Hachenburger Stadtrechtsverleihung 1314
Königswahl
Nach dem Tod König Heinrichs VII. (gest. 24.08.1313) hatten sich bei der 1314 anstehenden Königswahl innerhalb der deutschen Fürstenschaft zwei Lager gebildet. Jede Partei erwählte sich am 25. November 1314 »ihren« König. So wurden zum einen Herzog Friedrich von Österreich und zum anderen Ludwig der Bayer erkoren. Graf Johann II. von Sayn (1283/1294-1324) stand damals zusammen mit den Erzbischöfen von Mainz und Trier auf Seiten des Bayern. Ludwig hatte ihn des Öfteren gefördert, der Sayner war zudem lehensrechtlich an ihn gebunden. Der Erzbischof von Köln und die Grafen von Nassau standen dagegen auf Seiten Österreichs.
Stadtrechtsverleihung und Territorialpolitik
Für diese Unterstützung bedankte sich der frisch gekürte König Ludwig am 16. Dezember 1314 beim Grafen von Sayn u.a. in der Weise, das er dessen aufstrebender Siedlung Hachenburg Stadtrechte verlieh. Da Hachenburg längst über alle Attribute einer Stadt verfügte, gilt die Stadtrechtsverleihung von 1314 als nachträgliche Legitimierung einer seit Mitte des 13. Jahrhunderts bestehenden Tatsache. Dass die Stadtrechtsverleihung Teil eines politischen Gesamtprogramms war, zeigt sich allein daran, dass an diesem Tag zwei weiteren Siedlungsmittelpunkten der Grafschaft, nämlich Weltersburg und Altenkirchen, Stadtrechte zuerkannt wurden. Die Grafen von Sayn, die zu dieser Zeit schon zahlreiche Stützpunkte in ihren Stammlanden verloren hatten, setzten neben den altbewährten Methoden von Burgenbau und geschickter Heiratspolitik nun auch das Mittel der Städtegründung ein, um sich im Westerwald ein neues Herrschaftszentrum aufzubauen.
Dem König ging es bei der Privilegienerteilung um zwei Dinge. Zum einen wollte er die Politik seines verdienten Gefolgsmannes unterstützen, zum anderen bot sich ihm damit die Gelegenheit, auch seine eigene Einflusssphäre auf die nördlichen Teile des Reiches auszuweiten. Welchen Stellenwert der König den Saynern und der Stadt Hachenburg beimaß, verdeutlichen die bald folgenden Besuche des Herrschers in der Stadt. König Ludwig der Bayer gab Hachenburg das Recht der Stadt Wetzlar, das wiederum zur Frankfurter Rechtskreisfamilie gehörte. Der Herrscher wählte den Bezugsort Frankfurt, da das Rhein-Main-Gebiets ein Machtzentrum in diesem Teil des Reiches bildete. Das »feindliche«Köln, immerhin Lehensherr der Grafschaft Sayn, kam als Bezugspunkt nicht in Frage.
Auf der Basis des 1314 verliehenen Stadtrechtes entwickelte sich zwischen den Grafen von Sayn als Stadtherrn, dem Schultheiß als Verbindungsmann und der Leitung der Stadtverwaltung ein Beziehungsgeflecht, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten, vor allem im wirtschaftlichen Bereich regelte und die demographische und wirtschaftliche Blüte der Stadt einleitete.
Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.