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1. Einleitung

1.1 Die Amerikanische Besatzung an Rhein und Mosel

War being at an end we don't like the idea of running anymore risk we want to go home. Shortly afternoon [sic!] start hiking and the rumor this time says we are headed for Germany. […] We want to go home, don't give a rip about the honor of being selected to occupy Germany. We will be the last to go home. Why don't they send some of the new divisions up there? The Huns won't start anything now.“[Anm. 1]

- Pvt. Edward Inman, 42nd. Div. AEF, November 1918

Einzug amerikanischer Artillerie in Lützel, Dezember 1918[Bild: Stadtarchiv Koblenz, FA 4,45 Nr. 1]

Mit diesen Worten beschreibt der amerikanische Soldat Edward Inman in einem Tagebucheintrag exemplarisch die Stimmung seiner Truppe zum Ende des Ersten Weltkriegs. Entgegen aller Wünsche in die Heimat zurückzukehren, wurde Inmans Einheit Teil der amerikanischen Besatzungstruppen am Rhein. Etwa fünf Jahre lang waren Amerikaner nach dem Ersten Weltkrieg dort stationiert. Gemäß Art. V. des Waffenstillstandsabkommens zwischen den alliierten Mächten und Deutschland vom 11. November 1918 wurden Besatzungszonen am Rhein eingerichtet, um den Kriegsverlierer Deutschland zu zwingen die Bedingungen des Waffenstillstands einzuhalten und ein Wiederaufflammen der Kämpfe zu verhindern.[Anm. 2] Insbesondere die kriegsgeschädigten Länder Belgien und Frankreich stellten die Forderung nach einer Einrichtung von Besatzungs- bzw. Pufferzonen, der letztlich mit der Schaffung von vier Besatzungszonen entlang des linken Rheinufers entsprochen wurde. Dazu kamen vier Brückenköpfe rechts des Rheins, die dort wiederum in einer neutralen, entmilitarisierten Zone mündeten. Die im Raum befindlichen deutschen Streitkräfte mussten sich entwaffnen lassen und die besetzten bzw. neutralen Gebiete vollständig räumen. Fortan verfügten hier die Besatzungsmächte über das Gewaltmonopol.[Anm. 3]

Innerhalb der vier Besatzungszonen übten nun die Militärregierungen der jeweiligen Länder die Herrschaft aus. Sie erließen die Verwaltung des besetzten Gebietes betreffende Direktiven und Ordonanzen und standen mit der deutschen Reichsregierung in ständigem Kontakt.[Anm. 4] Die Expeditionsstreitkräfte der Vereinigten Staaten bezogen eine Besatzungszone entlang des Rheins und der Mosel mit Schwerpunkten in den Städten Trier und Koblenz. Der Standort Koblenz fungierte dabei über die gesamte Dauer der Besatzung als Hauptquartier und Verwaltungszentrum der amerikanischen Zone.[Anm. 5]

Die amerikanischen Truppen betraten erstmals am 17. November 1918 deutschen Boden und begannen sich in den folgenden Wochen in ihrer Zone einzurichten. Kurz darauf schwor der Oberbefehlshaber der American Expeditionary Forces (AEF), General Pershing, seine Truppen auf die kommende Besatzung ein. Demnach sollten die Deutschen, obwohl besiegt, weiterhin als Feinde anzusehen und der Kontakt mit ihnen auf ein Minimum zu beschränken sein. Die amerikanischen Truppen wurden angehalten, als Besatzer zwar mit harter Hand gegen alle Arten von Aufruhr, Widerstand und Delinquenz vorgehen, aber dennoch ihre Disziplin wahren und mit Höflichkeit auftreten.[Anm. 6] So ließ Pershing verlauten:

„It is, therefore, the intention of this order to appeal directly to your pride in your position as representatives of a powerful but righteous nation […]. While you appear among them as a conquering army, you will exhibit no ill-will towards the inhabitants.“[Anm. 7]

Die schwierige Umsetzbarkeit dieser Anordnung zeigte sich schon während des Einmarschs in das zu besetzende Gebiet: Die Amerikaner zogen mit einer Armee von ca. 250.000 Soldaten in ein zumeist ländlich geprägtes Gebiet mit nur ca. 890.000 Einwohnern ein.[Anm. 8] Die öffentlichen, zur Unterbringung vorgesehenen Gebäude boten bei weitem nicht genügend Kapazitäten, um alle Besatzer aufzunehmen und so blieb den Verantwortlichen nur das zusätzliche Requirieren von privatem Wohnraum. In Koblenz wurden bis zu 17.000 US-Soldaten stationiert, die einer Bevölkerungszahl von ca. 50.000 gegenüberstand.[Anm. 9] In den Städten aber insbesondere in kleineren, nun schnell überfüllten Dörfern führte dies zwischen den quartiergebenden deutschen Familien und den einquartierten Soldaten, den sogenannten Doughboys, oft zu Missgunst, Streit und Gewalt, manchmal aber auch zu freundschaftlichen zwischenmenschlichen Beziehungen. Beides sollte nach Ansicht der Militärführung eigentlich unterbunden werden.[Anm. 10] Ein weiteres Problem ergab sich aus der jahrelangen Durchdringung beider Seiten mit Propaganda bzw. dem Bestehen massiver Feindbilder. So waren die Deutschen wegen der ihnen vorgeworfenen Kriegsschuld und ihres angeblich grausamen Verhaltens im Krieg von alliierter Propaganda oft als Huns, zu dt. Hunnen, verschrien.[Anm. 11] Zusätzlich belasteten schreckliche Front- und Kriegserlebnisse die Gemüter.[Anm. 12] Diese komplexe Problematik wird an dieser Stelle nur kurz skizziert.[Anm. 13] Bezeichnend für die Stimmung zu Beginn der Besatzungszeit war letztlich das allumfassende Misstrauen, die Ungewissheit vor der Zukunft, die deutsche Furcht vor Repressalien sowie beiderseitige Einschränkungen im alltäglichen Umgang.

Im Laufe der fast fünfjährigen Besatzung besserte sich das Verhältnis zwischen Deutschen und Amerikanern: Ein erster Punkt auf dem Weg zur Entspannung waren die amerikanischen Speisungen für die noch immer hungerleidende Bevölkerung an Weihnachten 1918.[Anm. 14] Während des Jahres 1919 und darüber hinaus wurde die Besatzungszone sukzessiv bis auf ein Gebiet um Koblenz herum verkleinert und den französischen Besatzungstruppen überlassen, die dort nun die Herrschaft übernahmen. Obwohl er letztlich nicht von ihnen ratifiziert wurde, zogen die Vereinigten Staaten nach dem Abschluss des Versailler Friedensvertrags vom 28. Juni 1919 einen Großteil ihrer Besatzungsarmee in die Heimat ab, sodass sich die drückende Wohnungsnot in der übrigen Zone allmählich besserte. Für den Monat Juli 1919 bezifferte das Einquartierungsamt die Zahl der US-Truppen in Koblenz noch auf ca. 5.000-6.000 Mann bei einer Zahl von ca. 52.000 deutschen Einwohnern.[Anm. 15]

Gleichzeitig wurde das Rheinlandabkommen über den rechts- und verfassungsmäßigen Zustand der besetzten Gebiete verabschiedet und im Zuge dessen die sogenannte Hohe Interalliierte Rheinlandkommission (IRKO) gegründet, die mit Beginn ihrer Arbeit im Frühjahr 1920 den Militärregierungen der besetzten Gebiete vorstand.[Anm. 16]

Zudem übernahm der in Regierungs- und Besatzungsfragen erfahrene General Allen im Sommer 1919 das Kommando über die amerikanische Besatzungsarmee. Er lockerte nicht nur die restriktive Anti-Fraternisation-Order[Anm. 17], die ein entspanntes Verhältnis zwischen Deutschen und Amerikanern behinderte, sondern bemühte sich fortan auch um ein ausgeglichenes Verhältnis; nicht nur zwischen Amerikanern und Deutschen, sondern zwischen allen an der Besatzung des Rheinlands beteiligten Akteuren.[Anm. 18] Diese ständige Vermittlerrolle trug ebenfalls einen Teil zum Zustandekommen des deutsch-amerikanischen Separatfriedens vom 25. August 1921 bei. Nach dessen Abschluss schwand zusehends der Rückhalt innerhalb der amerikanischen Bevölkerung in den USA für eine Aufrechterhaltung der Besatzung, sodass nach weiteren größeren Truppenabzügen die amerikanische Zone zunächst nur noch die Stadt und den Landkreis Koblenz umfasste und letztlich, im Januar 1923, aufgelöst und das Gebiet von französischen Truppen übernommen wurde.[Anm. 19]

Amerikanische Postkarte zur Anti-Fraternisation-Order, 1919[Bild: Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 612 Nr. 7886]

Im Laufe der fast fünfjährigen Besatzung besserte sich das Verhältnis zwischen Deutschen und Amerikanern: Ein erster Punkt auf dem Weg zur Entspannung waren die amerikanischen Speisungen für die noch immer hungerleidende Bevölkerung an Weihnachten 1918.[Anm. 20] Während des Jahres 1919 und darüber hinaus wurde die Besatzungszone sukzessiv bis auf ein Gebiet um Koblenz herum verkleinert und den französischen Besatzungstruppen überlassen, die dort nun die Herrschaft übernahmen. Obwohl er letztlich nicht von ihnen ratifiziert wurde, zogen die Vereinigten Staaten nach dem Abschluss des Versailler Friedensvertrags vom 28. Juni 1919 einen Großteil ihrer Besatzungsarmee in die Heimat ab, sodass sich die drückende Wohnungsnot in der übrigen Zone allmählich besserte. Für den Monat Juli 1919 bezifferte das Einquartierungsamt die Zahl der US-Truppen in Koblenz noch auf ca. 5.000-6.000 Mann bei einer Zahl von ca. 52.000 deutschen Einwohnern.[Anm. 21]

Gleichzeitig wurde das Rheinlandabkommen über den rechts- und verfassungsmäßigen Zustand der besetzten Gebiete verabschiedet und im Zuge dessen die sogenannte Hohe Interalliierte Rheinlandkommission (IRKO) gegründet, die mit Beginn ihrer Arbeit im Frühjahr 1920 den Militärregierungen der besetzten Gebiete vorstand.[Anm. 22]

Zudem übernahm der in Regierungs- und Besatzungsfragen erfahrene General Allen im Sommer 1919 das Kommando über die amerikanische Besatzungsarmee. Er lockerte nicht nur die restriktive Anti-Fraternisation-Order[Anm. 23], die ein entspanntes Verhältnis zwischen Deutschen und Amerikanern behinderte, sondern bemühte sich fortan auch um ein ausgeglichenes Verhältnis; nicht nur zwischen Amerikanern und Deutschen, sondern zwischen allen an der Besatzung des Rheinlands beteiligten Akteuren.[Anm. 24] Diese ständige Vermittlerrolle trug ebenfalls einen Teil zum Zustandekommen des deutsch-amerikanischen Separatfriedens vom 25. August 1921 bei. Nach dessen Abschluss schwand zusehends der Rückhalt innerhalb der amerikanischen Bevölkerung in den USA für eine Aufrechterhaltung der Besatzung, sodass nach weiteren größeren Truppenabzügen die amerikanische Zone zunächst nur noch die Stadt und den Landkreis Koblenz umfasste und letztlich, im Januar 1923, aufgelöst und das Gebiet von französischen Truppen übernommen wurde.[Anm. 25]

Anmerkungen:

  1. INMAN GREENMAN-CLAWSON, NOLA S.: The WW I Diary of Edward Inman of MI. from 1929. Einträge – Wednesday, November 13, 1918 und Friday, November 15, 1918.  Zurück
  2. Vgl. BARNES, ALEXANDER: In a Strange Land. The American Occupation of Germany 1918-1923. Atglen 2011, S. 8-10; VOGELS, WERNER: Die Verträge über Besetzung und Räumung des Rheinlandes und die Ordonanzen der Interalliierten Rheinlandkommission in Coblenz. Berlin 1925, Der Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918, Art. I.-IX, S. 36-38, hier Art. I.-VII., S. 36f. Zurück
  3. Vgl. BARNES, 2011, S. 15; CORNEBISE, ALFRED E.: Der Rhein Entlang: The American Occupation Forces in Germany, 1918-1923. A Photo Essay. In: Military Affairs 46 (1982), H. 4, S. 183-189, hier S. 183; VOGELS, 1925, 1. Der Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918, S. 36-39, hier S. 36-38.  Zurück
  4. Seitens des Deutschen Reiches war das Reichsministerium des Innern für die politischen Besatzungsangelegenheiten zuständig. In beobachtender und vermittelnder Rolle war der Reichskommissar für die besetzten Gebiete tätig, dem ebenfalls einen Sitz in der IRKO zugestanden wurde. Bis zum Juni 1921 bekleidete Karl v. Starck das Amt. Nach dessen Rücktritt übernahm im Oktober Fürst Hermann von HatzfeldtWildenburg das Amt; Vgl. ALLEN, HENRY T.: Mein Rheinland Tagebuch. Berlin 21923, S.10; DICKMAN, JOSEPH T.: The Great Crusade. A narrative of the World War. New York [u. a.] 1927, S. 221-231, 292f.; STEINER, WALTER: Die Rheinlandkommission. In: Peters, Otto (Hrsg.): Kampf um den Rhein. Beiträge zur Geschichte des Rheinlandes und seiner Fremdherrschaft 1918-1930. Mainz 21930, S. 90-92; VOGELS, 1925, S. 25, Der Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918, Art. I.-VII., S. 36-37. Zurück
  5. Die übrigen alliierten Mächte Belgien und Großbritannien richteten am unteren Rheinabschnitt um die Städte Aachen und Köln herum ihre Besatzungszonen ein. Frankreich besetzte südlich das Gebiet um Saarbrücken und Mainz; Vgl. BARNES, S.15; CORNEBISE, 1982, S. 183. 6 Vgl. HUNT, IRWIN L. [u. a.]: American Military Government of occupied Germany 1918-1920. Report of the Officer in Charge of Civil Affairs, Third Army and American Forces in Germany. Washington D.C. 1943, S. 203f.  Zurück
  6. Vgl. HUNT, IRWIN L. [u. a.]: American Military Government of occupied Germany 1918-1920. Report of the Officer in Charge of Civil Affairs, Third Army and American Forces in Germany. Washington D.C. 1943, S. 203f.   Zurück
  7. HUNT, 1943, S. 203.  Zurück
  8. Vgl. HUNT, 1943, S. 3.  Zurück
  9. Vgl. BELLINGHAUSEN, HANS: Koblenzer Heimatjahrbuch. Koblenz 31926, S. 288.  Zurück
  10. Vgl. BARNES, 2011, S. 40, 97; GOLECKI, ANTON: Koblenz in der amerikanischen und französischen Besatzungszeit1918-1930. In: Koops, Tilman [u. a.] (Hrsg.): Das Rheinland in zwei Nachkriegszeiten. 19191930 und 1945-1949. Koblenz 1995, S. 75-89, hier S. 75f.  Zurück
  11. Die Bezeichnung der deutschen Streitkräfte als Hunnen lag in der Hunnenrede Kaiser Wilhelms II. im Jahr 1900 begründet. Darin rief er das deutsche Expeditionskorps vor der Niederschlagung des Boxeraufstands in China zu einer unnachgiebigen Kampfführung gleich der Hunnen unter König Etzel auf; Vgl. KLEIN, THORALF: Die Hunnenrede (1900). In: Jürgen Zimmerer (Hrsg.): Kein Platz an der Sonne: Erinnerungsorte des deutschen Kolonialismus, Frankfurt am Main 2013, S. 164–176.  Zurück
  12. Vgl. BARNES, 2011, S. 12; NELSON, KEITH: Victors Divided. America and the Allies in Germany, 19181923. Berkeley [u. a.] 1975, S. 25.  Zurück
  13. Für eine detailliertere Beschreibung der Amerikanischen Rheinlandbesatzung, siehe Kapitel 1.2 und 1.3.  Zurück
  14. Vgl. ALLEN, 1923, S. 133; Zwar wurde ein Waffenstillstand zwischen den verfeindeten Mächten geschlossen, doch war das Deutsche Reich seit Kriegsbeginn mit einer Blockade belegt, sodass Güter und insbesondere Lebensmittel durch das Reich selbst produziert werden mussten. Die ohnehin notleidende Bevölkerung in den besetzten Gebieten traf es besonders hart, da Güter- und Handelsverbindungen zum Reich gekappt wurden und der alliierte Nachschub den Bedarf kaum decken konnte.  Zurück
  15. Vgl. SA, KO, Best. 623, Nr. 4560 – Akten betreffend Amerikanische Besatzung, S. 164f.  Zurück
  16. Vgl. HUNT, 1943, S. 203; VOGELS, 1925, Der Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 und Das Rheinlandabkommen, S. 41-51.  Zurück
  17. Vgl. HUNT, 1943, S. 203; Die General Orders No. 218 oder auch Anti-Fraternisation-Order genannte Anordnung Pershings bezog sich auf das Verhalten der amerikanischen Soldaten als Besatzer. Teil der geforderten Disziplin und Diskretion der Soldaten war u. a. das Vermeiden von persönlichen Kontakten zur deutschen Bevölkerung. Da jedoch viele Soldaten bei Deutschen wohnten, war eine strikte Umsetzung der Anordnung von vorneherein unmöglich.  Zurück
  18. Vgl. BARNES, 2011, S. 105; NELSON, 1975, S. 146-148; HUNT, 1943, S. 203.  Zurück
  19. Vgl. BARNES, 2011, S. 271, 278-281; NELSON, 1975, S. 242f. Zurück
  20. Vgl. ALLEN, 1923, S. 133; Zwar wurde ein Waffenstillstand zwischen den verfeindeten Mächten geschlossen, doch war das Deutsche Reich seit Kriegsbeginn mit einer Blockade belegt, sodass Güter und insbesondere Lebensmittel durch das Reich selbst produziert werden mussten. Die ohnehin notleidende Bevölkerung in den besetzten Gebieten traf es besonders hart, da Güter- und Handelsverbindungen zum Reich gekappt wurden und der alliierte Nachschub den Bedarf kaum decken konnte.  Zurück
  21. Vgl. SA, KO, Best. 623, Nr. 4560 – Akten betreffend Amerikanische Besatzung, S. 164f.  Zurück
  22. Vgl. HUNT, 1943, S. 203; VOGELS, 1925, Der Friedensvertrag vom 28. Juni 1919 und Das Rheinlandabkommen, S. 41-51.  Zurück
  23. Vgl. HUNT, 1943, S. 203; Die General Orders No. 218 oder auch Anti-Fraternisation-Order genannte Anordnung Pershings bezog sich auf das Verhalten der amerikanischen Soldaten als Besatzer. Teil der geforderten Disziplin und Diskretion der Soldaten war u. a. das Vermeiden von persönlichen Kontakten zur deutschen Bevölkerung. Da jedoch viele Soldaten bei Deutschen wohnten, war eine strikte Umsetzung der Anordnung von vorneherein unmöglich.  Zurück
  24. Vgl. BARNES, 2011, S. 105; NELSON, 1975, S. 146-148; HUNT, 1943, S. 203.  Zurück
  25. Vgl. BARNES, 2011, S. 271, 278-281; NELSON, 1975, S. 242f. Zurück