Hachenburg im Westerwald

Lehrer an Hachenburger Schulen

Dass die Lehrer zu Ausgang des Mittelalters eine gehobene soziale Stellung in der Stadt einnahmen, geht wohl schon aus der Einladung hervor, die der Hachenburger Burggraf gegenüber Clais Scherer 1530 aussprach, als er nach alter Gewohnheit die Priester und Schulmeister für den Nikolaustag [6. Dezember] zu einem Festessen einlud, an der insgesamt 12 Personen teilnahmen.[Anm. 1]

Finanzierung der Schule und Bezahlung der Lehrer bis 1817

Der Schulmeister erhielt 1461/1530 und 1536/37 seine Besoldung in erster Linie durch Zuwendungen des Bürgermeisters.[Anm. 2] Das Geld kam wohl durch das damals erhobene Schulgeld, kirchliche Zuschüsse[Anm. 3] und Gelder aus dem eigens eingerichteten Schulfonds[Anm. 4] zusammen. Gleichzeitig waren die Lehrer von gewissen Bürgerpflichten befreit.[Anm. 5] In ihrer Funktion als "Mittelpunktsschule" für die Grafschaft erhielt die Schule auch Beiträge aus den umliegenden Gemeinden.[Anm. 6]
1581 setzte sich das Gehalt des Lehrer Haich aus Geldeinkünften aus Grundbesitz, aus den verschiedenen Bruderschaften und Geldern aus den "Schulverbandsgemeinden", genannt sind Almersbach, Birnbach und Kroppach zusammen. Der Lehrer hatte es aber keineswegs leicht, das ihm zustehende Geld beizutreiben und auch wirklich in die Hand zu bekommen.[Anm. 7]
Ein Teil ihres Gehaltes mussten die Lehrer aus ihnen überlassenem Grundbesitz selbst erwirtschaften. Die Gemeinde stellte ihnen Wiesen- und Gartengrundstücke zur Verfügung, die sie selbst kultivieren mussten, um Heu, Gemüse und Obst zu ernten. Der Graf beteiligte sich offensichtlich nicht an den Kosten.
Die bescheidene Bezahlung der Lehrer setzte sich auch nach der Reformation fort.[Anm. 8] Viele Schulmeister, die studierte Theologen waren, gaben das kärgliche Schulamt sofort auf, wenn sie eine lukrativere Pfarrstelle antreten konnten.
1664 bekam der katholische Lehrer an der neu eingerichteten katholischen Deutsch-Schule sowohl vom Grafen als auch von der Abtei Marienstatt ein bestimmtes Quantum an Getreide, einige katholische Bürger der Stadt steuerten 15 Reichstaler bei, der Rest wurde über das Schulgeld finanziert.[Anm. 9]
Im Jahr 1664 mussten die Lehrer bei der Teilung der Kirchen- und Schulrenten zwischen dem reformierten und lutherischen Schulmeister, selbst dafür sorgen, dass sie die ihnen zustehenden Beträge bekamen. Im Jahr 1666 wurde dann ein Rechner ernannt, der sich um die Eintreibung der Schulgelder kümmerte. In Hachenburg wurde diese Aufgabe dem Stadtknecht. zugewiesen,[Anm. 10]. Doch auch diese Maßnahme stärkte die Zahlungsmoral der Schulgeldpflichtigen nur wenig, sodass der Graf zuweilen helfend eingreifen musste.[Anm. 11]
Finanziert wurden die lutherische deutsche Schule und ihre Lehrer Ende des 17. Jahrhunderts aus Kirchengebühren und Schulrenten, aus Einkünften aus Grundbesitz[Anm. 12], aus Stiftungen, aus Beiträgen der Gemeindemitglieder (Schulgeld) und aus Zuwendungen der Stadtkasse.[Anm. 13] Das stets karge Gehalt der Lehrer wurde dadurch etwas aufgebessert, dass sie zeitweise über freie Wohnung verfügten, gelegentlich Nebenarbeiten annahmen, etwa das Glöckner- und Organistenamt[Anm. 14] oder für ihren persönlichen Nahrungsbedarf selbst über Gartenland verfügten.[Anm. 15]
1720 bekam der Rektor der lutherischen Gesamtschule, der für die lutherisch-lateinische und die lutherisch-deutsche Klasse verantwortlich war, jährlich 30 Taler und 5 Taler Zuschlag. Er durfte an der gräflichen Kammertafel essen und bekam Wohnung und Brennholz gestellt.[Anm. 16] 1746 stifteten Burggräfin Sophie Amalia von Kirchberg und ihre Schwägerin Elisabeth Dorothea für den lutherischen Lehrer einen Baum- und Grabgarten vor dem Untertor.[Anm. 17] An der sprichwörtlichen Armut der Schulmeister änderte das aber wenig.
Dies änderte sich erst nach dem "Ende der Grafschaft Sayn" im Jahr 1799. Mit dem Edikt vom 21. März 1817 begann für die Schulen im Herzogtum Nassau auch auf diesem Gebiet eine neue Epoche. Die Besoldung der zwei evangelischen Lehrer und der katholischen Lehrkraft in der Elementarschule übernahm nun die Stadtkasse. Die Bezahlung der Lehrer war zwar nach wie vor nicht gerade üppig, zumindest bekamen sie aber ihr Gehalt zuverlässig ausgezahlt.[Anm. 18]

Lehrer vor der Reformation

Belegt (von – bis)NameQuellenangabe
1420Schoilmeister Heymann[Anm. 19]
10.1.1425Schulmeister Johann[Anm. 20]
Vor 1438 -1441Schulmeister Wilhelm[Anm. 21]
1456 Februar 25Schulmeister genannt[Anm. 22]
1457 Juli 28Schulmeister genannt[Anm. 23]
1460Schulmeister genannt[Anm. 24]
6.2.1465Priester Berthram von Lemehauwe[Anm. 25]
1470 Lodewich[Anm. 26]
1488 Jakob Schreiber, Schreiber des Grafen[Anm. 27]
1489/90Godart, Altaristen des St.Barbaraaltars[Anm. 28]
1516Vaigts Johanns Stiefsohn[Anm. 29]
1551-1560Scholmeister Henrich[Anm. 30]

Lehrer an der lutherischen bzw. reformierten Lateinschule (bis 1708)

Belegt (von – bis)NameQuellenangabe
Vor 1566Magister Rodolphus[Anm. 31]
1566Jakobus Heunius[Anm. 32]
1574Zwei Lehrer [Anm. 33]
1578 – vor 18.8.1580Magister Johannes Hobmann[Anm. 34]
1581Wilhelm Koch (1 Lehrer) [Anm. 35]
Wilhelm Haich (2 Lehrer) [Anm. 36]
1590Schulmeister Johannes [Anm. 37]
Nach 1590Magister Haberkorn[Anm. 38]
Bis vor 1597Jonker von Westerburg[Anm. 39]
Ab 3.11.1597 – 1605Kaspar Friedrich, (1. Schulmeister) (entlassen) [Anm. 40]
Bis 29.7.1605 [oder 1606??]Laurentius Weber (2. Lehrer) (entlassen) [Anm. 41]
1606Peter Boeler (einziger Lehrer); (ab?) Franz Priester (2. Lehrer) [Anm. 42]
1619Jakob Brah[Anm. 43]
1620-1622Philipp Mansius[Anm. 44]
1623-Bis 2.2.1626Christoph Jung[Anm. 45]
1626-1630Johann Rhodius (1. Lehrer) [Anm. 46]
1626Johannes (2. Lehrer) [Anm. 47]
1630-1632Karl Wissenbach (1. Lehrer) [Anm. 48]
1633/1634Jost Langenbach (Vertretung) [Anm. 49]
1636Frölig[Anm. 50]
1640-1644Inspektor Priester (Vertretung) [Anm. 51]
1644 – vor 1648Wilhelm Worbser (1. Lehrer) [Anm. 52]
1648Kein Lehrer vorhanden[Anm. 53]
Um 1650 – 1650Johan Balthasar Gerhard, Rezeptor (Calvinist) [Anm. 54]
1650Georg Schlempf (Lutheraner) (1. Lehrer) [Anm. 55]
1650-1656Kilian Goebel (2. Lehrer) [Anm. 56]
20.1.1655 – 1656Johann Gerhard Steutzio (reformiert) (1. Lehrer)[Anm. 57]
1656-1662Kilian Goebel (1. Lehrer) [Anm. 58]
???Theiß Müller[Anm. 59]
1656 – 1666Christoph Breithaupt (evangelisch) [Anm. 60]
1657Lorentz Keck (evangelisch), Schulmeister und Organist (2. Lehrer)[Anm. 61]
1657-1.1.1682Henrico Koch (2. Lehrer) [Anm. 62]
1661-1664Henrich Diltehy[Anm. 63]
Nach 1680Winter, Rector scholarum[Anm. 64]
1681Roth (evangelisch) [Anm. 65]
August 1681 – März 1683Stoll, Präzeptor[Anm. 66]
1699 – 1703Johan Otto Bleichardt (lateinischer Präzeptor (reformiert) [Anm. 67]
1704-1708Joh. Kaspar Gisberti (reformiert) [Anm. 68]

Redaktioneller Hinweis: Die hier vorgestellten Ausführungen sind inhaltliche Ergänzungen und Erweiterungen der entsprechenden Abschnitte des Buches „Geschichte der Stadt Hachenburg“. Die zugehörigen Basis-Informationen sind u.U. nur in der Druckausgabe zu finden. Die Inhalte dieser Seiten entsprechen also nicht denjenigen des Buches.


Anmerkungen:

  1. Söhngen, Geschichte S.238, nimmt dies als Beleg, dass bereits mehrere Lehrer an der Schule tätig waren. Zurück
  2. Der Schulmeister wird 1506 und 1516 von der Stadt angestellt oder gedingt (Gensicke S. 75), auch 1530/31 wird der Schulmeister von der Stadt bezahlt (Söhngen S.48f.). 1580 Der Schulmeister wurde von der Stadt bezahlt (Söhngen S250f.). Zurück
  3. 1551 bekam der Schulmeister Henrich die Gefälle, die die Stadt früher an den Altaristen des hl. Kreuzaltars gezahlt hatte. So blieb es bis zum Religionswechsel 1560. Es ist anzunehmen, dass zu dieser Zeit der Altarist des hl. Kreuzaltars zugleich Lehrer der Schuljugend war. 1551-1560 erhielt Schulmeister Henrich die Einkünfte des Kreuzaltars (Söhngen S. 294). 1560 wurde noch Geld aus der Bruderschaftskasse für die Lehrergehälter genommen (Söhngen S.296). Zurück
  4. 1560/1561wurden die Einkünfte der Kirchen und Kapellen der beiden  Ämter Hachenburg und Altenkirchen überschlagen, und das Vermögen der St. Sebastiansbruderschaft und anderer Bruderschaften der Grafschaft einem Schulfonds zugeschlagen (Söhngen S. 295 und 343. Vgl. Römheld, 400 Jahre Kirche S. 29 mit weiteren Einzelheiten). Zurück
  5. Am 12.2.1461 ist der Lehrer von der Zahlung des Wachtgeldes bzw. der Wachtpflicht befreit (Söhngen S.203ff.) Zurück
  6. Im Jahr 1568 werden die Gefälle der in Merkelbach befindlichen, der hl. Marie gewidmeten Wallfahrtskapellen für die Hachenburger Schule verwendet (HHStAW Abt. 1032 Nr. 6a  = Vogel, Beschreibung S. 692). Zurück
  7. Söhngen S.294ff. mit den einzelnen Beträgen. Vgl. Festschrift zum 400-jährigem S.11; Vogel, Topographie S.133. Zurück
  8. Söhngen S.298. Im Jahr 1636 wohnte Lehrer Frölig bei Clauß Bierbrauer zur Miete, für die er selbst aufkommen musste (Söhngen S.298). Zurück
  9. Von jedem Kind, welches das Buchstabieren lernte, bekam er jede Woche 1 Fettmännchen, von denen, welche Lesen und Schreiben übten, wöchentlich 2 Fettmännchen, die Latein studierten zahlten 1 Albus pro Woche und jene gar, die das Rechnen betrieben, mussten wöchentlich 2 Albus zahlen. Die Kinder hatten das Schuldgeld jeden Samstag mit zur Schule zu bringen. (Söhngen S. 279f.). Zurück
  10. Söhngen S.302. Zurück
  11. Am 3. Juni 1672 verordnete Graf Salentin Ernst: Da entgegen seinen Befehlen und Verordnungen zum einen viele Schüler der Schule fernblieben und den Schulmeister trotz der angedrohten Strafen die ihnen zustehenden Gebühren vorenthielten und "einige Unverschämte" dem Schuldiener das ihm zustehende "Glockenbrot" verweigerten, wies der Graf seinen Schultheißen an, die Säumigen unnachlässlich zu bestrafen, damit die Schulmeister an Martini [11. November] auch wirklich ihre Bezahlung erhielten (Söhngen S.303f.). Zurück
  12. Die evangelische [sic!] Schule verfügte 1683 über Güter in Altstadt, die sie bisher an den Privatmann Ludwig Schmidt verpachtet hatte. Dieses Gut wurde jetzt mit gräflicher Zustimmung versteigert. Der Erlös dürfte dem Schulvermögen zugeflossen sein (HHSTW Abt. 360 Nr. 3) Zurück
  13. Söhngen S.312. Zurück
  14. 1657 war Lehrer Lorentz Keck zugleich auch Organist (Söhngen, Geschichte S.302) Zurück
  15. Söhngen S.312f. Zurück
  16. Söhngen S. 305. Zurück
  17. Söhngen S. 311). Zurück
  18. Schnädter, Volksschule S. 129 Zurück
  19. Söhngen, Geschichte S.292 und Struck, Cistercienserkloster Nr. 1410 zum 21 Mai. Zurück
  20. Söhngen, Geschichte S.292.  Zurück
  21. Söhngen, Geschichte S.292; Gensicke S. 75.  Zurück
  22. HHStAW 340 Urkunden 4571.  Zurück
  23. Struck, Cistercienserkloster N3. 1027.  Zurück
  24. Söhngen S. 34f.  Zurück
  25. Söhngen, Geschichte S.293; Gensicke, Schulordnungen S. 219.  Zurück
  26. Gensicke Zurück
  27. Söhngen S. 291ff; Gensicke, Schulordnungen S. 219.  Zurück
  28. Söhngen S. 291ff.  Zurück
  29. Gensicke Zurück
  30. Söhngen, Geschichte S.294.  Zurück
  31. Söhngen S.296. Zurück
  32. Söhngen S.296. Zurück
  33. Henninger Nassau (1853), S.716; Vogel, Beschreibung S. 691. Zurück
  34. Söhngen S.296. Zurück
  35. ?. Zurück
  36. Söhngen S.296. Zurück
  37. Söhngen S.207. Zurück
  38. Söhngen S.297. Zurück
  39. Söhngen S.297. Zurück
  40. Söhngen S.297. Zurück
  41. Söhngen S.297. Zurück
  42. Söhngen S.297f. und S.298.  Zurück
  43. Söhngen S.298.  Zurück
  44. Söhngen S.298.  Zurück
  45. Söhngen S.298.  Zurück
  46. Söhngen S.298.  Zurück
  47. Söhngen S.298.  Zurück
  48. Söhngen S.298.  Zurück
  49. Söhngen S.299.  Zurück
  50. Söhngen S.298.  Zurück
  51. Söhngen S.300.  Zurück
  52. Söhngen S.300.  Zurück
  53. Söhngen S.300.  Zurück
  54. Söhngen S.300f.  Zurück
  55. Söhngen S.301. Zurück
  56. Söhngen S.301.  Zurück
  57. Söhngen S.301.  Zurück
  58. Söhngen S.301f. Zurück
  59. Söhngen S.302.  Zurück
  60. Söhngen S.302. Zurück
  61. Söhngen S.302. Zurück
  62. Söhngen S.302.  Zurück
  63. Söhngen S.304.  Zurück
  64. Söhngen S.304.  Zurück
  65. Söhngen S.303.  Zurück
  66. Söhngen S.303.  Zurück
  67. Söhngen S.304.  Zurück
  68. Söhngen S.304. Zurück