Zur Geschichte von Wölferlingen
Wölferlingen wird erstmals im Jahr 1315 in schriftlichen Quellen als Wlueringin erwähnt.[Anm. 1] Damals nahmen Graf Johann von Sayn und sein Bruder Engelbert von Sayn, Herr in Vallendar eine Teilung des Bannes Maxsain vor.[Anm. 2]
Die Schreibung des Ortsnamens wechselte im Laufe der Jahrhunderte mehrfach : Wulferinc (1349), Wolfryngen (1387), Wolffelingen bzw. Wulffereinke (1476), Wolfferyngen (1512), Wolfferingen (1525), Wulphringen (1545), Wulfferlingen (1551), Wolfferingen (1622), Wölfferlingen (1688) und 1814 Wölferlingen.[Anm. 3]
Als frühe Inhaber von Rechten treten in Wölferlingen die Waldbot von Pfaffendorf und die von Düsternau auf. So überließ im Jahr 1387 Friedrich Waldbot von Pfaffendorf von seinem Gut in Wölferlingen den Grafen Salentin und Gerlach von Isenburg ein Geldrente in Höhe von 6 Gulden und bekam sie umgehend zu Lehen zurück. Dieses Gut trugen 1514 und 1575 die Waldbot von Pfaffendorf und 1579 die von Düsternau von Isenburg-Grenzau zu Lehen.
Die Witwe Fya und ihre Söhne Rolman, Meffart und Christgen Waldboten von Pfaffendorf verkauften 1476 an ihre Schwäger und Vettern Johann von Düsternau die Hälfte von der Vogtei und dem Gericht zu Wölferlingen. Rulmann Waldbot von Pfaffendorf bestätigte 1519 diesen Verkauf und berichtet, dass dieser Teil von seinem Schwager Gilbrecht von Schönborn ausgelöst worden war und dass die von Rodheim und die von Düsternau sich um ihre Hälfte gestritten hatten.
Johann von Düsternau bewittumte im Jahr 1482 seine Frau Mettel von Imhausen auf seinen Teil zu Wölferlingen, besonders die Vogthühner am Gericht.[Anm. 4] Nach dem Weistum der Vogtei Wölferlingen von 1530[Anm. 5] bezog Frau Mettel Haferzinsen aus Gladbach[Anm. 6] aus Stahlhofen, Freilingen und Weidenhahn.
Die Hofherren, Wilhelm vom Hof genannt Bell und Bernhard von Düsternau ließen 1552 durch ihren Hofschultheißen Hermann Hentzen und zwei Hofschöffen die Gerechtigkeiten ihres Hofes in Erinnerung rufen. Danach hatte der Lehnmann, wenn es Streit wegen der Hofgüter gab, an Gerichtstagen (Ding- und Pflichttagen) am Hofgericht zu erscheinen. Die Lehnherren hatten Anspruch auf Geldzahlungen und bestimmte Gänse- und Hafergülten, mussten dafür aber am Freitag nach Martini [11. November] ihre Lehnsmännern zu einem Essen einladen. Die Gerichtsherren Reinhard und Hans von Düsternau und Emmerich vom Hof genannt Bell vereinbarten 1571 mit allen Lehnsmännern, dass die bisherige Gänseabgabe in Zukunft durch die Zahlung eines Geldzinses erfolgen sollte.[Anm. 7]
Die vom Hof genannt Bell vertauschten 1607 Güter, welche die von Düsternau gegen Zins eingenommen und ihnen 1578 geschenkt hatten, an einige Einwohner von Wölferlingen. Das Hof- und Lehengericht gehörte zuletzt allein den von Düsternau und wurde nach dem Tod des Johann Wilhelm von Düsternau durch Graf Ernst von Isenburg-Grenzau eingezogen. Das Hofgericht war 1614 seit 40 Jahren durch die Grafen von Sayn verboten und nicht mehr abgehalten worden. Da 1628 mit dem Hofschöffenhaus zu Freilingen das Hofbuch verbrannt war, hatte man aus dem Hofgericht einen herrschaftlichen Hof gemacht, der 1680 jedoch nicht mehr greifbar war.[Anm. 8]
Philip Graf von Katzenelnbogen übergab 1474 den von Steinebach auf Widerruf seine Hörigen, darunter die Vogteileute zu Wölferlingen. In Wölferlingen lebten zu wechselnden Zeiten Leibeigene der Grafen von Sayn 1445 und 1556[Anm. 9], des Erzbischofs von Trier (1522), der Grafen von Wied (1548), der Grafen von Katzenelnbogen (vor 1410), der Grafen von Nassau und später auch der Herren von Königstein (1460), der Herren von Westerburg (1444)[Anm. 10] und der Herren von Brambach (1510).[Anm. 11]
Renten bezogen aus Wölferlingen die Armen zu Hachenburg, kleiner Zuwendungen konnte Ende des 15. Jahrhunderts die Abtei Marienstatt hier verzeichnen.[Anm. 12] 1514 besaßen die Isenburg-Grenzau Rechte in Wölferlingen.[Anm. 13] Die Grafen von Sayn hoben hier außer dem Gülthafer vom Bann Maxsain 1582 als weitere Einkünfte das Vogtrecht zu Wölferlingen. Eine Hafergülte der von Steinebach zu Wölferlingen war mit dem Haus Steinbach über Sayn an Martin Moller gekommen, doch zog Sayn diese nach 1602 wieder an sich.[Anm. 14]
Die Gemeindeangelegenheiten in Wölferlingen besorgten zwei jährlich wechselnde Bürgermeister, die im Jahr 1623 nachzuweisen sind.[Anm. 15]
Mit dem Zehnten zu Wölferlingen waren von Wied belehnt: 1398 Rorich von Erlen und seit 1398 zur Hälfte dessen Schwager Johan von Rodheim. Der Anteil der von Rodheim 1404 ist anscheinend nicht über die Rödel von Reifenberg im Erbgang an die von der Lippe genannt Huhn gekommen, da schon 1488 Johan Laener von Breitbach und seit 1499 die Quad von Isengarten den Zehnten von den Grafen von Wied zu Lehen trugen. Wied zog den Zehnten nach dem Tod des Obristen Quad zu Isengart ein und belehnte 1622 Johan Jakob Kolb von Wassenach anstelle dieses Zehnten mit einer Haferrente aus der Kellerei Wied. Die 1651 noch einmal belehnten Quad von Isengart haben den Zehnten 1675 bereits nicht mehr bezogen. Neben Wied-Neuwied, das 1675, 1775 und 1828 seinen Anteil am großen Zehnt in zwei Fluren und aus kleinen Zehnten hatte, war an diesen 1615 die Pfarrei Maxsain beteiligt. In einer dritten Flur am Wolfferberg hoben 1675 Bevollmächtige des Trierer Erzbischofs den Zehnten. Dieser Anteil gehörte 1671-1845 den Grafen von Walderdorff. Daneben stand der Rottzehnten 1702-1704 und 1775 Sayn-Hachenburg zu.
Die Grafen von Sayn-Hachenburg erhoben hier 1668 auch den Zoll.[Anm. 16]
Mit dem Flurnamen in der Klauszen (1585) bzw. auf der Clauszenwiesen (1667) ist keineswegs eine Klause in Verbindung zu bringen. Es handelt sich bei dieser Stelle, an der 1585 der Mühlgraben begann, um einen Engpass, den man bald nach 1530 mit einem um 1570 wieder verschwundenen Gatter (Schlag) versperrte, um die Sälzerkarren von diesem Weg abzubringen und auf die rechte Landstraße durch Freilingen zu nötigen.[Anm. 17]
In Wölferlingen zählte man 1704 einen, 1723 sieben Branntweinbrenner. 1814 gab es in Wölferlingen 17 Handwerker aus 9 Berufen, sodass man aus dieser Entwicklung künftige Nachteile für die Landwirtschaft befürchtete.[Anm. 18]
Für den Flurnamen Gondorf, etwa 200 Meter nördlich des Dorfes, 1805 im Ganderef, im Gondorf, 1815 im Gandorf im Linckermer Geween, fehlen ältere Belege, doch ist dort wohl ebenso wie in dem Köting 1807 mit einer Wüstung zu rechnen.[Anm. 19] Vom Lonkenhof, der vielleicht mit Lukayn (um 1315) identisch ist, ist zumindest ein Teil seiner Flur der Gemarkung Wölferlingen zugewachsen.[Anm. 20]
Wölferlingen hatte schon 1661 eine eigene Schule, deren Schulmeister 1717-1720 zugleich auch die Kinder von Freilingen unterrichtete. Als Schulmeister werden Johannes Hoch (1664) und Johan Anton Dunges (1720) erwähnt.[Anm. 21]
Einwohnerzahl
- 1563 werden 26 Haushalte erwähnt. Davon unterstanden 21 Nassau, eine Personen denen von Brambach, eine Person den Herren von Westerburg, zwei gehörten zu den Hof genannt Bell und eine Person unterstand den Grafen von 1 Sayn.
- 1579 wurden 40 Haushalte gezählt (11 Sayn, 21 Nassau, 1 Westerburg, 5 Brambach, 2 vom Hof genannt Bell).
- 1588 gab es 30 Haushalte (5 Sayn, 20 Nassau, 3 Brambach, 1 Westerburg, 1 vom Hof genannt Bell).
- Um 1610 werden 22 Haushalte genannt (7 Sayn, 12 Nassau, 3 Brambach).
- 1663 gab es 9 bedepflichtige Personen.
- 1675 und 1695 lebten 26 Untertanen im Ort.
- 1694 führte man 40 Häuser mit 31 Hofraiten auf. Es gab 75 Einwohner, 38 Männer und 37 Frauen. Zwei Familien gehörten der lutherischen und sieben der katholischen Konfession an.
- 1714 lebten 39 Untertanen im Ort, 1756 dann 38.
- 1773 gab es 60 Häuser, in den 58 Männer, 60 Frauen, 82 Söhne und 81 Töchter lebten.
- 1814 standen 63 Häuser in Wölferlingen. Von den 294 Einwohnern hingen 276 der reformierten, 3 der lutherischen und 15 der katholischen Konfession an.
- 1818 lebten 381 Personen im Ort.
- 1832 waren 403 Personen vorhanden.
- 1871 wohnten 458 Personen in Wölferlingen.
- 1905 betrug die Einwohnerzahl 393.
- 1939 lebten 337 Personen im Ort.
- 1950 betrug die Einwohnerzahl 385 Personen.
- 1970: Am 7. November wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Düringen mit damals 71 Einwohner nach Wölferlingen eingemeindet
- 2019 lebten 488 Einwohner in Wölferlingen.
Quelle[Anm. 22]
Wölferlingen fiel mit dem wied-neuwiedischen Amt Grenzhausen im Zuge der napoleonischen Politik an das Herzogtum Nassau, wurden nach der Annexion des Herzogtums durch das Königreich Preußen im Jahr 1866 Teil des preußischen Regierungsbezirks Wiesbaden in der Provinz Hessen-Nassau. Seit 1946 Teil der Landes Rheinland-Pfalz, wurde Wölferlingen im Jahr 1972 in die Verbandsgemeinde Selters eingegliedert.
Ortsteil Düringen
Düringen gehörte wohl lange Zeit zum Kurfürstentum Trier. Nach der Aufhebung des Trierer Kurstaates gehörte Düringen zwischen 1799 und 1806 zunächst zum Amt Grenzhausen in der Grafschaft Wied-Neuwied. Nach den politischen Umwälzungen zu Anfang des 19. Jahrhunderts gehörte Düringen seit 1806 zum Amt Selters im Herzogtum Nassau, wurde 1867 im Königreich Preußen dem Unterwesterwaldkreis zugeschlagen. Nach dem 2. Weltkrieg kam Düringen im Land-Rheinland-Pfalz zum Unterwesterwaldkreis, ab 1974 zum Westerwaldkreis. Im Jahr 1970 wurde Düringen nach Wölferlingen eingemeindet. Beide Dörfer gehören seit 1972 zur Verbandsgemeinde Selters.
Weitere Daten zu Ortsgeschichte
- 1956 Bau des Dorfgemeinschaftshauses
- 1960 Bau einer neuen Schule. Sie wurde 1975 zu einer Mehrzweckhalle umgebaut.
- 1962 Bau einer Gesamtkläranlage
- 1970 Bau der Friedhofshalle
- 1976 Sportplatzbau
- 1981 Anlage des Dorfbrunnens und Kinderspielplatz.
Quelle[Anm. 23]
Anmerkungen:
- HHStA Wiesbaden Abt. 340 Urkunde 10067a. Zurück
- Gensicke, Bann S. 255. Zurück
- Gensicke, Bann S. 270. Zurück
- HHStA Wiesbaden Best. 340 Nr. 1285. Zurück
- HHStA Wiesbaden Best. 340 U 12757a. Zurück
- Wahrscheinlich eine verschwundene Siedlung im Klademer Feld. Gladbach lag Anfang des 17. Jahrhunderts zwischen Wölferlingen und Dreifelden, zu Vielbach. Zurück
- HHStA Wiesbaden Best. 171 D 28. Zurück
- Gensicke, Bann S. 270f. Zurück
- LHAKoblenz Best. 30 Urkunde 7333. Zurück
- LHAKoblenz Best. 30 Urkunde 6230. Zurück
- Gensicke, Bann S. 272. Zurück
- Struck, Marienstatt Nr. 1410. Zurück
- LHA Koblenz Best. 54P Urkunde 3. Zurück
- HHStA Wiesbaden Best. 340 Nr. 1242 und 1217. Zurück
- HHStA Wiesbaden Abt. 340 Nr. 1210. Zurück
- Gensicke, Bann 271. Zurück
- Gensicke, Bann S. 272. Zurück
- Gensicke, Bann S. 272. Zurück
- Gensicke, Bann S. 272. Zurück
- Gensicke, Bann S. 272. Zurück
- Gensicke, Bann S. 272. Zurück
- Gensicke, Bann S. 272; Markovic, Verbandsgemeinde S. 138f. Zurück
- Markovic, Verbandsgemeinde S.138f. Zurück