Die Grafen von Sayn und der Auelgau
Meginheresfanc und Auelgau
Im Jahr 1048 wird die Grundherrschaft Meginheresfanc, der sog. Bifang des Meginher, als bereits ausgebildeter Rechtsbereich genannt. Diese Grundherrschaft ging später an die Herrschaft Freusburg über. Adelheid(Aleidis) von Molsberg, verwitwete von Freusburg, heiratete um 1200 in 2. Ehe den Burggrafen Eberhard von Aremberg. Die Grundherrschaft, die nun den Namen Kirburg annahm, bildete im Jahr 1215 das Stiftungsgut der Abtei Marienstatt.
Der Rechtsbereich westlich der Grundherrschaft Meginheresfanc gehörte damals zum Auelgau, der als solcher erstmals im Jahr 722/23 und erneut 832 in den Quellen erscheint. Der Auelgau war Teil Rheinfrankens (Ripuarisches Franzien) und lag in kirchlicher Hinsicht innerhalb der Diözese des ErzstiftesKöln.
Das Kerngebiet des Auelgaus bildete die Landschaft um die Siegmündung.Das Dekanat Siegburg deckte sich teilweise mit dem Auelgau. Mittelpunkt des Auelgaus war die Grafenburg auf dem Siegburger Basaltkegel, an deren Stelle Erzbischof Anno II. von Köln (amt. 1056-1075) im Jahr 1064 eine Benediktinerabtei gründen ließ. Die Bereiche um Alpenrod und des späteren Hachenburg bildeten die Ostgrenze des Gaus, der an der Nister endete. Die Nister trennte gleichzeitig die Erzbistümer Köln und Trier. Das Erzstift Köln war von Westen her, dem Lauf der Sieg aufwärts folgend, in den Westerwald bis in die Gegend von Wissen vorgedrungen. Über Altenkirchen hatte es sich, der Köln-Leipziger Straße folgend, tief im Westerwald festgesetzt. Das Erzstift Trier hatte von der Lahn aus (Limburg, Dietkirchen) einen schmalen Korridor zur Sieg bei Kirchen/Betzdorf geschaffen. Das Mainzer Erzstift schließlich hatte sich von Norden kommend (Amöneburg) punktuell im Siegerland festgesetzt.
Die Grafen im Auelgau
Als das fränkische Reich unter Karl dem Großen (reg. 768-814) neu gegliedert wurde, stellte der König an die Spitze der damaligen Gaue jeweils einen Gaugrafen. Aufgabe des Gaugrafen war es, die dem König zustehende Einkünfte einzusammeln, im Notfall die waffenfähigen Leute aufzubieten und im Namen des Königs die Rechtsprechung wahrzunehmen.
Als Gaugraf im Auelgau ist zunächst das fränkische Hochadelsgeschlecht der Konradiner bezeugt, zu denen der um 948 genannte Graf Herimanni vom Auelgau gehört haben dürfte. Den Konradinern folgte auf dem Wege einer Heirat die Familie der Ezzonen (Ezzo ist 1015 belegt) nach, das älteste Geschlecht der rheinischen Pfalzgrafen, die ihren Lebensmittelpunkt im Raum Aachen hatten. In der Auseinandersetzungmit den Kölner Erzbischöfen, die ihren weltlichen Herrschaftsbereichsichern wollten, wurden die Pfalzgrafen nach Südenabgedrängt. Gleichzeitig verloren sie ihre Rechte im Auelgau an die Grafen von Sayn. Wenn man die Lehensansprüche bedenkt, die die (rheinischen) Pfalzgrafen später an die Grafschaft stellen sollten, könnte es sogar sein, dass sie die Gaugrafschaft den Saynern nur als Untergrafen abgetreten hatten.
Als die Brüder Heinrich I. (1133-1159) und Eberhard I. von Sayn (1133-1176) erstmals 1139 in zwei Urkunden des Kölner Erzbischofs Arnold I.(amt. 1137-1151) mit ihrem Grafentitel auftauchten, leiteten sie diesen sicherlich von ihren Grafenrechten im Auelgau her. Allerdings treten die Sayner erst 1182 ausdrücklich als Grafen im Auelgau in Erscheinung. Schon in der ersten Generation brachten die Grafen von Sayn als Verwandte der Grafen von Bonn, bei deren Aussterben bald nach 1145, die Vogtei über die Bonner Stifter an sich. Dazu gehörte auch das Stift St. Cassius. So gerieten auch dessen Besitzungen um Altenkirchen, Hachenburg, Birnbach, Hamm und Almersbach in die Verfügungsgewalt der Grafen von Sayn. Ihre dominierende Stellung wurde durch die sog. »Saffenberger Erbschaft« noch weiter gefestigt.
Zusammen mit anderen allodialen Besitzungen und den Lehen, die sie etwa von den Erzbischöfen von Trier und Köln, den Herzögen von Berg, den Landgrafen von Hessen und anderen Großen des Reiches besaßen, hatte Graf Heinrich II. von Sayn (reg. 1172-1202) die Voraussetzungen dafür geschaffen, auch im Osten seines Einflussbereiches territorial Fuß zu fassen.
Das von den Grafen von Sayn beherrschte Gebiet war keine durchgängige Flächenherrschaft, sondern die einzelnen Besitztümer, Eigen- und Lehengüter sowie andere Rechtstitel verteilten sich in der Art eines Flickenteppichs auf ein riesiges Gebiet. Schwerpunkte der Herrschaftlagen auf der linken Rheinseite bei Köln, Bonn, an der Ahr, in der Eifel sowie an der Mosel, auf der rechten Rheinseite im Raum zwischen Lahn und Sieg. Rückgrat ihrer Herrschaft waren die zahlreichen Burgen,die die Grafen von Sayn in der damaligen Zeit zu einem der mächtigsten Geschlechter am Rhein machten.
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