Herrnsheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Herrnsheim bei Karl Johann Brilmayer

Herrnsheim lag im Wormsgau und wurde früher Harlesheim (771), Herlisheim (1231), Herlesheim (1253), Herlissheim (1346), Hernssheim (1445) genannt.

Urkundlich erscheint Herrnsheim zuerst im Jahr 771 und zwar als Ort, in dem das Kloster Lorsch Besitz erwarb. Ursprünglich den Grafen von Leiningen gehörig, ging es von diesen als Lehen an die Kämmerer von Worms ganannt von Dalberg über, welche im Orts-Weistum vom Jahr 1375 urkundlich zum erstenmal als Herren des Ortes auftreten. In einem Lehnbrief  von 1415 belehnt sie Spanheim als Rechtsnachfolger der von Leiningen. Die Dalberg hatten nach dem Weistum sowohl die hohe wie die niedere und die Dorfgerichtsbarkeit. Sie gehörten nachmals zur oberrheinischen Ritterschaft und blieben Herren des Ortes bis zur französischen Revolution.