Werlau am Mittelrhein

Zur Geschichte von Werlau

Das Foto zeigt die Front der im Jugendstil errichteten evangelischen Pfarrkirche St. Georg. Neben dem Haupthaus ist der große Kirchturm zu sehen

Werlau wird erstmals in einer Urkunde König Ottos III. im Jahre 992 erwähnt, als dieser dem Stift St. Goar einige Güter in Werlau in uilla Vuerile; schenkte. Später wandelte sich der Ortsname in den urkunden mehrfach: 992 Werelawe; 1236 in Werle; 1438 Wirle; 1475 in Werle; Anfang des 16. Jahrhunderts in Werell; 1583 Werla; ca. 1690 Werle. Etymologisch wird der Ortsname aus dem vorgermanischen Gewannnamen Warila + althochdeutsch -ouwa "Land am Wasser" hergeleitet.

Dass auf der späteren Gemarkung des Dorfes Werlau schon früher Menschen gesiedelt haben, zeigen einige Grabfunde aus fränkischer Zeit. Werlau lag nicht im Bezirk des 820 von Kaiser Ludwig dem Frommen der Abtei Prüm geschenkten Reichswald bei St. Goar. Die Grundherrschaft Werlau gehörte wahrscheinlich zu den Außenbesitzungen des Koblenzer Königshofes und gelangte von dort über das Erzstift Trier an das Stift St. Kastor in Koblenz. Inhaber der Gerichtsbarkeit waren Mitte des 13. Jahrhunderts die Herren von Isenburg und Limburg, die das Gericht von Kurtrier zu Lehen trugen. 1256 belehnte Gerlach von Limburg den Konrad von Schöneck mit der Hälfte des Dorfes Werlau. Man vermutet, dass die Herren von Isenburg als Erben der Grafen von Arnstein (12. Jahrhundert) in den Besitz Werlaus gekommen sind. 1263 wird ein Vertrag bekannt, wonach Heinrich von Isenburg innerhalb von fünf Jahren die Hälfte des Dorfes wieder einlösen könne, jedoch blieben die Schönecker bis 1381 im Besitz der Dorfhälfte. Die andere Hälfte Werlaus war 1284 als Mitgift der Irmgard von Isenburg an ihren Ehemann Graf Wilhelm I. von Katzenelnbogen gelangt. Die Tatsache, dass Werlau zwei Ortsherren hatte führte in der Folgezeit öfters zu Streitigkeiten zwischen den Grafen von Katzenelnbogen und den Herren von Schöneck. So vermittelte beispielsweise im Jahr 1355 der Trierer Erzbischof in einem Streit zwischen Graf Wilhelm und Konrad von Schöneck um die Vogtei im Ort. 1364 verpfändete Konrad von Schöneck seinen Anteil an der Vogtei (Lehen des Grafen Johann von Limburg) an Graf Wilhelm von Katzenelnbogen. Das Pfand wurde vorübergehend wieder eingelöst, doch 1370 wurde die Hälfte erneut verpfändet. 1381 verzichteten die Schönecker endgültig auf ihre Rechte. Die Grafen von Katzenelnbogen waren somit im Besitz der ganzen Vogtei Werlau, wobei eine Hälfte immer noch Lehen der Herren von Isenburg (Limburg) war.

Auf dem Foto ist die "Alte Schule" in Werlau zu sehen: ein hellgestrichenes zweistöckiges Gebäude, dessen Erdgeschoss sehr hoch ausgefallen ist. Das Dach besitzt Dachgauben und ein kleines Türmchen.

Im Gerichtsweistum von 1383 werden die Gräben des Ringwalles erwähnt, die damals das Dorf schützend umgaben. St. Kastor verfügte über grundherrliche Rechte in Werlau. Das Stift musste seine Hoheitsrechte gegen Ansprüche der Brand vom Wald verteidigen. Diese Ansprüche wurden im Weistum von 1339 zurückgewiesen, als oberster Grund-, Schirm- und Schutzherr wurden die Landgrafen von Hessen bezeichnet. Dieser Passus ist in dem Weistum wohl später zugefügt worden, da die Niedergrafschaft Katzenelnbogen erst 1479 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt als Erbe überging; 1347 verpfändete Brand von Boxberg die Hälfte des Dorfes an das Stift St. Kastor/Koblenz. Im Weistum 1276-1347 wird das Stift St. Kastor als Grundherr, die Grafen von Katzenelnbogen als oberste Vögte bezeichnet; Im Weistum von 1394 erscheinen das Stift und die Grafen gemeinsam als Grundherren. Das Gericht Werlau geht zur Niedergrafschaft Katzenelnbogen, Amt Rheinfels. Die Landeshoheit lag bei den Grafen von Katzenelnbogen, ab 1479 zunächst bei der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, bis es im zerstrittenen Landgrafenhaus dann an die Linie Hessen-Kassel überging. Nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) waren von einstmals 45 Häusern im Jahr 1667 nur noch 27 vorhanden. Eine weitere Katastrophe suchte am 4. August 1688 das Dorf heim, als fast das ganze Dorf infolge eines Gewitters abbrannte.

Werlau blieb bis 1794 unter der Landeshoheit der Landgrafen, bis 1794 die Franzosen das ganze linke Rheinufer besetzten. Ende des 18. Jahrhunderts werden die landgräflichen Besitzungen in Werlau von den Franzosen eingezogen. 1804 werden zwei Objekte (1. 0,51 Hektar Land, 2. Gut mit 9,33 Hektar Land) verkauft. Nach der französischen Besetzung war Werlau 1798 französische Commune im Kanton St. Goar (Arrondissement Simmern)und gehörte 1800 zur Mairie St. Goar. 1814 mussten die Franzosen abziehen und nach einer kurzen Übergangszeit kam Werlau 1816 zur preußischen Bürgermeisterei St. Goar, 1948 zum Amt St. Goar (Landkreis St. Goar). Am 7. Juni 1969 wurde die Gemeinde Werlau im Zuge der Verwaltungsreform aufgelöst und in das Gebiet der Stadt St. Goar als als Stadtteil St. Goar-Werlau eingegliedert.

Früher gehörten zum Ort Werlau der Prinzenstein, der heutige Ort Fellen sowie der linksseitig des Gründelbaches gelegene Teil des Gründelbachtales.

Gericht und Ortsadel

Werlau war Sitz eines Gerichts der Grafen von Katzenelnbogen. Den Vorsitz hatte der Vogt. Als Gerichtsbeamter fungierte der Schultheiß. Es gab sieben Schöffen. Die Zuständigkeit des Gerichtes erstreckte sich hauptsächlich auf Eigentums- und Erbschaftsangelegenheiten. Nach dem Ort bzw. nach dem Boxbergerhof benannte sich ein Niederadelsgeschlecht: 1305 wird Brendelin von Werlau genannt, 1340/47 Brendelin (Brand) von Werlau, im 14. Jahrhundert ein Thielmann von Werlau. Nach dem Verkauf des Boxbergerhofes an das Stift St. Kastor in Koblenz war der Sitz der Familie wohl im Ort.

Weitere Grundbesitzer in Werlau

Herren von Boxberg (Boxbergerhof)

Thielmann von Boxberg (1338-1350 erwähnt) besaß in Werlau ein Lehen der Grafen von Katzenelnbogen. Die Güter der Familie erscheinen nach ihrem Erlöschen Anfang des 15. Jahrhunderts im Besitz der Familie von Milwalt. Sie sind 1438 von diesen an Graf Johann von Katzenelbogen übertragen worden, wegen der Eigengüter wurde er Lehensmann des Grafen. Schon 1383 hatte Adelheid, die Witwe Brands von Boxberg, das hohe Haus (hochhus) an Graf Wilhelm von Katzenelnbogen verpfändet.

Kloster Gerresheim

Der Klosterbesitz (Weinberge) wird 922 durch Erzbischof Hermann von Köln bestätigt. Der Besitz wird bald danach abgegeben oder ging verloren, er wird jedenfalls nicht mehr erwähnt.

Stift St. Goar

Schon 992 erhielt das Stift Güter durch König Otto III. Der Stiftsbesitz ist bis ins 18. Jahrhundert hinein belegt.

Stift St. Kastor/Koblenz

Das Stift hatte schon früh Besitz in Werlau und war um 1200 Hauptgrundherr im Ort. Der Stiftshof wird in Verzeichnissen des späten 12. Jahrhunderts und Anfang des 13. Jahrhunderts (curia) erwähnt. Der Bessitz des Stifts war verpachtet. Laut dem Weistum von 1394 gehörten zum Hof des Stifts 20 Hufen Ackerland. Das Stiftsgut wurde Ende des 18. Jahrhunderts von den Franzosen eingezogen. Im Jahr 1805 wird ein Weinberg (2,21 ha) zum Verkauf angeboten.

Tempelherren

1408/1503 wird ein Hof erwähnt. Dieser Hof war von den Grafen von Katzenelnbogen dem Dietrich Templer von Waldeck verpfändet worden, er wurde noch 1653 als Tempelhof bei der Kirche zu Werlau erwähnt.

Zehntrechte in Werlau

Der Zehnt (14. Jh. Bruch-, Wein- u. kleiner Zehnt) war im Besitz des Stifts St. Kastor zu Koblenz. Er war von Anfang des 13. Jahrhunderts bis 1347 im Besitz des Propstes. 1339 hatte Brand von Boxberg einen Anteil am Zehnt. 1404 erfolgte der Verkauf der Anteile der Templer von Waldeck bzw. vor 1433 des Klosters St. Thomas/Andernach an das Stift St. Kastor. 1408 wurde der Wein- u. Fruchtzehnt an Brand von Boxberg verlehnt. Das Koblenzer Stift setzte sich 1444 gegen Ansprüche der Familie Brand vom Wald durch. 1454 wurde der kleine Zehnt und der Fruchtzehnt an Brand vom Wald verlehnt. Das Stift St. Kastor war bis 1744 im Besitz des Zehntrechts.

Quelle: Rettinger, Historisches Ortslexikon (s. rechte Spalte); Bilder: Hildegard Mallmann; Homepage der Gemeinde; redakt. Bearb. d.b., d.s. und S.G.