Welkenbach im Westerwald

.1.Wald und Forst

mitverfasst von Karl-Wilhelm Kaldewey

.2.Forstorganisation in saynscher Zeit

Das Forstwesen im Amt Hachenburg unterstand ursprünglich dem Landesherrn, den Grafen von Sayn bzw. den Burggrafen von Kirchberg in Hachenburg.

Am 1. März 1739 wurde die Waldordnung von 1565 erneuert. In der Vorschrift wurden die sparsame Nutzung des Bau- und Brennholzes, die Zuständigkeit der Obrigkeit in allen Waldangelegenheiten und die Weide von Tieren im Wald geregelt. Hintergrund der neuen Ordnung war die Tatsache, dass um 1750 der Raubbau durch Entnahme von Bau- und Brennholz, vor allem aber durch Köhlerei derart überhandgenommen hatte, dass man diesem Missstand entgegensteuern wollte. Neben der Hege des bestehenden Waldes begann auch jetzt die Aufforstung kahlgeschlagener Flächen. Zu den Nachteilen dieser Aufforstung gehörte es, dass man vor allem die schnell wachsende Fichte den wertvolleren, aber langsam wachsenden Laubbäumen vorzog.

Hachenburg war schon früh Sitz einer Forstverwaltung gewesen, die mit der Nennung von Weidmännern und Jägern seit 1556 in Anfängen fassbar wird. Mit der Bestellung eines Forstrates im Jahr 1740 kann man von einem Forstamt reden,[Anm. 1] das zwischen 1740 und 1750 von der Hofkammer auf dem Hachenburger Schloss abgespalten wurde. Die Mitarbeiter gehörten bis auf den Forstsekretarius gleichzeitig der Hofkammer an.[Anm. 2]

Während der Regierungszeit des Grafen Salentin Ernst von Manderscheid-Blankenheim (1652-1705) gab es in der Grafschaft Sayn einen Oberförster.[Anm. 3] 1714 unterstützten diesen Oberförster weitere Förster und Jäger in Kirburg, Höchstenbach und Kroppach. Doch zeigen entsprechende Besoldungslisten aus den Jahren zwischen 1714 und 1805, dass in manchen Jahren auch in anderen Gemeinden und Kirchspielen Jäger, Förster und Waldknechte angestellt waren.[Anm. 4]

So sind im Kirchspiel Höchstenbach, das auch für Welkenbach zuständig war, zwischen 1714 und 1750 der Oberförster Friedrich Stegmann, von 1749 bis 1768 Oberförster Friedrich Wilhelm Georg Wachs und zwischen 1791 und 1799 Forstadjunkt Faber im Höchstenbacher und Welkenbacher Forst tätig gewesen. Als Förster sind zwischen 1710 und 1749 Johann Michael Grünenbach und bis 1803 Johann Ludwig Zeuner belegt.

.3.Nassauische Fortverwaltung

Nach dem Übergang der alten Grafschaft Sayn nach 1799 in das Herzogtum Nassau wurden die Strukturen der Forstverwaltung zunächst aufrecht erhalten. Bei der Auflösung der saynschen Hofkammer im Jahr 1807 und der Übernahme ihrer Aufgaben durch die nassauische Hofkammer in Weilburg blieb das Hachenburger Forstamt als eigenständige »Behörde« bestehen, unterstand aber nun der Regierung in Ehrenbreitstein. Nach deren Aufhebung wurden acht Oberforstbeamte bestellt und acht Oberforstämter eingerichtet, darunter das Oberforstamt zu Hachenburg. Die Hachenburger waren für die Verwaltungsbezirke Hachenburg, Hattert, Höchstenbach, Kirburg, Kroppach, Marienberg und Rennerod sowie die Fürstlich Wied-Neuwiedischen und Gräflich Leiningen-Westerburgischen Standesgebiete des Amtes Niederselters und der ehem. Grafschaft Westerburg zuständig. Welkenbach gehörte von 1817 bis 1851 zur Oberförsterei Höchstenbach.

Unterhalb der Organisation der Oberförstereien wurden in nassauischer Zeit Beschützerreviere gebildet. Peter Röhrig (geb. 26.2.1802, gest. 1.8.1864) aus Welkenbach übernahm ab 1828 das Beschützungsrevier Wahlrod, das um die Gemarkungen Welkenbach und Winkelbach erweitert worden war, bis er zum 11. Mai 1848 vom Forstdienst entbunden wurde.[Anm. 5]

Zwischen 1852 und 1856 wurde die Oberförsterei Höchstenbach aufgelöst und die Beschützungsreviere wurden neu geordnet. Welkenbach gehörte fortan zum Revier Wahlrod, das der Oberförsterei Herschbach zugeschlagen wurde.[Anm. 6]

Oberförster in nassauischer Zeit:
1817 - 1844 Hartmuth Strauß
1844 - 1845 Friedrich Scheuch
1845 - 1852 Wilhelm Steup
1852 - 1854 Franz Keller
1855 - 1857 Wilhelm Scheuch
1858 - 1866 Johann Usinger

Förster in Nassauischer Zeit:
1804 - 1816 Johann Friedrich Zeuner
1817 - 1823 Johann Theis
1824 - 1828 Johann Peter Schmidt
1828 - 1848 Johann Peter Röhrig
1848 - 1850 Waldschütz und Hilfsförster Adam Spieß
1850 - 1869 Karl Winkelbach

.4.Der Wald in preußischer Zeit

Im Jahr 1866 wurde das Herzogtum Nassau nach verlorenem Krieg (Schlacht bei Königsgrätz) vom Königreich Preußen annektiert. Jetzt arbeitete die Forstverwaltung nach preußischem Muster. Förster Karl Winkelbach blieb im Amt. Wahlrod wurde dem Oberforstamt Hachenburg zugewiesen.[Anm. 7]

In Hachenburg bestanden zwei Oberförstereien: die Oberförsterei Hachenburg und die Oberförsterei Kroppach zu Hachenburg. Beide wurden später in Oberförsterei Hachenburg-Süd und Oberförsterei Hachenburg-Nord umbenannt.

Das Revier Wahlrod und damit die Gemeinde Welkenbach gehörten zur Oberförsterei (später Forstamt) Hachenburg-Süd.

Am 1. Oktober 1867 wurden auf Vorschlag des Königlichen Oberforstamtes im Rahmen einer neuen Forstschutzbezirkseinteilung die Waldungen der Gemeinden Wahlrod, Berod, Welkenbach und Winkelbach zu einem Beschützungsrevier zusammengefasst. Der jährliche Besoldungsbetrag für den Förster wurde provisorisch auf 25 Gulden und 21 Kreuzer festgelegt und auf die beteiligten Gemeinden umgelegt.[Anm. 8]

Nach dem Tod des Försters Puderbach (Berod) wurde Friedrich Röhrig 1867 dessen Amtsnachfolger. Offensichtlich versuchte Röhrig mehrfach sein bescheidenes Gehalt aufbessern zu lassen. Am 18. Januar 1873 schrieben Bürgermeister Röhrig und die Gemeindevorsteher Meß, Röhrig und Fuchs an den Oberförster Genth in Hachenburg, man habe sich im Gemeinderat darauf geeinigt, dem Communalförster Röhrig von Berod vom 1. Januar 1873 an eine jährliche Zulage in Höhe von 8 Talern aus der Welkenbacher Gemeindekasse zukommen zu lassen.[Anm. 9]

Im Jahr 1874 betrug die Besoldung Röhrigs insgesamt 99 Taler 10 Silbergroschen (Sgr). und 3 Denare (Pfennige).[Anm. 10]

Die Amtsorte waren verpflichtet, vierteljährliche Beiträge zur Besoldung des Oberförsters in Hachenburg zu überweisen. Das Geld wurde von der Königlichen Steuer- und Forstkasse eingezogen. 1881 überwies Gemeinderechner Müller als Welkenbacher Beitrag zur Oberförsterbesoldung für das 4. Quartal 12 Mark und 49 Pfennige.[Anm. 11]1884 zahlte die Gemeinde Welkenbach (Schutzbezirk Wahlrod) einen Beitrag zum Gehalt des Hilfsförsters Spieß (Welkenbach)[Anm. 12] bzw. für den Communalförster Röhrig (Berod).[Anm. 13]

Im Jahr 1889 löste Karl Pfeiffer (Wahlrod) Friedrich Röhrig als Förster im Revier Wahlrod ab.

Am 24. Februar 1904 schlossen sich die Reviere Wahlrod und Mudenbach zu einem vereinigten Schutzbezirk Wahlrod-Mudenbach zusammen. Doch nach wie vor ist in den Akten nur von einem Schutzrevier Wahlrod die Rede. Die Stelle des Försters (Waldwärters) übernahm Karl Pfeiffer. Sein Gehalt wurde anteilig auch aus der Welkenbacher Gemeindekasse bestritten. Von den 1.400 Mark, die Pfeiffer im Jahr 1908 erhielt, musste die Gemeinde Welkenbach 188 Mark Gehalt, 27 Mark Wohngeld und 14 Mark Teuerungsentschädigung, also 229 Mark aufbringen. Im Laufe der nächsten Jahre wurde das Gehalt des Försters immer wieder der Teuerung angepasst.

Am 28. Februar 1913 wurde auf Beschluss des Königlichen Oberförsters Hansdorf dem Forstgehilfe Ewald Schürg im Rahmen seiner Ausbildung für kurze Zeit der Schutzbezirk Wahlrod zugewiesen. Ihm wurde ein Gehalt zugebilligt, zu dem die Gemeinde Welkenbach 84 Mark beisteuern musste. 1914 wurden die Festmeterpreise für Buchenbrennholz auf 18 Mark, für Tannenholz auf 14 Mark und für Kirschbäume auf 15 Mark festgelegt.

1919 musste der Forstgehilfe Hans die Vertretung für den erkrankten Förster Pfeiffer übernehmen. Kurze Zeit später, im Jahr 1920 endete die Amtszeit des Karl Pfeiffer.## Im Jahr 1920 stieg der Forstgehilfe Ewald Schürg kommissarisch zum Revierförster in Wahlrod auf. Am 1. Juli 1922 übertrug ihm der Regierungspräsident in Wiesbaden die Gemeindeförsterstelle Wahlrod in der Oberförsterei Hachenburg. Schürg amtierte in Wahlrod, der ihm unterstellte Schutzbezirk (ca. 770 Hektar) umfasste auch die Waldungen in Welkenbach sowie derjenigen von Berod, Borod, Mudenbach, Wahlrod und Winkelbach. Er blieb es bis nach dem 2. Weltkrieg (bis 1951).

.5.Der Forst im Bundesland Rheinland-Pfalz

Nach der Auflösung des Preußischen Staates nach 1945 kamen die Westerwaldkreise zum neu gebildeten Bundesland Rheinland-Pfalz, zunächst zum Regierungsbezirk Montabaur, ab 1949 zum Regierungsbezirk Koblenz. Die Gemeinde Welkenbach wurde nach wie vor vom Forstrevier Wahlrod im Forstamt Hachenburg-Süd - später Forstamt Hachenburg - betreut. Anfang des Jahres 1958 versuchte die »Gladbacher Feuerversicherungs-AG« in Frankfurt die Welkenbacher Gemeindeverwaltung davon zu überzeugen, die Versicherung ihres Waldes an die »heutigen Erfordernisse« anzupassen und einer Verdoppelung der Beitragssätze zuzustimmen.[Anm. 14]

Zwischen 1952 und 1982 war Walter Dillmann der Förster des Forstbezirks, zu dem auch Welkenbach (Forstbetriebsverband Wahlrod) gehörte.[Anm. 15]

Von 1982 bis 1995 war Klaus Demuth Förster im Revier Wahlrod.

Im Jahr 1995 wurde das Forstrevier Wahlrod aufgelöst und die Gemeinden Welkenbach, Winkelbach und Wahlrod dem Forstrevier Mündersbach unter Forstoberamtsrat Winfried Himmerich zugewiesen. Das Revier wurde vom Forstamt Dierdorf betreut.

Ab 2006 wurde das erneut umgewandelte Revier mit den Gemeinden Welkenbach, Höchstenbach, Wied, Mündersbach, Roßbach, Wahlrod, Borod, Winkelbach und Mudenbach mit einer Fläche von 2.080 Hektar von Forstamtmann Dieter Jung verwaltet und wieder dem Forstamt Hachenburg zugewiesen.

Welkenbacher Bäume

Im Jahr 1840 befanden sich die Welkenbacher Waldflächen auf den folgenden Fluren: Hähnen, Jungenhahn, Happenberg, Klebenfeld, Klimmesheg, Leimkauten, Nasserlen, Oberer Eichenbehang, Pfaffenstück, Steinbrucherlen, Unter dem Jungenhahn, Unterer Eichenbehang und Wäldchen.

Die Welkenbacher haben in frühester Zeit ihr Brennholz und das Bauholz für ihre Häuser und Scheunen dem Gemeindewald entnommen.

1852 wurden in Welkenbach im Distrikt »Pfaffenstück« Buchen als Werkholzstämme und als Scheidholz unter der Aufsicht des herzoglich-nassauischen Justizamtes in Hachenburg versteigert.[Anm. 16]

Die Gewinne aus der Holzvermarktung machten den größten Teil der Gemeindefinanzen aus. Im Jahr 1922 verkaufte die Gemeinde (Bürgermeister Heckenhahn) der Fa. Kalb und Brost in Selters das gefällte Fichtenholz sowie Kiefern und Lärchen aus dem Distrikt 2.a "Wäldgen" (Wäldchen) zum Preis von 812 Mark. Im darauffolgenden Jahr verkaufte die Gemeinde das im Wirtschaftsjahr 1922/23 ebenfalls im »Weldchen« (Wäldchen) geschlagenen Holz zum Preis von 106.000 Mark an die Maschinenbau-Aktiengesellschaft Balke in Bochum. 1933/34 wurden Holzpartien, Buchen- und Fichtenstammholz, an die Rheinisch-Westfälische-Grubenholz-Einkaufs-Gesellschaft m.b.H., der Firma August Noß in Mühlen bei Bielstein (Rhld) und dem Albert Lenz aus Altenkirchen verkauft.[Anm. 17]

Im Dezember des Jahres 1927, die Ernte und das Dreschen waren erledigt, begann das Holzfällen im Gemeindewald. Vor Tagesanbruch ging man los, die Landwirte ebenso wie auch Bürgermeister Wilhelm Fuchs. War der Holzschlag abgeschlossen und die Holzversteigerung vorbei, ging man zum Gemeinderechner und verlangte den Arbeitslohn für die geleistete Arbeit.

Jeder Bürger von Welkenbach erhielt einen Klafter (4 Raummeter) Buchenholz und 50 »Schanzen« (Wellen) für seinen Privatgebrauch. Der Haushälter bekam, soweit er im Hause der Kinder wohnte, ½ Klafter Buchenholz und 25 Schanzen. Benötigte ein Bürger einen Eichen- oder Fichtenstamm, so suchte er sich den Stamm selbst aus und bezahlte der Gemeinde einen Sonderpreis. Wollte ein Bürger bauen, so wählte der Zimmermann anhand seiner Holzliste die nötigen Stämme aus.

Im Jahr 1933 wurde das alte Sägewerk samt Riemen an Wilhelm Klein aus Herpterod verkauft.[Anm. 18]

Schon lange Jahre betrug die Größe des Welkenbacher Gemeindewaldes ca. 105 ha.[Anm. 19] Das Laubholz überwiegt mit ca. 80 %. Man findet Buche, Ahorn, Esche und Eiche. Ein großer Teil des seit der Mitte des 18. Jahrhunderts bevorzugt angepflanzten Fichtenbestandes fiel den Stürmen 1989/1990 zum Opfer. Die Wiederaufforstung der Sturmflächen erfolgte mit stabilen gemischten Laubhölzern. Damit war der Wald als eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinde gesichert. Der Reingewinn aus dem Gemeindewald belief sich in den letzten Jahren auf jährlich ca. 12.000 Euro.

.6.Sturm „Wiebke“ und der Welkenbacher Wald

Sturm »Wiebke« und der Welkenbacher Wald Den schweren Stürmen von Dezember 1989 und vom 25. Januar und 3. Februar des folgenden Jahres waren im Gemeindewald ca. 8500 Festmeter Holz, besonders die Fichtenbestände, zum Opfer gefallen. Am stärksten betroffen waren die Abteilungen 3, 5 und 7, die alle an den Roßbacher Wald grenzen. Beim Sturm hatte sich von Roßbach her eine Windhose gebildet, die eine etwa 500 Meter breite Schneise, vom Roßbacher Feld bis an die Welkenbacher Abteilungen 4 und 6, schlug.

In den Jahren 1990 bis 1991 wurde das Sturmholz zunächst mühsam mit Maschinen entzerrt, dann aufgearbeitet oder auf den Nasslagerplatz bei der Hammermühle (Wahlrod) transportiert. Da die Forstverwaltung keine Mittel für die Aufforstung zur Verfügung stellen konnte, mussten der ehemalige Waldarbeiter und Haumeister Heinz Thiel (amtierte 1952-1986),[Anm. 20] der Förster Klaus Demuth und der damalige Ortsbürgermeister Walter Göbler selbst für die nicht aufschiebbare Neuanpflanzung sorgen. Niemand wollte einen verkrauteten Boden entstehen lassen, der eine Aufforstung noch weiter verzögern würde. Nach dem Vorbild des Nachbarreviers Mündersbach/Roßbach, wo Förster Winfried Himmerich entsprechende Arbeiten hatte vornehmen lassen, plante man in Welkenbach, im Reihenabstand von ca. 3,5 Metern eine breite Gasse von Astwerk frei zu räumen und dann zu bepflanzen. Es erging ein Aufruf an alle Welkenbacher Bürger, sich an der Aufforstung zu beteiligen. Doch die Bereitschft war gering. Es meldeten sich Gudrun Groß, Christel Göbler, Christel Heckenhahn, Hiltrud Müller und Marika Schneider, etwas später kam Edith Stein hinzu.

Im Jahr 1993 waren die Aufforstungsarbeiten erledigt, die Sturmschäden weitgehend beseitigt. Das Holz auf dem Nasslagerplatz bei der Hammermühle war verkauft. Die Aufforstung und die weitere Kulturpflege sollten aus einer Sonderrücklage von 230.000 DM bezahlt werden.[Anm. 21] Immerhin wurde 1992 vom Land eine Abschlagszahlung in Höhe von 80.000 DM als Vermögensentschädigung geleistet.

.7.Die Gemeindejagd

Die Jagd war seit dem Mittelalter Herrenrecht. Es war allein dem Landesherrn vorbehalten, Hochwild zu jagen und Fische zu fangen. Der Dorfbevölkerung war, wenn überhaupt, lediglich die Jagd auf bestimmtes Niederwild gestattet.

Nach dem Ende der Grafschaft Sayn 1799 ging auch das dort verankerte Jagdrecht auf die Behörden des nassauischen Herzogtums über. Diese landesherrliche Jagd wurde nach den revolutionären Vorgängen aufgeweicht. Erfolgreich weigerten sich die »Untertanen«, Jagdfrondienste zu übernehmen. Die Wildschäden, die allerorten in den von Wild reich bevölkerten Herrenwäldern an der Tagesordnung waren und von den Dorfbewohnern klaglos hingenommen werden mussten, wurden mit dem Übergang des Jagdrechtes auf den Grundeigentümer, Gegenstand zahlreicher Entschädigungsleistungen.

Auf Initiative des herzoglich-nassauischen Justizamtes in Hachenburg wurde der gemeinsame Jagdbezirk der Gemeinden Welkenbach und Winkelbach am 14. August 1854 auf drei Jahre meistbietend an Privatpersonen verpachtet.[Anm. 22]

Mit der Auflösung des nassauischen Herzogtums im Jahr 1866 ging die Oberaufsicht über die Welkenbacher Jagd auf das nunmehr königlich-preußische Amt Hachenburg über. Zum 1. August 1867 wurde die Welkenbacher-Winkelbacher Jagd, die sich über 557 Morgen Wald und 1.323 Morgen Ackerland und Wiesen erstreckte, meistbietend und nunmehr für sechs Jahre zur Pacht angeboten.[Anm. 23]

In der Polizeiordnung von 1878 wurde das Mitnehmen von Hunden außerhalb des Ortsberings in Feld und Wald allen Nichtjagdberechtigten untersagt.[Anm. 24]

Am 19. Januar 1891 hatte Förster Henrich-Ludwig Pfeiffer von Stangenrod, der Vater des amtierenden Försters Karl Pfeiffer, das Glück, bei einer in der Gemarkung Welkenbach veranstalteten Jagd auf Schwarzwild einen Keiler im Gewicht von 210 Pfund zu erlegen.[Anm. 25]

Am 15. Juni 1900 wurde die Jagd in der Gemarkung Welkenbach auf sechs bzw. neun Jahre meistbietend verpachtet. Von der zugehörigen 195 ha großen Fläche entfielen 102 ha auf Waldungen. Man fügte der Anzeige die Information bei, Welkenbach liege verkehrsgünstig nur 1 ½ Stunden von den Stationen der Westerwaldbahn in Hattert bzw. Hachenburg entfernt.[Anm. 26] Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Welkenbacher Jagd einen Pachtertrag von 40 Mark erbracht. Bei der Neuverpachtung wurde der Betrag auf 350 Mark erhöht.[Anm. 27]

Jagdpächter war von ca. 1900 bis 1920 Emil Engels. Allerdings beschloss der Gemeinderat am 27. Dezember 1908 - Einzelheiten werden nicht mitgeteilt - die Jagd öffentlich an den Meistbietenden zu verpachten. Der Pächter sollte alle Wildschäden aus eigener Tasche bezahlen.

Am 4. Januar 1921 schloss Jagdvorsteher Heckenhahn mit Albert Sonnenberg (Düsseldorf) einen Jagdpachtvertrag für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Gemeinde Welkenbach. Die Pacht wurde rückwirkend vom 1. Januar 1921 bis zum 31. Dezember 1929 vereinbart. Der Jagdbezirk war ca. 217 ha groß. Als jährliches Pachtgeld wurden 5.700 Mark vereinbart, die im voraus an die Jagdkasse (Gemeindekasse) zu zahlen waren. Sonnenberg war bis 1929 Jagdpächter, damals war Jagdvorsteher Fuchs im Amt.[Anm. 28]

Ab 1. Februar 1934 war der Bauunternehmer Ochs aus Solingen-Ohligs Jagdpächter. Er zahlte 900 Reichsmark Pacht.## Am 9. Juni 1934 wurde ein "Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Wahlrod, Winkelbach und Welkenbach" gebildet. Der Jagdbezirk hatte eine Größe von 973 ha. Die Jagdnutzung Welkenbach ging am 1. Januar, die von Winkelbach am 10. März 1935 in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk über. Erste Jagdpächter waren Johann A. Krey und Johann Abel aus Köln. Der Pachtpreis von 1.000 Reichsmark setzte sich aus 628,93 Reichsmark für die 610 Hektar Wahlroder Jagd, aus 236,38 Reichsmark für den 230 Hektar großen Welkenbacher Jagdbezirk und 136,69 Reichsmark für den 133 Hektar umfassenden Winkelbacher Anteil zusammen.

Wie üblich waren die Jagdpächter verpflichtet, Schäden, die das Wild in Wald, Feld und Flur anrichtete, zu ersetzen.[Anm. 29] Wildschäden entstanden vor allem an den Feldfrüchten Roggen, Weizen und Hafer. Entschädigungen von Verbiss an Sträuchern und Bäumen sind nicht überliefert.

Nachdem Johann Abel seinen Teil des Pachtvertrages zum 1. Januar 1935 aufkündigte, war Johann A. Krey bis Kriegsende Alleinpächter.[Anm. 30]## In der Zeit zwischen 1945 und 1952 wurde u.a. die Jagd von der französischen Besatzungsmacht wahrgenommen. Die Jagd übernahm zunächst der Graf Albert de Monts, der Patenonkel von Wibke Selzer, der Tochter von Dr. Walter Selzer (Wahlrod). Albert de Monts war 1950 Attaché im Consulat de France in Prag und 1953/54 Attaché in der französischen Botschaft in Berlin. Danach jagte ein Monsieur Clément im Revier. Der Geschäftsmann betrieb u.a. eine Reederei am Rhein. Zuletzt waren französische Militärs, Polizisten und Zollbeamte im Wald unterwegs, die aber keine waidgerechte Bejagung des Reviers durchführten.

Seit 1950 sind Bestrebungen erkennbar, den gemeinschaftlichen Jagdbezirk wieder aufzulösen. Am 14. Februar 1950 stellte die Gemeinde Winkelbach bei der Jagdbehörde den Antrag, einen Jagdbezirk aus den Gemeinden Winkelbach und Welkenbach sowie einen zweiten für die Gemeinde Wahlrod zu bilden. So wurde zum 1. April 1952 der gemeinschaftliche Jagdbezirk Wahlrod, Winkelbach und Welkenbach aufgelöst.[Anm. 31] Der abgetrennte Jagdbezirk für Winkelbach und Welkenbach war nunmehr 364 Hektar groß.

Am 28. Mai 1952 schlossen die Gemeinden Welkenbach und Winkelbach einen Jagdvertrag mit Johann Limbach (Sieglar bei Troisdorf). Jagdhüter war seit 1952 Förster Walter Dillmann.[Anm. 32]

Am 25. April 1953 unterzeichnete die Gemeinde Welkenbach einen weiteren Vertrag mit dem Jagdpächter Limbach. Limbach hatte eine neue Jagdhütte erbaut, für die er jetzt elektrischen Strom beantragte, den er über ein unterirdisches Kabel von Welkenbach heranzuführen gedachte. Die Gemeinde hatte eine Hochleitung als landschaftsstörend abgelehnt, stellte aber dem Jagdpächter die benötigten Feldwege und das Brachland als Verlegungsfläche zur Verfügung. Privateigentümer, unter deren Land das Kabel verlaufen würde, mussten entsprechend entschädigt werden. Limbach wurde zur Auflage gemacht, für die Erdarbeiten Welkenbacher Ortsbürger zu verpflichten.[Anm. 33]

Der Vertrag mit Johann Limbach wurde am 19. September 1960 bis zum 31. März 1970 verlängert. Der Pachtpreis betrug 3.000 DM, aber Johann Limbach verstarb im September 1962.## In einem Nachtragsvertrag vom 16. April 1963 wurde, rückwirkend zum 31. März 1963, Otto Zähres mit Ehefrau Christa aus Mühlheim an der Ruhr als Jagdpächter verpflichtet. Er war schon seit 1952 als Jäger im Revier aufgetreten. Jagdhüter wurde Herbert Hill.

Zum 25-jährigen Jubiläum lud der Jagdpächter Otto Zähres am 21. August 1987 die Bürger der Gemeinden Welkenbach und Winkelbach zu einem gemütlichen Abend ein. Der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft, Walter Göbler, bedankte sich im Auftrag der Bürger für die gedeihliche Zusammenarbeit der letzten 25 Jahre. Der Ortsbürgermeister von Winkelbach schloss sich den Glückwünschen an.[Anm. 34]

Als Otto Zähres senior am 15. Oktober 2000 verstarb, folgte ihm sein Sohn Otto Zähres junior als Jagdpächter nach. Seit 2008 ist Dirk Schiefen Mitpächter.

Im Mai 2012 konnte die Familie Otto Zähres auf 50 Jahre als Jagdpächter zurückblicken. Zu diesem Jubiläum waren alle Bürgerinnen und Bürger aus den beiden Ortschaften Welkenbach und Winkelbach in die Gaststätte »Zur Linde« nach Wied eingeladen. Nach der Begrüßung durch den Jagdpächter Otto Zähres wurde von Walter Göbler, dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Welkenbach/Winkelbach, der Verlauf der vergangenen 50 Pachtjahre skizziert. Das Jagdhaus war im Jahr 1951 vom Vorpächter Johann Limbach auf der ehemaligen Verladerampe des Quarzitbruches erbaut worden. Seit Anfang des Jahres 1970 wurde das Jagdhaus zum Wohngebiet von Welkenbach festgeschrieben und das Jagdhaus bekam den Namen "Jagdhaus auf der Halde" und ist seitdem bewohnt.

Die Jagdpacht war mehrmals verlängert worden. In einer Genossenschaftsversammlung wurde Otto Zähres junior am 15. Mai 1987 als gleichberechtigter Pächter mit seinem Vater eingetragen. Eine Vertragsverlängerung wurde am 15. November 2007 vorgenommen. Dirk Schiefen ist seit dem 1. Januar 2008 Mitpächter. Der Jagdpachtvertrag läuft zunächst bis zum 31. März 2015.

Vorsitzender der seit 1978 bestehenden Jagdgenossenschaft Welkenbach-Winkelbach war 1987 Ortsbürgermeister Walter Göbler. Göbler amtierte bis zum März 2013, ihm folgte Ortsvorsteher Matthias Becker. Das Revier Welkenbach ist 218 ha groß (Winkelbach 120 ha).

Anmerkungen:

  1. Müller, Gemeinden S. 140. Zurück
  2. HHStAW Abt. 154 Nr. 991. Zurück
  3. HHStAW Abt. 342 Nr. 310. Zurück
  4. HHStAW 342 Nr. 322-323. Zurück
  5. Himmerich, Wahlroder S. 296. Zurück
  6. Himmerich, Wahlroder S. 296. Zurück
  7. Himmerich, Wahlroder S. 296. Vgl. dort auch zum Jäger Hartmuth August Strauß, der zwischen 1804 und 1844 in Höchstenbach arbeitete. Zurück
  8. Schreiben des Oberforstamtes vom 19.7.1867. Aus: Kölbach, Friedrich Röhrig S. 54/55.Taler, 1 Silbergroschen und 5 Pfennige bei.Kreisblatt vom 9.10.1868. Zurück
  9. In einer anderen Quelle heißt es, nach dem Tod des Försters Puderbach (Berod) sei Friedrich Röhrig bereits 1867 dessen Amtsnachfolger geworden (Schreiben vom 18.1.1867. Aus: Kölbach, Friedrich Röhrig S. 114/115). Zurück
  10. Schreiben vom 16.6.1874. Aus: Kölbach, Friedrich Röhrig S. 116/117. Zurück
  11. WWZ vom 1.4.1881. Zurück
  12. Hilfsförster Spieß starb am 26.11.1884 (WWZ vom 23.12.1884). Zurück
  13. WWZ vom 6.6.1884. Zurück
  14. Schreiben der Versicherung vom 23.1.1958 im Gemeindearchiv Welkenbach. Zurück
  15. Dazu gehörten noch die Dörfer Berod, Borod, Mudenbach und Winkelbach. Zurück
  16. Kreisblatt des Kreisamtsbezirk Hachenburg vom 17.2.1852. Zurück
  17. Gemeinderatsprotokolle vom 22.5.1933, 4.11.1933 und 11.1.1934. Zurück
  18. Gemeinderatsbeschluss vom 5.5.1933: Man wollte 50 - 60 Mark Gewinn erzielen. Zurück
  19. Am 1. Oktober 1868 wird die Größe des Welkenbacher Gemeindewaldes mit 411 Morgen und 46 Ruthen angegeben (Kreisblatt vom 9.10.1868). Im Jahr 1894 betrug die Welkenbacher Waldfläche 108,65 ha. (Schreiben des königlichen Regierungspräsidenten an Forstmeister Kettner in Hachenburg vom 13.6.1894 im Gemeindearchiv Welkenbach). Im Jahr 1928 wird die Welkenbacher Waldfläche auf 103,38 ha berechnet (Schreiben des Forstamtes Hachenburg (Delraux) vom 17.12.1928 anlässlich des Anschlusses des Forstamtes Wahlrod an das Telefonnetz). Zurück
  20. Sein Amtsvorgänger als Haumeister hieß Heinrich Hülpüsch. Zurück
  21. Aufzeichnungen Walter Göbel; WWZ vom 25.3.1993. Zurück
  22. Kreisblatt des Kreisamtsbezirks Hachenburg vom 11.8.1854. Zurück
  23. Amtsblatt für Marienberg, Hachenburg und Rennerod vom 26.7.1867. Zurück
  24. Polizei-Verordnung vom 26.12.1877. Zurück
  25. WWZ vom 20.1.1891. Zurück
  26. WWZ vom 29.5.1900. Zurück
  27. WWZ vom 19.6.1900. Zurück
  28. Fuchs unterschrieb als solcher am 26.9.1927 eine Auflistung der Schwarzwildschäden im Jagdbezirk (Gemeindearchiv Welkenbach). Zurück
  29. Für die Jahre 1824, 1926, 1927, 1934 und 1935 sind namentliche Verzeichnisse über die Empfänger solcher Ausgleichszahlungen im Gemeindearchiv Welkenbach erhalten. Zurück
  30. Ein Jagdvertrag (1943-1953) mit Adolf Salzer (Staffel), Werner Wylach und Karl Zimmermann (beide Wuppertal-Barmen) trägt keine Unterschriften, sodass fraglich ist, ob der Vertrag je zustande kam. Zurück
  31. Verfügung des Landratsamtes Westerburg vom 25.2.1952. Zurück
  32. Die WWZ vom 4.12.1987 stellt die Zusammenhänge etwas verfälschend dar. Zurück
  33. Vertrag im Gemeindearchiv Welkenbach. Zurück
  34. WWZ vom 21.8.1987. Zurück