre Salwingerte sogar eine Art Einsatztruppe in Altenstadt bei Weißenburg bereitgehalten zu haben, wo sie auch die verschiedensten Handwerker sitzen hatte. Obgleich dort aus klimatischen Gründen kein Weinbau möglich war, wurden von den 44 Hüfnern folgende Arbeiten verlangt: Rebschnitt, zweimal Hacken, Aufbinden der Reben (bis hierher auch mit Geld ablösbar), weiterhin ein opus sufficiens zur Vorbereitung der Kelter, der Herbstgefäße, bei der Weinlese und beim Pflanzen von Reben[Anm. 106]. Hier sind die weinbaulichen Arbeiten des Jahres, wie sie die antiken Handbücher angeben, vollständiger zugrundegelegt als in den Weißenburger Urbarnotizen für die eigentlichen Weinorte. Wo die Altenstädter in den Salwingerten der Abtei eingesetzt wurden, ist allerdings nicht gesagt.
Im Übrigen darf man diesen Abschnitt nicht abschließen ohne die Bemerkung, daß Urbare wie das Prümer oder Weißenburger zwar auch Transportfronen kennen, die offensichtlich mit der Versorgung des Konventes zusammenhängen, daß sie aber trotzdem keinen sehr guten Einblick in die Weinversorgung ihres Konventes gestatten, von Angaben über die Durchführung bezüglich Stellung der Zugtiere, der Transportmittel, der Verpflegung einmal ganz abgesehen[Anm. 107]. Man kann wohl bevorzugte Weingüter erkennen, wie für Prüm nun einmal Mehring an der Mosel oder Dienheim am Rhein, aber zum Beispiel über die Vermarktungsstrategien in den Dörfern um die Abtei herum, wieviel und welcher Wein dort verkauft wurde, darüber wissen wir leider überhaupt nichts.
In dieser Hinsicht ist ein Konventsurbar wie das von Lorsch aus der Zeit um 800 sehr viel aufschlußreicher. Es vermittelt zwar so gut wie keine Information über die Organisation des Lorscher Weinbaus, aber es läßt sehr gut erkennen, wie man in dieser Abtei Wert darauf legte, daß für die Mönche Wein aus dem badischen Anbaugebiet von Biengen und Heitersheim im Breisgau, aus dem pfälzischen von Friedelsheim, Deidesheim und Weisenheim am Sand, aus dem rheinhessischen von Mommenheim angeliefert wurde, jedoch nicht aus den vielen anderen Ortschaften, wo die Abtei ebenfalls große Flächen Wingertland besaß[Anm. 108].
Zum Abschluß möchte ich aus meinen Ausführungen nur drei kurze Thesen noch einmal hervorheben:
1) Die Klöster waren nicht von Anfang an auf den Weinbau ausgerichtet; sie mußten sich damit erst intensiv beschäftigen, nachdem sie im Frühmittelalter auch seelsorgliche Aufgaben zu übernehmen hatten. Für die Kontinuität des römischen Weinbaus vor Ort spielen sie deshalb keine wirkliche Rolle.
2) Der klösterliche Weinbau des Frühmittelalters war sehr stark theoretisch fundiert, wie sich aus der Überlieferung des einschlägigen antiken Fachschrifttums ergibt.
3) Die urbarialen Aufzeichnungen bezüglich des Weinbaus lassen sich ohne den Vergleich mit diesem Schrifttum nicht vernünftig interpretieren. Sie zeigen das starke Verwurzeltsein des frühmittelalterlichen Weinbaus in der Antike. Bewußte Neuansätze dürften erst im 12. Jahrhundert eingetreten sein, wofür hier nur auf die Zisterzienser oder Suger von St. Denis hingewiesen sei.
Anmerkungen:
- Alois Thomas, Die Darstellung Christi in der Kelter. Eine theologische und kulturhistorische Studie, zugleich ein Beitrag zur Geschichte und Volkskunde des Weinbaus (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, Bd. 37), Mainz 21981 (1. Auflage 1936), vgl. Georg Schreiber, Deutsche Weingeschichte. Der Wein in Volksleben, Kult und Wirtschaft (Werken und Wohnen. Volkskundliche Untersuchungen im Rheinland, Bd. 13), Köln 1980, S. 42, 319f., 439-446. Zurück
- Vgl. Emanuel von Severus, Brotbrechen, in: Reallexikon für Antike und Christentum 2, 1954, Sp. 620-626, Josef Genriess, I. P. De Jong, Brotbrechen, in: LThK 2, 21958, Sp. 706-708; zur Haltung des Paulus vgl. Otto Böcher, Wein und Religion (Schriften zur Weinkultur, Heft 3), Deidesheim 1989, S. 21-25. - Zum rituellen Weingenuß allgemein vgl. Bruce Lincoln, Beverages, in: The Encyclopedia of Religion 2, 1987, S. 121f. Zurück
- Vgl. Böcher, Wein und Religion (wie Anm. 2), S. 25. Zurück
- Athanasius, Leben und Versuchungen des heiligen Antonius (c.7), übers. v. Nikolaus Hovorka, Erläuterungen von Ernst Stein, mit einer kunsthistorischen Studie von Heinrich Gück (Kleine historische Monographien 3), Wien 1925, S. 13; vgl. auch die Darstellung der frühen asketischen Bestrebungen bei Adalbert de Vogü‚, La règle de Saint B‚noit. Commentaire historique et critique, 6 (Sources chr‚tiennes, Bd. 186/6), Paris 1971, S. 1159-61 Zurück
- S. Benedicti Regula cap. 40, ed. Rudolf Hanslik (Corpus scriptorum ecclesiasticorum latinorum, Bd. 75), Wien 1960, S. 101f., vgl. De Vogü‚, La règle (wie Anm. 4), S. 1142-1159. Zurück
- S. Benedicti Regula cap. 4, 35 cap. 43, 16 (wie Anm. 5), S. 31, 109, vgl. Albert Ohlmeyer, Krankenpflege und Gesundheitsregeln nach der Weisung St. Benedikts, in: Das Lorscher Arzneibuch. Klostermedizin in der Karolingerzeit, ausgewählte Texte und Beiträge, Lorsch 1989, S. 30-32. Zurück
- Roger Dion, Histoire de la vigne et du vin en France des origines au XIXe siècle, Paris 1959, S. 171-179. Dion stellt die Sache allerdings so dar, als sei die Verlegung des Bischofssitzes ausschließlich von der Möglichkeit des Weinanbaus bestimmt gewesen. - Zur Verlegung von Bistumssitzen unter heidnischem Druck vgl. zusammenfassend Eugen Ewig, Die Merowinger und das Frankenreich (Urban-Taschenbücher, Bd. 392), Stuttgart 1988, S. 112-112. Zurück
- Jacques Fontaines, Valeurs antiques et valeurs chr‚tiennes dans la spiritualit‚ des grands propri‚taires terriens la fin du IVe siècle occidental, in: Ders., Études sur la po‚sie tardive d'Ausone Prudence (Collection d'études anciennes, publiée sous le patronage de l'Association Guillaume Bud‚), Paris 1980, S. 241-265 (früher in: Epektasis. Mélanges patristiques offerts au cardinal Jean Daniélou, Paris 1972). Zurück
- Grundlegend Friedrich Prinz, Frühes Mönchtum im Frankenreich. Kultur und Gesellschaft in Gallien, den Rheinlanden und Bayern am Beispiel der monastischen Entwicklung (4. bis 8. Jahrhundert), München 21988, vgl. Ewig, Merowinger (wie Anm. 7), S. 133-138, Ders., Frühes Mittelalter (Rheinische Geschichte, Bd. 1/2), Düsseldorf 1980, S. 68-75 (jeweils mit Lit.), Franz Staab, Die Gründung der Bistümer Erfurt, Büraburg und Würzburg durch Bonifatius im Rahmen der fränkischen und päpstlichen Politik, in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 40, 1988, S. 28-35, Ders., Episkopat und Kloster. Kirchliche Raumerschließung in den Diözesen Trier, Mainz, Worms, Speyer, Metz, Straßburg und Konstanz im 7. Jahrhundert durch die Abtei Weißenburg, in: ebd. 42, 1990, S. 13-56. - Zur Anlage von Hautvillers vgl. Dion, Histoire de la vigne (wie Anm. 7), S.179f. Zurück
- Vgl. Staab, Gründung der Bistümer (wie Anm. 9), S. 29, Ders., Episkopat und Kloster (wie Anm. 9) passim. - Speziell zum Wingertbesitz der Klöster Weißenburg, Fulda und Lorsch vgl. auch Friedrich von Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus, 1-2, Frankfurt 21923, hier 1, S. 73-87; zur Würdigung vgl. Helmut Arntz, Otto Roller, Karl Adams, Was sagt uns 'der Bassermann' heute? (Schriften zur Weinkultur, Heft 1), Deidesheim 1988. Zurück
- Richard Schröder, Die Ausbreitung des Weinbaues in Gallien bis zum Anfange des 7. Jahrhunderts, in: Monatsschrift für die Geschichte Westdeutschlands (Pick's Monatsschrift) 6, 1880, S. 506f., vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus, 1 S. 65-70, mit weiterer älterer Literatur; über die Anfänge in der Rheinpfalz vgl. auch Ronald Taylor, Ergo bibamus! Asurge bimbo! Or the Early History of the Vine in the Rhine Palatinate, in: Mediaeval German Studies, presented to Frederik Norman, London 1965, S. 273-281. Zurück
- Schröder, Ausbreitung des Weinbaues, S. 505. Zurück
- Ebd. S. 507f. Zurück
- Zusammenfassung der älteren Forschung bei Schreiber, Weingeschichte (wie Anm. 1), S. 65. Zu den rechtsrheinischen archäologischen Funden aus der Römerzeit vgl. Dieter Planck, Die Zivilisation der Römer in Baden-Württemberg, in: Die Römer in Baden-Württemberg, hrsg. v. Philipp Filtzinger, Dieter Planck, Bernhard Cämmerer, Stuttgart 31986, S. 150f. - Dion, Histoire de la vigne (wie Anm. 7), S. 162f., bemühte sich sehr zu beweisen, daß der römische Weinbau im Elsaß die Völkerwanderungszeit nicht überdauerte. Ein wichtiges Argument war für ihn, daß dort im Gegensatz zum Moseltal der Traditionsbegriff "Pichter" nicht vorkomme; dem ist jedoch nicht so vgl. unten S. 21 mit Anm. 65. Die Frage der Kontinuität römischen Weinbaus im Elsaß ist daher neu zu stellen. Zurück
- Werner Lutz, Die Geschichte des Weinbaus in Würzburg im Mittelalter und in der Neuzeit bis 1800 (Mainfränkische Hefte, Heft 43), Würzburg 1965, S. 18f. - Münnnerstadt und Halsheim: Urkundenbuch des Klosters Fulda 1, ed. Edmund E. Stengel (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck, Bd. 10/1), Marburg 1913-1958, Nr. 51 zu 770 XII 28 in der Pertinenzformel; in späteren Schenkungen aus Münnerstadt läßt die Pertinenzformel die vineae aus, vgl. ebd. Nrr. 207, 239. - Hammelburg und Umgebung: Traditiones et antiquitates Fuldenses, ed. Ernst Friedrich Johann Dronke, Fulda 1844, cap. 44 Nrr. 26, 29, 33, 34, 35; zum Hammelburger Gut vgl. Ulrich Weidinger, Untersuchungen zur Grundherrschaft des Klosters Fulda in der Karolingerzeit, in: Strukturen der Grundherrschaft im frühen Mittelalter, hrsg. von Werner Rösener (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, Bd. 92), Göttingen 1989, S. 251-254, Ders., Untersuchungen zur Wirtschaftsstruktur des Klosters Fulda in der Karolingerzeit (Monographien zur Geschichte des Mittelalters, Bd. 36), Stuttgart 1991, S. 96-102. Schweinfurt: Traditiones possessionesque Wizenburgenses. Codices duo cum supplementis, ed. Caspar Zeuss, Speyer 1842, P. 38, Liber Possessionum Wizenburgensis, ed. Christoph Dette (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, Bd. 59), Mainz 1987, S. 116 Nr. 38. Zu den Schwächen von Dettes Druck vgl. Anton Doll, Die Possessiones Wizenburgenses und ihre Neuedition, in: Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 41, 1989, S. 437-463, Michael Gockel, Kritische Bemerkungen zu einer Neuausgabe des Liber Possessionum Wizenburgensis, in: Jahrbuch für Hessische Landesgeschichte 39, 1989, S. 353-380. Zurück
- Günther Schell, Die römische Besiedlung von Rheingau und Wetterau, in: Nassauische Annalen 75, 1964, S. 1-100, Dietwulf Baatz, Das Leben im Grenzland des Römerreichs, in: Die Römer in Hessen, hrsg. von Dietwulf Baatz, Fritz-Rudolf Herrmann, Stuttgart 1982, S. 89, 93-96, 522 (Registerstelle 'Gutshof'). - Beispiele für das Frühmittelalter: Geisenheim im Rheingau noch 776/96 ohne Wingerte in der Pertinenzformel, Urkundenbuch Kl. Fulda 1 (wie Anm. 15), Nr. 201, in der Wetterau aber Echzell mit Wingerten in der Pertinenz, ebd. Nr. 149 zu 782 VII 28 (Regesta Imperii I 2 Nr. 256), vgl. auch Trad. ant. Fuld. (wie Anm. 15), cap. 23 (Nauheim), cap. 43 Nr. 35 (Bingenheim), Nr. 36 (Florstadt), Nr. 37 (Berstadt), Nr. 38 (Petterweil), Nr. 40 (Massenheim). Eine Neubewertung des römischen und frühmittelalterlichen Weinbaus im Rheingau versucht jetzt Josef Staab, Frühgeschichte des Weinbaus im Rheingau, in: Nassauische Annalen 101, 1990, S. 31-47. - Zur ehemaligen Bedeutung des Weinbaus in Oberhessen vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 87f. Zurück
- Vgl. zusammenfassend Arnold Angenendt, Das Frühmittelalter. Die abendländische Christenheit von 400 bis 900, Stuttgart 1990, S. 366-368, mit Literatur S. 482f. Zurück
- Vgl. Lucius Iunius Moderatus Columella, De re rustica libri duodecim, 1-3, ed. Will Richter, München, Zürich 1983, hier 3, S. 576-579, 622-624 (Nachwort); vgl. Werner Huss, Geschichte der Karthager (Handbuch der Altertumswissenschaft, 3/8), München 1985, S. 506, 552. Zurück
- Ebd. 1 S. 677f. Birger Munk Olsen, L'‚tude des auteurs classiques latins aux XIe et XIIe siècles. Catalogue des manuscrits classiques latins copi‚s du IXe au XIIe siècle, 1-2, Paris 1985, hier S. 352-354, kann dazu noch zwei Auszüge des 9. Jh. aus Corbie und St. Gallen verzeichnen, aus der späteren Zeit bis zum Ende des 13. Jahrhunderts nur vier bescheidene Exzerpte. Zurück
- Catalogi Bibliothecarum antiqui, ed. Gustav Becker, Bonn 1885, S. 189 Nr. 79/204, S. 285 Nr. 136/335 - Karl Christ, Die Bibliothek des Klosters Fulda im 16. Jahrhundert. Die Handschriften-Verzeichnisse (64. Beiheft zum Zentralblatt für Bibliothekswesen), Leipzig 1933, S. 269 Nr. IX/3/17. Zurück
- Vgl. Herbert Hunger, Die hochsprachliche profane Literatur der Byzantiner, 2 (Byzantinisches Handbuch, Bd. 5/2), München 1978, S. 273f. Zurück
- Ammianus Marcellinus 15, 9, 2, Ammien Marcellin, Histoire, 1, ed. Édouard Galletier avec la collaboration de Jacques Fontaine, Paris 1968, S. 135. - Zu Plinius: nach Olsen, L'‚tude des auteurs classiques (wie Anm. 19), 2 S. 248-273, lassen sich je ein Fragment des 5. und des 6. Jahrhunderts feststellen, 14 Handschriften und Fragmente des 8. und 9. Jh., 30 bis zum Ende des 12. Jahrhunderts, wobei in dieser letzten Gruppe die Auszüge und gekürzten Fassungen jedoch stark überwiegen. Zurück
- Catalogi (wie Anm. 20), S. 67 Nr. 32/242-244 (10., eher 11. Jh., vgl. Theodor Gottlieb, über mittelalterliche Bibliotheken, Leipzig 1890, S. 183. Zurück
- Vgl. Christ, Bibliothek des Klosters Fulda (wie Anm. 20), S. 207 zu Nr. 328, wonach noch Ulrich von Hutten eine Plinius-Handschrift in Fulda vorfand. Zurück
- Catalogi (wie Anm. 20), S. 109 Nr. 37/399-400, S.115 Nr. 37/554-555 (9. Jh.), S. 122 Nr. 38/55-56 (9. Jh.). - Davon heute noch erhalten New York, Morgan Libr. 871 (9. Jh.), vgl. Bernhard Bischoff, Lorsch im Spiegel seiner Handschriften, in: Die Reichsabtei Lorsch. Festschrift zum Gedenken an ihre Stiftung, 1, hrsg. Friedrich Knöpp, Darmstadt 1973, S. 98, Olsen, L'‚tude des auteurs classiques (wie Anm. 19), S. 261. Zurück
- Reichenau: Catalogi (wie Anm. 20), S. 21 Nr. 1O/6 (9. Jh.), vgl. Olsen, L'‚tude des auteurs classiques (wie Anm. 19), 2 S. 263f. Nr. B 93 (dies nur ein Auszug, also sicher nicht der im Reichenauer Bibliothekskatalog verzeichnete Band), Tegernsee: Catalogi S. 228 Nr. 111/1 (12. Jh.), vgl. Gottlieb, Bibliotheken (wie Anm. 23), S. 389 Nr. 936. Zurück
- Vgl. Anm. 25; Corbie: Olsen, L'‚tude des auteurs classiques (wie Anm. 19), S. 265 Nr. B 58. Zurück
- Catalogi (wie Anm. 20), S. 146f., Nr. 62/3 (11. Jh.), vgl. Gottlieb, Bibliotheken (wie Anm. 23), S. 107 Nr. 297. Zurück
- Catalogi (wie Anm. 20), S. 154 Nr. 68/260 (11. Jh.). Zurück
- Christ, Bibliothek des Klosters Fulda (wie Anm. 20), S. 264 Nr. VII/4/8. Zurück
- Palladius, Trait‚ d'agriculture, 1, ed. Ren‚ Martin (Collection des universit‚s de France, publi‚es sous le patronage de l'Association Guillaume Bud‚), Paris 1976, S. LVIf. Zurück
- Abbildungen etwa bei K. D. White, Roman Farming, Ithaka N.Y. 1970, Tafeln 29, 30, 54-57, 59, 63-65, 77-78. Zurück
- Wien, Österr. Nationalbibl. Cod. 387, zeitgenössische Kopie ist Clm. 210 aus St. Emmeram, vgl. Karl der Große. Werk und Wirkung (Ausstellungskatalog), Aachen 1965, S. 279 Nr. 455, Abbildung 71, vgl. auch Siegfried Epperlein, Bäuerliche Arbeitsdarstellungen auf mittelalterlichen Bildzeugnissen. Zur geschichtlichen Motivation von Miniaturen und Graphiken vom 9. bis 15. Jahrhundert, in: Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte 1976/1, S. 185f. und Abb. 1. Zurück
- Berlin, Staatsbibliothek Ms. theol. lat. fol. 192, vgl. Zimelien. Abendländische Handschriften des Mittelalters aus den Sammlungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Ausstellungkatalog), Wiesbaden 1975, S. 42 Nr. 34, Abbildung S. 57; die Columellastellen (wie Anm. 18): XI 2, 23, Bd. 3 S. 46, XI 2, 26, Bd. 3 S. 48, XI 2, 64, Bd. 3 S. 76. - Ein anderer Typ des Monatsbildes stellte die Monate jeweils als Personifikationen mit ihren Attributen dar, vgl. Angelika Geyer, Die Genese narrativer Buchillustration. Der Miniaturenzyklus zur Aeneis im Vergilius Vaticanus (Frankfurter Wiss. Beiträge, kulturwiss. Reihe, Bd. 17), Frankfurt 1989, S. 70, 74. - Zu weiteren Adaptionen der antiken Monatszyklen vgl. Joachim M. Plotzek, Annusdecke, in: Rhein und Maas, Kunst und Kultur 800-1400 (Ausstellungskatalog), 1, Köln 1972, S. 167; besonders bemerkenswert ist auch das große Fußbodenmosaik des 12. Jahrhunderts in der Kathedrale von Aosta mit der Darstellung des Jahreskreises, vgl. Edoardo Brunod, La cattedrale di Aosta (Arte sacra in Valle d'Aosta, Bd. 1), Aosta o. J., S. 92-103. Zurück
- Vgl. den Überblick bei Geyer, Buchillustration (wie Anm. 31), S. 67-87, zur didaktischen Intention vgl. ebd. S. 32; vgl. allgemein auch Thomas B. Stevenson, Miniature decoration in the Vatican Vergil. A study in late antique iconography, Tübingen 1983, passim. Zurück
- Marianne Reuter, Text und Bild im Codex 132 der Bibliothek von Montecassino 'Liber Rabani de originibus rerum'. Untersuchungen zur mittelalterlichen Illustrationspraxis (Münchener Beiträge zur Mediävistik und Renaissance-Forschung, Bd. 34), München 1984, S. 22-32 (Entstehung des Bildzyklus in Fulda), S. 142 (zu X 1 de temporibus), S. 143 (zu X 10 de mensibus), S. 185f. (zu XVII 1 de pulvere et glebis terrae), S. 192 (zu XIX 1 de cultura agrorum), S. 193 (zu de vitibus), Tafel XL Abbildung 77 (X 1 Getreideernte, Weinlese, Pflügen), Tafel LXIX Abbildung 130-131 (XIX 1 Weinlese, Baumschnitt, Bodenbearbeitung durch Pflügen und Hacken), eine Abbildung auch bei Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 231 Abb. 108, zur Hackenform ebd. S. 314. Epperlein, Arbeitsdarstellungen (wie Anm. 33), S. 188f., glaubte aus diesem Werk Hrabans eine gegenüber vorangegangenen Zeiten neue Anteilnahme und Wertschätzung für bäuerliche Arbeit, die in der illustrierten Abschrift von Monte Cassino aus der Zeit um 1023 beibehalten oder gar verstärkt worden sei, ablesen zu können. Solche Betrachtung läßt die Herkunft der Texte und Bildmotive außer acht. - Zahlreiche Abbildungen aus der mittelalterlichen Kunst bei Schreiber, Weingeschichte (wie Anm. 1) passim; vgl. auch Anm. 37. - Eine Holzschnittadaption der Monatsbilder bietet Bartholomaeus de Glanvilla, De proprietatibus rerum, Haarlem 1485, vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 335 Abb. 154. Uns näherliegend ist die Petrus de' Crescentiis-Ausgabe des Peter Drach, vgl. Kurt Lindner, Das Jagdbuch des Petrus de Crescentiis in deutschen bersetzungen des 14. und 15. Jahrhunderts, Berlin 1957, S. 25-29, zu den verschiedenen Drachs vgl. Helmut Harthausen, Peter Drach der mittlere (um 1450-1504), in: Pfälzer Lebensbilder 3, 1977, S. 7-29, Ders., Das erste Jahrhundert des Speyerer Buchdrucks, in: Speyerer Buchdruck in fünfhundert Jahren, Speyer 1981, S. 13-20. Das Bildprogramm der deutschen Ausgabe (Gesamtkatalog der Wiegendrucke Nr. 7831, nachgedruckt auch 1512) von 1493 und der damit zusammenhängenden lateinischen Ausgabe (Gesamtkatalog der Wiegendrucke Nr. 7825) bietet für den Weinbau elf verschiedene Motive, die zum Teil mehrfach verwendet wurden. Hier sei die Abfolge der deutschen Ausgabe und des mir zugänglichen lateinischen Nachdrucks von 1512 kurz zusammengestellt: 1) fol. vi' Uon ampt eines dorffs schaffners [I 12; fol. viij De officio vilici], 2) fol. xxxv Was da gesprochen sei ein weinstock [IV,1 = fol. xxxv' IV 3 Uon mancherlei natvr der weinstöck, = fol. xlv IV 19 Uon craffte der truben; fol. xxxij' De vite quid ipsa sit, = fol. XXXiij IV 3 De diuersitate generum vitis, = fol. xxxiij' IV 6 De terra que vitibus apta est, = fol. xlj' IV 19 De virtute vuarum], 3) fol. xxxv Von manigsfaltikeit der weingarten [IV 2 = fol. xxxvi IV 4 uon manicherlei gestalt der weinstöck, = fol. xxxvii IV 5 Wie der lufft dient zu den stöcken vnd wie weingarten sten sollen, = fol. xxxviij' IV 9 Wie weinstöck vnd die weingarten sein z¹ pflanzen, = fol. xlv IV 18 Wie man truben halten mag frisch oder dürr, = fol. xxxij' IV 2 De vinearum diuersitate, = fol. xxxiij' IV 4 De diuersis speciebus vitium, fol. xxxiiij' IV 5 De aere qui vitibus conuenit, = fol. xxxvj IV 9 Quando 7 qualiter vinee 7 vites plantande sunt], 4) fol. xxxvi' von reuten vnd von der schickung eines bodembs z¹ einem weingarten [IV 7 = fol. xxxv IV 7 De pastinatione et dispositione terre], 5) fol. xxxviii Wie die reben gesamelt vnd behalten werden vnd welcherlei sie sein sollen [IV 8 = fol. xxxix' IV 10 Uon propagine vnd der neuung der stöck vnd weingarten, = fol. xli IV 12 Uon beschneidung der weinstöck in garten vnd auff den baumen, = fol. xxxv' IV 8 Quomodo 7 quando debent colligi plante, = fol. xxxvij IV 10 De propagatione 7 renouatione vitium 7 vinearum, = fol. xxxvij' IV 11 De insitione vitis, = fol. xxxviij IV 12 De putatione vitis et arborum vitiferarum], 6) fol. xlii Die gestalt der weingarten vnd der vnnützen wurtzeln ab z¹ schneiden [IV 13 = fol. xliii IV 14 Uon erhebung der wein stöck, = fol. xxxix IV 13 De vitis 7 vinearum et arborum vitiferarum formatione, = fol. xl IV 14 Quomodo tempore vinee releuande sunt et vites leuande], 7) fol. xlii' Wie man misten oder tüngen sol weingarten [IV 15 = fol. xl' IV 16 De vineis ligonizandis], 8) fol. xliii Uon schaden der stock vnd artznei [IV 17 = fol. xl' IV 17 De nocumentis que vitibus accidunt. 7 circa ipsarum], 9) fol. xlv' Uon bereitung zu dem weinleßen [IV 20 = fol. xlij IV 20 De apparatu vindemie], 10) fol. xlvi' Wie man lesen sol das [IV 22 = fol. xlvii IV 24 Was man usz truben machen mag, fol. xlij' IV 22 Qualiter vindemiandum sit, = fol. xliij IV 24 De his que ex vuis fieri possunt], 11) fol. xlvi' Wie man treten sol die trauben vnd wyn vsß in machen [IV 23 = fol. l' IV 40 Weissen wein rot zu machen, = fol. xliij IV 23 Qualiter debent vue calcari. 7 ex eis vinum fieri possit, = fol. xlvj' IV 40 Qualiter vinum album denigretur et in alium colorem transmutetur]. - Die Nr. 1 der Drach'schen Illustrationen zum cap. IV des Petrus de' Crescentiis gibt übrigens auch Epperlein S. 201 wieder und macht dabei mit sozialistischem Zungenschlag den Dorfschaffner oder villicus zum "Fronvogt". Zurück
- Pal. Lat. 1631, vgl. Bischoff, Lorsch (wie Anm. 22), S. 118, Olsen, L'‚tude des auteurs classiques (wie Anm. 19), S. 700 Nr. A 6. - Wiedergaben von, allerdings nicht den Weinbau betreffenden Illustrationen der Codices Vat. lat. 3225 und 3867 findet man in: Virgilio, Le Georgiche, trad. Luigi Firpo, Turin 1969, S. 129-148, sowie gegenüber S. 32 und S. 180, besser in: Enciclopedia Virgiliana 2, Rom 1985, Tafel XLIII gegenüber S. 672, XLIV gegenüber S. 673, XLV gegenüber S. 704, XLVI gegenüber S. 705, XLVII gegenüber S. 720, XLVIII gegenüber S. 721. - Zu den beiden Codices Vat. lat. 3225 und 3867 vgl. auch Olsen, L'‚tude des auteurs classiques (wie Anm. 19), S. 700f. Nr. A 7, A 9; über Aufbau und Inhalt der 'Georgica' vgl. Francesco Della Corte, Georgiche, 3. La precettistica, in: Enciclopedia Virgiliana (wie oben), 2 S. 669-686 (Weinbau S. 672-674, Bacchus-Exkurse S. 680f.), zum Einfluß der Illustrationen auf die Kalender vgl. Alessandro Rinaldi, Georgiche, 8. La tradizione artistico-culturale, in: ebd. S. 696. Zurück
- Olsen, L'‚tude des auteurs classiques (wie Anm. 19), S. 700-796; Codices bis zum 6. Jh. S. 700f., dabei Nr. A 5 aus St. Gallen, aus dem 9. Jh.: Corbie S. 766 Nr. B 192, Flavigny S. 785 Nr. B 256, Fleury S. 705 Nr. B 12 und S. 781 Nr. B 246, Gembloux S. 709 Nr. B 23, Lorsch S. 794 Nr. B 280 (vgl. oben Anm. 37), Lyon S. 794f. Nr. B 281, St.Amand-en-P‚vèle S. 726 Nr. B 81 und S. 776 Nr. B 231, St.Gallen S. 773f. Nr. B 223 (vgl. oben in dieser Anm.), St.Germain-des-Pr‚s S. 722 Nr. B 69(?) und S. 749f. Nr. B 155(?), St.Martial-de-Limoges S. 754 Nr. B 170, St.Martin-de-Tours S. 703f. Nr. B 10, Weißenburg S. 794 Nr. B 279. - In diesem Fall ist die Auswertung von mittelalterlichen Bibliothekskatalogen nicht hilfreich, da die 'Georgica' selten separat überliefert sind und bei der Verzeichnung von Sammelbänden der Inhalt im Mittelalter gewöhnlich nicht spezifiziert wird. Zurück
- Summarium Heinrici 1-2, ed. Reiner Hildebrandt (Quellen und Forschungen zur Sprach- und Kulturgeschichte der Germanischen Völker, N.F. 61), Berlin, New York 1974, über Rebsorten und Traubenarten: 1 S. 170-172 (IV, 1) und 2 S. 41 (II, 10), über Gärten, cker, Kultur, Wege: 1 S. 230-235 (V, 19-25) und 2 S. 88f. (VI, 1-4), über Eisenwerkzeuge: 1 S. 250-252 (VI, 11) und 2 S. 39f. (II, 9), dabei 1 S. 251f. und 2 S. 39 Z. 156f. biduvium rebemezzer vel sehselin/snitesahs, über die Kelter: 1 S. 270 (VII, 8) und 2 S. 84 (VII, 9), über Weinsorten: 1 S. 339f. (IX, 16) und 2 S. 91f. (VI, 8), über Gefäße für Speisen, Getränke, Küche, Wasser, Transport und Lichter: 1 S. 341-347 (IX, 17-22) und 2 S. 92f. (VI, 9), dabei 1 S. 346 Z. 460 und 2 S. 93 Z. 160f. cophinus mistkorb. Der Mistkorb diente bei der Düngung, 1 S. 232 Z. 460f. stercoratio mistunga/tunga/tungunge, 2 S. 88 Z. 23 stercoratio mistunga, bis in unser Jahrhundert zum Transport des Stallmistes in den Wingert, vgl. Theo Becker, Weinbau anno dazumal, Neustadt 1983, S. 28-30. - Zu snitesahs vgl. Eero Alanne, Die deutsche Weinbauterminologie in althochdeutscher und mittelhochdeutscher Zeit (Annales Academiae scientiarum Fennicae, B 65), Helsinki 1950, S. 31, 118, zu sehselin S. 30, 101. Er hat das 'Summarium Heinrici' noch nicht erfaßt, weshalb ihm die Wörter mistkorb und mistunga entgangen sind. Zurück
- Vgl. zusammenfassend Ludolf Kuchenbuch, Die Klostergrundherrschaft im Frühmittelalter. Eine Zwischenbilanz, in: Herrschaft und Kirche. Beiträge zur Entstehung und Wirkungsweise episkopaler und monastischer Organisationsformen, hrsg. von Friedrich Prinz (Monographien zur Geschichte des Mittelalter, Bd. 33), Stuttgart 1988, S. 314-322. Zurück
- Vergils Bacchus-Einschübe vgl. oben Anm. 37. - Die Frage des Arbeitsaufwandes im Weinbau erläutert Columella III 3, 8 (wie Anm. 18), Bd. 1 S. 252-254, wo er übertriebenen Vorstellungen davon entgegenzutreten sucht und darlegt, 7 Joch Wingert könnten von einem einzigen vinitor betreut werden, der für 7000 Sesterzen zu kaufen sei; zur Ankettung vgl. ebd. I 9, 4, Bd. 1 S. 92. Zurück
- Ebd. III 13, 12, Bd. 1 S. 320, wo litem domini et conductoris über die gehörige Tiefe des Rigolens angesprochen wird. Der conductor wird hier gewöhnlich als ein Leiharbeitunternehmer angesehen, doch ist die reguläre Bedeutung die eines Pächters, wie Richter ebd. S. 661 Anm. 56 auch angibt. - Zur Mannstiefe vgl. Becker, Weinbau anno dazumal (wie Anm. 39), S. 23-25. - Der Ausdruck pastinatio ist abgeleitet von dem zweizinkigen Karst, pastinum, vgl. Dieter Flach, Römische Agrargeschichte (Handbuch der Altertumswissenschaft, Bd. 3/9), München 1990, S. 276 mit Anm. 319. Zurück
- Columella I 7, 1-2 (wie Anm. 18), Bd. 1 S. 74: comiter agat cum colonis facilemque se praebeat et avarius opus exigat quam pensiones ... nec dominus in unaquaque re cui colonum obligaverit, tenax esse iuris sui esse debet, sicut in diebus pecuniarum vel lignis et ceteris parvis accessionibus exigendis. Zurück
- Ebd. I 7, 4-6, Bd. 1 S. 76. Zurück
- Vgl. Martin, Palladius (wie Anm. 31), S. XXXI. Zurück
- Columella I 5-6 (wie Anm. 18), Bd. 1 S. 56-74; S. Benedicti Regula cap. LXVI, 6 (wie Anm. 5), S. 156. Zurück
- S. Benedicti Regula cap. LVII (wie Anm. 5), S. 132f., darin cap. LVII, 1-3, daß ein Handwerker seinen Beruf mit Erlaubnis des Abtes ausüben darf, aber nur, wenn er deswegen nicht überheblich wird, cap. LVII, 4-8, daß die handwerklichen Produkte immer etwas unter dem Marktpreis verkauft werden müssen, um dem Laster der Habgier zu entgehen. Ebd. cap. XLVIII, 24 S. 118f., daß kranken oder zarten Mönchen talis opera aut ars auferlegt wird, die ihrer Kraft entspricht und sie trotzdem vom Müßiggang abhält. Zurück
- Columella I 6, 3 (wie Anm. 18), Bd. 1 S. 62-64, XI 1, 18f., Bd. 3 S. 22; S. Benedicti Regula cap. XXII (wie Anm 5), S. 77f. Zurück
- Columella I 6, 7 (wie Anm. 18), Bd. 1 S. 64, XI 1, 20f. Bd. 3 S. 22; S. Benedicti Regula cap. XXXI-XXXII (wie Anm 5), S. 87-90. Zurück
- Columella XI 1, 21 (wie Anm. 18), Bd. 3 S. 22; S. Benedicti Regula cap. LV (wie Anm 5), S. 127-131. Columella rät dabei auch, damit selbst bei schlechtem Wetter draußen gearbeitet werden kann, zu pellibus manicatis, Pelzkleidung, die Benedikt nicht vorsieht; sie erinnert an das Jagdgewand Karls des Großen, pellicium berbicinum non multo amplioris precii, quam erat roccus ille sancti Martini, Notkeri Gesta Karoli II 17, ed. Reinhold Rau, in: Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte, 3 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters, Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Bd. 7), Darmstadt 1960, S. 416f. Z. 31f., das sehr viel widerstandsfähiger war als die vornehme Kleidung seiner adeligen Jagdgenossen. Zurück
- Columella XI 1, 26 (wie Anm. 18), Bd. 3 S. 26; S. Benedicti Regula cap. XLVIII, 1 (wie Anm 5), S. 114. Zurück
- S. Benedicti Regula cap. XLIII, 1-3 (wie Anm 5), S. 106, cap. L S. 121. Zurück
- Vgl. oben Anm. 47. Zurück
- Columella I 6, 24 (wie Anm. 18), Bd. 1 S. 74. - Den Wechsel von Bäumen und spiralig gezogenen Reben (vitis characata, vgl. Columella V 4, 1; 5, 16, Bd. 1 S. 536, 548-550) im Garten zeigt ein nordafrikanisches Mosaik in Tabarka, vgl. White, Roman Farming (wie Anm. 32) Pl. 49 bei S. 248. Zurück
- Vgl. Clemens Alexander Wimmer, Geschichte der Gartentheorie, Darmstadt 1989, S. 8 (Ep. II, 17). Zurück
- Ebd. S. 10-15. Zurück
- Venantius Fortunatus, X,9 De navigio suo, V. 33-36, 41, ed. Friedrich Leo, in: MGH Auct. ant. 4/1, Berlin 1881, S. 243: cautibus insertae densantur in ordine vites/ atque supercilium regula picta petit; culta nitent inter horrentia saxa colonis: in pallore petrae vitis amoena rubet, .../ ... inde coloratas decerpit vinitor uvas, vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 68, 370. Zurück
- Columella (wie Anm. 18), Bd.3 S. 727 s.v. vitis (Registerstelle), zu den bei Vergil genannten vgl. Della Corte, Georgiche (wie Anm. 37), S. 672f. und Elfriede Abbe, The plants of Virgil's Georgics. Commentary and woodcuts, Ithaca N.Y., 1965, S. 136-138. - Zu den besonderen gallischen Rebsorten der Antike vgl. Dion, Histoire de la vigne (wie Anm. 7), S. 118-126, zu den modernen und ihrer Entwicklung Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 362-416, zur jüngsten Zeit in der Pfalz auch Fritz Schumann, Der Weinbau an der Weinstraße, in: Die Weinstraße. Porträt einer Landschaft, hrsg. von Michael Geiger, Günter Preuss, Karl-Heinz Rothenberger, Landau 1985, S. 200-204. Zurück
- Columella III 20, 1-4 (wie Anm. 18), Bd. 4 S. 342-346, das Zitat III 20, 4, Bd. 4 S.346. Zurück
- Ebd. und III 21, Bd. 4 S. 348-359.- Zur landesherrlich befohlenen Bevorzugung bestimmter Rebsorten vgl. Schumann, Weinbau an der Weinstraße (wie Anm. 58), S. 189-192. Zurück
- Wilhelm Levison, Das Testament des Diakons Adalgisel-Grimo vom Jahre 634, in: Ders., Aus rheinischer und fränkischer Frühzeit. Ausgewählte Aufsätze, Düsseldorf 1948, S. 133 Z. 40-43 (früher in: Trierer Zeitschrift 7, 1932). Zurück
- Das Prümer Urbar, ed. Ingo Schwab (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XX/5), Düsseldorf 1983, zur Kritik vgl. Yoshiki Morimoto, Le polyptyque de Prüm, n'a-t-il pas ‚t‚ interpol‚?, in: Le Moyen Age 92, 1986, S. 265-275, Ders., Le commentaire de C‚saire (1222) sur le polyptyque de Prüm (893). Donn‚es pour le IXe ou le XIIIe siècle?, in: Revue belge de philologie et d'histoire 68, 1990, S. 261-290; weitere Literatur zusammengestellt bei Kuchenbuch, Klostergrundherrschaft (wie Anm. 40), S. 302f. Anm. 20-21 und Morimoto, État et perspectives des recherches sur les polyptiques carolingiens, in: Annales de l'Est 2e s‚rie, 40, 1988, S. 99-149, Ders., Consid‚rations nouvelles sur les ®villes et campagnes¯ dans le domaine de Prüm au haut Moyen Age, in: Villes et campagnes au Moyen Age. M‚langes Georges Despy, hrsg. von Jean-Marie Duvosquel, Alain Dierkens, Lüttich 1991, S. 515-531. Zurück
- Ludolf Kuchenbuch, Bäuerliche Gesellschaft und Klosterherrschaft im 9. Jahrhundert. Studien zur Sozialstruktur der Familia der Abtei Prüm (Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Beiheft 66), Wiesbaden 1978, S. 231. Zurück
- Zur Klassifizierung frühmittelalterlicher Urbare vgl. Wolfgang Metz, Das karolingische Reichsgut. Eine verfassungs- und verwaltungsgeschichtliche Untersuchung, Berlin 1960, S. 24f., Robert Fossier, Polyptiques et censiers (Typologie des sources du moyen ge occidental, fasc. 28), Tournhout 1978. - Zur Frage der betriebswirtschaftlichen Analysierbarkeit von "Vollurbaren" vgl. Franz Staab, Die wirtschaftliche Bedeutung der Reichsabtei Lorsch (8. bis 12. Jahrhundert), in: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 22, 1989, S. 7-9, auch in: Gundolf Keil und Paul Schnitzer (Hrsg.), Das Lorscher Arzneibuch und die frühmittelalterliche Medizin. Verhandlungen des medizinhistorischen Symposiums im September 1989 in Lorsch (Geschichtsblätter Kreis Bergstraße, Sonderband 12), Lorsch 1991, S. 256-258. Zurück
- Prümer Urbar cap. 24, ed. Schwab (wie Anm. 62), S. 181-187, Aufzählung der Wingerte in Pichtern S. 182 und 185f. - Brevium exempla, ed. Alfred Boretius, in: MGH Capitularia 1 S. 252f. Nr. 10-22, Dette, Poss. Wiz. (wie Anm. 15), 112 Nr. 19 (Grötzingen: pitturas dominicas), S. 141 Nr. 241 (Uhrweiler) die Angabe von 8 Pichter, was in Nr. 240 Wingertland zu 6 Fuder entspricht. Es sind hier Abkürzungen von Dette willkürlich aufgelöst, vgl. deshalb Zeuss, Trad. Wiz. (wie Anm. 15), P. 19, 240, 241. Nur ein Teil der in den Brevium exempla erwähnten Weingüter läßt sich später im Weißenburger Liber Edelini weiterverfolgen, wo dann die Wingerte durchgehend nach Fudern bemessen, die Weinzins zahlenden Betriebe als Hufen bezeichnet werden, vgl. Dette, Poss. Wiz. (wie Anm. 15), Nr. 30 (Ungstein), 91 (Weisenheim), 105 (Heßheim). Zur Identifikation Alasenza = Alsenbrück vgl. Franz Staab, Alsenz in fränkischer Zeit, in: 1200 Jahre Alsenz 775-1975. Beiträge zur Geschichte und Gegenwart der Gemeinde, Alsenz 1975, S. 67f. (Dette, Poss. Wiz. (wie Anm. 15.), S. 176 gibt aus Unkenntnis Alsenz an). - Codex Laureshamensis 1-3, ed. Karl Glöckner (Arbeiten der Historischen Kommission für den Volksstaat Hessen), Darmstadt 1929-36, 21963, hier 3 Nr. 3662 S. 169 Z. 5 (Mommenheim), vgl. dazu Staab, Wirtschaftliche Bedeutung (wie Anm. 64), S. 259f., 271f. Zurück
- Codex Laureshamensis (wie Anm. 65), 2 Nr. 241 (Bensheim an der Bergstraße zu 769/81), Nr. 377 (Dossenheim bei Heidelberg zu 828). Es handelte sich dabei offenbar um Wingertland, das gewissermaßen "lose", ohne grundherrschaftliche Einbindung und Abhängigkeit, der Abtei Lorsch geschenkt wurde. Zurück
- Kuchenbuch, Bäuerliche Gesellschaft (wie Anm. 53), S. 231 zu Prümer Urbar, ed. Schwab cap. 24 S. 182 Z. 2-4, 6, vgl. Charles-Édmond Perrin, Recherches sur la seigneurie rurale en Lorraine d'après les plus anciens censiers [IXe-XIIe siècle] (Publications de la facult‚ des lettres de l'Universit‚ de Strasbourg, Bd. 71). Paris 1935, S. 61, dagegen mit Recht Dieter Hägermann, Eine Grundherrschaft des 13. Jh. im Spiegel des Frühmittelalters. Caesarius von Prüm und seine kommentierte Abschrift des Urbars von 893, in: Rheinische Vierteljahrsblätter 45, 1981, S. 23f., mit Berufung auf den Kommentar des Exabtes Caesarius. Merkwürdigerweise hat Schwab, Prümer Urbar S. 62-71, in einem ausführlichen Abschnitt über das viel mißverstandene Kapitel Mehring, auch Ders., Probleme der Anfertigung von frühmittelalterlichen Güterverzeichnissen am Beispiel des Prümer Urbars, in: Le grand domaine aux ‚poques mérovingienne et carolingienne. Actes du colloque international, Gand, 8-10 septembre 1983 (Centre Belge d'histoire rurale, Bd. 81), Gent 1985, S. 162-165, diesen wichtigen Durchbruch seines Lehrers nicht weiterverfolgt. Die Weißenburger Formulierung pitturas dominicas, vgl. oben Anm. 65, setzt ebenfalls voraus, daß es außer diesen noch verpachtete Pichter geben kann. Trotz aller Ausführlichkeit liefert Schwab doch keine Analyse der einzelnen Fronarbeiten, was vorher Kuchenbuch S. 231f. ebenfalls nicht tat, der aber immerhin erkannte, man habe hier "ein durch weinbauspezifische Rentenformen modifiziertes dies-System vor sich". Die Notwendigkeit der Frondienste für den herrschaftlichen Weinbau im allgemeinen hatte freilich schon Georg von Below, Geschichte der deutschen Landwirtschaft des Mittelalters in ihren Grundzügen, hrsg. v. Friedrich Lütge (Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte, Bd. 18), Stuttgart 21966, S. 94, um 1920 ausdrücklich hervorgehoben. Zurück
- Zu den verschiedenen Anwendungen des Wortes pittura vgl. Glossarium mediae et infimae latinitatis, conditum a Carolo Du Fresne Domino du change, 1-7, hrsg. v. L‚opold Favre, Paris 1883-87, hier 6 S. 243 s.v. pedatura, eine Etymologie, die zwar alt, aber ganz sicher falsch ist. Die von Schwab, Prümer Urbar S. 66 Anm. 143, gelieferte, "Vgl. die etymologische Wurzel 'petere' - petitura, die den Prozeß der Urbarmachung indiziert", hat mit Sprachwissenschaft nichts zu schaffen. Insofern hatte Perrin wenigstens recht, als ein wesentliches Element die Zuteilung durch die Grundherrschaft war, so daß auf den Gütern der Abtei Saint Remi damit Arbeitszuweisungen zur Erhaltung des Herrenhofes wie Einzäunen des Gartens, Decken des Scheuerdachs, allgemeine Reparaturarbeiten gemeint sein können, vgl. Le polyptyque et les listes de cens de l'abbaye de Saint-Remi de Reims (IXe-XIe siècles), ed. Jean-Pierre Devroey (Travaux de l'Acad‚mie Nationale de Reims, Bd. 163), Reims 1984, S. 17, 30, 36, 48, 57, 74. Diese Bedeutung des Wortes kennt ebenso das Lorscher Reichsurbar für die Verhältnisse in Nierstein, Codex Laureshamensis (wie Anm. 65), 3 Nr. 3672 S. 174 Z. 8f. Geht man von dem in Mehring gebräuchlichen mundartlichen pegetura aus, vgl. Urkundenbuch zur Geschichte der, jetzt die preußischen Regierungsbezirke Coblenz und Trier bildenden mittelrheinischen Territorien, 1, ed. Heinrich Beyer, Koblenz 1860, Nr. 98 S. 102 (Urkunde von ca. 860/80), dann wäre auch an eine Verwandtschaft mit dem griechischen pgcmtli = festmachen, befestigen, vgl. griech, ‚pägma' = Gestell, Rahmen, zu denken; vgl. auch die Fron zur Herrichtung der Zäune, claudere paginas, Prümer Urbar cap. 6 S. 171 Z. 11-12, und öfter. Zurück
- Vgl. oben Anm. 41, vgl. die Maßtabelle in der Ausgabe von Richter Bd. 3 S. 568 (0,252 ha). Allerdings sind die mittelalterlichen Maße an Rhein und Mosel etwas kleiner als die römischen, vgl. dazu die historische Untersuchung alter Maße der Region bei Albert Mays, Karl Christ, Einwohnerverzeichnis des Vierten Quartiers der Stadt Heidelberg vom Jahr 1600, in: Neues Archiv für die Geschichte der Stadt Heidelberg und der rheinischen Pfal 2, 1893, S. 195, vgl. auch Bassermann-Jordan 2 (wie Anm. 10), S. 914; deshalb die runde Schätzzahl 0,25 ha für den Morgen, bzw. das Joch, später auch Mannwerk. - Aus Columellas Ansatz ergibt sich, daß die selbst noch bei Schwab, Prümer Urbar S. 66f., mitgeschleppte Vorstellung, die Pichter seien durch Hufenteilung entstanden, sich von selbst verbietet. Sie ist, vom Arbeitsanfall her gesehen, blanker Unsinn und kann nur bei rein theoretisierender Betrachtung und Vernachlässigung der Landeskunde vertreten werden. Der Weinbau bedingt im übrigen auch beim Hufensystem Verschiebungen in der Abgabenstruktur, vgl. Franz Staab, Untersuchungen zur Gesellschaft am Mittelrhein in der Karolingerzeit (Geschichtliche Landeskunde, Bd. 11), Wiesbaden 1975, S. 52 Anm. 208. - Die Angabe vinee .II. id est pictura .I., Prümer Urbar cap. 24 S. 185 Z. 11, nennt leider keine Maße. Zurück
- Die eingehendste rechnerische berprüfung der Angaben des Urbars hat bisher Perrin, Recherches (wie Anm. 67), S. 74-77, geliefert. Er kam auf 30 verheiratete Männer und 28 unverheiratete, wobei er in der ersten Gruppe offenbar den zu Eingang des cap. 24, nicht in der Reihe der Frondienstpflichtigen genannten Eurihc mitzählte. Dies ist so nicht gemeint, weil er offensichtlich Küfer ist und deshalb von allgemeinen Frondiensten befreit sein muß. Mit dem Ansatz 29 plus 28 Haushalte (von letzteren einer mit vollem seruicium) kommt man auch sehr gut auf die nachzählbaren Angaben der summa: 450 Scheffel Wein (= [29 + 1] x 15), 351 Scheffel Wein (= 28 x 13), 171 Hühner (= 57 x 3), 5700 Schindeln (57 x 100), 5700 Stickel (57 x 100), 11400 Stangen bzw. Gerten (57 x 200), 285 Scheffel Eicheln (57 x 5), 57 Stufen Würzwein (57 x 1), 57 Scheffel Maulbeeren (57 x 1). Daß die zweite Gruppe der Haushalte ohne Ehefrau ausgekommen wäre, wie Perrin suggeriert, erledigt sich bei einer Betrachtung der Abgabenstruktur und der aufgeführten Gesamtzahlen in der summa ganz von selbst. Demnach ist die Angabe zu Beginn des Kapitels Mehring, dort lebten 53 Männer, verderbt (wahrscheinlich LIII statt LVIII (mit Eurihc, der zwar eine der 58 Pichter innehat, aber nicht frondienstpflichtig ist). Der Versuch von Schwab, Prümer Urbar S. 62-71, die Angaben der summa mit der Beschreibung von Mehring in irgendeinen vernünftigen Zusammenhang zu bringen, kann nur als gründlich mißglückt bezeichnet werden. - Zu dem zugegebenermaßen sehr seltenen Wort canavera, auf das sich der Exabt Caesarius in seinem Kommentar 1222 keinen Reim mehr machen konnte, das jedoch noch Plinius d. J. und Paulus Diaconus kennen, vgl. Oscar Weise, Die griechischen Wörter im Latein (Preisschriften gekrönt und hrsg. von der fürstlich Jablonowski'schen Gesellschaft zu Leipzig, Bd. 23), Leipzig 1882, S. 368. Die von Perrin S. 74 eingeführte "bersetzung" chènevière = Hanfacker stellt nichts weiter dar als eine etymologisch falsche lautliche Transkription ins moderne Französisch, die ja auch bei den althochdeutschen Personennamen manchmal sehr merkwürdige Früchte trägt. Von Hanf (cannabis) ist obendrein im ganzen Urbar nirgends die Rede. Zu den Lesekörben vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 276, 328-330, zu Bedeutung und Schwere der Frauenarbeit vgl. Schreiber, Weingeschichte (wie Anm. 1), S. 59f., Becker, Weinbau anno dazumal (wie Anm. 39), S. 15f., 35-37, 103-108. Zurück
- Columella XI 2, 11-13 (wie Anm. 18), Bd. 3 S. 38-40. - Zum großen Holzverbrauch insbesondere des sog. Kammerbaus vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 221-226. Zurück
- Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 256-267, der richtigerweise das fodiri Columellas immer als Hacken ansieht. Allerdings übergeht er dadurch das Umgraben, palare, zur Zeit des Aufbindens der Reben, das Columella vom fodiri deutlich unterscheidet. - Die in der Urkunde von ca. 860/880 (vgl. oben Anm. 68) zahlreich genannten Wingertflurnamen, Abbate Plantate (später: in predicto Plantato), in Petiolas, Pradella, in Grau (= in Grave), in Uercoro, in Lusiago, in Fontaneto, in Romaris villa, in Fossato, in Tradone, in Abolino, in Soiaco, subtus Plantaria, Nouello Plantato, sind sämtlich romanisch. Zur sprachlichen Kontinuität des Weinbaus vom Mittel- bis zum Oberrhein vgl. in diesem Band den Beitrag von Wolfgang Kleiber, Sigrid Bingenheimer und Rudolf Steffens. Zurück
- Vgl. die folgende Tabelle über die Wingertarbeit; Illustration aus einer deutschen Aesop-Ausgabe z.B. bei Schreiber, Weingeschichte (wie Anm. 1), S. 341; zu Vergils Interpretation der Weinbergsarbeit vgl. Pierre Grimal, La vigne et l'olivier, in: Bulletin de l'Association Jean Bud‚, 1980, S. 171-185. Zurück
- Vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 259. Ein Stadecker Winzer, Herr Werner Wolf, beobachtete, daß in der Nachbarschaft von staubigen Wegen der Pilzbefall deutlich geringer ist. Zurück
- Vgl. Otto Currle, Otmar Bauer, Werner Hofäcker, Fritz Schumann, Wolfgang Frisch, Biologie der Reben. Aufbau, Entwicklung, Wachstum, Neustadt an der Weinstraße 1983, S. 235, 269-271, wo die mangelnde Durchlüftung des Erdreichs als auslösende Ursache besonders herausgestellt wird. Zurück
- Kurzübersicht über Weinbergsfronen in den Weißenburger Urbaren (Der Einfachheit halber sind nur die Nummern des Codex Edelini angegeben, die in den Ausgaben von Zeuß und Dette leicht aufgesucht werden können; wegen der gegenüber Dette zum Teil verbesserten Ortsbestimmungen vgl. Staab, Episkopat und Kloster (wie Anm. 9), S. 33-56). Kursive Nummern bedeuten Dreitagefron, die entweder mit Zahlenangabe, Verweis auf ebenfalls mit dieser Fron belastete Hufen oder mit dem Begriff mansi seruiles festgehalten wurde. In der Regel dürfte eine Dreitagefron für alle Weinbergsarbeiten ausgereicht haben, vgl. aber unten S. 34): Weinbergsarbeit nur im Winter/Frühjahr: Nr. 7, 62 Edesheim (zusätzlich Weinabgabe); im Frühjahr und im Herbst: Nr. 18, 74 Weinolsheim (zusätzlich Weinabgabe, in Nr. 74 nur Frühjahrsfron), Nr. 19 Grötzingen, Nr. 132 Speyerdorf (zweimal 14 Tage Fron und Weinabgabe), Nr. 134 Böbingen (wie Speyerdorf), Nr. 141 Nußdorf (wie Speyerdorf), Nr. 165 Meckenheim (zweimal 14 Tage und Weinabgabe, andere Dreitagefron ohne Weinabgabe, vgl. Nr. 60); nur im Herbst: Nr. 16 Littersheimer Hof, Nr. 56 Mettenheim, Nr. 167 Gundheim (14 Tage ablösbar mit 3 Pfennigen), Nr. 208 Gundersheim (und Weinabgabe), mehr als zweimal im Jahr: Nr. 8, 51 Herxheim bei Landau (zusätzlich Weinabgabe, in Nr. 51 alles in Geld abgelöst), Nr. 17 Westhofen bei Worms (zusätzlich Weinabgabe), Nr. 76 Dienheim, Nr. 79 Grünstadt (zusätzlich Weinabgabe), Nr. 145 Lustadt (in Nr. 227 keine Angaben über Fronen), Nr. 147 Gerolsheim, Nr. 154 +Bettenheim bei Sprendlingen in Rheinhessen (zweimal 14 Tage, die mit 1 Schilling abgelöst werden können, und Herbst), Nr. 185 Essingen, Nr. 207 Freinsheim (zusätzlich Weinabgabe), Nr. 210 Dannstadt, Nr. 234 Asperg; keine Weinbergsarbeit trotz Salwingerten: Nr. 3 Klingen, Nr. 4, 65 Leinsweiler (aber Weinabgabe, die jedoch in Nr. 65 fehlt), Nr. 5, 45 St. Johann (in Nr. 45 keine Angaben über Fronen), Nr. 10 Altdorf (aber Weinabgabe), Nr. 12, 43, 161 Mußbach (aber Weinabgabe, in Nr. 161 keine Abgaben verzeichnet), Nr. 13, 211 Mutterstadt (in Nr. 211 zweimal 14 Tage, ablösbar mit 6 Pfennigen), Nr. 15 Lambsheim, Nr. 20, 73, 289 Bruchsal, Nr. 26 Hofheim im Ried, Nr. 27, 54 Kallstadt, Nr. 28 Lahnstein, Nr. 30, 300 (294) Ungstein (aber Weinabgabe), Nr. 31 Westheim bei Kitzingen, Nr. 32, 281(279) Iggelheim, Nr. 38 Schweinfurt, Nr. 40 Billigheim (aber Weinabgabe), Nr. 41 Freisbach, Nr. 42, 70, 213 Böhl (in Nr. 213 statt bisher 1 jetzt 4« Hufen mit zweimal 14 Tagen Fron), Nr. 47 Weingarten, Nr. 49 Bornheim bei Landau, Nr. 50 Edenkoben (hier Naturalabgaben und Dienste mit Geld abgelöst), Nr. 53 Herxheim bei Frankenthal (aber Weinabgabe), Nr. 58 Hochdorf, Nr. 59 Winzingen, Nr. 61 Lambsheim, Nr. 64 Insheim, Nr. 71 Ottersheim, Nr. 89 Wachenheim, Nr. 90 Weisenheim am Sand, Nr. 91 Weisenheim am Berg, Nr. 105 Heßheim, Nr. 146 Weingarten bei Karlsruhe, Nr. 159 Mainz, Nr. 163 Pfaffenhofen, Nr. 180 Erpolzheim (alle Naturalabgaben und Dienste in Geld abgelöst), Nr. 187 Colgenstein, Nr. 214 Godramstein (wie St. Johann), Nr. 228 Edingen, Nr. 238 Westhofen im Elsaß, Nr. 239 Kirweiler, Nr. 240, 241 Uhrweiler. Zurück
- Prümer Urbar cap. 115, ed. Schwab S. 254 Z. 5-7. - Zu Zeuss, Trad. Wiz. (wie Anm. 15), P. 8: Die Weinabgabe von 15 situlae in Herxheim entspricht in der Höhe derjenigen der Pichter in Mehring, denn für das Prümer Urbar sind die Scheffel (modii) Wein gleich den Eimern (situlae), 30 davon ergeben ein Fuder, Prümer Urbar cap. 24, ed. Schwab S. 187 Z. 5-7; diese Maßverhältnisse sind auch noch im Hochmittelalter üblich, vgl. Bassermann-Jordan 2 (wie Anm. 10), S. 759. Dette, Poss. Wiz. (wie Anm. 15), S. 61 mit Anm. 278, hat nicht erkannt, daß in Herxheim die 14-Tage-Fron viermal im Jahr zu leisten war, nicht bloß einmal. Wie Christoph Dette, Die Grundherrschaft Weißenburg im 9. und 10. Jahrhundert im Spiegel ihrer Herrenhöfe, in: Strukturen der Grundherrschaft (wie Anm. 15), S. 186, vgl. ebd. S. 191, zu der Ansicht gelangte, die Weißenburger Salwingerte in Herxheim seien laut Urbar cap. 8 verpachtet gewesen, ist mir unerklärlich. - Zu den Monatsgedichten Wandalberts vgl. unten Anm. 94. Zurück
- Prümer Urbar cap. 115, ed. Schwab S. 254 Z. 5-7: faciunt opera in vineis a kalendis februarii usque ad missam sancti Martini in ebdomada .II. dies: feria .II. et feria .III. et datur eis pulmentum de dominico sicut illis de Merriche. Im Abschnitt über Mehring cap. 24 S. 181-187 ist übrigens vom pulmentum gar keine Rede. Zurück
- Vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 257f.; knappe Übersicht über die weinbaulichen Arbeiten nach Columella auch bei Flach, Römische Agrargeschichte (wie Anm. 42), S. 274-283. Zurück
- Vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 696 Anm.1 Zurück
- Vgl. ebd. S. 204-213 (Setzen), S. 252f. (Propfen); zum großen Wert, den die Römer auf sorgfältige Reihenpflanzung legten vgl. auch Gerd Hagenow, Aus dem Weingarten der Antike. Der Wein in Dichtung, Brauchtum und Alltag (Kulturgeschichte der antiken Welt, 12), Mainz, 1982, S. 171, 175-178. Zurück
- Vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 258, vgl. oben Anm. 72 Zurück
- Hier gibt Columella auch an, daß ein Knabe leicht ein Joch Wingert am Tag läubeln könne; vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 255f. Zurück
- Vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 259, Vgl. oben Anm. 74. Zurück
- Vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 238. Zurück
- Vgl. oben Anm. 81. In sehr heißen Gegenden sieht Columella stattdessen Sonnenschutz aus Stroh für die Trauben vor, wie es heute in Kalifornien üblich ist, indem man nicht läubelt und Sonnennetze verwendet. Zurück
- Vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 270-277. Zurück
- Vgl. ebd. S. 242-247. Zurück
- Zum Feuerwein, der noch lange in Bacharach hergestellt wurde, und dem vinum coctum des Capitulare de villis vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 436f. Zurück
- Die Arbeit des Losbindens nach dem Herbst wird von Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), übergangen. Zurück
- Vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 230-242. - Bemerkenswert ist die Tatsache, daß das Prümer Urbar, ed. Schwab, S. 299 (Registerstelle fimus, fimare), wie auch Wandalbert, der ausdrücklich allein die cker nennt, Mistfuhren als Fron nur außerhalb der Weinbaugebiete erwähnt. Es würde hier zu weit führen, im einzelnen zu vergleichen, wo solche Fuhren für das Salland am Ort oder nicht spezifiziert gefordert wurden. Im letzteren Fall scheint es nämlich durchaus möglich, daß Mist von den Ackerbau- und Viehzuchtgütern in die Weingüter Prüms gekarrt wurde. Kuchenbuch, Bäuerliche Gesellschaft (wie Anm. 56), S. 138f., berücksichtigt lange Karrenfahrten nur im Hinblick auf Versorgungslieferungen für die Abtei selbst. Kam der Mist im Weingut an, mußte er immer noch in Lohnarbeit korbweise in den Wingert getragen werden. - Vgl. auch oben Anm. 39. Zurück
- Vgl. Bassermann-Jordan, Geschichte des Weinbaus (wie Anm. 10), 1 S. 254. Zurück
- Vgl. ebd. 1 S. 197-201. Zurück
- Vgl. ebd. 1 S. 214-222. Zurück
- Wandalbert, De mensium duodecim nominibus, signis, culturis, aerisque qualitatibus, ed. Ernst Dümmler, in: MGH Poetae 2, Berlin 1884, S. 604-616, vgl. dazu Alf Önnerfors, Von Heiligen und Jahreszeiten. Die literarische Leistung Wandalberts von Prüm, in: Staatl. Regino-Gymnasium Prüm, Jahreschronik 1974/75, darin auch S. 25-32 Abdruck der Teilübersetzung von Paul Herzsohn. Zurück
- Prümer Urbar, ed. Schwab cap. 65 S. 224 Z. 4 und 11, cap. 69 S. 227 Z. 6, cap. 71 S. 228 Z. 12f., cap. 112 S. 250 Z. 17 (hier, in Dienheim, hat jede der 12 Hufen einen Pfennig zu bezahlen, wovon die Grundherrschaft solche Reifen käuft), cap. 115 S. 254 Z. 10. Die bersetzung reyfe zum lateinischen circulos gibt der Kommentar des Exabtes Caesarius erst im cap. 105, S. 254 Anm. 2; zu den hölzernen Faßreifen der Römerzeit und des frühen Mittelalters vgl. Bassermann-Jordan 2 (wie Anm. 10), S. 739f. u.ö. Zurück
- Vgl. Anm. 94. Zurück
- Dette, Poss. Wiz. (wie Anm. 15), Nr. 17 S. 111 (im Register S. 183 übergangen), Zeuss, Trad. Wiz. (wie Anm. 15), P. 17 S. 278: et in autumno uascula parare ad uinum, wobei nicht klar ausgedrückt ist, ob die Materialkosten vom Grundherrn übernommen werden oder nicht; zumindest wurde die Arbeitsleistung als Frondienst erbracht. Zurück
- Columella XI 1 und XII 1-3 (wie Anm. 18), Bd. 3 S. 10-30, 186-206, wo diese Aufgabe speziell dem vilicus und seiner Frau zugewiesen wird. Zurück
- Prümer Urbar cap. 6, ed. Schwab, S. 172 Z. 8-14: Omnes enim de Rumersheym et Wettellendorpht et Herlensdorpht et Walmersheym et Sarensdorpht et Caldenburnen et Lizendorpht et Olmuzze et Ormunte et Alue ad Merbahc ...vinum et sal, si eis precipitur, omnes vendunt. Dazu der Kommentar des Exabtes Caesarius, ebd. Anm. 1: Antiquitus tanta copia vini ac salis proveniebat ecclesie de curtibus nostris, quod oportebat quasi necessitate superflua venundare et hoc est, quod dicit autenticum vetus: vinum et sal vendunt; sic etiam observatur adhuc hodie, quod homines nostri in curiis nostris vinum nostrum, si volumus, cum banno debent vendere, ebd. cap. 114 S. 253 Z. 8-9: Debent inter duos carradam vini vendere, vgl. Kuchenbuch, Bäuerliche Gesellschaft (wie Anm. 53), S. 113. - Allgemein zu dieser Art des Weinverkaufs vgl. Adalbert Erler, Bannwein, in: HRG 1, 1971, Sp. 316. Zurück
- Prümer Urbar cap. 118, ed. Schwab, S. 256 Z. 14f., vgl. dazu Franz Staab, Ok-kenheim im Früh- und Hochmittelalter. Von der Vielzahl der Grundherren zur Mainzer Ortsherrschaft, in: Der Jakobsberg 2, St. Ottilien 1987, S. 178-181. Zurück
- Dette, Poss. Wiz. (wie Anm. 15), Nr. 28 (unsinnige Zeichensetzung!), Zeuss, Trad. Wiz. (wie Anm. 15), P. 28; eine weitere berlieferung dieses Kapitels bei Heinrich Büttner, Bruchstück eines Weißenburger Güterverzeichnisses des 10. Jahrhunderts, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 92, 1940, S. 547-549. Hier in Lahnstein werden neun Pächter von Wingerten und Ackerland, aber ohne Fronen genannt. Dies ähnelt den Binger Verhältnissen im Vergleich zu denen im dort benachbarten Ockenheim, so daß auch entsprechende Pachtverträge zu vermuten sind, vgl. dazu Anm. 101. Zurück
- Polyptyque de Saint-Remi, ed. Devroey (wie Anm. 68), passim. Zurück
- Vorbehalte gegen diese These meldete schon Kuchenbuch, Bäuerliche Grundherrschaft (wie Anm. 53), S. 132, an. Es fehlt dafür einfach an einer textlichen Grundlage. - Zur späteren Entwicklung der Teilpacht vgl. Karl-Heinz Spiess, Teilpacht und Teilbauverträge in Deutschland vom frühen Mittelalter bis zur Neuzeit, in: Zeitschrift für Agrargeschichte und Agrarsoziologie 36, 1988, S. 228-244. Zurück
- Prümer Urbar cap. 114, 116, ed. Schwab, S. 252 Z. 12f., S. 255 Z. 6. Zurück
- Dette, Poss. Wiz. (wie Anm. 15.), Nr. 2, Zeuss, Trad. Wiz. (wie Anm. 15), P. 2. Zurück
- Vgl. Kuchenbuch, Bäuerliche Gesellschaft (wie Anm. 53), S. 138f., Dette, Grundherrschaft Weißenburg (wie Anm. 77), S. 184, 191. - Auch hier vermitteln die Urbare nur einen schwachen Eindruck von der tatsächlichen Ausführung, wie das ja ebenso von den Fronen gilt, vgl. oben Anm. 78. Eine Urkunde des Mainzer Klosters St. Jakob von 1112 ist da etwas gesprächiger. Hier werden Güter der Abtei in Gau-Algesheim verpachtet, um die Weinversorgung des Konvents sicherzustellen. Die Pächter werden deshalb zu Folgendem verpflichtet: ut singulis annis propria vasa abbatis Wienheim accipiant (in Frei-Weinheim am Rhein, wohin die Fässer von Mainz aus zu Schiff gebracht werden konnten): indeque ea suo labore Alegesheim (Gau-Algesheim) usque perducant et adhibitis in colligendo vino abbatis ac fratrum nuntiis datisque eisdem nuntiis interim in cibo et potu necessariis XVI carradas vini ipsis nuntiis presentent, quod tamen vinum nec fraudulenter corruptum sit nec male mensuratum, sed tale sit, quale in ipsis bonis creverit, et ipsi, qui predictas XVI carradas vini dederint, datas in monte sancti Jacobi (auf der Höhe über Mainz) usque in curiam abbatis suis plaustris suisque iumentis simul adducant, ibique, dum ipsorum exonerantur plaustra, accepto a domno abbate prandio in sua cum pace redeant, Mainzer Urkundenbuch 1. Die Urkunden bis zum Tode Erzbischof Adalberts I. (1137), ed. Manfred Stimming, Darmstadt 1932, Nr. 452 S. 360. Zurück
- Vgl. Staab, Wirtschaftliche Bedeutung (wie Anm. 64), S. 257, 271f. Zurück