Siegel der Stadt Sobernheim
Sobernheim wurden die Stadtrechte dreimal verliehen und zwar 1292, 1324 und 1330. Folgende Siegelarten sind überliefert: Stadtsiegel, Sekret- bzw. Ratssiegel, Gerichtssiegel, und Zunftsiegel.
0.1.1. Stadtsiegel
Das erste Stadtsiegel nach der Stadterhebung im Jahre 1330 mit dem Durchmesser von ca. 4 cm enthielt die in gotischen Großbuchstaben gravierte Umschrift (nur teilweise lesbar) „+ SIGIL[LUM OPI]DI IN * [SOBER]NHEYM“ (= Siegel der Stadt in Sobernheim).
Es zeigte im Siegelfeld (nur schwer erkennbar) St. Martin, den Patron des Mainzer Erzstiftes, zu Pferde seinen Mantel mit dem Schwert teilend, davor den Bettler und unten ein kleines Wappen mit dem Mainzer Rad. Es ist nur Mitte des 14. Jahrhunderts belegt. [Anm. 1]
Erhalten ist noch ein zweites mit dem Durchmesser von 2 cm, welche um 1600 entstand und bis Anfang des 18. Jahrhunderts nachweisbar ist. Es zeigt als Siegelbild das Mainzer Rads und trägt in Großbuchstaben die Umschrift „* SOBERNHEIM STATSIEGEL“. [Anm. 2]
0.2.2. Sekretsiegel
Neben den offiziellen Hauptsiegeln waren für die Alltagsgeschäfte auch Sekretsiegel in Gebrauch. [Anm. 3]
Das älteste mit 3,7 cm Durchmesser von ca. 1350 enthielt – wie das offizielle Stadtsiegel – eine Umschrift in gotischen Majuskeln. Diese lautete: „[+ S * SECRE]TVM * OPIDI * IN * SOB[ERN]HEI[M]“ (= Sekretsiegel der Stadt in Sobernheim). Ein Wappen mit dem Mainzer Rad füllte das gesamte Siegelbild aus. [Anm. 4]
Ähnlich sah auch das Folgesiegel von ca. 1450 mit 3,8 cm Durchmesser aus. Die Umschrift war identisch, unterschied sich nur durch den Gebrauch von Kleinbuchstaben: „+ s * secretum * opidi * in * sobernheim“ (= Sekretsiegel der Stadt in Sobernheim). [Anm. 5]
0.3.3. Ratssiegel
Im 18. Jahrhundert wurden die Sekretsiegel in ihrer Umschrift auch „Ratssiegel“ bezeichnet. Für Sobernheim ist ein solches mit dem Text „STAT * SOBERNHEIMER * RATHS * SIEGEL“ erhalten. Sein Durchmesser beträgt 3 cm.
Nachdem die Stadt im Jahre 1714 nach einem ca. 2 ½ Jahrhunderte währenden Streit mit Kurmainz endgültig zur Pfalz gekommen war, wurde im Siegelbild das Mainzer Rad durch den pfälzischen Löwen ersetzt. Als Beizeichen wurde ihm wie im Sobernheimer Gerichtssiegel ein Stern zugefügt. Es wurde als Papiersiegel eingesetzt, bei dem auf das Siegelwachs ein Papierblättchen gelegt wurde, das den eigentlichen Siegelabdruck aufnahm. [Anm. 6]
0.4.4. Gerichtssiegel
Gerichtssiegel gab es nicht nur in den Städten, sondern auch in zahlreichen Gemeinden mit Schöffengerichten.
Das erhaltene Sobernheimer Siegel mit dem Durchmesser von 3,2 cm entstand Ende des 15. Jahrhunderts. Es enthielt die Umschrift: „* des * gericht * sigel * zv * sobernheim“. Das Siegelfeld zeigte ein Wappenschild mit dem Mainzer Rad, welches von einem Stern begleitet wurde. [Anm. 7]
0.5.5. Zunftsiegel
Ab Ende des 15. Jahrhunderts durften auch die Zünfte ein Siegel führen. Diese waren in der Regel größer als die Stadt- und Gerichtssiegel.
Für Sobernheim ist das Siegel der Küfer und Bierbrauer von ca. 1750 erhalten. Seine Umschrift lautet: „DER * STAT * SOBERNH[EIM] * KIEFER * U[ND] * BIER * BRAUER * Z[UNFT] * SIEGEL“. Den oberen Teil des Siegelfeldes schmückt ein viergeteiltes Wappen mit den bayrischen Rauten, dem pfälzischen Löwen und dem Sobernheimer Stern. Darunter sind Fass, Heber und Schöpfer als Handwerker-Insignien abgebildet. [Anm. 8]
NACHWEISE
Verfasser (Text und Nachzeichnungen der Siegel): Gottfried Kneib
Redaktionelle Bearbeitung: Marion Nöldeke
Verwendete Literatur:
- Feld, Rudolf: Das Städtewesen des Hunsrück-Naheraumes im Spätmittelalter und in der Frühneuzeit – Untersuchungen zu einer Städtelandschaft, Trier 1972.
- Reiniger, Wolfgang: Alte Siegel der Klöster, Städte, Gerichte, Zünfte, Verwaltungen und Kirchen des 12. bis 18. Jahrhunderts im heutigen Kreisgebiet von Bad Kreuznach, Bad Kreuznach 1997.
- Vogt, Werner: Festschrift 650 Jahre Stadt Sobernheim. 1330-1980, Fischbach 1980.
Erstellt am: 02.06.2022
Anmerkungen:
- Feld 1972 S. 150, mit Abb. Nr. 17 zw. S. 64/65 / Vogt 1980, S. XII mit Abb. / Reiniger 1997 S. 102 mit Abb. Zurück
- Feld 1972 S. 151 / Reiniger 1997 S. 103 mit Abb. Zurück
- Sekretsiegel = auch Geheimsiegel genannt, zweites Siegel zur Kontrolle und zur nochmaligen Echtheitsbestätigung einer Urkunde. Zurück
- Feld 1972 S. 151 / Reiniger 1997 S. 102 mit Abb. Zurück
- Feld 1972 S. 151 mit Abb. Nr. 18 zw. S. 64/65 / Reiniger 1997 S. 103 mit Abb. Zurück
- Feld 1972 S. 157, mit Abb. Nr. 19 zw. S. 64/65 / Vogt 1980, S. XII mit Abb. / Reiniger 1997 S. 103 mit Abb., Bezeichen = kleine zusätzliche Zeichen, um Siegel unterscheiden zu können Zurück
- Feld 1972 S. 155 f. / Reiniger 1997 S. 103 mit Abb. Zurück
- Reiniger 1997 S. 123 mit Abb. Zurück