Ortsbefestigung
Obwohl oder gerade weil insgesamt vier Burgen in unmittelbarer Ortsnähe standen, umgaben sich die Bewohner:innen von Nieder-Heimbach mit einer Ortsbefestigung. Hinter den Mauern, von denen noch Reste unterhalb der Heimburg vorhanden sind, konnten die Niederheimbacher in Krisenzeiten Zuflucht und Schutz für ihr Hab und Gut finden. Die Niederheimbacher Ortsbefestigung entstand wohl bereits um 1300 im Kontext der Errichtung der Heimburg durch den Mainzer Erzbischof; sie sollte den Ort schützen sowie die Kontrolle der Rheinuferstraße gewährleisten. Die Ortsmauer durchlief mehrere Bauphasen. Vom turmbesetzten Eckpunkt an Rheinstraße und Heimbach (rechts des Wasserlaufs) verlief die Befestigungsmauer nach Südwesten und schließlich nach Südosten, wo sie die Zwingermauer der Heimburg erreichte. Ein kurzer Abschnitt der Mauer verband zudem den Felsabbruch südlich der Burg mit dem Niederheimbacher Rheinufer.[Anm. 1]
Im Nordwesten des Ortes bildete der Heimbach einen natürlichen Wehrgraben und war gleichsam Territorialgrenze hin zur Kurpfalz. Die Ortsbefestigung war somit fest in das Verteidigungssystem der Heimburg eingebunden. Ob die Rheinuferseite des Ortes ebenfalls mit einer Mauer befestigt war, ist umstritten – angenommen wird zumeist, dass der Ort zum Rhein offen war. Bereits zwischen dem 16. und 17. Jahrhundert griff die Besiedelung über die Ortsmauergrenze in der Rheinstraße gen Südosten sowie nach Südwesten hinaus.[Anm. 2]
Nachweise
Verfasser: Felix Maskow
Literatur:
- Krienke, Dieter (Bearb.): Kreis Mainz-Bingen. Städte Bingen und Ingelheim, Gemeinde Budenheim, Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Heidesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen. Worms 2007 (Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz 18.1), S. 562-563.
Erstellt am: 13.06.2022
Anmerkungen:
- Vgl. Krienke, Dieter (Bearb.): Kreis Mainz-Bingen. Städte Bingen und Ingelheim, Gemeinde Budenheim, Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Heidesheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen. Worms 2007 (Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz 18.1), S. 562–563. Zurück
- Vgl. ebd. Zurück