Alte Grenzsteine aus der Gemarkung Heidesheim
Haresumer Klunker
Der Verein Heimatmuseum Burg Windeck e.V. besitzt z.Z. 12 Grenzsteine, von denen einige hier zum ersten mal öffentlich gezeigt werden (mehr). Die Steine wurden in der Heidesheimer Gemarkung vor Jahrzehnten geborgen. Die sogenannten "Toten Zeugen" (Erkennungszeichen, die unterhalb der Steine in einer bestimmten Art und Weise angebracht waren und deren Anordnung nur den- meist sieben - "Feldgeschworenen" bekannt war) gingen dabei verloren. Auch der ursprüngliche Standort der Steine ist leider nur in groben Zügen (etwa welcher Gemarkungsteil) im Gedächtnis geblieben. Diesbezügliche schriftliche Aufzeichnungen existieren nicht, doch wurden damals bei der Bergung häufig Fotos gemacht.
Einst waren in der Heidesheimer Gemarkung zahlreiche Grenzsteine vorhanden. Die meisten sind leider verloren oder verschollen. Neben den hier gezeigten Steinen befinden sich noch mindestens 8 Steine in Privatbesitz - fast immer in Heidesheimer Gärten. Zwei Steine (Kloster Eberbach) sind seit über 100 Jahren in einer Mauer des Mühlengeländes auf dem Sandhof eingemauert.
Ein alter Stein wenigstens steht in der Gemarkung noch an seinem ursprünglichen Standort. Jüngere hessische Steine, die um 1844 gesetzt wurden, sind ebenfalls noch an Ort und Stelle zu finden, aber auch sie beginnen sich allmählich in unseren Gärten "anzusiedeln".
Von den hier gezeigten Steinen konnten, bis auf zwei, alle identifiziert werden.
Die Steine Nr. 1 und 2 sind dem Kloster Eberbach zuzuordnen. Sie zeigen einen Abtstab und die Buchstaben "A" und "E" (Abkürzung für lat. Abbatia Eberbachensis = Kloster Eberbach).
Besitz des Mainzer Altmünsterklosters markierten die Steine Nr. 3 und Nr. 4. Sie zeigen den Äbtissinnenstab, der mit seinem unteren Ende in einem "V" steht, in dessen rechten Balken ein "C" eingehängt ist (Abkürzung für lat. Veteris Cella =Altmünsterkloster). Der wuchtigere Stein trägt zusätzlich die Jahreszahl "1710".
Die Bilder 4 und 5 zeigen den Stein Nr. 5, Bild 6 einen Abrieb. Er trägt den Reichsadler und stand an der Gemarkungsgrenze zu Ingelheim. Auf der gegenüberliegenden Seite ist, kaum mehr zu erkennen, ein kreisähnliches Zeichen zu erahnen (darin der pfälzische Löwe? - Grenze zu Kurpfalz! ). Am oberen Ende, dem sogenannten "Kopf", befindet sich ein durchgehendes Loch, vermutlich ein Trageloch durch das man einen Stab steckte, um den Stein besser transportieren zu können. Der untere, mit Sicherheit größere Teil des Steins - der "Fuß"- ist abgebrochen und verloren.
Die Steine Nr. 6, 7, 8, 9, 10 sind dem Kartäuserkloster in Mainz zuzuordnen. Der lange Stein (Nr.6), übrigens der längste in unserer Sammlung und der auch als einziger keinen abgerundeten Kopf aufweist, trägt ein Kreuz, dessen Längsbalken von einem "C" umfangen ist (Abkürzung für lat. "Cartusia"? Abgeleitet von dem Gründungsort des Ordens "La Chartreuse = Carthusium " bei Grenoble).
Zwei der Steine tragen zusätzlich ein geschweiftes "M" am Ende des senkrechten Kreuzbalkens, der in der Mitte des Buchstabens steht ( das "M" steht für Moguntia / Mainz). Schließlich noch zwei Steine, diesmal mit vertikalem "M" und zusätzlich mit der eingeschlagenen Jahreszahl "1726". Der eine Stein zeigt auf der Rückseite die Ziffer "3“, der andere die "5" (wohl Nummerierungen).
Sehr gut erhalten sind die Steine Nr. 11 und Nr. 12, die jahrzehntelang im Weinkeller des Anwesens Clemensstr. 19 als Fasslager überdauert haben. Beide Steine tragen die Jahreszahl "1822", darüber einmal die "Nr. 9" und einmal die "Nr. 10". Über diesen Nummern schließlich ist ein "W" eingeschlagen. Dieses "W" findet sich in gleicher Form an einem Balken über der Einfahrt der Scheuer der "Hofraithe“. Nachdem diese Scheuer nachweislich um 1843 von einem Heidesheimer namens "Waldeck" errichtet wurde und beide Zeichen identisch sind, darf angenommen werden, dass die Steine Besitz der Familie Waldeck kennzeichneten.
Nur: lagen diese Grundstücke auch in Heidesheimer Gemarkung? Bisher sind Steine mit der beschriebenen Zeichnung nicht bekannt gewesen. Weitere Nachforschungen sind erforderlich.