Gau-Weinheim in Rheinhessen

Renaissance-Portal mit Bäckerzunftszeichen, bez. 1576

Zugemauertes Renaissanceportal mit geschmückten Rahmen, der in Kreisornamenten Zeichen der Bäckerzunft (links Brotlaib, rechts Brezel) aufweist.
Das zugemauerte Renaissanceportal mit Symbolen der Bäckerzunft im geschmückten Rahmen.[Bild: Erwin Gottschlich]

Im unteren Dorfteil findet sich in der straßenseitigen Wand des Wohnhauses Untergasse 12 ein zugemauertes Renaissanceportal, das im Giebel mit der Jahreszahl 1576 bezeichnet ist. Der Rahmen des zugemauerten Portals ist mit Kreisornamenten geschmückt, in denen Bäckerzeichen abgebildet sind – auf der linken Seite ein Brotlaib, auf der rechten Seite eine Brezel.

Wie der Schmuck des Portals deutlich macht, befand sich zur Bauzeit in diesem Gebäude das Backhaus der Ortsgemeinde. Das Gau-Weinheimer Weistum von 1535, das im Zweiten Weltkrieg zusammen mit dem Gemeindearchiv verloren ging und nur noch in einer Abschrift erhalten ist, enthielt auch eine Bäckerordnung. Diese legte unter anderem fest, dass die Ortsbürger*innen nur im Gemeindebackhaus backen durften und das Backen zuhause verboten war. Dies hing mit verschiedenen Gründen zusammen, die von einem einträglichen Monopol für die Gemeinde und die Bäcker, über einen allgemeinen Holzmangel im holzarmen Rheinhessen bis hin zu Brandschutzmaßnahmen reichten.

Das Renaissanceportal in Gau-Weinheim stellt ein selten erhaltenes Beispiel eines Portals mit Zunftzeichen in der Umgebung dar.

Nachweise

Redaktionelle Bearbeitung: Jonathan Bugert

Verwendete Literatur:

Aktualisiert am: 01.04.2022