Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.
Heidesheim bei Karl Johann Brilmayer
Heidesheim, früher Heisinisheim (779), Heisescheim (1200), Hettisheim (1237), Heisensheim (1278), Heidenesheim (1309), Heisinsheim (1372), lag im unteren Nahegau und kommt urkundlich schon im Jahr 779 in Schenkungsprotokollen an das Kloster Lorsch vor. Der Ort scheint wie das benachbarte Budenheim sehr früh an das Kloster Altenmünster zu Mainz gekommen zu sein. Das Kloster übergab ihn den alten Rheingrafen zu Lehen und diese übertrugen ihn in Asterlehen an einen Edlen namens Hardegen von Winternheim, der dort am Anfang des 12. Jahrhunderts eine fste Burg baute und sie Wintereck nannte. Von den von Winternheim kam Dorf und Burg im 13. Jahrhundert an die von Layen. Aber noch in demselben Jahrhundert sehen wir die alte Dynastenfamilie der von Biegen im Besitz der Hälfte der Vogtei des Ortes Heidesheim und einen Ritter Theodorich von Heidesheim, der diese Hälfte von ihr zu Lehen trug. Dieser Theodorich und sein Sohn gaben 1285 diese Hälfte in die Hände der Brüder Herrmann und Friedrich von Biegen, von welchen sie dieselben zu Lehen trugen, zurück und diese übertrugen sie sogleich an die Äbtissin und den Konvent des Klosters Altenmünster zu Mainz, welche auch die andere Hälfte wieder in Besitz hatten. Die Vogtei war nun wieder ganz beim Kloster. Dasselbe belehnte im Jahr 1326 ein Ritter Werner von Wintirauwe mir der Vogtei und nach Erlöschung dieser Familie übertrug es dieselbe im Jahr 1386 an den Edelknecht Dietrich Huth von Sonnenberg zu Lehen. Nachdem auch dieser Lehensverband aufgehört hatte, gab am 17. Januar 1414 die Äbtissin Christina dem Erzbischof Johann von Mainz den dritten Teil des Dorfes und Gerichts zu Heidesheim, dagegen verpflichtete sich der letztere unter anderem das Kloster in seinen übrigen Dörfern, Gerichten, Höfen sowie bei den anderen zwei Teilen des Gerichts und ihrem Zehnten zu Heidesheim zu schützen. Auch das Domkapitel von Mainz bezeugte in der nämlichen Urkunde, dass alles mir seinem guten Wissen und Willen geschehen sei. Mit den übrigen zwei Dritteln des Dorfes und Gerichts finden wir am 28. März 1503 den Grafen Johann von Nassau belehnt. Am 27. Januar 1561 war Konrad von Bicken Faut und Amtmann zu Heidesheim und weil er sich mehrere Eingriffe gegen das Ortsweistum erlaubt hatte, vom Schultheiß und der Gemeinde verklagt. Kurfürst Daniel ernannte ein eigenes Gericht, das seine Rechte nach dem Ortsweistum genau bestimmte. Nachdem im Jahr 1608 durch das Ableben des Johann Georg von Bicken die Familie im Mannesstamm erloschen und die Fautei nebst zwei Drittel des Dorfes und Gerichts dem Kloster Altenmünster wieder zugefallen war, traten die Äbtissin und der Konvent am 9. Juli 1609 dem Kurfürsten Johann Schweickard auch diese zwei Drittel ab, jedoch mit Vorbehalt ihres eigentümlichen Waldes und Bezirks sowie ihres Hofes mit allen darauf hergebrachten Freiheiten, den Geld-, Wein-, Korn- und Fruchtgefällen und ihres Anteils am Zehnten. Von da an gehörte das Dorf zum Kurstaat und stand unter dem Vizedomamt Mainz bis zur Auflösung des Erzstifts.