Saulheim in Rheinhessen

Burg Ober-Saulheim

Namensbelege

1374 zu Obern Sauwelnheym […] an der niedern borch gelegen vor der Hontgassen (Dertsch 3, 1982, S. 91); 1432 sloße das ich han in Obirn Sauweleheim (Staatasarchiv Darmstadt, A 2, Nr. 191/9); 1505 den burghoiffe […] mitsampt den greben (zu) Obernsauwelnheim) (Staatsarchiv Darmstadt, B 19, Nr. 281)

Der Ort Saulheim im Wormsgau wird zwischen 763 und 801 in den Güterverzeichnissen des Klosters Lorsch mehrfach genannt. In der Gemarkung waren 774 neben den Königen auch die Klöster Weißenburg und Fulda begütert. Wie in Nieder-Saulheim, wo die Bolander vielleicht schon im 12. Jahrhundert über eine kleine Burg verfügten, finden sich auch in Ober-Saulheim Ansätze zu einer adligen Ganerbschaft. Zahlreiche Ritterfamilien, aber auch kirchliche Institutionen waren in der Gemarkung begütert.

Die Ortsherrschaft oblag den Wildgrafen, doch hatten diese Mühe, sich gegenüber der auf Eigenständigkeit bedachten Gemeinde zu behaupten. 1489 machten Schultheiß und Gericht dem Wildgrafen bei der Festsetzung der Bede Schwierigkeiten, indem sie sich an das Oberamt Alzey wandten und dem dortigen Burggrafen eine schriftliche Ausführung des Weistums übergaben (Staatsarchiv Darmstadt, Rheinhessische Urkunden, Ober-Saulheim 1489, IX. 21.). Wildgraf Johann konnte 1492 seine Rechte zu Ober-Saulheim nur dadurch sichern, dass er dem Pfalzgrafen das Gericht aufließ und als Lehen zurückempfing. Dann, so wurde entschieden, sollte die Gemeinde dem Wildgrafen huldigen. Nach dem Weistum von 1515 nannte sich der Wildgraf oberster Gerichtsherr im Dorf und in der Gemarkung.

Bei diesen unbestimmten Herrschaftsverhältnissen bleibt es unsicher, wer die Burg erbaute, die 1374 erstmals genannt wird (Dertsch 2, 1982, S.91). Sie scheint aber weder wildgräfliches noch pfalzgräfliches Lehen gewesen zu sein. Im Lehnsbuch des Pfalzgrafen Ruprecht III. vom Jahr 1401 taucht die Burg jedenfalls nicht auf (Koch/Wille 1, 6028ff.). 1432 ist sie im Besitz der Cleme von Partenheim, die die Burg wohl von ihrem verstorbenen Ehemann geerbt hatte. Sie versprach dem Pfalzgrafen, die Burg nur mit seinem Wissen und Willen zu veräußern (Staatsarchiv Darmstadt, A 2, Nr. 191/9). 1504, zu einer Zeit also, als die Wildgrafen erneut in ihrer Ortsherrschaft bestätigt wurden (Staatsarchiv Darmstadt, C 3, Nr. 138/1), scheint die Burg bereits Ruine gewesen zu sein, denn 1505 wird einigen Herren die Weidegerechtigkeit im Burghof und den Gräben der Burg zugesichert (Staatsarchiv Darmstadt, B 19, Nr. 281). Weitere Nachrichten zur Ober-Saulheimer Burg liegen nicht vor. Heute zeugen noch der Straßenname „Auf der Burgwiese“ und der Flurname „Neben dem Schlossgarten“ auf diese ehemalige Burg hin. Bauliche Reste der Anlage haben sich nicht erhalten.

Nachweise

Verfasser: Stefan Grathoff

Verwendete Literatur:

  • Böhn, Georg Friedrich: Beiträge zur Territorialgeschichte des Landkreises Alzey. Meisenheim am Glan 1958.
  • Brilmayer, Karl Johann: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte der bestehenden und ausgegangenen Städte, Flecken, Dörfer, Weiler und Höfe, Klöster und Burgen der Provinz Rheinhessen nebst einer Einleitung. Neudruck. Würzburg 1985.
  • Schmuck, Reinhard: "Ober-Saulheim. Geschichte, Gebäude und Anekdoten", Saulheim 2010.

Aktualisiert am: 12.11.2014