Burg Reichenstein
Burg Reichenstein soll angeblich im 11. Jahrhundert von den Vögten der Abtei Cornelimünster (bei Aachen) erbaut worden sein. Ihre Aufgabe wäre der Schutz der Grundherrschaft der Abtei um Nieder- und Oberheimbach gewesen. Seit 1213 kamen die Vögte aus aus der Binger Herrenfamilie der Reinbode. In diesem Jahr übernahm Gerhard von Rheinbod die Verwaltung der Burg, die hier erstmals als castrum Richenstein erwähnt wird. Wer die Burg errichtete bleibt unklar. Wahrscheinlich ist Burg Reichenstein als Vogtburg errichtet worden - dass sie, wie später mehrfach in pfalzgräflichen Quellen behauptet wird, ein Reichslehen war, ist eher als parteiische Zweckbehauptung einzustufen: darauf wird noch zurückzukommen zu sein. Gerhard von Rheinbod nutzte die Tatsache weidlich aus, dass das Kloster Kornelimünster so weit entfernt lag. Er fühlte und gerierte sich als Herr über das Land, die Leute, den Leinpfad und den Rheinstrom. Schon die Herren von Bingen hatten als Vögte die reisenden Kaufleute über eine Zollstelle bei der Burg zur Kasse gebeten. Doch nicht nur Reisende, auch die umwohnende Bevölkerung klagte über den selbstherrlich agierenden Burgvogt. Der Abt von Kornelimünster bat den Mainzer Erzbischof um „Amtshilfe“ und gemeinsam vertrieben sie die Reinbote. Sie kürten 1214 den Reichsministerialen Philipp von Bolanden zum neuen Herrn über Burg Reichenstein und die Vogtei Trechtingshausen. Philipp versprach, niemanden mehr von der Burg aus zu belästigen. Er und sein Sohn Werner sorgten für Recht und Ordnung. 1217 war die Burg für kurze Zeit dem Rheingrafen Wolfram verpfändet. Nach der Burg nannten sich 1226, 1235, 1241 Embricho von Reichenstein sowie 1235 Dudo und Crafto. 1235 war sie im Besitz Werners von Reichenstein, eines Sohns Philipps von Bolanden.
Die Herren von Hohenfels als Burginhaber
Nach dem Tod Werners von Bolanden erbte 1241 sein jüngerer Bruder Philipp von Hohenfels (1225-1277) das Burg- und Vogteigebiet Reichenstein, Trechtingshausen und Heimbach. Dieser streitbare Herr wurde bald als "Raubritter" bezeichnet. Philipp lag als alter Stauferfreund mit nahezu allen Herren der Umgegend in Streit und Fehde, die längst den staufischen Königen den Rücken gekehrt hatten. Doch so einfach ließ sich der Hohenfelser nicht von der Burg verdrängen. Im Jahr 1245 übergab das Kloster Cornelimünster dem Mainzer und dem Kölner Erzbischof je eine Hälfte der Burg Reichenstein und die Hälfte der Dörfer Trechtingshausen und Heimbach samt zugehöriger Vogteien, Gerichte und Gerichtsbarkeiten, die – so hieß es in dem Schriftstück - Zurno [von Thurandt?], Philipp von Hohenfels und deren Verbündete gewaltsam und ohne Recht besetzt hielten (HStA Würzburg, MzBü 20 f.227). Angeblich wurde der Reichenstein und der allgemein mißliebige hohenfelsische Burgherr 1254 sogar vom Rheinischen Städtebund angegriffen. Nach dem Ende der Staufer hatten sich einige Städte zwischen Bingen und Worms zum Rheinischen Städtebund zusammengeschlossen. Die auf ungestörte wirtschaftliche Entfaltung bedachten Städte wollten die ihre Handelsbeziehungen störenden Rheinzölle nicht länger hinnehmen und griffen vereint mehrere Burgen an. Dieser angebliche Angriff wird aber nur von Abt Trithemius in seiner Hirsauer Chronik berichtet. Thrithemius ist für eine parteiische und oft ungenaue Überlieferung berüchtigt, die behauptete Strafaktion des Städtebunds wird durch keine weitere Quelle belegt. Auch nach 1254 ist Philipp von Hohenfels in der Verfügungsgewalt über die Burg. 1260 werden Crafto und Hollebrandus von Reichenstein und 1261 Dudo und Morhardus als Burgleute Philipps von Hohenfels erwähnt. Erst im Jahr 1270 verkaufte die Abtei Cornelimünster ihren Fernbesitz, nämlich die Güter, Rechte und Gefälle in Trechtingshausen, Ober- und Niederheimbach und Weiler, sowie die Burgen Reichenstein und Sooneck zu gleichen Teilen dem Mainzer Domkapitel und dem Stift Mariengreden. Nur widerwillig stimmte 1271 Philipp von Hohenfels dem Verkauf zu und anerkannte die Lehnshoheit der Mainzer Kirche. Seine Einwilligung war aber Voraussetzung dafür, dass er als mainzischer Lehnsmann auf der Burg wohnen bleiben durfte. Philipp von Hohenfels (gest. 1277) und sein Sohn Dietrich ließen von ihren Raubzügen anscheinend nicht ab. Daraufhin nahm Kaiser Rudolf von Habsburg die leidige Angelegenheit selbst in die Hand. Im Jahr 1282 ließ er in seiner Eigenschaft als oberster Herr des Landfriedens die Burgen Reichenstein und Sooneck wegen Landfriedensbruch "von Reichs wegen" zerstören. Dietrich von Hohenfels-Reichenstein wurde gefangen genommen; er und seine Helfershelfer wurden in Trechtingshausen enthauptet.
Streit zwischen Kurmainz und Kurpfalz
Nun sah Ludwig I. eine Gelegenheit, Trechtingshausen mit seinen Burgen zur Verstärkung seines Außenpostens Bacharach an sich zu ziehen. Er überredete Dietrich von Hohenfels am 6.3.1290 dazu, ihm den Reichenstein samt den Vogteien zu Trechtingshausen sowie Ober und Niederheimbach zu verkaufen. Da Dietrich diesen Besitz vom Mainzer Erzstift zu Lehen trug, war an eine Zustimmung des Lehnsherrn nicht zu denken. In bewährter Weise wurde die Burg an sieben pfalzgräfliche Vasallen, darunter den pfalzgräflichen Burggrafen zu Wachenheim verlehnt. Mit dieser Scheinbelehnung hoffte er, es dem Mainzer Erzbischof noch schwerer zu machen, sein Oberbesitzrecht durchzusetzen. Doch der politische Schachzug brachte nicht den gewünschten Erfolg. Zwar hatte Dietrich von Hohenfels dem Pfalzgrafen versprochen, die Zustimmung des Mainzers zum Verkauf einzuholen, doch der Erzbischof dachte nicht daran. Nun wandte sich der Pfalzgrafen an den ehemaligen Besitzer der Burg. Die Abtei Cornelimünster verkaufte im Jahr 1290 den Reichenstein an die Pfalzgrafen, obwohl sie die Burg, wie oben berichtet, 1270 an die Mainzer Kirche veräußert hatte. Im selben Jahr bestimmte König Rudolf von Habsburg auf einem Reichstag in Erfurt, dass die "von Reichs wegen" zerstörten Burgen Sooneck und Reichenstein nicht wieder aufgebaut werden dürften. Gleichwohl erneuerten die Pfalzgrafen die Burg von Grund auf. Es folgte eine jahrelange politische Rangelei um den Besitz der Burg. 1292 versprach Herzog Albrecht von Österreich dem Pfalzgrafen für den Fall, dass er zum König gewählt werde, die vom Reich zu Lehen rührende Burg Reichenstein als pfalzgräflichen Besitz anzuerkennen. Im Jahr 1297 wurde dagegen Burg Reichenstein von König Adolf von Nassau an Graf Eberhard von Katzenelnbogen verpfändet. Da die Burg Reichenstein ihm zu entgleiten drohte, nahm der Mainzer Erzbischof in diesen Jahren den Bau der Burgen Heimburg und Rheinstein in Angriff. Der Pfalzgraf zog alle politischen Register: 1311 übergab die Abtei Cornelimünster dem Pfalzgrafen die Burg Reichenstein samt der Vogtei Trechtingshausen zu Lehen, obwohl die Abtei sich bereits 1270 und 1290 von dem Besitz getrennt hatte.
Als Pfalzgraf Ludwig die Stimme des Mainzer Erzbischofs Peter für seine Königskandidatur benötigte, war er hinsichtlich des Reichensteins zu Zugeständnissen bereit. Als Pfalzgraf Ludwig die Stimme Erzbischof Peters für seine Königskandidatur benötigte, war er zu Zugeständnissen bereit. ‘Unterhändler' des Erzbischofs und des Pfalzgrafen teilen Ende 1313 dem Mainzer das Ergebnis ihrer Bündnisverhandlungen in Bacharach mit: Die Pfalzgrafen sollen die Herrschaft Weinheim und Burg Reichenstein dem Erzstift überantworten. Der möge sie abreißen oder behalten, wie er das wolle. Sollte er sich für den Abbruch entscheiden, so sollte zwischen Bingen und Fürstenberg keine Burg mehr errichtet werden. Pfalzgraf Ludwig, Herzog in Bayern, verpflichtete sich 1314 Erzbischof Peter gegenüber: Sollte er zum Römischen König erhoben werden, wolle er ihm Burg Reichenstein als Pfand überlassen. Das gewaltsame Vorgehen in den Orten Trechtingshausen und Ober- und Niederheimbach, das sie seit der Zeit, da Burg Reichenstein von Pfalzgraf Ludwig und seinem Bruder Rudolf (neu) errichtet worden war, an den Tag gelegt hatten, wollten die Pfalzgrafen in Zukunft einstellen. Die Burg war dem Mainzer versprochen (Pfandanwartschaft) sie wurde aber vorerst einigen Treuhändern übergeben. König Ludwig befahl am 11.1.1315 seinen Leuten, darunter Heinrich von Winternheim und Emercho Breitscheide, Burg Reichenstein Erzbischof Peter zu überantworten, wenn die mainzischen Mannen, der Wormser Bürger Johann Holderbaumer und Konrad Dymar, sie dazu aufforderten. Am 6.5.1315 holte sich König Ludwig bei den mainzischen Gewährsleuten Holderbaumer und Diemar die Zusicherung ein, die Burg bei Übergabe der Lösungssumme wieder freizugeben. Nachdem die beiden dies zusicherten, befahl König Ludwig noch am selben Tag dem Ritter Heinrich von Winterheim und dem Edelknecht, gen. Breitscheit, die Reichsburg Reichenstein dem Mainzer Erzbischof als Pfand auszuhändigen. Doch der Mainzer konnte die Burg nie wirklich in Besitz nehmen, nach wie vor residierte auf ihr der pfalzgräfliche Parteigänger Raugraf Georg. Lediglich aus dem Zoll scheinen ihm einige Einkünfte zugeflossen zu sein. Am 27.6.1317 verzichtete Erzbischof Peter auf die Inanspruchnahme der Bürgen, obwohl König Ludwig ihm Reichenstein immer noch nicht überantwortet hatte. Auf dem Romzug erhielten die Pfalzgrafen Rudolf und Ruprecht am 24.8.1329 die Erlaubnis des Königs, u.a. auch Burg Reichenstein, die seit 1312 für 400 Mark Silber an Engelhard von Weinsberg verpfändet war, auszulösen und für die gleiche Summe als Reichspfand zu besitzen. 1331 ist Krafto von Reichenstein Burgmann, 1323, 1338-70 Johann von Reichenstein. Im bayerisch-pfälzischen Hausvertrag von Pavia 1329 wurde der Reichenstein als wittelsbachischer Hausgut behandelt und den Pfälzern zugesprochen. Im Jahr 1338, beim erneuten Teilungsversuch durch Pfalzgraf Rudolf II., sollte Ruprecht d.J. u.a. auch den Reichenstein erhalten.
Die Mainzer Kirche setzt sich durch
1344 verlangte der Mainzer Erzbischof die Herausgabe der Burg. In einem großen Schiedsverfahren, bei dem sämtliche zwischen Kurmainz und Kurpfalz strittigen Güter behandelt wurden, wurde Burg Reichenstein durch schiedsrichterlichen Entscheid Mainz zugesprochen. Auf dem Schiedstag wurden die beiderseitigen Standpunkt klar: Während die Pfalzgrafen die Orte Trechtingshausen und Heimbach sowie die Burgen Heimburg und Reichenstein als ihr vogtbar und lehnbar gut des Klosters Cornelimünster ansahen, das auf dem Erbweg an sie gefallen war, betrachtete der Erzbischof Burg Reichenstein als eine auf mainzischem Boden zum Schaden des Erzstiftes (wieder-)errichtete Vogtburg der Pfalzgrafen und forderte ihre Herausgabe. Die Schlichtungskommission gab 1344 dem Mainzer Recht. Die Burg sollte entweder dem Erzstift übergeben oder von den Pfalzgrafen abgebrochen werden. Da er die Burg nicht weiter haben konnte begann der Pfalzgraf unverzüglich mit dem abbruch. Doch der Mainzer Viztum Konrad von Rüdesheim Wind von der Sache und konnte in letzter Minute den Abbruch verhindern. Die Burg wurde dem Viztum übergeben.
1347 stellte Erzbischof Gerlach II. von Mainz, der sich seit 1346 mit dem vom Papst abgesetzten Erzbischof Heinrich von Virneburg in einer Stiftsfehde finanziell aufrieb, Burg Reichenstein Pfalzgraf Ruprecht für 50.000 kleine Florentiner Gulden (zusammen mit den Burgen Fürstenau und Schauenburg a.d.B.) als Pfand in Aussicht, zum Vollzug der Pfandanwartschaft kam es aber nicht. Nach dem Tode Erzbischof Heinrichs (1353) geriet der Reichenstein 1354 anlässlich der Anerkennung Gerlachs als Erzbischof durch den von Erzbischof Heinrich von Virneburg 1348 zum „Vormund“ des Mainzer Erzstiftes bestimmten Mainzer Domscholaster Kuno von Falkenstein zusammen mit Burg und Stadt Bingen, Burg Ehrenfels, Burg Heimburg und Burg Fürsteneck ("Große Verschreibung") in den Pfandbesitz Kunos. Nach Kunos Entmachtung ging die Burg in den Besitz des Domkapitels über. 1380 wurde sie vom Domkapitel an den Kanoniker Nicolaus de Lapide verlehnt, 1489 war Philipp von Waldeck Amtmann auf dem Reichenstein. 1514 wird Burg Reichenstein als im Verfall begriffen bez. baufällig bezeichnet. Damals sorgte der Kustos des Domkapitels notdürftig für den Erhalt der Anlage.
Anlässlich einer Besichtigung der Burg 1545 wurde festgehalten, dass sich vor 14 Jahren (also 1531) unterhalb der Burg Reichenstein eine Mühle befunden habe, die der Kanoniker von Rieneck auf Befehl des Domkapitels wieder instand setzen sollte. Diese Mühle war schon 1380 im Besitz des Domkapitels erwähnt worden. 1689 wurde der Reichenstein von den Franzosen zerstört. Im 16. Jahrhundert war die Burg in der Verfügungsgewalt der Herren von Rieneck. 1722 erlaubte das Mainzer Domkapitel vier Winzern aus Trechtingshausen, den Burgberg mit Reben zu bepflanzen. Die Burg selbst diente bis Ende des 18. Jahrhunderts noch als Zollstation. Die vier Erbpächter bewirtschafteten das Gut auch während der Franzosenzeit zu Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts und wurden nach dem Ende des Mainzer Erzstiftes zu Eigentümern erhiben. Im Jahr 1834 kaufte Generalmajor Friedrich Wilhelm von Barfuß die Ruine Reichenstein und baute den einzig erhaltenen Turm als Wohnung aus. Wegen der vielen Turmfalken gab er ihr den Namen Falkenburg. 1877 war Freiherr von Rehfuß Besitzer, seit 1889 Konsul Chosodowsky. Im Jahr 1899 erwarb Baron Dr. Nicolaus Kirsch-Puricelli die Anlage. Er war Besitzer der Rheinböller Eisenhütte. Kirsch-Puricelli ließ die stark verfallene Ruine nach alten Plänen vom Archtiketen Strebel großzügig wiederherstellen. Bis 1936 bewohnte er mit seiner Familie die Burganlage. 1986 wurde die Burg an eine Hotelgesellschaft (Freiherr von Schorlemer aus Brauneberg/Mosel) verkauft.
Heute befindet sich auf dem Reichenstein ein Museum. In der Burg befinden sich 1200 Jagdtrophäen aus vier Kontinenten, Waffen, Rokokoporzellan, Möbel des 16.-19. Jahrhunderts und die größte Taken- und Ofenplattensammlung in Rheinland-Pfalz. Die Burgkapelle enthält einen Altar aus dem 16. Jahrhundert und eine Pieta des 15. Jahrhunderts. In der Vorburg entstand ein Hotel.
Die Namen der Burg Reichenstein
1271 Reichenstein; 1290 castrum Richenstein; 1313 Reichenstein; 1317 Rychenstein; 1323 castrum de Rikistein; 1324 Rikensteyn, Rikenstein; 1329 Richenstein; 1401 Richenstein; 1620 Reichenstein; 1621 Falkeburg; vor 1690 Kamingsburg; ca. 1700 Phaltzberg; 1720 Phalzberg; 1811 Morgenbachschloß; 19. Jh. Falkenburg; 1957 Reichenstein-Falkenburg. Etymologisch wird Reichenstein von mittelhochdeutsch: rîch = reich, mächtig + -stein (in Burgennamen) bzw. von mittelhochdeutsch phalze = Wohnung eines Fürsten + -berg (in Burgennamen) hergeleitet. Wegen der zahlreichen Turmfalken wurde die Burg im 19. Jahrhundert von ihren Besitzern als Falkenburg bezeichnet.
Baubeschreibung nach Dehio
Gutes Beispiel einer Wohnturmburg ohne Bergfried (vgl. Rheinstein), entweder bald nach der Zerstörung der älteren Burg 1282 oder nach dem Übergang an Kurmainz 1344 (etwa gleichzeitig mit Sooneck) errichtet. Von der ursprünglichen Anlage erhalten die eindrucksvolle, an der Sohle bis 8m starke, einschließlich des Zinnenkranzes 16m hohe Schildmauer an der Nordseite. An ihrem Ostende ein polygonales, stark erneuertes Erkertürmchen, ein zweites, über dem nach Süden abbiegenden Westende rekonstruiert. Keine Schießscharten, was für das ältere der beiden genannten Daten spricht. Der Rest der Burg durch den Ausbau um 1900 stark verändert und im Grundriß z.T. verfälscht. Die hinter der Schildmauer liegende Hauptburg umschloss ursprünglich einen Binnenhof, in dessen Südostecke ein rechteckiger Wohnturm eingebaut war. Dieser Hof jetzt bis auf einen kleinen Freiraum, in den der runde ehem. Treppenturm des Wohnturms vorspringt; neue Geschoss- und Raumeinteilung. Die Vorhalle an der Südseite vielleicht anstelle eines ehem. Zwingers. Doppelte Ringmauer, die äußere an der Rheinfront mit zwei im Kern spätmittelalterlichen Rundtürmen (15.Jh.). Reiche Sammlung von Takenplatten, historischen Waffen und Rüstungen; bemerkenswert die Holzmodelle für Takenpiatten aus der nahegelegenen Rheinböllerhütte im Soonwald. In der neugotischen Kapelle Altaraufsatz mit gemalten Flügeln, bezeichnet 1556, und älteren, spätgotischen Schnitzfiguren; ausdrucksvolles Vesperbild aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, auf der Empore drei schöne Bildwerke aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die Wohnräume im Obergeschoss charakteristisch für die Wohnkultur des Historismus um 1900; einige Möbelstücke, Gemälde und Wandteppiche des 17./18. Jahrhunderts.
Quelle: Dehio; Rettinger; Grathoff; Strube; Krämer; redakt. Bearb. S.G.