Templerhaus und Templerburg in Mühlheim/Osthofen
Gründung und frühe Geschichte
Die Templerniederlassung in Mühlheim gehörte zur Ballei Franconia in der Ordensprovinz Alemania et Slavia. Die erste urkundliche Nennung des Templerhauses findet sich 1269. Damals beteiligte sich der Meister der Tempelkommende, zusammen mit den Besitzern verschiedener Fronhöfe in Osthofen und den BewohnerInnen von Osthofen an der Zahlung von 450 Hellern an den örtlichen Vogt Eberhard genannt von Ehrenberg. Dieser hatte diese Abgabe bereits einmal 1268 von den Betroffenen erpresst, um ihre bisherigen Rechte und Freihalten behalten zu dürfen. Als der Vogt im Jahr 1269 erneut versuchte eine solche Abgabe zu fordern, zog ihn Bischof Eberhard von Worms zur Rechenschaft und zwang ihn von Forderungen dieser Art abzusehen.
Die von dem Chronisten Johannes Weißheimer genannten urkundlichen Nennungen der Mühlheimer Templer von 1215 und 1226 lassen sich nicht belegen und gehen wahrscheinlich auf eine Verwechslung mit der Templerkommende See bei Kirchheim an der Weinstraße zurück. Die Fehlinterpretation von zwei Urkunden von 1287 und 1302 hingegen führte im 20. Jahrhundert zur Auffassung, dass Mühlheim ab 1287 Sitz des Großpräzeptors für die deutschen und slawischen Länder gewesen war und dort eine „Groß-Ordensburg“ gestanden habe. Die Urkunde von 1287 bezieht sich jedoch nicht auf Mühlheim, sondern erneut auf die Templerkommende See bei Kirchheim und 1302 bestätigte der Großpräzeptor Waldgraf Friedrich nur einen Gütertausch, der von den Mühlheimer Templern getätigt worden war. Mühlheim war also wahrscheinlich nie Sitz des Großpräzeptors der Templer.
1270 kauften die Mühlheimer Templer dem Ritter Helmann von Wachenheim die Steuer (Gült), der von Werner und Philipp von Bolanden bewirtschafteten Ackerflächen, für 21 Pfund Heller ab. Diese Steuer umfasste sechs Malter Korn und wurde damit an die Templer gezahlt.
Inkorporation des Mühlheimer Frauenklosters
1272 inkorporierte der Wormser Bischof Eberhard, mit der Zustimmung der Vogteiherren Emich IV. und Friedrich III. von Leiningen und deren Lehnsmann Eberhard von Ehrenberg, das Frauenkloster in Mühlheim zur Templerkommende. Das gesamte Eigentum, die Besitzungen sowie das gesamte Gut des Frauenklosters ging auf die Templer über, die darüber bestimmen durften. Die Frauen gehörten damit zum Templerorden, allerdings war es ihnen erlaubt, ihren bisherigen Ordensregeln zu folgen. Über ihre bisherige Ordenszugehörigkeit ist allerdings nur wenig überliefert. Die Templer hatten weiter das Recht, beim Tod einer Nonne deren Nachfolgerin zu bestimmen. Allerdings sollte das Frauenklosters größer als 20 Mitglieder sein.
An der Urkunde der Inkorporation fand sich das Siegel des Mühlheimer Templerhauses. Dieses zeigte ein Kreuz und die Beschriftung „+S(igillum) magistri de V … M.“ Ein Abdruck ist allerdings nicht erhalten.
Die Inkorporation diente möglichweise dazu, der Templerkommende in Mühlheim eine ausreichende wirtschaftliche Basis zu schaffen. Ihre Gründung dürfte dabei nicht zu lange vor 1269 geschehen sein. Wer jedoch für die Gründung der Templerniederlassung verantwortlich war ist nicht überliefert. Das Gesamtgut des Frauenklosters und des Templerhauses in Mühlheim bestand aus etwa 714 Morgen Land und der in Mühlheim gelegenen Mühle.
1302 verkaufte Komtur Otto von Alzey, der Verwalter der Mühlheimer Templerniederlassung, 40 Morgen Land in der Gemarkung Flörsheim, an das Deutschritterhaus zu Ober-Flörsheim für 110 Pfund Heller. Diese Grundstücke waren ursprünglich eine Stiftung Johannes von Morsbachs, einem Mitglied des Johanniterordens, damit die Templer in Mühlheim mit dem Ertrag einen ständigen Priester unterhalten konnten. Mit der Zustimmung des Stifters wählten sie dafür jedoch 20 zusammenhängende Morgen in der Gemarkung Osthofen. Diese lagen direkt am Weg, der zur Templerburg führte, und hatten den gleichen Wert wie das Land in Flörsheim. Wildgraf Friedrich, Präzeptor des Templerordens in Deutschland und den slawischen Ländern, bestätigte diesen Grundstückstausch im gleichen Jahr.
Die Stiftung des Johannes von Morsbach deutet darauf hin, dass die Mühlheimer Templer lange keinen eigenen Seelsorger besaßen. Möglicherweise war dort ein Weltpriester eingesetzt, der seine Pfründe in der früheren Marienkapelle in Osthofen hatte. Diese war ursprünglich Teil des Benediktinerklosters in Osthofen, das sich im frühen Mittelalter im Ort befand. Im Verlauf des 13. Jahrhunderts übernahmen dann die Templer aus Mühlheim das Patronat der Kapelle und nannten sie daraufhin Tempel. Heute befindet sich an dieser Stelle die im 18. Jahrhundert errichtete Katholische Kirche St. Remigius.
Aufhebung und spätere Nutzung
Mit der Aufhebung des Templerordens 1312 durch Papst Clemens V. endete auch die Templerkommende in Mühlheim. Die Besitzungen des Mühlheimer Templerhauses wurden unter dem Liebfrauenstift in Mainz, der Benediktinerabtei Hornbach und dem Johanniterorden aufgeteilt. Die Abtei Hornbach erhielt so 180 Morgen Land, das Liebfrauenstift 296 Morgen, sowie die Mühle in Mühlheim. Die Burg und das Frauenkloster in Mühlheim, der Tempel in Osthofen sowie 224 Morgen Ackerland fielen an den Johanniterorden.
In Mühlheim wurde zunächst weiterhin eine Kommende der Johanniter unterhalten. 1367 und 1379 war Mühlheim dann nur noch ein Membrum (Zweigstelle) der Johanniterkommende in Worms. Irgendwann nach 1379 ging das Membrum dann vollständig in die Johanniterkommende in Worms auf und diente nur noch als Gutshof. 1435 kauften die Johanniter vom Kloster Hornbach 170 Morgen ehemaligen Templerbesitzes. 1810 schließlich wurde der Besitz des Johanniterordens in Mühlheim an Privatpersonen versteigert.
Das Gelände der Templerkommende befand sich wohl im Weiler Mühlheim, westlich der Schleifgasse auf der sogenannten Schwefelwiese und war von zwei Seiten von Wasser aus dem Seebach umgeben. Auf dem Gelände des ehemaligen Templerhauses fand man 1855 ungefähr 40 menschliche Gerippe aus dem 14. Jahrhundert, die als Grabbeigabe alle eine Muschel und ein Bleitäfelchen mit dem Abbild der heiligen Maria mit Jesuskind bei sich hatten. An der Altmühle des Weilers fand man 1859 Fundamente eines mittelalterlichen Gebäudes, das möglicherweise zur Templerburg gehörte. Die Fundamente hatten eine Länge von 28,50 m und eine Breite von 16,50 m. Heute ist von diesem Gebäude allerdings nichts mehr erhalten. Etwas weiter westlich am Seebach findet sich noch ein Stück Mauer aus dicken Quadern. Ob es sich hierbei jedoch um eine Mauer der Burg handelt, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen.
Nachweise
Redaktionelle Bearbeitung: Jonathan Bugert
Verwendete Literatur:
- Grathoff, Stefan / Becker, Rolf Konrad: Art. Mühlheim. In: Pfälzisches Burgenlexikon. Bd. III. I – N. Hrsg. von Jürgen Keddigkeit. Kaiserslautern 2005. S. 614 – 617.
- Kazenwadel-Drews, Brigitte: Osthofen. Ein Rundgang durch die Geschichte. [Heidelberg] 2006.
- Kilian, Rolf: Chronik von Osthofen. In: 1200 Jahre Osthofen. Auf den Spuren der Vergangenheit. Hrsg. von der Stadtverwaltung Osthofen. Osthofen 1984.
- Schnabel, Berthold: Art. Mühlheim. Templerkommende, später Johanniterkommende. In: Pfälzisches Klosterlexikon. Bd. 3 M – R. Hrsg. von Jürgen Keddigkeit (u.a.). Kaiserslautern 2015. S. 110 – 117.
Aktualisiert am: 22.10.2020