Mainz in Rheinhessen

0.Holz im Mainzer Hafen

Der Holzturm in Mainz.[Bild: Horst Goebel]

Mainzer Holzkaufleute waren wohlhabend und hoch angesehen, denn Holzhandel und Holzverarbeitung spielten in der Stadt eine hervorgehobene Rolle. Holz war als Heiz- und Baumaterial für Mainzer Bürger und Werkstätten unabdingbar. Die Schiffswerft in Vilzbach, die Handwerker und frühen Manufakturen sowie das Bau- und Transportgewerbe benötigten ständig Holz. Holzknechte, Schiffszimmerleute, Schreiner und Zimmerleute hatten sich zu Zünften bzw. Genossenschaften zusammengeschlossen.

Karl IV. bestätigte am 25. Juli 1355 dieses Stapelrecht für Holz und Kohlen und dehnte es auf Zimmerholz aus, das auf Flößen bzw. auf anderem Wege von Oppenheim her nach Mainz gelangte. [Anm. 1]  Doch das Holz kam nicht nur aus dem Schwarzwald den Neckar [Anm. 2] und Rhein hinunter nach Mainz, auch aus den östlichen Waldungen des Taunus und Odenwaldes kamen Holzflöße den Main hinab.

Das Holz wurde auf dem Holzmarkt am Holztor umgeschlagen und gehandelt. Die städtischen Rheinmeister waren dafür verantwortlich, dass mögliche Käufer vor dem Kaufhaus erfuhren, dass eine Holzpartie im Hafen angekommen war. Holzhandel fand nur als "Samtkauf" also en gros statt. Aus dem ausgehenden 15. Jahrhundert lassen sich anhand der erhaltenen Zollrechnungen die beachtlichen Mengen an Holz ablesen, die nach Mainz verbracht wurden. Offensichtlich wurden die größeren Flöße in Mainz aufgelöst und in kleineren Einheiten zusammengebunden. [Anm. 3]

Einen Holzhof gab es im 15. Jahrhundert im Hafen wohl nicht. Es wird auch kein besonderer Setzraum genannt, auf dem man die Rohbäume, Posten, Latten und Balken aufschichten konnte. [Anm. 4]

Mainz war nicht nur Handelsplatz. Die Mainzer Handwerker fertigten selbst Produkte, die einen gewissen Grad an Bekanntheit erlangten. So werden beispielsweise in den Oberlahnsteiner Zollrechnungen Mainzer Bretter (1431) und Mainzer Hölzer (1345/46 und 1461/63) genannt. [Anm. 5]

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Notel von dem Holzmarkt von dem bornholtze – 24. Juni 1403

Brennholz wurde in kleinen Mengen von den Bürgern verkauft. Sie durften aber kein bornholcz noch ruden im Mainzer Burgbann erwerben, um es wieder weiterzuverkaufen. Jeder sollte Brennholz auf eigene Kosten jn dem Necker odir Hoer holen und das verkaufen. Niemand, Fremder oder Einheimischer durfte Brennholz zwischen Mainz und dem Neckar kaufen oder kaufen lassen, das er in Mainz oder im dortigen Burgbann verkaufen wollte. Zuwiderhandlung wurde bestraft.

Brachte jemand Brennholz vom Neckar, durfte er es am nächsten Markttag verkaufen, Gelang ihm das nicht und das Holz musste länger liegen bleiben, wurde das Holz geschätzt. Nur für diesen Betrag durfte das Restholz später weiterverkauft werden.

Gab es keinen freien Lagerplatz (flecken) unterhalb (nydewenig) des Roten Turms, so sollte man dem Händler einen Flecken oberhalb des Turms bis hin zur »Scharen Pforte« anweisen. Man durfte weder myst noch duwen auf die Flecken legen auch keinen myst weiter als bis an das Jsendorlin und weiter bis an den "Neuen Turm" legen. Wem Flecken oberhalb des Roten Turms angewiesen wurden, musste von eyner floß holcz 100 Ruten (ruden) geben. Brennholz durfte nur mit Bargeld (gereyt gelt) bezahlt werden, die Menge musste mindestens ½ Hundert Holz betragen.

Jt(em) sal ma(n) gedencken die steyne / die an dem Ryn ligent / an die mure(n) zu slahen vnd den plan dauo(n) rumen. Actum anno... MCCCC tertio circa festum Johannis Baptiste.

Quelle: StA Würzburg, MzBü 5 ½ fol. 89.

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Nachweise

Redaktionelle Bearbeitung: Stefan Grathoff

Aktualisiert am: 9.12.2014

Anmerkungen:

  1. Falck, Mainz in seiner Blütezeit S. 102; Matheus, Bistumsstreit S. 189 und S. 195. Zurück
  2. Vgl. dazu ausführlich Heiman, Neckarschiffer Zurück
  3. Matheus, Bistumsstreit S. 196 weist darauf hin, dass möglicherweise Tannenschiffe (Lauerdanne) aus dem Floßholz zusammengezimmert und durch das Mittelrheintal geführt wurden. Zurück
  4. Vgl. dazu Gengler, Stadtrechtsalterthümer S. 195. Zurück
  5. Volk, Rechnungen. Zurück