Hachenburg im Westerwald

Forst und Jagd der Herren auf Schloss Hachenburg

Forstverwaltung

Der Forstmeister als Oberaufseher des herrschaftlichen Forstes gehörte zu jenen Beamten, die in engem Kontakt mit der städtischen Verwaltung standen, weil ihr Aufgabenbereich unmittelbar städtische Interessen berührte.
Ein herrschaftlicher Forstmeister wird erstmals um 1610 genannt. Die Stadt ersuchte damals den Grafen Wilhelm II., den Forstmeister von einer Strafe zu befreien, weil dieser die Viehhut in der Flur Gersthahn aufgehoben hatte, und dafür von der Herrschaft mit einer Strafe belegt worden war. Die Stadt betonte, der Forstmeister habe dies auf ihren Wunsch getan. Ähnliches sei schon unter der früheren Regierung des öfteren vorgekommen. [Anm. 1]
Für das 17. Jahrhundert liegt ein Reihe weiterer Nachrichten zu Jagd- und Forstbediensteten und ihren Aufgabenbereichen vor.[Anm. 2] So hatte der Forstmeister darauf zu achten, dass im Wald kein Bau- oder Brandholz geräubert wurde. Der Förster war auch, wie man aus einer Beschwerde der Stadt Hachenburg erfährt, für den Viehtrieb des gräflichen Hofmanns und des gräflichen Schäfers verantwortlich, die die herrschaflichen Kühe, Schafe und Schweine zum Ärger der Bürger gelegentlich durch die städtischen Äcker und Felder trieben.[Anm. 3]
Der Forstmeister war in der Personalunion auch Burgkommandant. Also solcher ist am 1. Februar 1659 zuerst der Ritter Leutnant Henrich Most belegt. [Anm. 4] Am 4. Juli 1662 wird Maximilian Johann Ferdinand Kommandant und Forstmeister. Als die evangelische Prinzessin Magdalena Christina gemeinschaftlich mit ihren Schwestern 1675 das Regiment der Grafschaft übernahm, wurde Ferdinand am 29. September 1675 gemeinschaftlicher Kommandant des Schlosses. Damals oblag es ihm darauf zu achten, dass die städtischen Wachtposten an den Stadtpforten auch ordnungsgemäß von Bürgern mit bewacht wurden.[Anm. 5] In den kommenden Jahren wechselten die Amtsinhaber ziemlich häufig. 1680, [Anm. 6] 1688, [Anm. 7] 1690, [Anm. 8] 1693, [Anm. 9] 1694, [Anm. 10] 1695, [Anm. 11] 1696, [Anm. 12] 1700[Anm. 13] und 1702[Anm. 14] werden neue Amtsinhaber ernannt.
Die Forstordnung, die Graf Georg Friedrich am 1. März 1719 erließ, bezog sich auf eine Forst- und Waldordnung Graf Adolfs aus dem Jahr 1565.
Stets war man bestrebt, den Wald vor Raubbau zu schützen. So war es verboten, offenes Feuer unter Bäumen zu entfachen. Untersagt war das verderbliche heidschinnen, d.h. das Umpflügen und Entbuschen im Waldbereich, da dies dem Holz und den Wurzeln schadete sowie die Viehzucht beeinträchtigte. Wer gegen das Verbot verstieß, dessen Heimatgemeinde verlor ihre gesamte heid. Um den Holzbestand zu schonen, durften Gärten nicht mit Planken und Zäunen eingefriedet werden, sondern nur mit Gräben und Hecken (lebenden Zäunen). Weiterhin war es verboten, die Hecken und Büsche entlang der Straßen und Wege auszuroden. Es war untersagt, Fässer aus Eichenholz zu fertigen, erlaubt waren nur Birken und anderes schnell wachsende und nicht so wertvolle Hölzer. [Anm. 15]
Neben dem herrschaftlichen Oberförster wird 1748/49 der Stadtförster Albertus Elben genannt, der von der Stadt bezahlt wurde[Anm. 16]
Der herrschaftliche Forstmeister, der 1752-1754[Anm. 17] und 1755/56[Anm. 18] genannt wird, war nicht nur für den Wald verantwortlich, [Anm. 19] sondern nahm auch andere Aufgaben wahr. [Anm. 20]
In nassauischer Zeit war Hachenburg 1826 Hauptort eines Inspektionsdistrikts, der die Ämter Hachenburg, Selters und Rennerod umfasste. Die Inspektionsbeamten, meist ein Forstmeister und zwei Forst-, später Oberforstamtsassistenten oder Forstaccessisten, wechselten überaus häufig.
In preussischer Zeit wurde die Forstinspektion Hachenburg nach Wiesbaden verlegt, wo sie noch 1898 als Forstinspektion Wiesbaden-Hachenburg bestand, dann jedoch der Forstinspektion Wiesbaden-Montabaur zugeteilt wurde.
Hachenburg war Sitz der Oberförsterei, die 1880 mit einem Forstrat[Anm. 21] und 1892 mit einem Forstmeister besetzt war. Vor 1892 wurde auch die Oberförsterei Kroppach nach Hachenburg verlegt. Beide bestanden noch bis 1995 als Forstämter Hachenburg-Nord und Hachenburg-Süd.
Im Zuge der Reorganisation des Forstwesens wurde im Oktober 1995 die Forstbehörde Hachenburg Süd aufgelöst. Gleichzeitig wurde das Forstrevier Hachenburg (Forstamt Hachenburg-Nord) vergrößert, indem man den Stadtwald (810 ha) mit dem Gemeindewald Gehlert (288 ha) "zusammenlegte". Mit weiteren 64 ha Privatwald war die Waldfläche des Reviers Hachenburg nun 1.162 ha groß.[Anm. 22]

Jagd und Oberjäger

Als Graf Adolf von Sayn am 30. Juni 1568 den Ehevertrag mit seiner Frau Marie von Mansfeld ergänzte und ihr Burg Hachenburg als Witwensitz zuwies, werden die herrschaftliche Jagd und Fischerei erstmals erwähnt.[Anm. 23]
Kurz zuvor war 1556 der Weidmann Hen Volk ernannt worden. Von 1587 bis 1626 ist der Jäger bzw. Jägermeister Paulus Breidbach aktenkundig. [Anm. 24] Dann hört man längere Zeit nicht von diesem Amt. Am 10. Mai 1690 war Oberjäger Thomas Schmidt an einer Gemarkungsbegehung beteiligt, an dem auch der Oberforstmeister, der Amtsverwalter und der Landschultheiß teilnahmen. [Anm. 25] 1694/95 hatte der Oberjäger, wohl lediglich stellvertretend für den Forstmeister, Aufsichtsfunktion im Wald. Zumindest suchte er die Bäume aus, die im herrschaftlichen Wald als Bau- und Brennholz gehauen werden durften. [Anm. 26] Danach taucht das Amt des Oberjägers nur noch gelegentlich auf. [Anm. 27]
Die Jagd auf Hochwild und das meiste Niederwild war den Bürgern üblicherweise verboten. Jagdrecht war Herrenrecht. Der Graf ging Mitte des 17. Jahrhunderts, wenn er in der Hachenburger Gemarkung jagte, in den Gersthahn, der – so heißt es in einem Bericht -  groß und weitläufig sei und eine gute Jagd auf Wild verspreche.[Anm. 28]
Mit dem Ende der selbständigen Grafschaft Sayn 1799 wurde das Amt aufgegeben. Ein Oberförster wird 1789 letztmalig genannt. [Anm. 29] Seine Funktionen gingen in der Amtsverwaltung des Herzogtums Nassau-Weilburg auf.

Liste der Oberförster (Burgkommandanten) und Oberjäger der Grafen von Sayn

ZeitraumName des AmtsträgersQuellennachweis
1551/1552Birnbach, Waldförster[Anm. 30]
1556Hen Volk, Weidmann[Anm. 31]
Seit 1610Christian Carthausen, Oberförster[Anm. 32]
1613Friedrich Reinforth,Oberforstmeister[Anm. 33]
1621-1625/28Christian Carthausen, Oberförster[Anm. 34]
1635Hamman vom Hoff aus Dierdorf, Oberförster des Amtes Hachenburg[Anm. 35]
1652Jost Schneider, Oberförster[Anm. 36]
1659Ritter Leutenant Henrich Most, Forstmeister und Burgkommandant[Anm. 37]
1662Maximilian Johann Ferdinand, Forstmeister und Burgkommandant[Anm. 38]
1690Thomas Schmidt, Oberjäger[Anm. 39]
1751/52Stegmann, Oberjäger[Anm. 40]
1797Schlosser, Forstamtmann[Anm. 41]
1799von Nauendorf, Oberforstmeister[Anm. 42]
19.3.1801Faber, Oberförster[Anm. 43]
1802von Nauendorf, Oberforstmeister[Anm. 44]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. HHSTAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 3. Zurück
  2. Seit 1610 war Christian Carthausen Oberförster in Hachenburg (HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 129 und 137). Obwohl am 5. März 1613 Friedrich Reinforth als gräflicher Oberforstmeister des Grafen Wilhelm II. genannt wird (HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 5ff.), erscheint am 24. August 1621 (Söhngen S. 72) und im April 1625 (HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 3) erneut Oberförster Christian Carthausen in den Akten. 1628 wird er als ehemaliger Oberförster bezeichnet (HHStAW Abt. 340 vom 20/30. Mai 1628). Am 12. November 1635 ist Hamman vom Hoff aus Dierdorf Oberförster des Amtes Hachenburg (HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 141). 1652 ist Jost Schneider als Oberförster belegt (Gensicke S. 43). Vgl. besonders auch HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295. Zurück
  3. HHSTAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 3. Zurück
  4. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 2, fol. 13 die Bestallung. Zurück
  5. Die Mithilfe an den Stadttoren gehörte zu den offiziellen Pflichten eines Hachenburger Bürgers. Zurück
  6. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 2, fol. 13 die Bestallung. Zurück
  7. Am 12.11.1688 wird Major Johann Wilhelm aus Lohn gemeinschaftlicher Kommandant des Schlosses (HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295). Zurück
  8. Am 10.5.1690 wurde im Beisein des Oberforstmeisters von Knoch, des Amtsverwalters Johann Wilhelm Grün und des Oberjägers Thomas Schmidt eine Begehung der Gemarkung unternommen (HHStAW Abt. 340 Nr. 1183 b fol. 2 und 18v). Zurück
  9. Franzisca Gräfin zu Pöttingen, geb. Gräfin von Manderscheid, Sayn und Blankenheim ernannte am 23.2.1693 Martin Demel zum gemeinschaftlichen Oberforstmeister und Vizekommandant des Schlosses (HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 44). Zurück
  10. Carl Gustavus von Wauldoncours ist am 30.9.1694 Komandant des Schlosses und der Stadt (HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 48). Zurück
  11. 1694/95 wird Loer als neuer Kommandant der Stadt, Thomas Schmitz als Oberjäger bezeichnet (Söhngen S. 115). Zurück
  12. 1696 scheint Rat Dr. Holtmann Kommandant (capithen) gewesen zu sein (HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1406 fol. 7-8v.). Zurück
  13. Ritter Engelberth von Seelbach ist am 12.8.1700gemeinschaftlicher Oberforstmeister der Grafschaft (HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 67). Zurück
  14. Georg Philips von Dorlau ist am 27.7.1702Kommandant über Schloss und Stadt, er war auch für den Wald zuständig (HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 90). Zurück
  15. Es folgten zahlreiche weitere Bestimmungen zur Schonung des Holzes und zur Wiederaufforstung der Freiflächen. Die Aufsicht im Wald hatte der Oberförster (HHStAW Abt. 342 Nr. 309). Zurück
  16. Söhngen S. 138-140. Kurze Zeit später folgte ihm Reining als Stadtförster nach (Söhngen S. 141f. zu 1751/52), 1752 wird Friedrich Ludwig Daniel Schlosser 1752 als [städtischer?] Forstmeister genannt (Evangelisches Pfarrarchiv Hachenburg). Zurück
  17. 1752/53 und 1753/54 war Wachs Oberförster (Söhngen S. 142ff.). Zurück
  18. 1755/56 wird Forstamtmann Grün genannt (Söhngen S. 146f.). Zurück
  19. Wenn den Bürgern das jährliche Brennholz angewiesen wurde, ging der städtische Bürgermeister mit dem herrschaftlichen Oberförster und den beiden städtischen Baumeistern zur Besichtigung der zu schlagenden Bestände mit in den Wald (Söhngen S. 149f. vom 1.5.1758). Noch 1798 wies u.a. Oberförster Faber den Bürgern das Winterholz an (Söhngen S. 188f.). Zurück
  20. 1797/98 beaufsichtigte Forstamtmann Schlosser die Verpflegung der damals in Hachenburg stationierten französischen Truppen (HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 3954). Zurück
  21. Am 15.2.1880 berichtete Forstrat Armack der Herrschaft über den Zustand der herrschaftlichen Brunnenleitung und Wasserversorgung des Schlosses (HHSTA Wiesbaden 151 Nr. 1399), er hatte also mehrere Aufgabenbereiche. Zurück
  22. Die Reviere Alpenrod und Mündersbach kamen zum Forstamt Selters, das Revier Höchstenbach zum Forstamt Hachenburg. Die Forstreviere Gehlert, Schenkelberg und Wahlrod wurden aufgegeben. Berod zählte jetzt zum Forstamt Altenkirchen (WWZ vom 23.9.1994 und 8.9.1995; Gensicke S. 43. Vgl. WWZ vom 25.2.1995). Zurück
  23. HHStAW Abt. 340 Urkunden Nr. 13407. Zurück
  24. Gensicke S. 43. Zurück
  25. HHStAW Abt. 340 Nr. 1183 b fol. 2. Zurück
  26. Söhngen S. 115. Zurück
  27. 1751/52 wird Oberjäger Stegmann genannt (Söhngen S. 141f.). Zurück
  28. HHStAW Abt. 340 Nr. 1835. Zurück
  29. Söhngen S. 178f. Zurück
  30. HHStAW Abt 360 Hachenburg Nr. 2 Zurück
  31. Gensicke, Geschichte S. 43.  Zurück
  32. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 129 und 137 Zurück
  33. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 5ff. zum 5.3.1613; HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 3 zu um 1615.  Zurück
  34. Söhngen S. 72 zum 24. August 1621 und HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 3 zu April 1625. 1628 wird er als ehemaliger Oberförster bezeichnet (HHStAW Abt. 340 vom 20/30. Mai 1628).  Zurück
  35. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 141 zum 12.11.1635.  Zurück
  36. Gensicke, Geschichte S. 43. Vgl. besonders auch HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295.  Zurück
  37. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 1295 fol. 2, fol. 13 zum 1.2.1659 (seine Bestallung).  Zurück
  38. Am 4. Juli 1662 wird Maximilian Johann Ferdinand Kommandant und Forstmeister. Als die evangelische Prinzessin Magdalena Christina gemeinschaftlich mit ihren Schwestern 1675 die „Regierung“ der Grafschaft übernahmen, wurde Ferdinand am 29. September 1675 gemeinschaftlicher Kommandant des Schlosses. Damals oblag es ihm als Burgkommandant darauf zu achten, dass die Wachtposten an den Stadtpforten ordnungsgemäß von Bürgern besetzt wurden.  Zurück
  39. HHStAW Abt. 340 Nr. 1183 b fol. 2 zum 10.5.1690.  Zurück
  40. Söhngen S. 142.  Zurück
  41. HHStAW Abt. 340 Akten Nr. 3954. Zurück
  42. HHStAW Abt. 151 Nr. 1313. Zurück
  43. HHStAW Abt. 342 Nr. 452. Zurück
  44. HHStAW Abt. 151 Nr. 1297. Zurück