Mombach in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Mombach bei Karl Johann Brilmayer

Urkundlich kommt Mombach oder Mumbach, wie es abwechselnd heißt, erst am Anfang des 13. Jahrhunderts vor. Im Jahr 1218 vertauschen der Komtur Berthold und die übrigen Brüder des Templerhauses in Mainz an den Prior und die Brüder im Hl. Tal (Dalen) bei Mainz ihre Güter in Zahlbach gegen deren Güter in Mumbach. Der Ort Mombach mit der nahe dabei gelegenen Hattenmühle war ein altes Mannlehen des Erstifts Mainz. Im Jahr 1298 belehnte Erzbischof Gerhard von Mainz seinen Kämmerer, Ritter Werner von Geyspesheim, mit den Gütern, Weinbergen und Ackerfeldern des Johannes von Gysenheim in Mumbach und im Jahr 1315 schenkte Erzbischof Peter diese Güter, welche seither Ritter Werner zu Geyspesheim zu Lehen besaß, der St. Gotthardskapelle in Mainz. Im 14. Jahrhundert hatte das Dorf ein Geyselbrecht von Selnhofen, genannt Grosse, zu Lehen getragen. Da es nach seinem Tod dem Erzstift heimgefallen war, so hatte es Erzbischof Heinrich III. mit Bewilligung des Domkapitels dem Edelknecht Arnold, genannt Unbescheiden von Lechenich, seinem Diener, im Jahr 1341 lebenslänglich zu Lehen gegeben, aber auch schon am 10. Januar 1342 testamentarisch verordnet, dass dieses Lehen nach Arnolds Tod unter bestimmten Bedingungen an das Mainzer Domkapitel auf ewige Zeiten fallen soll. Auch der Lehensträger Arnold von Unbescheiden bekannte am 25. Januar desselben Jahres durch Urkkunde, dass er, solange er lebt, dieses Mannlehehn nicht verpfänden, vekaufen oder veräußern werde und dass dasselbe nach seinem Tod der Dompräsenz zufallen soll. Derselbe Arnold von Unbescheiden verkaufte fünf Jahre später, am 21. Januar 1347, das ganze Lehen an das Domkapitel für 220 Pfund Heller. Zu diesem Verkauf hatte an demselben Tag der Lehensherr Erzbischof Heinrich seine Einwilligung gegeben. Als Arnols von Unbescheiden gestorben war, überließen auch seine Erben 1355 dem Erzbischof Gerlach alle Rechte, die ihnen auf das Lehen von Mombach und die obere Hattenmühle zustehen könnten, worauf derselbe Erzbischof die von seinem Vorgänger Erzbischof Heinrich geschehene Schenkung des Dorfes Mombach und der Mühle mit allen damit verbundenen Rechten und Zubehörungen an das Domkapitel bestätigte. Im Jahr 1359 erkaufte das Mainzer Domkapitel von dem Mainzer Patrizier zum Dusburger und seiner Frau auch die untere Hattenmühle, mit allem, was dazu gehörte, wie er und seine Vorfahren solche bisher von den Erzbischöfen zu Lehen getragen hatten, um die Summe von 935 schwere Gulden. Diesen Verkauf genehmigte der Erzbischof im folgenden Jahr und verzichtete zugunsten des Domkapitels auf alle ihm und dem Erzstift darauf zukommenden Rechte. Von dieser Zeit an blieb die Hoheit über den Ort Mombach und die Hattenberger Mühlen bei dem Mainzer Domkapitel und die Schöffen von Mombach stellten noch am 3. Oktober 1407 ein besonderes Weistum über die dem Dekan und Kapitel der Mainzer Kirche zustehende Oberherrlichkeit über das Dorf Mombach und dessen Gebiet auf. Das Kapitel ließ das Dorf über einen Amtmann verwalten. Der letzte Amtmann war der Domsänger Philipp Karl Freiherr von Hoheneck. Vom Ende des 18. Jahrhunderts an hatte auch diese Herrschaft ein Ende. Mombach teilte das Schicksal der übrigen benachbarten Orte. Im Jahr 1797 kam es mit dem linken Rheinufer an Frankreich und wurde dem Departement Donnersberg zugeteilt. Es gehörte zum Kanton Ober-Ingelheim, Kreis Alzey. Im Jahr 1814 wurde es wieder deutsch und 1816 kam es zum Großherzogtum Hessen.