Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.
Alsheim bei Karl Johann Brilmayer
Alsheim kommt zum erstenmal im Jahre 761 in den Lorscher Schenkungsurkunden unter dem Namen Alaisheim vor. Später heißt es Alasheim (782), Alahesheim (831), Alesheim (884), Aalesheim (940), Alhesheim (1262), seit dem 14. Jahrhundert Alsheim. Schon befand sich zu Alsheim ein königlicher Hof, welchen Karl der Dicke 884 dem Kloster Lorsch mit allem, wie er ihn besessen, schenkte. Im Jahre 940 gab ein Emicho gegen andere Ländereien eine Hube Landes mit einem Hofhaus dem Kloster Fulda. Im Jahre 991 gab Kaiser Otto III. auf die Bitten seiner Großmutter, der Kaiserin Adelheid und ihrer Tochter Mechtildis, Äbtissin des Klosters Selz bei Hagenau, diesem Kloster ein großes Königsgut in Alsheim zum Geschenk. Im Besitz des Dorfes und des Gerichtes erscheinen frühzeitig zum großen Teil die Grafen von Leiningen. Nach dem im Jahre 1467 erfolgten kinderlosen Tod des Grafen Hesso von Leiningen überließ seine Schwester Margareta von Westerburg die Hälfte aller ererbten Ortschaften, darunter Alsheim, an Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz. Da aber nur ein Viertel davon dem Landgrafen Hesso zugestanden hat, so huldigten die Untertanen von Alsheim sowohl der Gräfin wie dem Pfalzgrafen. Im Jahre 1473 war die dem Konrad von Schwanheim zustehende Gerichtbarkeit durch Kauf an den Kurfürsten Friedrich von der Pfalz gekommen. Endlich verkaufte im Jahre 1481 der Graf Reinhardt von Leiningen-Westerburg den Leiningischen Anteil an den Kurfürsten Philipp von der Pfalz, sa dass sich von nun an Kurpfalz im alleiningen Besitz von Alsheim befand, wenngleich noch im Jahre 1532 Graf Kuno von Leiningen-Westerburg zwei Brüder von Flörsheim mit dem halben Gericht und Dorf Alsheim belehnt, welche Rechte früher die von Randeck zu Lehen getragen hatten.