Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.
Mölsheim bei Karl Johann Brilmayer
Mölsheim kommt unter dem Namen Meldrisheim im Wormsgau im Jahr 771 in den Lorscher Schenkungsurkunden vor. Später heißt es Milwesheim (1343), Milinßheim (1440), Müllsheim (1496), Melsheim (1512).
Schon sehr früh war die Benediktinerabtei Hornbach im Herzogtum Zweibrücken im Besitz des Ortes, auch hatte sie dort reiche Güter. Im Jahr 1512 verkaufte der Abt Johann von Kindhausen die Hälfte des Dorfes an den Pfalzgrafen Ludwig V. Noch im gleichen Jahr machte der Pfalzgraf mit diesem Abt und mit der Witwe des Kämmerers von Worms, Friedrich von Dalberg, einen Vertrag, wonach die pfälzischen Leibeigenen und die Wildfänge des Ortes den übrigen pfälzischen Bewohnern im Ort gleich geachtet werden sollten. Für die Wahrung ihrer Rechte hielt die Pfalz einen eigenen Faut. Diese Rechte gaben jedoch in der Folge, als das Vermögen der Abtei Hornbach von der Regierung in Zweibrücken eingezogen wurde, zu Streitigkeiten Anlass, die erst im Jahr 1768 durch den Selzer und Hagenbacher Vergleich und Austausch geregelt wurden. Dadurch kam Mölsheim vollständig an Kurpfalz, bei welcher es bis zur französischen Okkupation am Ende des 18. Jahrhuderts verblieb. Es war dem Oberamt Alzey zugeteilt.