Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.
Essenheim bei Karl Johann Brilmayer
Essenheim erscheint urkundlich unter dem Namen Hesinesheim (1023), später Heisinesheim (1026), Hesonesheim (1140), Isenheim (1147), Yesenheim (1256), Isensheim (1259), Ysenheim (1288), Eisenheim (1295), Hesenheim (1297), Eysenheim (1457).
Das Kloster St. Maximin zu Trier besaß schon frühzeitig große Güter zu Essenheim, in dere Besitz es durch Kaiser Heinrich II. 1023, durch Kaiser Konrad 1026, durch Kaiser Heinrich IV. 1066, durch Papst Innocenz II. 1140 und durch Kaiser Friedrich I. 1182 bestätigt wurde. Auch das Liebfrauenstift ad gradus in Mainz besaß schon um diese Zeit reiche Güter zu Essenheim.
Die alte Familie von Bolanden hatte über das Dorf die Vogtei mit dem damit verbundenen großen Rechten und Gütern als ein Mainzisches Erblehen. Werner IV. von Bolanden hatte dieselbe 1259 seinem jüngeren Sohn Philipp zum Erbteil ausgesetzt, weshalb dieser den Namen Bolanden zu Essenheim führte. Als Philipp vor 1275 gestorben war, übernahm Luitgarde, seine Witwe, die Vormundschaft über ihre Kinder. Am 20. August 1279 verzichtete dieselbe in ihrem und ihrer Kinder Namen zu Mainz, feierlich in Gegenwart vieler Zeugen zum Vorteil des Dekans und des Kapitels St. Maria ad gradus in Mainz, auf alle Rechte, die sie auf des vorgesagten Stiftsgüter, gelegen in der Gemarkung von Ysenheim, hatten, sowohl auf Bet, Frohndienste, Herbergerecht, Abgaben und auf alle und jede Gewohnheit und Rechte, wie sie Namen haben mögen, indem sie sich nicht vorbehält und bekennt, dass ihr Gemahl und dessen Vorfahren diese Rechte gewaltsamer Weise und unter ungerechtem Vorwand und Gewohnheit besessen hätten, wie solches ihre Verwalter, Schultheiß und Schöffen von Essenheim mit ihem Eid, den sie ihr wegen des Amtes persönlich geleistet hatten, bezeugen.
Nach Luitgardes Tod kam die Vogtei über Essenheim mit ihren sämtlichen Gütern durch ihre Erbtochter Kunegunde an den Grafen Heinrich von Spanheim, den Jüngeren, mit dem sie verheiratet war. Dieser gab sie mit Bewilligung seiner Frau, seines Bruders Johann von Spanheim und seines Schwagers des Grafen Albert von Löwenstein dem Ritter Emicho von Schornsheim und Johann genannt Schlüzzel am 26. Januar 1289 in erbliches Lehen. Von diesen Lehen sollten sie jedoch 25 Malter Korn und eine Karrate Wein dem Humbert zum Widder, Mainzer Bürger, solange er lebe, liefern, nach seinem Tod aber sollte diese Lieferung an sämtliche Bewohner Essenheims übergehen. Das Backhaus sollten jedoch die Ortsbewohner von gedachtem Emicho um 20 Mark zurückkaufen können. In der Urkunde erklärte der Graf Heinrich von Spanheim, dass er die Vogtei über Essenheim sowohl in Hoheit als in Gütern durch Übertragung seines Schwiegervaters Philipp von Bolanden und seiner Schwiegermutter Luitgarde besitze.
Im Jahr 1354 ist das Dorf Essenheim im Besitz der Grafen von Veldenz. In dem Lehensverzeichnis vom 10. Juni 1354 bekennt der Graf Heinrich von Veldenz, dass er als oberster Truchsess vom Erzbischof Gerlach von Mainz unter anderem das Dorf zu Lehen habe. Wie das Dorf Essenheim an die Grafen von Veldenz gekommen ist, lässt sich nur durch die Heirat einer Erbtochter der Grafen von Spanheim mit einem von Veldenz und darauf erfolgte Teilung der spanheimischen Lande erklären. Im Jahr 1422 beurkundet Pfalzgraf Stephan, dass, da ihn sein Schwiegersohn, Graf Friedrich von Veldenz, in die Gemeinschaft der Grafschaft gesetzt habe, er auch von dem Erzbischof Konrad von Mainz mit dem Erbtruchsessenamt und unter anderem mit dem Dorf Essenheim sei belehnt worden. Mit der Grafschaft Veldenz kam also dieses Dorf durch die Erbtochter derselben an den Pfalzgrafen Stephan und durch dessen im Jahr 1444 errichtete Erbordnung an seinen Sohn Herzog Ludwig den Schwarzen zu Zweibrücken. Dieser wurde dan auch am 10. Juli 1457 von Erzbischof Dietrich von Mainz mit dem Dorf Essenheim sowie mit dem Ertruchsessenamt belehnt.
Essenheim war nunmehr unter Kurmainzer Belehnung bei dem Herzogtum Zweibrücken bis zum Jahr 1733, wo es durch Vertrag an Kurpfalz abgetreten wurde, bei der es dann bis zum Untergang derselben verblieb. Es bildete mit Stadecken die Kellerei Stadecken und stand unter dem Oberamt Oppenheim.