.1.Der Zehnte
Der Zehnte war die wichtigste Abgabe der Laien an die Kirche. Er wurde nicht in Geld, sondern vom Grundbesitz und zwar von bestimmten Erträgen der Landwirtschaft entrichtet. Der Zehnt war ursprünglich zum Unterhalt des Pfarrers bestimmt. Die Höhe von 10 % erreichte der Zehnt selten, z.T. betrug er sogar nur 1 %. Der Ertragszehnte teilte sich in zwei Arten, den Feldzehnten von den Früchten des Feldes und den Tierzehnten. Der Feldzehnt kam als Großer Zehnt (von Halmfrüchten, Wein, Öl) oder als Kleiner Zehnt (von den übrigen Fruchtarten vor allem Gemüse) vor. Welche Früchte zum großen oder kleinen zählten war örtlich verschieden und manchmal sogar umstritten.
Zehntherren waren ursprünglich kirchliche Institutionen (Bischof, Klöster, kirchliche Stiftungen). Das weltliche Zehntrecht entstand durch Belehnung oder wurde durch die weltlichen Herren einfach usurpiert. So ist es wohl auch in Görgeshausen geschehen. Im Jahr 1408 war nicht mehr das Erzstift Trier Zehntherr, sondern der Erzbischof hatte bereits einen weltlichen Herren mit dieser Einkunftsquelle belehnt.[Anm. 1] Als man 1564 erstmals die Namen der Zehntherren erfährt, sind nur noch weltliche Herren Nutznießer der Abgabe.
.1.1.Der Feldzehnte
In Görgeshausen gehörte im Jahr 1564 die Hälfte des großen und kleinen Zehnten (zehenden groß und klein), der sog. Grafschaftsherrenzehnt, den Herren von [Nassau-] Sporkenburg, ein Viertel den Frei zu Dehrn und ein Viertel den von Reifenberg zu Weltersburg.[Anm. 2]
Die Nassauer Hälfte war ursprünglich ein Trierer Lehen wohl der Herrschaft Limburg,[Anm. 3] das auch die Hälfte des Zehnten zu Birlenbach und Fachingen umfasste.[Anm. 4] Dieses Lehen war 1408 bis 1485 in den Händen der Süß von Montabaur,[Anm. 5] vor denen es schon Werner Süß (1324-1353) besessen haben soll. Das Lehen kam über den trierischen Keller zu Diez zunächst 1508 an Cone Rickel, vor 1516 an die von Nassau, die später Residenz auf der Sporkenburg bezogen. Es ist ein Splitter jenes grundherrlichen Besitzes, der Ende des 12. Jahrhunderts an der mittleren Lahn vorübergehend in den Händen der Grafen von Leiningen vereinigt war. Hierzu gehörten ohne Zweifel auch Rechte in Niedererbach, die im trierischen Patronat noch zu erkennen sind.[Anm. 6]
Da man auch sonst die Frei von Dehrn im Kirchspiel Nentershausen vom Stift Dietkirchen belehnt findet, darf man ihren Zehntanteil aus ihren Beziehungen zum Stift Dietkirchen erklären. Die Frei waren Untervögte der Grafen von Nassau. Aus welchem Ursprung der Anteil der Reifenberg zu Weltersburg stammt muss offen bleiben.
1767 gehört der Zehnte zur Hälfte dem Herrn Ursinus aus Koblenz bzw. seinen Erben (die sog. ursinischen Erben). Von den Herren von Nassau-Sporkenburg, noch 1564 im Besitz des »Grafschaftsherrenzehnten« genannt, kam die Hälfte an deren Erben, die Herren von Soetern (1602), um dann an Ursinius zu fallen. Die andere Hälfte des Görgeshausener Zehnten stand seit alten Zeiten den Frei (illustres domini) von Dehrn zu einem Viertel zu. Das letzte Viertel besaßen die von Greiffenclau und Reifenberg zu Weltersburg und der Kommissionsrat (consiliaria) Emmermann in Diez zu.[Anm. 7] Ein Jahr später ist das letzte Viertel einer anderen Überlieferung zufolge in den Händen des Herr Schenk zu Osterspay und des Kommissionsrats Emmermann aus Dillenburg.[Anm. 8] Bevollmächtigter des Schenken zu Osterspay war 1768 der Keller Peter auf dem Schloß zu Dehrn.
Im Jahr 1786 gehörte die Hälfte (halbschied) des großen und kleinen Zehnten [4/8] immer noch den ursingischen Erben zu Koblenz. Von der anderen Hälfte bekam der Pastor zu Diez zwei Teile [also 2/8], die Kellerei in Dehrn einen Teil [1/8] und der Freiherr von Schenk (Schenken von Waldenburg als Erbe der Reifenberg zu Weltersburg) 1 Teil [1/8].[Anm. 9]. Die Zehntäcker lagen im "Pragfeld".
Der 1768/1777 erwähnte Heuzehnte ist eine konkretere Benennung des Feldzehnten. Von diesem Heuzehnt wusste man nicht mehr, wer ihn nun eigentlich zu bezahlen hatte und wer ihn bekam. 1803/1809 bezog die Pfarrei Nentershausen Korn u.a. auch von einem kleinen gewandeezehnten zu Görgeshusen.[Anm. 10]
.1.2.Der Tierzehnt (Blutzehnt)
Der Tierzehnte, auch Blutzehnte genannt, wurde 1786 ebenfalls in einen großen und einen kleinen Tierzehnt unterschieden, ohne dass nähere Angaben dazu gemacht werden. Beide Zehnten wurden nicht in Lebendvieh, sondern in Geld bezahlt. Da dies schon lange so geschah, hatte man inzwischen vergessen, ob auch ein Hühnerzehnt (von den hahnen) entrichtet werden musste. Beide Zehnten betrugen manchmal 12 und manchmal 16 Gulden, mal mehr mal weniger, so wie man sich mit den Teilhabern einigen kann.[Anm. 11]
.1.3.Der Novalzehnte
Der Novalzehnte war ein Zehnt von neu gerodetem Land. Deshalb wird er auch oft Neubruch- oder Rodungszehnt genannt. Er war ein typischer Laienzehnt und wurde vom Grundherr oder Landesherr beansprucht.
Nach einem Eintrag in der Niedererbacher Pfarrchronik des Pfarrers Führer existiert ein Schreiben aus dem Jahr 1613, nachdem der Niedererbacher Pfarrer einen Zehntanteil in Görgeshausen erhielt. In dem Schriftstück heißt es, Graf Georg von Nassau-Katzenelnbogen habe dem Pfarrer den halben Zehnten zu Gergenshausen im Kirchspiel Nentershausen beim Amt Molsberg auf dem Westerwald übertragen.[Anm. 12] Auch von Pfarrer Joh. Cuno Sartorius (1680-1683) wird gesagt, dass ihm neben dem ganzen Zehnten in Niedererbach, ein kleiner Zehntbezirk in Görgeshausen als Einkommen zustand.[Anm. 13] Es ist bereits gesagt worden, dass die Grafen von Katzenelnbogen zwischen 1453 und 1479 im Besitz eines Teils der Grafschaft Diez gewesen sind. Wie das Haus Nassau-Katzenelnbogen in den Besitz des Zehntanteils gekommen sein soll, bleibt ungeklärt. Auch die Nennung des Amtes Molsberg verwirrt in diesem Zusammenhang.
Festzustehen scheint, das vermerkt zumindest die Niedererbacher Pfarrchronik, dass der Pfarrer nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) den Neurodzehnten aus Görgeshausen bezog. Er betrug 2 Klafter Holz und 150 Wellen, später wurde der Zehnt wegen geänderter Maße auf 2 ½ Klafter und 120 Wellen festgesetzt.[Anm. 14] Unter Pastor Hartenfels (1738-1779) bestand der Novalzehnte aus ca. 3 Malter Korn oder Hafer, je nach Fruchtfolge und Ertragsmenge. Er stammte aus einem Bezirk im Elzer Wald, welcher der Gemeinde Görgeshausen von der Gemeinde Elz durch einen Vergleich übertragen worden war. Dieser Bezirk brachte Jahr für Jahr ca. 1 Malter Korn Ertrag. 1768/1777 war dieser Bezirk Gegenstand eines dreijährigen Prozesses zwischen den Pastoren von Elz und Niedererbach. Über die einzelnen Streitpunkte wird in der Überlieferung leider nichts gesagt. Um den Streit zu beenden, wollte man einen Tausch gegen ein kleines Feld (ecklein) an dem Wald im loch nechst Humbach zu vornehmen, das dem Diezer Stift gehörte. Dieses Feld versprach, ca. 3 Malter Korn oder 3 Malter Hafer Ertrag einzubringen.[Anm. 15] Der Neurodzehnte wurde 1851 unter Pfarrer Heibel abgelöst.[Anm. 16]
.1.4.Kauf des Ursinischen Zehnten (1805)
Im Jahr 1804 entschloss sich die Gemeinde Görgeshausen, bei Rentmeister Baentsch zu Schaumburg, als Vormund der Merchandischen Erben, 650 Reichtstaler (5% Zinsen)in bar zu leihen, um den Ursinischen Zehnten käuflich erwerben zu können.[Anm. 17] 1805 schritt man zur Tat. Der betroffene Zehnte lag zum Teil in der Görgeshausener, zum Teil in der Nentershausener Gemarkung. Der Kaufpreis betrug 1.900 Reichstaler nebst 22 Reichstaler Weinkauf. 400 Reichstaler wollte man binnen vier Wochen bezahlen, den Rest am Martinstag (11.11) des kommenden Jahres entrichten.[Anm. 18]
Die Gemeinde hatte den Hauptpächter des Ursinischen Zehnen, Jacob Isola, mit 140 Reichstalern ausbezahlt und das Pachtgut übernommen. Die Jahrespacht betrug 125 Reichstaler jährlich.[Anm. 19]
Am 3. Mai 1805 unterschrieben Bürgermeister, Geschworene und sämtliche (!) Haushaltsvorstände (Mitnachbarn) der Gemeinde Görgeshausen den Kaufvertrag vor dem Notar Hannappell, der aus seiner Kanzlei in Weilburg eigens nach Görgeshausen angereist war.[Anm. 20] Die Fürstliche Regierung in Ehrenbreitstein gab ihre Zustimmung, verfügte aber, dass die jährlich eingehenden Pachtgelder für die Zins- und Schuldentilgung verwendet werden mussten.[Anm. 21] Man plante seitens der Gemeinde, auch die andere Zehnthälfte, die ebenfalls im Besitz einer Erbengemeinschaft war, ebenfalls anzukaufen.
.1.5.Der Diezer Stiftszehnt
Das Stift Diez kam zwischen 1768 und 1771 in den Desitz des alten Dehrner Stiftzehnten. Es zog seine Zehnteeinkünfte hauptsächlich aus der Flur Lochfeld ein.[Anm. 22] Das Diezer Stift verwaltete seinen Zehnt in Görgeshausen nicht selbst, sondern hatte ihn verpachtet. Weil das Gut - so führte später der Diezer Stiftsrentmeister dies aus - im Kurtrierischen lag, könne es nur verpachtet werden: 1771-1772 etwa an Adam Simon aus Montabaur. Der Pächter hatte im ersten Jahr 3 ½ Malter Korn, im zweiten Jahr 3 ½ Malter Hafer und 1 Malter Gerste als Pacht zu liefern. Da übermäßiger Hagelschlag große Teile der Ernte vernichtet hatte, bat der Pächter am 10. März 1773 um Pachtnachlass für das Jahr 1772.[Anm. 23]
1773 erschien Jakob Reusch und Consorten aus Görgeshausen als Pächter. Auch sie ersuchten das Stift um Pachtnachlass, weil Hagelschlag zwei Drittel ihrer Ernte vernichtet hatte. Von dem geforderten Pachtzins, 3 ½ Malter Hafer und 1 Malter Gerste, konnten sie nur 1 Malter und 9 Sester Hafer sowie 6 Sester Gerste aufbringen.[Anm. 24]
Der Diezer Stiftsrentmeister Altgeld berichtete im August 1786 aus Diez an das Fürstliche Consistorium in Dillenburg über die Verpachtung des Diezer Stiftszehnten in Görgeshausen. Dem Rentmeister war es nicht gelungen, den Stiftszehnten erneut an den alten Pächter zu verpachten. Dieser wollte sich erst für eine Pachterneuerung entscheiden, wenn die Frucht geschnitten war, er also wusste, ob sich die Bewirtschaftung überhaupt lohnte. Rentmeister Altgeld veranstaltete daraufhin eine öffentliche Versteigerung in Görgeshausen. Den Zuschlag sollte der Meistbietende erhalten. Auf diese Weise bekam für die kommenden zwei Jahre Christian Leutzbach aus Görgeshausen einen Pachtvertrag. Die Pacht wurde im 1. Jahr auf 2 Malter und 6 Sester Korn, im 2. Jahr auf 4 Malter und 6 Sester Hafer festgesetzt. Mit der von Althaus gewünschten einjährigen Pachtzeit wollte sich in Görgeshausen niemand einverstanden erklären.[Anm. 25]
.1.6.Ablösung des Domanialzehnten
1849 hört man das erste Mal von der Ablösung des Domanialzehnten und der auf dem Domanialvermögen ruhenden Lasten. Die Gemeinde kaufte den Zehnten für 801 Gulden und 30 Kreuzer zurück. Die durchschnittlichen Zehntzahlungen beliefen sich zwischen 1830 und 1847 auf 60 bis 77 Gulden.[Anm. 26] An der Entscheidung über die Verschuldung des Dorfes nahm die gesamte Gemeinde teil. Am 16. November 1849 erschienen alle 35 zehntpflichtigen Personen in der Amtsstube zu Wallmerod, um die Aufnahme eines zinspflichtigen Kredits bei der Herzoglichen Landesbank zuzustimmen.[Anm. 27]
1851 erfolgte eine Zusammenstellung aller Zehntverpflichtungen. Daraus läßt sich eine summarische Übersicht der einzelnen, nach dem Gesetz vom 14.4.1849 zur Ablösung kommenden Grundzinse und Berechtigungen erstellen:
Berechtigung | Kirche Girod | Walderdorff | Friederike Bergins (Ffm) | Domanialfiscus |
Geld | 10 Kr., 5/6 Pf. | |||
Weizen | --- | 4 Ses, 2 2/3 V | ||
Korn | 3 ½ V | 4 S 4 9/16 V | 3 S 6 5/12 | 6 S,4 7/8 V |
Hafer | 4 S 1 7/8 V | |||
Berech. Geldwert in Natural. | 23 Kr. 1,11 Pf. | 10 fl., 26 Kr 2,49 | 3 fl., 22 Kr, 1,20 | 5 fl. 51Kr. 2,70 |
Ertrag abz. Steuer | 20 Kr, 0,67 | 9 fl., 10 Kr. 3,65 | 3 fl., 9 Kr., 3,56 | 5 fl., 10 Kr., 0,76 |
Ablösungsbetr (18fach) | 6 fl. 3 Kr 1 | 165 fl., 16 Kr. 2 | 56 fl., 53 Kr., 3 | 93 fl., 3Kr. 2 |
Hiervon bar bez. | 26 fl., 43 Kr. | 4 fl., 22 Kr. | 18 fl., 38 Kr., 1 Pf. | |
Bei Landesbank gelieh. | 6 fl. 3 Kr. 1 | 138 fl. 33 Kr. 2 Pf. | 52 fl., 31 Kr., 3 | 74 fl., 25 Kr. 1 |
jährl. Ablös.betrag 9 % | 32 Kr, 3 Pf. | 12 fl., 31 Kr. | 4 fl., 43 Kr., 3 Pf. | 6 fl. 42 Kr. |
Die Kapitaltilgung sollte 1850 beginnen. Die Namen der den obigen Institutionen verpflichteten Görgeshausener sind erhalten.[Anm. 28]
(Kopie 1)
Verfasser: Stefan Grathoff
Veröffentlicht am: 01.06.2017
Verwendete Literatur:
Siehe das Verzeichnis: Quellen und Literatur
Anmerkungen:
- Daum, Geschichte S.3. Zurück
- HessStAWi Abt.116, III, 1, Bl.6v (12v). Zurück
- Nach Gensicke, Kirchspiele S.316 gehörte die ehemals für Görgeshausen wichtige Grundherrschaft Fachingen-Birlenbach zur Herrschaft Limburg, welche früh an das Erzstift Trier fiel. Zurück
- Vgl. Gensicke, Kirchspiele und Daum, Geschichte S.10. Zurück
- Gensicke, Dorfchronik S.27, Daum, Geschichte S.3 und10. Die Süß von Montabaur waren ein altes Burgmannengeschlecht auf der Burg Montabaur. Zurück
- Daum, Geschichte S.10. Vgl. Festschrift 1100 Jahre Nentershausen, 1955, S.10. Zurück
- LHAKo Best. 1 C Nr. 11311 pag. 211-213. Zurück
- DAL N 11 Niedererbach 31/1 Zurück
- Vgl. Daum, Geschichte S.10 und Gensicke, Kirchspiele S.316. Zurück
- HessStAWi Abt.110 Nr. X6, p.74. von 1803/1809. Zurück
- 1768/1777 war der Kleine Zehnte und der Blutzehnte für 8 Reichstaler an die Decimatores verpachtet (DAL N Niedererbach 11 31/1). Zurück
- Zitiert nach Daum, Geschichte S.10. Zurück
- Pfarrarchiv Niedererbach, Kirchenbuch 1, 6. Zurück
- Pfarrarchiv Niedererbach, Kirchenbuch 1, S.12. Vgl. Daum, Geschichte S.15. Zurück
- DAL N 11 Niedererbach 31/1. Zurück
- Daum, Geschichte S.25. Zurück
- HessStAWi Abt. 116 X, Görgeshausen Nr.3 vom 30. Oktober 1804. Zur Sicherstellung des geliehenen Kapitals stellt die Gemeinde ein Stück Land, die Hollersheck genannt, dessen Wert auf 1.300 Reichtaler geschätzt wurde Zurück
- HessStAWi Abt. 116 X, Görgeshausen Nr.3. vom 12. Januar 1805 Zurück
- HessStAWi Abt. 116 X, Görgeshausen Nr.3. vom 5.2.1805 und 6.2.1805. Zurück
- HessStAWi Abt. 116 X, Görgeshausen Nr.3. vom 3.5.1805. Zurück
- HessStAWi Abt. 116 X, Görgeshausen Nr.3. vom14.5.1805. Zurück
- HessStAWi Abt. 116 Nr. II pag. 857r-861 und Nr. III 2d, Görgeshausen p. 73-76; LaHKo Best. 1 C Nr.1292 Unvollständiges Konzept. Zurück
- HessStAWi Abt.20 Nr.39. Zurück
- HessStAWi Abt.20 Nr.39. Zurück
- HessStAWi Abt.20 Nr.39. Zurück
- HessStAWi Abt.210 Nr.5075 von 1849. Zurück
- HessStAWi Abt.243 Nr.1204 vom 16.11.1849. Zurück
- HessStAWi Abt.212 Nr.11667 von 1851. Zurück