Lehrer an Hachenburger Schulen
Dass die Lehrer zu Ausgang des Mittelalters eine gehobene soziale Stellung in der Stadt einnahmen, geht wohl schon aus der Einladung hervor, die der Hachenburger Burggraf gegenüber Clais Scherer 1530 aussprach, als er nach alter Gewohnheit die Priester und Schulmeister für den Nikolaustag [6. Dezember] zu einem Festessen einlud, an der insgesamt 12 Personen teilnahmen.[Anm. 1]
Finanzierung der Schule und Bezahlung der Lehrer bis 1817
Der Schulmeister erhielt 1461/1530 und 1536/37 seine Besoldung in erster Linie durch Zuwendungen des Bürgermeisters.[Anm. 2] Das Geld kam wohl durch das damals erhobene Schulgeld, kirchliche Zuschüsse[Anm. 3] und Gelder aus dem eigens eingerichteten Schulfonds[Anm. 4] zusammen. Gleichzeitig waren die Lehrer von gewissen Bürgerpflichten befreit.[Anm. 5] In ihrer Funktion als "Mittelpunktsschule" für die Grafschaft erhielt die Schule auch Beiträge aus den umliegenden Gemeinden.[Anm. 6]
1581 setzte sich das Gehalt des Lehrer Haich aus Geldeinkünften aus Grundbesitz, aus den verschiedenen Bruderschaften und Geldern aus den "Schulverbandsgemeinden", genannt sind Almersbach, Birnbach und Kroppach zusammen. Der Lehrer hatte es aber keineswegs leicht, das ihm zustehende Geld beizutreiben und auch wirklich in die Hand zu bekommen.[Anm. 7]
Ein Teil ihres Gehaltes mussten die Lehrer aus ihnen überlassenem Grundbesitz selbst erwirtschaften. Die Gemeinde stellte ihnen Wiesen- und Gartengrundstücke zur Verfügung, die sie selbst kultivieren mussten, um Heu, Gemüse und Obst zu ernten. Der Graf beteiligte sich offensichtlich nicht an den Kosten.
Die bescheidene Bezahlung der Lehrer setzte sich auch nach der Reformation fort.[Anm. 8] Viele Schulmeister, die studierte Theologen waren, gaben das kärgliche Schulamt sofort auf, wenn sie eine lukrativere Pfarrstelle antreten konnten.
1664 bekam der katholische Lehrer an der neu eingerichteten katholischen Deutsch-Schule sowohl vom Grafen als auch von der Abtei Marienstatt ein bestimmtes Quantum an Getreide, einige katholische Bürger der Stadt steuerten 15 Reichstaler bei, der Rest wurde über das Schulgeld finanziert.[Anm. 9]
Im Jahr 1664 mussten die Lehrer bei der Teilung der Kirchen- und Schulrenten zwischen dem reformierten und lutherischen Schulmeister, selbst dafür sorgen, dass sie die ihnen zustehenden Beträge bekamen. Im Jahr 1666 wurde dann ein Rechner ernannt, der sich um die Eintreibung der Schulgelder kümmerte. In Hachenburg wurde diese Aufgabe dem Stadtknecht. zugewiesen,[Anm. 10]. Doch auch diese Maßnahme stärkte die Zahlungsmoral der Schulgeldpflichtigen nur wenig, sodass der Graf zuweilen helfend eingreifen musste.[Anm. 11]
Finanziert wurden die lutherische deutsche Schule und ihre Lehrer Ende des 17. Jahrhunderts aus Kirchengebühren und Schulrenten, aus Einkünften aus Grundbesitz[Anm. 12], aus Stiftungen, aus Beiträgen der Gemeindemitglieder (Schulgeld) und aus Zuwendungen der Stadtkasse.[Anm. 13] Das stets karge Gehalt der Lehrer wurde dadurch etwas aufgebessert, dass sie zeitweise über freie Wohnung verfügten, gelegentlich Nebenarbeiten annahmen, etwa das Glöckner- und Organistenamt[Anm. 14] oder für ihren persönlichen Nahrungsbedarf selbst über Gartenland verfügten.[Anm. 15]
1720 bekam der Rektor der lutherischen Gesamtschule, der für die lutherisch-lateinische und die lutherisch-deutsche Klasse verantwortlich war, jährlich 30 Taler und 5 Taler Zuschlag. Er durfte an der gräflichen Kammertafel essen und bekam Wohnung und Brennholz gestellt.[Anm. 16] 1746 stifteten Burggräfin Sophie Amalia von Kirchberg und ihre Schwägerin Elisabeth Dorothea für den lutherischen Lehrer einen Baum- und Grabgarten vor dem Untertor.[Anm. 17] An der sprichwörtlichen Armut der Schulmeister änderte das aber wenig.
Dies änderte sich erst nach dem "Ende der Grafschaft Sayn" im Jahr 1799. Mit dem Edikt vom 21. März 1817 begann für die Schulen im Herzogtum Nassau auch auf diesem Gebiet eine neue Epoche. Die Besoldung der zwei evangelischen Lehrer und der katholischen Lehrkraft in der Elementarschule übernahm nun die Stadtkasse. Die Bezahlung der Lehrer war zwar nach wie vor nicht gerade üppig, zumindest bekamen sie aber ihr Gehalt zuverlässig ausgezahlt.[Anm. 18]
Lehrer vor der Reformation
Belegt (von – bis) | Name | Quellenangabe |
1420 | Schoilmeister Heymann | [Anm. 19] |
10.1.1425 | Schulmeister Johann | [Anm. 20] |
Vor 1438 -1441 | Schulmeister Wilhelm | [Anm. 21] |
1456 Februar 25 | Schulmeister genannt | [Anm. 22] |
1457 Juli 28 | Schulmeister genannt | [Anm. 23] |
1460 | Schulmeister genannt | [Anm. 24] |
6.2.1465 | Priester Berthram von Lemehauwe | [Anm. 25] |
1470 | Lodewich | [Anm. 26] |
1488 | Jakob Schreiber, Schreiber des Grafen | [Anm. 27] |
1489/90 | Godart, Altaristen des St.Barbaraaltars | [Anm. 28] |
1516 | Vaigts Johanns Stiefsohn | [Anm. 29] |
1551-1560 | Scholmeister Henrich | [Anm. 30] |
Lehrer an der lutherischen bzw. reformierten Lateinschule (bis 1708)
Belegt (von – bis) | Name | Quellenangabe |
Vor 1566 | Magister Rodolphus | [Anm. 31] |
1566 | Jakobus Heunius | [Anm. 32] |
1574 | Zwei Lehrer | [Anm. 33] |
1578 – vor 18.8.1580 | Magister Johannes Hobmann | [Anm. 34] |
1581 | Wilhelm Koch (1 Lehrer) | [Anm. 35] |
Wilhelm Haich (2 Lehrer) | [Anm. 36] | |
1590 | Schulmeister Johannes | [Anm. 37] |
Nach 1590 | Magister Haberkorn | [Anm. 38] |
Bis vor 1597 | Jonker von Westerburg | [Anm. 39] |
Ab 3.11.1597 – 1605 | Kaspar Friedrich, (1. Schulmeister) (entlassen) | [Anm. 40] |
Bis 29.7.1605 [oder 1606??] | Laurentius Weber (2. Lehrer) (entlassen) | [Anm. 41] |
1606 | Peter Boeler (einziger Lehrer); (ab?) Franz Priester (2. Lehrer) | [Anm. 42] |
1619 | Jakob Brah | [Anm. 43] |
1620-1622 | Philipp Mansius | [Anm. 44] |
1623-Bis 2.2.1626 | Christoph Jung | [Anm. 45] |
1626-1630 | Johann Rhodius (1. Lehrer) | [Anm. 46] |
1626 | Johannes (2. Lehrer) | [Anm. 47] |
1630-1632 | Karl Wissenbach (1. Lehrer) | [Anm. 48] |
1633/1634 | Jost Langenbach (Vertretung) | [Anm. 49] |
1636 | Frölig | [Anm. 50] |
1640-1644 | Inspektor Priester (Vertretung) | [Anm. 51] |
1644 – vor 1648 | Wilhelm Worbser (1. Lehrer) | [Anm. 52] |
1648 | Kein Lehrer vorhanden | [Anm. 53] |
Um 1650 – 1650 | Johan Balthasar Gerhard, Rezeptor (Calvinist) | [Anm. 54] |
1650 | Georg Schlempf (Lutheraner) (1. Lehrer) | [Anm. 55] |
1650-1656 | Kilian Goebel (2. Lehrer) | [Anm. 56] |
20.1.1655 – 1656 | Johann Gerhard Steutzio (reformiert) (1. Lehrer) | [Anm. 57] |
1656-1662 | Kilian Goebel (1. Lehrer) | [Anm. 58] |
??? | Theiß Müller | [Anm. 59] |
1656 – 1666 | Christoph Breithaupt (evangelisch) | [Anm. 60] |
1657 | Lorentz Keck (evangelisch), Schulmeister und Organist (2. Lehrer) | [Anm. 61] |
1657-1.1.1682 | Henrico Koch (2. Lehrer) | [Anm. 62] |
1661-1664 | Henrich Diltehy | [Anm. 63] |
Nach 1680 | Winter, Rector scholarum | [Anm. 64] |
1681 | Roth (evangelisch) | [Anm. 65] |
August 1681 – März 1683 | Stoll, Präzeptor | [Anm. 66] |
1699 – 1703 | Johan Otto Bleichardt (lateinischer Präzeptor (reformiert) | [Anm. 67] |
1704-1708 | Joh. Kaspar Gisberti (reformiert) | [Anm. 68] |
Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.
Anmerkungen:
- Söhngen, Geschichte S.238, nimmt dies als Beleg, dass bereits mehrere Lehrer an der Schule tätig waren. Zurück
- Der Schulmeister wird 1506 und 1516 von der Stadt angestellt oder gedingt (Gensicke S. 75), auch 1530/31 wird der Schulmeister von der Stadt bezahlt (Söhngen S.48f.). 1580 Der Schulmeister wurde von der Stadt bezahlt (Söhngen S250f.). Zurück
- 1551 bekam der Schulmeister Henrich die Gefälle, die die Stadt früher an den Altaristen des hl. Kreuzaltars gezahlt hatte. So blieb es bis zum Religionswechsel 1560. Es ist anzunehmen, dass zu dieser Zeit der Altarist des hl. Kreuzaltars zugleich Lehrer der Schuljugend war. 1551-1560 erhielt Schulmeister Henrich die Einkünfte des Kreuzaltars (Söhngen S. 294). 1560 wurde noch Geld aus der Bruderschaftskasse für die Lehrergehälter genommen (Söhngen S.296). Zurück
- 1560/1561wurden die Einkünfte der Kirchen und Kapellen der beiden Ämter Hachenburg und Altenkirchen überschlagen, und das Vermögen der St. Sebastiansbruderschaft und anderer Bruderschaften der Grafschaft einem Schulfonds zugeschlagen (Söhngen S. 295 und 343. Vgl. Römheld, 400 Jahre Kirche S. 29 mit weiteren Einzelheiten). Zurück
- Am 12.2.1461 ist der Lehrer von der Zahlung des Wachtgeldes bzw. der Wachtpflicht befreit (Söhngen S.203ff.) Zurück
- Im Jahr 1568 werden die Gefälle der in Merkelbach befindlichen, der hl. Marie gewidmeten Wallfahrtskapellen für die Hachenburger Schule verwendet (HHStAW Abt. 1032 Nr. 6a = Vogel, Beschreibung S. 692). Zurück
- Söhngen S.294ff. mit den einzelnen Beträgen. Vgl. Festschrift zum 400-jährigem S.11; Vogel, Topographie S.133. Zurück
- Söhngen S.298. Im Jahr 1636 wohnte Lehrer Frölig bei Clauß Bierbrauer zur Miete, für die er selbst aufkommen musste (Söhngen S.298). Zurück
- Von jedem Kind, welches das Buchstabieren lernte, bekam er jede Woche 1 Fettmännchen, von denen, welche Lesen und Schreiben übten, wöchentlich 2 Fettmännchen, die Latein studierten zahlten 1 Albus pro Woche und jene gar, die das Rechnen betrieben, mussten wöchentlich 2 Albus zahlen. Die Kinder hatten das Schuldgeld jeden Samstag mit zur Schule zu bringen. (Söhngen S. 279f.). Zurück
- Söhngen S.302. Zurück
- Am 3. Juni 1672 verordnete Graf Salentin Ernst: Da entgegen seinen Befehlen und Verordnungen zum einen viele Schüler der Schule fernblieben und den Schulmeister trotz der angedrohten Strafen die ihnen zustehenden Gebühren vorenthielten und "einige Unverschämte" dem Schuldiener das ihm zustehende "Glockenbrot" verweigerten, wies der Graf seinen Schultheißen an, die Säumigen unnachlässlich zu bestrafen, damit die Schulmeister an Martini [11. November] auch wirklich ihre Bezahlung erhielten (Söhngen S.303f.). Zurück
- Die evangelische [sic!] Schule verfügte 1683 über Güter in Altstadt, die sie bisher an den Privatmann Ludwig Schmidt verpachtet hatte. Dieses Gut wurde jetzt mit gräflicher Zustimmung versteigert. Der Erlös dürfte dem Schulvermögen zugeflossen sein (HHSTW Abt. 360 Nr. 3) Zurück
- Söhngen S.312. Zurück
- 1657 war Lehrer Lorentz Keck zugleich auch Organist (Söhngen, Geschichte S.302) Zurück
- Söhngen S.312f. Zurück
- Söhngen S. 305. Zurück
- Söhngen S. 311). Zurück
- Schnädter, Volksschule S. 129 Zurück
- Söhngen, Geschichte S.292 und Struck, Cistercienserkloster Nr. 1410 zum 21 Mai. Zurück
- Söhngen, Geschichte S.292. Zurück
- Söhngen, Geschichte S.292; Gensicke S. 75. Zurück
- HHStAW 340 Urkunden 4571. Zurück
- Struck, Cistercienserkloster N3. 1027. Zurück
- Söhngen S. 34f. Zurück
- Söhngen, Geschichte S.293; Gensicke, Schulordnungen S. 219. Zurück
- Gensicke Zurück
- Söhngen S. 291ff; Gensicke, Schulordnungen S. 219. Zurück
- Söhngen S. 291ff. Zurück
- Gensicke Zurück
- Söhngen, Geschichte S.294. Zurück
- Söhngen S.296. Zurück
- Söhngen S.296. Zurück
- Henninger Nassau (1853), S.716; Vogel, Beschreibung S. 691. Zurück
- Söhngen S.296. Zurück
- ?. Zurück
- Söhngen S.296. Zurück
- Söhngen S.207. Zurück
- Söhngen S.297. Zurück
- Söhngen S.297. Zurück
- Söhngen S.297. Zurück
- Söhngen S.297. Zurück
- Söhngen S.297f. und S.298. Zurück
- Söhngen S.298. Zurück
- Söhngen S.298. Zurück
- Söhngen S.298. Zurück
- Söhngen S.298. Zurück
- Söhngen S.298. Zurück
- Söhngen S.298. Zurück
- Söhngen S.299. Zurück
- Söhngen S.298. Zurück
- Söhngen S.300. Zurück
- Söhngen S.300. Zurück
- Söhngen S.300. Zurück
- Söhngen S.300f. Zurück
- Söhngen S.301. Zurück
- Söhngen S.301. Zurück
- Söhngen S.301. Zurück
- Söhngen S.301f. Zurück
- Söhngen S.302. Zurück
- Söhngen S.302. Zurück
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- Söhngen S.302. Zurück
- Söhngen S.304. Zurück
- Söhngen S.304. Zurück
- Söhngen S.303. Zurück
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- Söhngen S.304. Zurück