Die Gau-Odernheimer Ortsbefestigung
Schon im 9. Jahrhundert war der Wallfahrtsort im Besitz des Klosters St. Stephan in Metz. Die Vogtei über den Kirchenbesitz lag im Jahr 1187 bei den Herren von Bolanden. Mit dem Ende des staufischen Königtums sank der Stern des Reichsministerialengeschlechts. Der Habsburgrkönig Rudolf erhob den Ort 1282 zur freien Reichsstadt. Mit dem Stadtrecht war die Erlaubnis verbunden, sich mit Mauern, Türmen und anderen Befestigungsanlagen zu schützen. So erhielt die Stadt auf Verfügung König Rudolfs seit 1286 seine starke Ortsbefestigung. Der Herrscher befreite die Stadt für sechs Jahre von allen Abgaben und Dienstleistung. So konnte die Stadt den Mauerbau finanzieren. Zusammen mit der Stadtmauer entstand die Burg, die miteinander verbunden waren. Die Stadtmauer bestand aus festen Mauern mit Türmen und Erkern und tiefen, breiten Gräben. Zwei Tore führten in das Innere der Stadt. 1315 fiel Gau-Odernheim als Pfand an den Mainzer Erzbishofs und 1407 als solches an Kurpfalz. Es wurde vom Reich nie wieder ausgelöst und blieb kurpfälzisch. Die Stadtmauern wurden im Laufe der Zeit nicht wesentlich verändert und erst 1826-28 bis auf einige wenige Reste abgebrochen.
Nachweise
Redaktionelle Bearbeitung: Daniela Schomisch
Verwendete Literatur:
- Brilmayer, Karl Johann: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte der bestehenden und ausgegangenen Städte, Flecken, Dörfer, Weiler und Höfe, Klöster und Burgen der Provinz Rheinhessen nebst einer Einleitung. Neudruck. Würzburg 1985.
- Dehio, Georg: Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Rheinland-Pfalz, Saarland. 2. Aufl. München 1985.
Aktualisiert am: 13.07.2014