Hachenburg im Westerwald

Nachtwächter

Über die genauen Aufgaben der Nachtwächter gibt erst der Eid Auskunft, den diese im 18. Jahrhundert bei Amtsantritt leisten mussten. Nachtwächter wurden jedes Jahr neu gewählt. Im Winter hatten sie zwischen 24 Uhr und 3 Uhr des folgenden Tages, im Sommer (von Ostern bis um Michaelisstag (= 29 September)) zwischen 22 Uhr und 2 Uhr jede Stunde an den ihnen angewiesenen Plätzen und Orten einen Hornstoß ertönen zu lassen. Dabei sollten sie einen bestimmten Spruch aufsagen (dass ihr das richtige Anblasen und Absingen wollet), und streng darauf achten, dass in den Gassen und Straßen sowie in den Häusern keine verdächtigen Leute herumschlichen. Sollte der Fall einmal eintreten, mussten sie dem Bürgermeister bzw. bei dessen Abwesenheit einem Stadtbaumeister Meldung machen.[Anm. 1] Ihnen oblag es also nicht, Verdächtige festzunehmen. Im Jahr 1623/24 fanden die Nachtwächter in Peter Hatteroths Stall offene Lichter an den Raufen vor. Das war wegen der Feuergefahr strengstens untersagt. Die Wächter machten Meldung und Hatteroth wurde vom Bürgermeister zur Verantwortung gezogen.[Anm. 2]
Nach dem Übergang der Grafschaft Sayn auf das Herzogtum Hessen-Nassau im Jahr 199 blieb das Amt des Nachtwächters im Rahmen der nassauischen Gemeindeordnung  bestehen. Zwischen 1825 und 1838 wurden zwei Nachtwächter beschäftigt,[Anm. 3] 1839 waren es drei.[Anm. 4] Nach Heuzeroth waren es 1888 die Flurschützen, die die Aufgaben der Nachtwächter übernommen hatten. Nach wie vor hatten sie an bestimmten Stellen der Stadt die Zeit zu "pfeifen" und hatteb im Sommer morgens auch die Mäher zu wecken.[Anm. 5]
Noch 1947 bzw. 1949 wurde auf die Bedeutung des städtischen Nachtwächters hingewiesen und das Amt entsprechend vergütet. Es war die Aufgabe des Stelleninhabers die drei Objekte Rathaus, Schule und Elektrizitäts- und Wasserwerk sowie die Straßenzüge zwischen Alexanderring und Johann-August-Ring im dreimaligen Bewachsungsgange zu kontrollieren[Anm. 6]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. HHStAW Abt. 360 Hachenburg Nr. 10 pag. 56v-57. Zurück
  2. Söhngen S. 73. Zurück
  3. Stadtrechnung 1825 (HHStAW Abt. 224 Nr. 4665), ebda. Nr. 4668 Stadtrechnung 1830 und ebd. Nr. 4675 Rechnung der Stadtgemeinde 1838. Zurück
  4. Stadtrechnung 1839 (HHStAW Abt. 224 Nr. 4674). Zurück
  5. Heuzeroth, Ahle Verzellcher Nr. 57. Zurück
  6. StAH Abt. C-13 Nr. 60 Stadtratssitzungsprotokoll vom 20.8.1947 und vom 30.12.1949. Zurück