Die hessische Katasterkarte von 1844 für die Gemeinde Heidesheim, die gemäß den Beschlüssen des Wiener Kongress von 1815 zum Großherzogtum Hessen gehörte, hat als "Urkataster" noch heute verbindliche Gültigkeit (1). Auch wenn sich in den seitdem vergangenen fast 170 Jahren mannigfaltige Veränderungen (Eigentümerwechsel, Teilungen, Neubebauung, Fluränderungen etc) ergeben haben, wird - wenn auch selten - im Zweifelsfalle immer noch auf dieses Kartenwerk zurückgegriffen.
Dieses Urkataster ist für unsere Gemeinde jedoch nicht das erste Katasterwerk überhaupt. Als solches ist das sogenannte Französische Kataster von ca. 1812 anzusehen, das sich fast vollständig erhalten hat und im Landesarchiv Speyer aufbewahrt wird. Dieses Kartenwerk besteht aus verschiedenen Blättern unterschiedlicher Maßstäbe, auf deren Einzelheiten zu einem späteren Zeitpunkt an anderer Stelle einzugehen ist. Hier gilt es lediglich festzuhalten, dass dieses erste Heidesheimer Kataster - insgesamt "nur" 10 Einzelkarten - den Kartographen von 1844 zur Verfügung stand und diese offensichtliche Irrtümer bei den Flurbezeichnungen nunmehr beseitigten.
Gemarkung Heidesheim - Montierte Karte
Die Bände befinden sich beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe in Alzey. Der Verein Heimatmuseum Burg Windeck verwahrt die beiden ersten Copialbände und der dritte Band des Zweitexemplars ist verschollen. Der Verein hat alle 131 Einzelkarten auf elektronischen Datenträgern archiviert und das Vereinsmitglied Franz Eiermann, Heidesheim, hat mittels dieser Datenträger die hier abgebildete Gesamtkarte erstellt, die also als Original so nicht existiert, nunmehr aber als Wandkarte mit den Maßen. 220 X 140 cm beim Burgverein vorliegt. Irgendwann nach Abschluss der Renovierungen in der Burg Windeck soll sie dort ihren Platz finden.
Flur I, B - Ortslage mit Burg Windeck
Der 1. Band enthält die Karten der Flur I bis Flur VIII. Hier findet sich die bebaute Ortslage. Im 2. Band sind die Kartenblätter der Fluren IX bis XVIII enthalten und der 3. Band birgt die Blätter der Fluren XIX bis XXXIII. Das erste Blatt des 1. Bandes beschreibt die Entstehung des Werkes. Demzufolge sind die Karten nicht in einem einheitlichen Maßstab gefertigt. Diejenigen Blätter, die die bebaute Ortslage zeigen, sind im Maßstab 1:500 gezeichnet und hier die Wohngebäude flächig rot und die Wirtschaftsgebäude flächig gelb und die gesamten Hofanlagen (“Hofraithen") orange umrandet dargestellt.
Blatt 1 - Beschreibung 1844
Die restlichen Karten sind überwiegend im Maßstab 1:1000 gefertigt, nur vierzehn Karten sind aufgrund der Grundstücksgrößen im Verhältnis 1:2000 gezeichnet. Die Ackerflächen sind gelb, die Wiesen grün und die Weinberge violett umrandet. Alle Karten sind genordet (2).
Bei der Herstellung der montierten Gesamtkarte waren also unterschiedliche Maßstäbe zu berücksichtigen.
Die Gesamtfläche der Gemarkung wird mit 7027,5 Großhessischen Morgen (1756 ha) angegeben. Der überwiegende Teil, 3356,1 Morgen (838,61 ha) ist Ackerfläche. Einen beträchtlichen Anteil mit 1736,7 Morgen (433,96 ha) haben die Waldflächen. Der Rest sind bebaute Flächen (31,2 Morgen), Gärten (49,5 Morgen), Wiesen (616,4 Morgen) und Weinberge (232,2 Morgen). Die verbleibende Fläche von 179,2 Morgen wird "sonstigen Kulturarten" (Obstflächen?) zugeordnet. Um das Jahr 1844 wurde also fast die Hälfte der Gemarkung (47,7 %) als Ackerfläche genutzt und noch war fast ein Viertel der Gemarkung (24,71%) mit Wald bedeckt. In der Mitte des letzten Jahrhunderts ging die Ackerfläche auf 397 Hektar und die Waldfläche auf 159 Hektar zurück und die mit "Obst" bebauten Flächen schnellten auf 512 ha hoch. Allein diese Zahlen belegen einen bedeutenden Strukturwandel (3).
Gemarkung Heidesheim - Übersichtskarte 1844
Das Kartenwerk gibt den Zustand der Heidesheimer Gemarkung in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wider. Erfasst und nummeriert sind alle Grund- stücke, so dass anhand der erhaltenen Grundbücher der weitere Schicksalsweg (Teilung, Eigentümer- und Nutzungswechsel etc) jeder Parzelle verfolgt werden kann.
Die Kartendarstellungen im 1. Band beginnen mit einer Übersichtskarte, die an den unteren Ecken beschädigt ist. Doch lässt sich unten links gerade noch der Kartenmaßstab 1:10 000 erkennen. In der Karte sind alle XXXIII Fluren mit ihren Grenzen eingezeichnet. Die Fluren selbst sind wieder in Abteilungen unterteilt, die mit Großbuchstaben A, B, C usw. gekennzeichnet sind. Eine Ausnahme bildet die Flur XXXIII, die ohne Unterteilung e i n e Teilfläche des Rheins bei Heidenfahrt bildet. Ansonsten enthält das Kataster k e i n e Karte, die eine g e s a m t e Flur darstellt. Nachträglich wurde in die Übersichtskarte die 1859 eingleisig fertiggestellte Eisenbahnlinie eingezeichnet, die die Gemarkung von West nach Ost durchläuft.
Besonders hervorzuheben ist, dass im Rhein die Landesgrenze zwischen dem Großherzogtum Hessen (zu dem der heute "Rheinhessen" genannte Landstrich gehörte) und dem Herzogtum Nassau (heute Hessen zugehörig) zugleich als Heidesheimer Gemarkungsgrenze in der Mitte des Stroms verläuft. Die" Eltviller“- bzw. "Königsklinger Aue" genannte Rheininsel liegt gerade noch auf Heidesheimer Gebiet.
Flur XVII, B - Teil des Bruderwegs
Auch sonst enthalten viele Karten nachträglich handschriftlich angebrachte Eintragungen: Sehr oft Zahlen, aber auch Streichungen u. ä. Ausdrücklich darauf einzugehen ist jedoch nur möglich, wenn die Einzelkarten gesondert besprochen werden. Exemplarisch soll es hier mit der Karte, Flur XVII, Abteilung B, versucht werden, wo sich die handschriftliche Eintragung “Armesünderweg"findet.
Heidesheimer Galgenstandort 1816 und 2012
Die Karte ist im Maßstab 1:1000 gezeichnet und zeigt einen Teil des auch heute noch so genannten "Bruderweges“, der von der Ortslage ausgehend durch die nördliche, steile Hanglage der Gemarkung zur Landesstrasse 419 führt, wo er mit der Überquerung dieser Straße die Gemarkung verlässt und als Grenzweg zwischen Finther und Wackernheimer Gemarkung zum Flugplatz weiterleitet, dessen Gelände zum Teil auf Wackernheimer und zum Teil auf Finther Gebiet liegt.
Hin und wieder ist in Heidesheim zu hören, der hier als "Bruderweg" benannte Feldweg habe seinen Namen von den Klosterbrüdern der Zisterzienserabtei Eberbach erhalten, die in Heidesheim außerhalb des Ortes im 12. Jahrhundert einen klösterlichen Wirtschaftshof, den heute noch existierenden Sandhof, gründeten. Der Weg habe zu dem ebenfalls zum Kloster Eberbach gehörenden und zu Beginn des 19. Jahrhunderts geschleiften Birkerhof (“bürcker hoff") in Essenheimer Gemarkung geführt. Das kann so aber kaum zutreffen.
Die Verbindung zwischen beiden Höfen war nicht der in der alten Heidesheimer Ortslage, weit abseits des Sandhofes, beginnende "Bruderweg" sondern vielmehr ein weiter östlich gelegener Feldweg - die heutige Strasse "Sandmühle".
Der Name "Bruderweg" ist mit hinreichender Sicherheit vom Mittelhoch- deutschen "brudeln, brüdeln" abzuleiten, was soviel wie brodelnder, matschiger Weg in steiler Hanglage bedeutet und in Rheinhessen in ver-
gleichbarem Gelände auch andernorts bezeugt ist. Für das Jahr 1348 findet sich die Bezeichnung "an dem bruderwege", der auch für 1431, 1452 und 1574 belegt ist. Die Jahre 1719 und 1843/1844 nennen dann "Bruderweg".
Die Steillage ist geblieben, der Matsch mit dem brodelnden Wasser verschwunden. Es findet nunmehr seinen Weg unterirdisch talwärts - mitten im Weg verrohrt - ins örtliche Kanalnetz. Das kleine Bächlein entspringt nach wie vor im Weg und die Quelle ist in einem Zementschacht gefasst - und gut versteckt (Flur XVII, Nr. 270/3). Noch im 19. Jahrhundert hat der Bach in der Einmündung der "Clemensstrasse" in die "Mainzerstrasse" einen Brunnen gespeist. Der neue Brunnen wird heute mit einer Pumpe aus dem Leitungsnetz mit Wasser versorgt. Hier gilt es nun darauf hinzuweisen, dass die Karten von 1844 in der Flur XVII nirgends Quelle und Bach verzeichnen!
Ab und an ist in Heidesheim vom "Bruderweg" noch als "Armesünderweg" die Rede. Er habe zur alten Heidesheimer Hinrichtungsstätte geführt. Diese Überlieferung lässt sich nun zum erstenmal dokumentarisch belegen. Um das Jahr 1574 wurde der Heidesheimer Galgenstandort so beschrieben: "vor Finthen hin uff Ingelheim zu, bis an die Creutz und Creutzwege..., so von dem Erbachischen sandtoif [Sandhof] bei Heidesheim heruff beneben dem Heuser wäldtlin [Familienname Heuser oder Heiser? Auf Wackernheimer Gemarkung gibt es heute noch einen "Heiserweg“] oder gestreuchen hin bis zu dem Bircker Waldt zu ghat, und bei solchem Creutz der Heydesheimer galgen stadt". Der Galgen ist schon für 1477 belegt und es heißt damals "off der straißen by dem galgen". Die "straißen", bzw. die Beschreibung "von Finthen hin uff Ingelheim zu" ist die heutige Landesstrasse 419, die von Finthen kommend, über Wackernheim nach Ingelheim führt. Die Straße folgt einer schon von den Römern benutzten Trasse, die im Mittelalter zahlreiche Wallfahrer nach Aachen zum Grab Karl des Großen geleitete. Die heutigen Wege "Sandmühle" und "Bruderweg" vereinigen sich kurz vor der südlichen Gemarkungsgrenze, um dann die Landesstrasse 419 zu überqueren. Genau hier stand nun der Galgen, an der entlegendsten Stelle, wo die Gemarkungen von Finthen, Heidesheim und Wackernheim aneinanderstoßen. Noch in einer Karte von 1816 ist die Hinrichtungsstätte eingezeichnet.
Ausschnittsvergrösserung aus Flur XVII, B - "Armesünderweg"
Obwohl es anscheinend kein Dokument gibt, das " amtlich" einen Weg oder eine Strasse mit dem Namen "Armesünderweg" nennt, hat es ihn doch gegeben. Es ist unser "Bruderweg", den die Delinquenten gehen mussten, um am Galgen zu enden. Die Heidesheimer hat das so sehr beeindruckt, dass sie den "Armesünderweg" über lange Zeit im Gedächtnis behielten. Der Name muss im Bewusstsein der Bevölkerung so fest verankert gewesen sein, dass sie die sehr viel ältere Bezeichnung in der Bedeutung "brodelnder Feldweg" verdrängte und in schaurig-schöner Manier den Weg zum Hinrichtungsort mitfühlend, mitleidend und mitschaudernd als "Armesünderweg" in Erinnerung behielt. So sah sich dann wohl irgendein Offizieller irgendwann dazu veranlasst, die amtliche, aber wohl kaum noch geläufige Bezeichnung "Bruderweg", mit dem populären aber nichtamtlichen Namen "Armesünderweg" handschriftlich zu kennzeichnen!
Es mag hinzukommen, dass Galgenstandorte einerseits abergläubisch verklärt wurden (Hexentanzplatz, Holzsplitter vom Galgen als Zaubermittel u. ä.), andererseits aber auch als abscheuliche Orte galten, denen man möglichst nicht zu nahe kam. So stellte man denn vorsichtshalber ein Kreuz daneben - und der Ort war vor bösen Mächten gefeit und für manchen vielleicht sogar "geheiligt".
Anmerkungen
1) Grundlage für die Anlage des Katasters war das Katastergesetz vom 13. April 1824. Seit 1830 waren bei den Gemeinden Grundbücher zu führen. Es sei darauf hingewiesen, dass die einzelnen Parzellengrundstücke nicht zwingend ausgesteint werden mussten.
2) Zur Geschichte des Katasterwesens siehe Karlheinz Rößling, Die Geschichte des Katasters in Hessen-Darmstadt, Bd. 1 u. 2 (Deutscher Verein für Vermessungswesen (DVW) Landesvereine Hessen e.V. und Thüringen e.V.), Wiesbaden 1996; 100 Jahre Katasterämter an Rhein und Main, hrsg. vom Hessisches Landesvermessungsamt und vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, o.O. 2002; Kühn, Die Katasterwerke von Rheinland Pfalz, in: Nachrichtenblatt der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz, Heft 2 u. 3 (1958).
3) Zu den Zahlenangaben des 20. Jahrhunderts siehe: 1200 Jahre Heidesheim/Rhein (Festschrift zur 1200-Jahr-Feier von Heidesheim), herausgegeben von der Gemeinde Heidesheim 1962, S.74.
Quellen:
Dokumente und Karten im Landesarchiv Speyer, Staatsarchiv Würzburg und beim Verein Heimatmuseum Burg Windeck e.V. in Heidesheim.
Bildnachweise:
Bild 01: Französisches Kataster Heidesheim 1812 im Landesarchiv Speyer mit Zustimmung / Bild 02, 03, 04, 05, 06, 07, 11: Hessisches Kataster 1844 Heidesheim, Erstes Exemplar beim Katasteramt Alzey, gestattet / Bild 08, 09, 10: Urhegyi, Karl, Heidesheim.
Literatur:
Lexikon des Mittelalters. Lizenzausgabe für die Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, Stuttgart o.J. und Johann Konrad Dahl, Statistik und Topographie der mit dem Großherzogtum Hessen vereinigten Lande des linken Rheinufers, Darmstadt 1816.[Hierin enthalten eine Karte mit dem Heidesheimer Galgenstandort].
Andreas Saalwächter, Die Flurnamen des Ingelheimer Grundes. Band 9: Wackernheim, o. O. und o. J. [1956?. Nicht als Druck erschienen? Ein maschinenschriftliches Exemplar bei Karl Urhegyi].
Recherche: Karl Urhegyi
Layout: Nader Khorrami
Ergänzt 12.11.2014