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Hechtsheim im Mittelalter

von Alois Gerlich

Wer sich in der Forschung über die Geschichte von Hechtsheim umschaut, der stellt rasch fest, dass das Mittelalter bislang verhältnismäßig wenig behandelt worden ist. Dieser Mangel hat seinen Grund in der Quellenlage. Von einer einigermaßen lückenlosen Überlieferung wenigstens der Hauptfaktoren der Herrschaftsstrukturen kann man erst vom 13. Jahrhundert an sprechen, besser bestellt ist es erst für die Zeit nach 1420. Damals ist Hechtsheim zusammen mit Weisenau und einer Reihe von rechtsrheinischen Dörfern in die Hand der Herren von Isenburg als Erben und Nacherben der Hohenfelser Folgelinie der Reichsministerialenfamilie von Bolanden gelangt. Diese Entwicklungen bis zum Ende des Alten Reiches an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert hat Franz Kratz 1953 in seiner leider ungedruckt gebliebenen Frankfurter Dissertation erschöpfend dargestellt.[Anm. 1] Er hat im Blick auf die Vorgeschichte der Isenburger Herrschaft einiges zusammengetragen aus den Bereichen der Besitz- und Rechtsverhältnisse in Hechtsheim und darauf hingewiesen, dass erst etwa mit dem Jahre 1300 die Zeit seiner "eigentlichen Betrachtung einsetzt".[Anm. 2]

Jeder Versuch, Aussagen über Hechtsheim im Frühmittelalter machen zu wollen, muss infolge der Kargheit der Quellenüberlieferung mit erheblichen Unsicherheiten rechnen. Man soll sich hierbei vor allem hüten vor Analogievergleichen. Was sicher sein dürfte, ist die Tatsache, dass wohl im 6. Jahrhundert eine Siedlung entstand in der Muldenlage einer Anhöhe südlich von Mainz, die vor den kalten Nordwinden schützte und in der offensichtlich ein Quellenhorizont hinreichender Ergiebigkeit vorhanden war. Inwieweit neue Siedler in das Eigentum gallorömischer Vorbewohner einrückten, und unter welchen Umständen das geschah, wissen wir nicht. Selbst die ethnische Zuordnung ist nicht mehr so sicher zu treffen, wie dies noch vor einigen Jahren schien. Denn die Ausgrabungen auf der heute sogenannten Frankenhöhe haben bemerkenswerterweise Fundgut erbracht, das auf Thüringen hinweist. Wir wollen es offen lassen, ob dort tatsächlich Thüringer siedelten oder ob das Fundgut eine Importware sein kann. Politische Beziehungen des Mittelrheinraumes zu Thüringen hat es gegeben und ermöglichen die Unterstellungen in der angedeuteten Alternative nach beiden Richtungen. Auffällig ist jedenfalls, dass zumindest eine ganze zeitlang eng benachbart der Muldensiedlung eine Niederlassung auf der Anhöhe bestand, dann aber aufgelassen wurde. Man kann auch kaum der Frage nachgehen, ob die Bergbewohner in das tiefer gelegene Areal umsiedelten oder hierher umgesiedelt worden sein mögen.

Um zu einigermassen klaren Erkenntnissen zu gelangen, sollte man in erster Linie die Ergebnisse der Archäologie würdigen. Nach diesen ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass Hechtsheim, so wie es im Mittelalter zutage tritt, das Ergebnis einer Zusammensiedlung von drei Weilern ist. Einer lag im Bereich beiderseits der Heuerstrasse, der zweite unterhalb der Kirche, der dritte an der Laubenheimer Strasse ausserhalb der späteren Umwehrung des "Gesamtdorfes". Wer die Vereinigung der drei Kleinsiedlungen veranlasst hat oder ob sie einem Sicherheitsbedürfnis der Bewohner entsprang, lässt sich nicht mehr entscheiden. Man kennt zwar zwei Gräberfelder merowingischer Zeit, doch lassen diese weder über die Rechts- und Herrschaftsverhältnisse noch über die Einwohnerzahlen der Weiler Aussagen zu. Rückschlüsse aus den Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts lassen sich nicht ziehen, da diese Besitzstrukturen erst des Hochmittelalters erkennen lassen. Ebenso sollte man sich hüten, aufgrund der größtenteils erst in der Neuzeit genannten Flurnamen Spekulationen über die frühesten Entwicklungsabschnitte anzustellen.[Anm. 3] Wer schließlich nach der Weilervereinigung, die man in das 6., spätestens das 7. Jahrhundert anzusetzen hat,[Anm. 4] dem Ort den Namen gab oder nach wem er benannt worden ist, bleibt eine der offenen Fragen. Aus der Kombination eines Personennamens "Hahith" oder "Hehith" im Genitiv mit der Endung "-heim" ist schließlich die bleibende Bezeichnung entstanden.

Auch im Blick auf eine quantitative Bestimmung der Einwohnerzahl des Dorfes nach der Vereinigung der Weiler im frühen Mittelalter muss man vorsichtig sein. Auszugehen ist zunächst von den Parzellenlisten und Dorfplänen, die Jakob Schneider vorgelegt hat.[Anm. 5] Für das Jahr 1709, als die Isenburger Herrschaft zu Ende gegangen war, verzeichnet er 108 Parzellen. Der auf subtiler Auswertung der Quellen aufbauende Ortsplan weist ausser Kirch- und Pfarrhof 13 Besitzeinheiten in der Hand geistlicher Institutionen auf. Deren Lage bedarf einer kurzen Charakteristik. Denn auffällig ist die Massierung im Ortsteil westlich der Mainzergasse und der Mittelgasse. Zudem ist aufschlussreich, dass mit dem Domstift, dem Karthäuserkloster, dem Kloster auf dem Jakobsberg, den Liebfrauen-, Johannis-, Peters- und Heiligkreuzstiftern Besitzer auszusprechen sind, deren Eigen auf Altbesitz der Mainzer Kirche insgesamt zurückgeht. Demgegenüber sind zwei Parzellen des Deutschen Ordens in nordöstlicher Randlage deutlich abzuheben als sekundäres Element. Von der Mainzer Pforte bis zur Grauelspforte zieht sich die Nord-Süd-Verkehrsachse. Auf sie stößt etwa in der Ortsmitte die nach Westen weisende Querverbindung zur Heuerpforte hin. Man soll im Sinne der Mittelpunktsbestimmung nicht die Zentrallage der Gemeindeschmiede übersehen. Sehr wichtig für eine siedlungsgeschichtliche Analyse ist das Auseinanderstehen der Pfarrkirche auf dem Berg und der eben aufgezählten Grossparzellen der geistlichen Institutionen in Tallage. Die Kirche mit deren romanischem Wehrturm, der um sie liegende Friedhof und der ebenso wie auf der Höhe so im Tal in unregelmäßigem Viereck das Dorf umziehende Graben dienten der Verteidigung in Kriegszeiten, zudem wird in älteren Quellen auch eine Mauer erwähnt. Dieser Kurzüberblick zum Stichjahr 1709 sei abgeschlossen mit dem Hinweis auf die strukturellen Unterschiede der Parzellen im Südteil beiderseits der Grauelsgasse, der Morschgasse und der Horngasse, bei denen eine gewisse Unregelmäßigkeit und die teilweise starken Unterschiede der Größe auffallen.

Wenn man die von Jakob Schneider aufgestellte Liste der 108 Häuser mit dem Faktor 5,5 multipliziert, einem für damals gültigen Mittelwert einer Familiengröße einschließlich agrarwirtschaftlichen Hilfspersonals, kommt man auf eine Einwohnerzahl von rund 560 Personen. Diese Zahl führt zur Überlegung, ob das immer so war. Da ist es weniger interessierend, mit welchen Wellenbewegungen der Population man rechnen muss infolge von Kriegen und Seuchen sowie Wandel des generativen Verhaltens, wie es die Demographie untersucht. Wir wagen einfach den Sprung zurück über 1000 Jahre hinweg und kommen so an die Wende vom 7. und 8. Jahrhundert. Somit stellt sich die Frage, wie groß war Hechtsheim nach dem Sesshaftwerden fränkischer und wohl auch thüringischer Zuwanderer infolge der Expansion des Reiches König Chlodwigs und der Entwicklung im 6. Jahrhundert? Zur Beantwortung darf auf Erkenntnisse der bereits angesprochenen Mittelalterarchäologie und der genetischen Siedlungsgeschichte zurückgegriffen werden. Aus dem Mainzer Umland gibt es viele Beispiele dafür, dass man von der Vorstellung des sogenannten fränkischen Haufendorfes als von Anfang an vorhandener Siedelstruktur Abschied nehmen muss. Das Bild wird dort überall beherrscht vom Befund einer anfänglichen Streusiedlung in Weilerart, wobei meist ein Herrenhof mit einer mehr oder minder großen Zahl von Hintersassenhäusern das Gepräge gab. Hechtsheim fügt sich in das Bild der Siedlungsgeschichte ein. Des weiteren muss mit einem nur langsamen Wachsen des Volkskörpers gerechnet werden, ehe die um die Jahrtausendwende einsetzende Rodungswelle in den Waldregionen des Taunus, Hunsrücks und Pfälzer Berglandes das Indiz für die Notwendigkeit der Ausweitung der Nahrungsbasis bietet. Die Agrargeschichtsforschung hat als Durchschnittswert der Siedlungsgeschichte für das Reich westlich von Elbe und Saale für jene Zeit den Faktor 2,4 pro km2 errechnet.[Anm. 6] In Auswertung der reich gestreuten Literatur kann als Durchschnittsgröße eines Dorfes die Zahl von rund 80 Einwohnern angenommen werden. Das ist, um es deutlich zu betonen, eine ganz abstrakte Schätzung. Im Falle von Hechtsheim ist vielleicht infolge der Bodenbonität und Größe der Gemarkung, die in unseren Überlegungen noch eine Rolle spielen wird, sowie der Drei- oder auch Zweifelderwirtschaft[Anm. 7] mit einer höheren Einwohnerzahl zu rechnen. Vermutlich lebten im 9. Jahrhundert hier 150 bis 170 Einwohner. Die Frage, wie diese Einwohnerschaft von etwa 30 Familien sozialgeschichtlich einzuordnen ist, kann nicht beantwortet werden. Denn die urkundliche Überlieferung lässt uns fast vollständig im Stich. Es gibt nur einen einzigen Beleg für eine Besitzänderung im Jahre 808. Damals schenkte ein Vodilpracht seine Hofstatt in Hechtsheim dem Kloster Fulda. Die in ihrer Qualität nicht näher beschriebene "area in villa quae dicitur Hehhidesheim" wird begrenzt von Besitzstücken der Kirche St. Maria im Felde, des Albansklosters und einer Frau Imma.[Anm. 8]

Mit diesen Angaben im Diplom von 808 treffen wir auf einen sehr frühen, jedoch vereinzelten Beleg für Haus- und Grundbesitz von zwei Mainzer Kirchen, die uns bereits im Ortsplan von 1709 begegneten. Mit Soteres Renate Schürmann beziehen wir das Marienpatrozinium auf die Stiftskirche im Norden der Hechtsheimer Gemarkung.[Anm. 9] Die isolierte Nennung Hechtsheims ist zunächst erstaunlich. Denn aus der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts und dem gesamten folgenden gibt es nicht weniger als 65 Tradierungen von Besitz aus Mainz und allen Hechtsheim benachbarten Orten an das Kloster Fulda[Anm. 10], denen 33 an die Abtei Lorsch zur Seite zu stellen sind.[Anm. 11] Jene Schenker gehören alle der adligen Grund- und Hausbesitzerschicht an, die teilweise über weitreichende politische Verbindungen verfügten und ein verhältnismäßig dicht massiertes Eigen in Mainz und in der Umgebung vom Ingelheimer Grund bis in den Raum südlich von Oppenheim hatten. Zu ihnen zählt unter anderem die Sippe, die in den ersten Jahrzehnten des 9. Jahrhunderts ihre dem Heiligen Lambert von Lüttich geweihte Eigenkirche an die Abtei Lorsch in mehreren Schenkungen anteilsweise übereignete.[Anm. 12] Den Hechtsheimer Schenker, seinen in der Urkunde von 808 genannten Sohn Adalbert und acht Zeugen kann man nicht unbedenklich der Adelsschicht des Mittelrheinraumes zuordnen. Er scheint gleichsam eine Randfigur zu sein. Da im Unterschied zu vielen anderen Besitzbeschreibungen hier nur eine area ohne weitere Erläuterungen erwähnt wird, darf man annehmen, dass es sich um eine relativ bescheidene Besitzübertragung handelte. Neben den ansehnlichen Tradierungen aus den Gemarkungen von Bretzenheim, Ebersheim, Bodenheim und Laubenheim ist aus Hechtsheims Umgebung noch auf die vier Schenkungen aus Duncinesheim hinzuweisen, die an Kloster Lorsch gegeben wurden.[Anm. 13] Sie sind im Rahmen unserer Überlegungen hervorzuheben, weil Duncinesheim im 13. Jahrhundert wüst wurde und die Gemarkung jenes kleinen Dorfes zumindest teilweise in der Hechtsheims aufgegangen ist. Dieser Teilfrage braucht man nicht weiter nachzugehen.[Anm. 14] Festzuhalten ist allerdings der Befund, dass es in Duncinesheim freie Schenker gab, die ihr Eigen aus der wohl kleinen Gemarkung an eine Reichskirche übertrugen. In jenem später wüst gewordenen Ort müssen also andere Herrschafts- und Rechtsverhältnisse bestanden haben als in Hechtsheim. Auch dies lässt es umso auffälliger erscheinen, dass die große Hechtsheimer Gemarkung im 8. und 9. Jahrhundert gleichsam wie ein Fremdkörper in einem Umland liegt, aus dem viele Schenkungen an kirchliche Institutionen gegeben wurden, während Hechtsheim selbst ausfällt.

Dieser Vergleich bringt Erkenntnisse. Zunächst muss festgestellt werden, dass in Hechtsheim die Freien und Adligen, die in der Nachbarschaft als Grundbesitzerschicht und Herren von agrarwirtschaftlichen Hintersassengruppen anzutreffen sind, offensichtlich nicht vorhanden waren. Damit zusammenhängend ist zu sagen, dass auch andernorts Ansässige dieser Führungskreise in Hechtsheim und seiner Gemarkung keinen Besitz hatten. Wäre wenigstens dies der Fall gewesen, wäre Hechtsheim gewiss in den Urkunden aufgetaucht, in denen Grundbesitz und Hintersassen aus mehreren Dörfern Gegenstände von Schenkungen waren. Dies heißt mit anderen Worten: Hechtsheim hatte keine solchen Fremdbesitzer im Ort und in den Fluren. Soziographisch ist Hechtsheim im Frühmittelalter als "adelsfrei" zu bezeichnen. Seine Einwohner waren also damals einem Stand zuzuordnen, dessen Angehörige nicht rechtfähig waren hinsichtlich der Verfügungskompetenz über Grund und Boden. Sie waren mit höchster Wahrscheinlichkeit Unfreie, die einer Herrschaft unterstanden, die für uns während der gesamten ersten Hälfte des Mittelalters anonym bleibt.
Wenn man die Andeutungen in der Urkunde des Vodilpracht über den Besitz von zwei Mainzer Kirchen nochmals aufgreift, liegen weitere Überlegungen und Erkenntnisse über die Geschichte des Ortes nahe. Denn das Eigentum dieser Kirchen kann möglicherweise im 6. bis 8. Jahrhundert entstanden sein.[Anm. 15]

Beim Erwerb spielte vielleicht der Bischof eine Rolle. Für diese Annahme kann sprechen, dass die Mainzer Kirche bereits im 6. Jahrhundert in (Gau-) Bischofsheim Fuss fasste. Dort gibt es drei Schenkungen an die Abtei Lorsch zwischen 769 und 782, während wie in Hechtsheim das Mainzer Domstift und die Abtei St. Alban die weitaus beherrschende Position einnehmen.[Anm. 16] Eine Überlegung sei angeschlossen: Die Kleingemarkung von Gau-Bischofsheim grenzt an die große von Hechtsheim.[Anm. 17] Beide Orte liegen an der wichtigen Strasse von Mainz nach Worms. Sollte hier wie dort nicht eine bewusst vom Bischof vorangetriebene Erfassung eines Abschnittes der Region südlich der Stadt zu erkennen sein? Wäre dann vielleicht sogar Bischofsheim eine Station des frühen Mainzer Einwirkens über Hechtsheim hinaus, dessen Stellung ergänzend und festigend?

Kehren wir zurück zu den Hechtsheimer Gegebenheiten. Wie und wann auch immer, eines steht fest: Im Frühmittelalter waren die Einwohner gegliedert in nebeneinander existierende Grundherrschaftsverbände, lebten in dienstbarer Abhängigkeit von geistlichen Institutionen, von denen wir bislang zwei kennenlernten. Wie die auf Georg Schneiders Karten zu ermittelnden fünf anderen Klöster und Stifter hinzukamen, kann verhältnismäßig rasch erläutert werden, weil für das hohe und spätere Mittelalter Quellen vorliegen.

Gleichsam ganz aus dem Rahmen fällt die Karthause; sie hat entsprechend der Eigenart spätmittelalterlicher Wirtschaftsentwicklung ihren Besitz in vielen Einzelstücken durch Kauf, Schenkung, Pfandschaft und Pachtverhältnisse zusammengebracht erst im wesentlichen im 14. und 15. Jahrhundert.[Anm. 18] Im Blick auf die Ortsgeschichte ist sie eine verhältnismäßig späte Erscheinung. In das Hochmittelalter hingegen gehören das Liebfrauenstift und das Benediktinerkloster auf dem Jakobsberg, die 1069 bzw. 1051 entstanden sind. Inwieweit eine Besitzförderung durch den Erzbischof oder durch andere Kräfte erfolgte, braucht hier nicht näher erörtert zu werden.[Anm. 19] Viel älter ist das Johannisstift, dessen Vorgängerin eine Marienkirche als Teil des Kathedralbezirks war, die dann abgelöst wurde durch ein verhältnismäßig bescheidenes Stift aus der Zeit des Erzbischofs Bardo (gest. 1051). Die Besitzentwicklung ist der des Liebfrauenstiftes vergleichbar.[Anm. 20] Eine andere Individualität besitzt das 948 gegründete Petersstift, weil unmittelbar in seiner Nachbarschaft eine der frühchristlichen Kultstätten außerhalb der Stadtmauer bestand. Insofern hat es mit dem Albanskloster und St. Maria im Felde Ähnlichkeit im Sinne der ausgestaltenden Fortführung alter Tradition. Doch anders als das Marienstift als Gründung Erzbischof Erkanbalds ( gest. 1021), das nie zu besonderem Reichtum gelangte, wurde St. Peter zu einer der bedeutendsten geistlichen Einrichtungen.

Diesem Seitenblick auf die Institutionengeschichte sei ein ebenso knapper auf die Besitzverhältnisse in der Neuzeit angefügt. Denn von dort her werden Möglichkeiten von Aussagen über die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte Hechtsheims bis in das 12. Jahrhundert und indirekt in das Frühmittelalter eröffnet. Franz Kratz hat umfängliches Material aufbereitet.[Anm. 21] Seine Zusammenfassung für die Jahre zwischen 1600 und 1800[Anm. 22] weist aus, dass in der Gemarkung 60 % des Grund und Bodens in Besitz geistlicher Institutionen waren, die Bauern nur über 31% verfügten, Mainzer Bürger und andere Auswärtige sich in die restlichen 9% teilten. Bei der Interpretation dieser Zahlenangaben muss man davon ausgehen, dass im Hoch- und Spätmittelalter wie in der Neuzeit eine gewisse Mobilität der Eigentumsverhältnisse herrschte, wobei allerdings die Besitzgrößen der Kirchen relativ konstant geblieben sein dürften.

Der von Kratz gegebene Nachweis, knapp ein Drittel der Gemarkung sei Bauernland gewesen, muss noch gewürdigt werden in seiner sozialgeschichtlichen Bedeutung. Wenn vorhin gesagt wurde, die Einwohnerschaft Hechtsheims habe im Frühmittelalter aus Unfreien bestanden, widersprechen die von Kratz gebotenen neuzeitlichen Befunde der Rechts- und Sozialstrukturen nicht unbedingt dieser Aussage. In welchem Masse Hintersassen Entlastungen von Frondiensten und Abgaben erfuhren, lässt sich nie allgemein sagen. Mit dem Aufkommen der Geldwirtschaft seit dem 13.Jahrhundert waren die Grundherren weniger an Naturalien als an Abgaben und Zinsen in Münzform interessiert. Die geistlichen Bodeneigentümer betrieben wohl kaum nennenswerte Eigenwirtschaft, Frondienste blieben lästig, wurden aber im allgemeinen auf bestimmte Tage begrenzt. Sicherlich konnten sich die Hechtsheimer nicht den Verpflichtungen gegenüber ihren Grundherrschaften durch Landflucht nach Mainz entziehen, weil sie auch dort dem Zugriff ihrer Obrigkeiten unterlagen. Ein Ausweichen in andere Territorien hat kaum Vorteile gebracht. Dass die Bauern, die selbst ein Drittel der Gemarkung bewirtschafteten, nicht einfachhin frei waren, sondern bis zum Ende des Ancien régime in grundherrschaftlicher Abhängigkeit und landesherrlicher Einbindung ihrer Gemeinde lebten, geht aus der Zehntpflichtigkeit[Anm. 23] und den den Vögten und Landesherren zu leistenden Diensten und Abgaben hervor.[Anm. 24]

Kehren wir wieder zur Betrachtung der älteren Zeiten zurück. Im Jahre 1092 stattete Erzbischof Ruthard das St. Jakobskloster mit Zuweisungen zugunsten der Mönche aus. Diese erhielten unter anderem als Zuschuss für ihre Mahlzeit am Gründonnerstag aus Hechtsheim einen Jahreszins von fünf Schillingen.[Anm. 25] Im Blick auf die Ortsgeschichte ist eine derartige Äußerung natürlich noch mager, es sei denn, man wertet sie als Hinweis auf älteren Erzbischofsbesitz in Hechtsheim. Sicheren Boden betreten wir dann zehn Jahre später. Denn am 11. Mai 1108 wandelte Ruthard das Kanonikerstift auf dem Disibodenberg an der Nahe in ein Benediktinerkloster um und stattete es mit enormen Einkünften aus.[Anm. 26] Unter anderem bekam das Kloster das Zehntrecht in Hechtsheim, das bisher zum erzbischöflichen Herrenhof in der Burg von St. Alban gehörte. Die an der Spitze der Schenkungsliste stehende Zehntüberlassung sticht durch ihre Unkompliziertheit vom folgenden Urkundentext ab. Der Erzbischof konnte ohne alle Berücksichtigung anderer Rechtsinhaber in Hechtsheim völlig frei über das Zehntrecht verfügen. Dies weist darauf hin, dass er bis 1108 noch als Zehntherr ohne Konkurrenz in Dorf und Gemarkung war. Auch ist es ein Indiz für das hohe Alter der Erzbischofsrechte. Noch aufschlussreicher ist dann ein Diplom des Erzbischofs Adalbert I. aus dem Hause der Grafen von Saarbrücken vom 10. Dezember 1122.[Anm. 27] Das Datum lässt aufmerken: Wenige Wochen vorher, am 23.September, hatten Kaiser Heinrich V. und Papst Kalixt II. im Wormser Konkordat den Reich und Kirche erschütternden Investiturstreit beendet. Adalbert I. hatte zuvor in zehnjährigem Kampf gegen den Herrscher nicht nur persönliches Unbill ertragen müssen, auch die Mainzer Kirche wurde geschädigt. Um die Schäden der Mainzer Kirche zu bessern, nahm der Erzbischof einen hohen Kredit auf bei St. Alban. Aus dem Klosterschatz erhielt er insgesamt die enorme Summe von 210 Mark Silber. Als Gegenleistung übertrug er dem Kloster seinen Hof in Hechtsheim mit allen Nutzungen. Es handelt sich um ein Pfandgeschäft. Denn Adalbert I. behielt sich vor, dass der Hof an ihn zurückfallen werde, sobald er das Geld zurückzahlen würde oder bis der Konvent den Wert der Summe aus der Nutzung des Hofes gewonnen hat. Objekt dieses Geschäftes war ein Herrenhof als Mittelpunkt einer erzbischöflichen Grundherrschaft. Mit der Hofreite und einer ganz erheblichen Ackerfläche wurde ein Hintersassenverband der Abtei überlassen für die Zeit der Pfandschaft. Für die Hechtsheimer Ortsgeschichte hat diese Urkunde insofern erhebliche Bedeutung, als sie anzeigt, dass die bisherige Vorherrschaft des Erzbischofs eingeschränkt wurde - dem Wortlaut nach wenigstens auf absehbare Zeit - und von da an Zergliederung der Rechtslage das Bild bestimmte. Die weiteren Ausführungen im Diplom bestätigten bereits jene Entwicklung. Denn dem Konvent von St. Alban werden drei Areale in der Gemarkung auf Dauer überlassen, die Beunden genannt werden, also Herrenland abgegrenzt von der Umgebung waren. Eines wird Lehmgrube genannt, hier hatte man einen Ziegeleibetrieb, der den Bedürfnissen der Herrschaft und wohl auch dem Hausbau im Dorf diente; das zweite lag bei St. Maria im Felde, das dritte beim Kreuz an der nach Hechtsheim führenden Strasse. Die Lokalisierungen deuten darauf hin, dass diese Besitzstücke im der Stadt zugewandten Teil der Gemarkung nördlich der Anhöhe lagen. Diese Areale werden übertragen auf ewig, wobei der Erzbischof in Anwesenheit von Klerus und Volk sogleich und nochmals am Palmsonntag bei St. Jakob, also seinem dortigen Herrenhof, den Bann überlässt, also allen Erfordernissen des Immobilienrechtes Genüge leistet.

Die Feierlichkeit des Rechtsaktes unterstreicht die lange Liste der Zeugen, in der siebzehn Leute aus den geistlichen und weltlichen Führungsschichten des Erzstiftes genannt werden. Wichtig für unsere Überlegungen ist die Nennung eines Lupfrith von Hechtsheim, dem Heinrich von Bodenheim und Volrath von Vilzbach folgen. In Lupfrith, dem zweiten namentlich genannten Hechtsheimer seit 808, ist möglicherweise der Verwalter des Herrenhofes und damit das Haupt der Hintersassen zu sehen.[Anm. 28] Die Beiziehung der beiden anderen aus Bodenheim und Vilzbach zur Verhandlung diente der direkten Information von zwei Spitzenfunktionären aus dem unmittelbaren Nachbarschafts- und Besitzbereich der Abtei St. Alban. Da die drei in der Zeugenreihe unter den "nobiles viri" aufgezählt werden, darf man sie als Angehörige der ministerialischen Führungsschicht des Erzstiftes ansehen. Lupfrith war zusammen mit den beiden anderen Standesgenossen bestimmt mit Sicherheitsaufgaben für Mainz in dessen südlichem Vorfeld zwischen Weisenau, Bretzenheim und Hechtsheim betraut, in einem Raum, dem die besondere Aufmerksamkeit des geistlichen Stadtherren stets galt.

Über die Konstellation in Hechtsheim berichten noch zwei Urkunden Adalberts I. aus dem Jahre 1128. In der einen wird eine Besitzbestätigung dem Kloster auf dem Disibodenberg erteilt.[Anm. 29] Unter anderem wird die Zehntübertragung Ruthards zwanzig Jahre zuvor nochmals erwähnt. Etwas mehr sagt uns die zweite Urkunde, in der Adalbert I. dem Mainzer Domkapitel eine sehr umfängliche Geldzinsverschreibung in Anschluss an eine Besitzbestätigung fixiert. Aus Hechtsheim sollen, wie aus einer Reihe anderer Orte jährlich dreißig Schillinge gegeben werden in drei Raten am Sonntag Lätare, an Christi Himmelfahrt und dem Andreastag.[Anm. 30] Inwieweit die Termine mit anderen Verpflichtungen der Ortseinwohner, etwa mit Gerichtstagen, zusammenhängen mögen, soll hier offen bleiben.

Von 1128 an wird es in der Quellenüberlieferung für eine lange Zeit wieder still um Hechtsheim und Gau-Bischofsheim, während für die benachbarten Orte wenigstens hie und da etwas überliefert wird. Hier interessieren uns besonders Nachrichten über Dulcinesheim, das oben schon einmal begegnete, wegen der unmittelbaren Nähe und der in der Forschung wiederholt angenommenen Verbindung mit Hechtsheim. So erfahren wir aus dem Jahr 1139 von einer Schenkung des Erzbischofs Adalbert II., durch die dort Weinberge an das Viktorstift übertragen werden.[Anm. 31] Dazu werden rechts- wie wirtschaftsgeschichtlich aufschlussreiche Einzelheiten mitgeteilt. Die Weinberge waren Eigentum des Erzbischofs Adalbert I., befanden sich jedoch in einem verwahrlosten Zustand. Daher wurden sie zwecks Wiederherstellung zwei Eigenleuten mit Namen Gerebodo und Gisler in Erbpacht gegeben. Diese mussten jährlich von jedem Joch, Mannwerk genannt, die Hälfte des Ernteertrages abführen. Als vornehmster Laienzeuge tritt Graf Simon von Saarbrücken auf, ihm folgt etwas später Gerlach von Isenburg. Mit beiden Familien werden wir uns noch beschäftigen. Vorläufig genügt uns der kleine Einblick in die Wirtschaftsgeschichte mit dem Hinweis auf die Halbpacht als Leiherechtsform. Ob der desolate Zustand der Weinberge nur eine augenblickliche Gegebenheit war oder nicht, brauchen wir nicht zu entscheiden. Die Nachricht deutet immerhin an, wie man von grundherrschaftlicher Seite auf die Ertragssicherung bedacht war. Dass der Vorgang von 1139 in eine allgemeine Linie der Besitzkonsolidation des Stiftes in Dulcinesheim gehört, zeigt ein fünf Jahre jüngeres Diplom an, in dem der auf den Mainzer Stuhl inzwischen nachgefolgte Heinrich I. von Äckern und Weinbergen spricht, deren Erträgnisse der Beleuchtung im St. Viktorstift während der Nacht dienen sollen.[Anm. 32] Eine noch weitergehende Beschreibung jener Besitzverhältnisse verdanken wir einer Notiz aus dem Kloster Eberbach nach 1155. Der Mainzer Erzbischof Arnold von Selenhofen kehrte während eines Jagdausfluges im Hof Hessloch ein, wo ihm die Mönche keinen Wein reichen konnten. Daraufhin erhielten sie zu ihrer Versorgung einen Weinberg in Dulcinesheim, der drei Joch groß war und dem Hof des Klosters dort nahe lag.[Anm. 33] Die in der Abtei sorgfältig geführten Aufzeichnungen der Besitzverhältnisse lassen erkennen, dass die Äcker und Weinberge in der zweiten Hälfte des 12. und im gesamten 13. Jahrhundert offenbar zu einer Verwaltungseinheit gehörten, die das Eigen in Mainz, Weisenau und Ginsheim umfasste.[Anm. 34] Für uns interessant ist, dass eine namentlich nicht genannte Frau aus Hechtsheim die Hälfte eines Ackers in Hechedesheimerwege in der Weisenauer Gemarkung schenkte. Aus Zeugenvernehmungen während dieser Zeitspanne kennt man Hechtsheimer mit Namen Baldemar, Siegfried, Arnold und Otto. Nimmt man alle diese Einzelnachrichten zusammen, ergeben sich die Umrisse eines Teilherrschaftsraumes des Mainzer Erzstiftes südlich der Stadt, das Besitz- und Rechtskonzentrationen in den Orten von Weisenau bis Nackenheim am Rhein, bis nach Niederolm im Westen aufwies, in dem Hechtsheim eine zentrale Position besaß.

Wie differenziert die Rechts- und Wirtschaftsverhältnisse in dieser Region sich während des 12. Jahrhunderts gestalteten, erfahren wir aus einer um die Jahreswende 1185/1186 ausgestellte Urkunde. Der Mainzer Erzbischof Konrad von Wittelsbach, Kardinal von Santa Sabina in Rom, bestätigte damals die Schenkung eines Zehntanteils in Hechtsheim und einiger Weinberge in Laubenheim[Anm. 35] durch den Propst von St. Viktor an sein Stift. Aufmerksamkeit verdienen die Erläuterungen, wie es dazu gekommen war. Denn die genannten Einkünfte und Besitzstücke waren vorher ein Lehen des Propstes in Händen des Mainzer Viztums Theoderich, der ebenso wie dessen einziger Sohn wohl vor 1185 verstorben war. Das Lehen war somit vakant geworden und fiel an den Propst zurück. Dieser entsprach der Bitte seiner Kanoniker, jene Stücke ihnen zu schenken. Hierzu erbat man eine Bestätigung des Erzbischofs. Spätestens seit der Mitte des 12. Jahrhunderts kann von einheitlichen Verhältnissen in Dorf und Gemarkung nicht mehr gesprochen werden. Zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt hat einer der Erzbischöfe aus seinem Zehntrecht einen Teil ausgesondert und dem Propst übertragen, der es seinerseits zu Lehen ausgab an einen der höchsten weltlichen Beamten in Mainz und Umgebung. Ob das Viktorstift in Hechtsheim damit auch einen Hintersassenverband erhielt, wissen wir nicht. Der Zweifel ist begründet in der Tatsache, dass in Jakob Schneiders Ortsplanrekonstruktion zwar ein Hof jener Kirche genannt wird, der aber recht eingeklemmt in andere Parzellen am Westende des heutigen Froschmarktes lag. Wahrscheinlich handelt es sich um eine erst 1340 dem Stift geschenkte Hofreite, zu der Agrarstücke in Hechtsheim und Laubenheim gehörten, jedoch keine Hintersassen in fester Bindung an den Hof.[Anm. 36] Das ursprünglich einheitliche Zehntrecht war jedenfalls in Hechtsheim im 12. Jahrhundert bereits in Teilung geraten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Zehntanteil des Viktorstiftes bereits vor 1108 zum Propsteivermögen gehörte als damals Erzbischof Ruthard zugunsten des Klosters Disibodenberg über seinen Zehntanteil verfügte. In der Urkunde von 1185/1186 tritt übrigens als einer der vielen Zeugen ein officiatus Herbord auf. Ob damit ein Vorfahre der Niederadelssippe der Herren von Hechtsheim, bei der dieser Name wiederholt begegnet,[Anm. 37] genannt sein könnte, muss unentschieden bleiben. Die Herren von Hechtsheim waren sicher ursprünglich als Sachwalter des Erzbischofs im Dorf zu Ansehen gelangt. Sie sind bis zum Ende des Mittelalters im Domkapitel und in vielfacher politischer Verwendung nachweisbar. Zu Besitz gelangt waren sie zeitweise in Weisenau, hingegen kann nichts mehr über ihre Position in der Gemeinde, aus der sie stammten, gesagt werden.[Anm. 38]

Über die enorme Bedeutung, die Hechtsheim auch nach der Aufgliederung des Zehnten weiterhin als Ort für den Mainzer Erzbischof besaß und den bis dahin gewonnenen hohen Wert, gibt eine Aufzeichnung Konrads von Wittelsbach aus der zweiten Jahreshälfte von 1189 oder den ersten Wochen des folgenden Jahres Auskunft.[Anm. 39] Damals stellte er eine lange Liste der Schäden auf, die die Mainzer Kirche durch die Staufer und deren Anhänger erlitten hatte. Unter den vielen Verlusten wird Hechtsheim genannt, das für 120 Mark Silber dem Mainzer Kämmerer Dudo von Weisenau verpfändet worden war. Für die gleiche Summe musste Konrad von Wittelsbach die Pfandschaft ablösen und Hechtsheim an die Mainzer Kirche so wieder aus deren eigenen Mitteln zurückbringen. Das Dorf war wie vieles andere Teil einer Art Verfügungsmasse, die der Kaiser aus dem Besitz der Reichskirche entnommen hatte, um die Erträgnisse entweder unmittelbar selbst zu verwenden oder um seine Parteigänger an sich zu binden. Die Wertbemessung mit 120 Mark Silber lockt zu einem Vergleich mit dem Pfandgeschäft von 1122. Damals waren für die Abtei St. Alban Hechtsheimer Nutzungen für eine ungleich höhere Summe ausgesetzt worden. Die Aufzeichnungen von 1189/1190 verraten, dass die Pfandschaft von der Abtei wieder ausgelöst worden ist. Die Summe von 120 Mark Silber könnte aber auch darauf hinweisen, dass das ursprünglich disponible Pfandobjekt Verkleinerung erfahren hat. Der Erzbischof blieb auch weiterhin die stärkste Potenz, im Ort aber gab es neben ihm noch eine Reihe anderer Faktoren, die ihre Wirkung entfalteten.

Genau in diese Richtung unserer Erkenntnis führt eine bereits am 8. April 1190 ausgestellte Urkunde.[Anm. 40] Sie gehört in jene Phase der Reorganisation der Mainzer Macht- und Wirtschaftsverhältnisse.[Anm. 41] Kardinal Konrad von Wittelsbach nahm dem Mainzer St. Stephansstift dessen Dorf Hochdorf bei Weimar. Als Entschädigung erhielt das Stift umfängliche Einkünfte in Hechtsheim. Als erstes wird aufgezählt das sogenannte vrehtkorn, dann ein Geldzins, den zuvor der verstorbene Viztum Dietrich von Selenhofen als Lehen hatte; außerdem bekamen die Kanoniker als Jahreszinse 110 Malter Weizen und 35 Malter Hafer sowie Geldzinse in der Gesamthöhe von 12 Pfund. Da diese Einkünfte nicht den Wert der thüringischen Erträgnisse erreichten, wurden dem Stift abgetreten der bislang dem Erzbischof gehörende Weinmarkt und das Besthaupt. Zu den Zinszahlungen ist, da sie in der mittelalterlichen Agrarwirtschaft herkömmlich waren, nichts Besonderes anzumerken, es sei denn, man betrachtet ihren verhältnismäßig großen Umfang als Indiz dafür, dass die an sich große Gemarkung wohl voll in Nutzung war und dazu genug Einwohner in dem stattlich gewordenen Dorf lebten. Verfassungsgeschichtlich wichtig ist die Erwähnung des sogenannten Wehrkorns, das in späteren Quellen auch als Schutzkorn bezeichnet wird. Dies war eine auf den Agrarnutzungsflächen liegende Reallast entsprechend der Größe des Areals. Sie ist in ihrer Bezogenheit auf das Dorf - die villa Hechtsheim - nicht eine partielle grundherrschaftliche Abgabe, sondern eine allgemeine Zinspflichtigkeit und gehört daher in den Bereich von Hoheitsrechten. Damit waren natürlich Konfliktmöglichkeiten grundgelegt mit weltlichen Herrschaftsträgern. Darauf kommen wir noch zurück. Schon die Urkunde von 1190 lässt ein bestimmtes Detail erkennen. Denn das Kapitel von St. Stephan erhielt die Ermächtigung, in Hechtsheim einen Mayer zusammen mit dem VitztumViztum des Erzbischofs einzusetzen, der gleichermaßen dem Erzbischof wie dem Stift dienstbar sein musste. Ein solcher Funktionär, der gleichzeitig zwei Herren dienen sollte, kam leicht in einen Pflichtenkonflikt, sobald sich Interessendifferenzen auftaten. Auch ist der Gedanke nicht von der Hand zu weisen, dass ein solcher Amtsträger gegen den einen oder anderen Herren ausspielbar wurde, wenn etwa ein Vogt - sei es des Erzbischofs, sei es einer anderen Institution - in die Hechtsheimer Verhältnisse eingreifen konnte.

Noch ein Seitenblick ist auf den Weinmarkt (forum vini) zu werfen. Wenn er erst 1190 genannt wird, ist der Spekulation über sein Alter Tür und Tor geöffnet. Wir wollen uns mit der Bemerkung begnügen, dass nur in Ausnahmefällen Dörfer mit einem solchen Wirtschaftsinstrument aufwarten können. Der nächstgelegene war im damals noch vor den Mainzer Stadtmauern befindlichen Ort Vilzbach. Im Rheingau gab es elf periodisch veranstaltete Weinmärkte. Näher gelegen waren die in Bodenheim, Ober- und Nieder-Olm, Klein-Winternheim, Gau-Bickelheim und Gau-Algesheim.[Anm. 42] Infolge der wirtschaftsgeschichtlichen Quellenarmut des 12. Jahrhunderts verbieten sich Mutmaßungen über das Volumen der Umsätze. Man darf indessen unterstellen, dass aufgrund des demographischen Wachstums und der Intensivierung des Wirtschaftsgefüges der Weinbau Ausbreitung fand, sein preisintensives Produkt eine höhere Rendite als der Ackerbau abwarf und die Grundherrschaften mit diesem Erzeugnis marktgängig wurden. Solche Umschlagplätze erforderten ein Mindestmass an Sicherheit und vor allem geeignete Einrichtungen am Ort selbst. Wenn man dies auf Hechtsheim bezogen überdenkt, kann mit Sicherheit angenommen werden, dass der Ort seit den frühmittelalterlichen Anfängen enorm an Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen hat. Eine Ummauerung, die später nachweisbar ist, hat wohl schon im 12.Jahrhundert Einwohnern und Besuchern eines solchen Weinmarktes Sicherheit geboten. Inwieweit technische Vorrichtungen für den Transport und die Lagerung von Fässern vorhanden waren, kann natürlich nicht mehr gesagt werden. Erstaunlich bleibt auf alle Fälle, dass dieser Weinmarkt immerhin in einiger Entfernung von Mainz existierte, zumal in Vilzbach doch durch die Nähe zum Rheinufer sehr viel günstigere Umschlags- und Verlademöglichkeiten bestanden. Die Urkunde von 1190 zeigt an, dass Hechtsheim im Süden von Mainz einen gewissen zentralörtlichen Rang hatte. Ursprünglich hatte diesen der Erzbischof als der vorwaltende Besitz- und Herrschaftsträger geschaffen. Der Weinmarkt war für ihn ein Instrument der Wirtschaftsführung hinsichtlich eines der wichtigsten Erzeugnisse des Agrarwesens. Die damit zusammenhängenden Abgaben kamen zu seinen sonstigen Einkünften hinzu. Sie trat er dem St. Stephansstift ab, das sie nachweislich bis in das 14. Jahrhundert einnahm.[Anm. 43] Danach scheint der Weinmarkt eingegangen zu sein. Das kann mit wirtschaftlichen Depressionen jener Zeit zusammenhängen, vielleicht auch mit dem Ortsherrschaftswechsel.

Die Zehnt- und Besitzverhältnisse in Hechtsheim, so wie sie um 1200 sich gestalteten, gewannen von da an Kontinuität bis in das Spätmittelalter und sogar trotz der Änderungen der Herrschaft über den Ort bis zum Untergang des Mainzer Kurstaates. Eine Ausnahme macht hier das Kloster Disibodenberg. Im Jahre 1253 tauschte es seinen 1108 erhaltenen Hechtsheimer Zehnten mit dem Mariengredenstift gegen eine Kapelle in Odernheim am Glan.[Anm. 44] Fast alle anderen Nachrichten, die Franz Kratz ausgewertet hat,[Anm. 45] tragen bei zum herkömmlichen Bild der Schenkungen und Stiftungen an die Kirchen, die wir bereits kennen. Mehr oder minder große Hofgüter, einzelne Äcker und Weinberge werden übertragen in der allgemeinen Weise spätmittelalterlicher und neuzeitlicher Zuwendungen an geistliche Institutionen. Die Kirchen, die bereits Rechte besaßen, konsolidierten ihr Grundeigentum. Auf diese Weise kam es dazu, dass sich die von Franz Kratz errechneten 60% Eigen an der Gemarkung summierten. Ein wenig Farbe kam in das Bild durch die Erwerbungen zunächst auch von Mainzer Patriziern bis zum Untergang der Stadtfreiheit 1462, dann von Amtsträgern des Kurfürsten und deren Familien.[Anm. 46]

Viel wichtiger ist die Erörterung einer anderen Frage: die der Gerichtsbarkeit. Hierzu ist nochmals ein Sprung zurück ins Mittelalter nötig. Es war ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass die Kirche kein Blut vergießt. In die Wirklichkeit umgesetzt bedeutet dies, dass man zur Bestrafung der schweren Vergehen und Verbrechen einen Helfer brauchte. Nötig war ein Richter, der Recht sprach aufgrund des Blutbannes, ursprünglich eines Königsrechtes, mit dem er belehnt war. Nun ist alles das, was wir bisher kennengelernt haben, wichtig im Blick auf die Wirtschafts- und Sozialverhältnisse. Aber alle Nachrichten betreffen eigentlich nur grundherrschaftliche Strukturen und halten sich - bildlich gesprochen - auf der unteren Ebene der Beziehungen zwischen Grundbesitzern und Zehntherren auf der einen Seite und den anonym bleibenden Einwohnern von Hechtsheim, die zu den verschiedenen Fronhofsverbänden gehörten. Wer aber war zuständig für Gerichtsverhandlungen in allen Fällen, die über Ordnungswidrigkeiten und agrarwirtschaftliches Fehlverhalten hinausgingen?

Bei dem Versuch zur Beantwortung dieser Frage muss man sich besonders hüten vor verallgemeinernden Aussagen. Wir wissen einfach nicht, wer denn eigentlich den Hechtsheimern erlaubte, sich auf dem zu Eingang beschriebenen Areal niederzulassen oder wer sie aus den älteren Weilern dort zusammenzog. Wir konnten aus den späteren Urkunden erschließen, dass rein besitzmäßig der Mainzer Bischof in der Vorhand war. Doch allein schon die Ortslage an der nach Worms führenden Fernstrasse machte die Überwachung von Verkehrsverhältnissen durch Rechtsträger notwendig, die nicht einfachhin nur Grundherren waren. Die oftmals erwähnte Urkunde des Vodilpracht von 808 enthält die Angabe, dass Hechtsheim im Wormsgau lag. Wenn Rudolf Kraft in seinem Werk über das Reichsgut im Wormsgau sagt, dass das Eigentum des Erzstiftes Mainz in Hechtsheim und Weisenau "sich wohl auf den Erwerb eines vermutlich ursprünglich königlichen Hofes gründete", lässt bereits seine eigene Unsicherheit der Formulierung Zweifel deutlich werden.[Anm. 47] In Manfred Stimmings Buch über die Entstehung des weltlichen Territoriums des Erzstiftes Mainz wird die Besitzballung im Umfeld der Stadt charakterisiert, diese jedoch als Bild der Karolingerzeit gezeichnet und verfassungsgeschichtlich der Grundherrschaft mit deren Mittelpunkten in den Fronhöfen in der Stadt und bei St. Alban zugeordnet.[Anm. 48] Einen ortseigenen Fronhof fassen wir in Hechtsheim erst 1190 im Hinweis auf den Mayer. Doch der war nur ein grundherrschaftlicher Vorgesetzter.

Wer in Hechtsheim im frühen Mittelalter die Vogtei über die Hintersassen der geistlichen Grundherren ausübte, lässt sich nicht mehr klären. Man muss Ludwig Falck folgen in der Annahme, dass zu trennen ist zwischen dem hochadligen Burggrafen in der Stadt und Vögten in den weitgestreuten Besitzkomplexen auf dem Lande, auch bestehen durchaus Unterschiede zwischen dem Domstift und den anderen Klöstern und Stiften in der Wahl ihrer jeweiligen Hochgerichtsbeauftragten.[Anm. 49] Wenn man die Zeugenlisten der Hechtsheim betreffenden Diplome mustert, fällt auf, dass derartige Amtsträger erst von 1092 an genannt werden. Wichtiger als die dort genannten Grafen dürften die von 1122 an genannten Viztum und Schultheißen sein. Sie waren als Funktionäre des Erzbischofs im Rahmen der allgemeinen Erzstiftsadministration in der Stadt, im Umland und Rheingau tätig. Aufmerksamkeit verdient die Urkunde von 1124. Denn in ihr nennt der Erzbischof seinen Bruder aus dem Saarbrücker Grafenhaus als Hochstiftsvogt des Domstiftes. Die beiden Abteien St. Alban und St. Jakob hatten wahrscheinlich Vögte aus der Thüringer Hochadelssippe der Ludowinger.[Anm. 50] Vielleicht haben deren Beauftragte zunächst auch in Hechtsheim gewirkt. Ihnen folgten erst später die Grafen von Saarbrücken.[Anm. 51] Die Vogteigeschichte in unserem Raum ist ein Spiegelbild der Reichsgeschichte. Mit dem Aufstieg der Staufer verbunden war die wachsende Bedeutung der rheinischen Pfalzgrafschaft. König Konrad III. ernannte seinen Verwandten Hermann von Stahleck, Kaiser Friedrich Barbarossa seinen Stiefbruder Konrad von Staufen zu Pfalzgrafen. Diese mussten in harten Gegensatz zum Mainzer Erzbischof geraten. Das Erzstift und damit sicher auch Hechtsheim wurden durch Kriegsereignisse schwer geschädigt. Wir wissen, dass bis weit in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts hinein sich im Mittelrheinraum ein Nebeneinander von Positionen der Staufer und deren Anhänger, der Pfalzgrafen und der Grafen von Saarbrücken, bestand, durch die das Mainzer Erzstift bedroht wurde. In Alzey und Oppenheim entstanden die Hauptpositionen der Machtgebilde, durch die der Besitz der Mainzer Kirche umklammert wurde. Die Grafen von Saarbrücken behielten bis zu der Abgliederung ihres Zweiges in Zweibrücken unter anderem auch die Außenvogteien über jene Mainzer Klöster und Stifte, die uns in Hechtsheim begegnen.[Anm. 52] Somit ist durchaus anzunehmen, dass hier die Hochgerichtsverhältnisse von saarbrückisch-staufischen Amtsträgern bestimmt wurden.[Anm. 53] Es liegt auf der Hand, dass Konfliktmöglichkeiten vorhanden waren, die offen zu Tage traten, sobald zwischen dem Erzbischof und dem Kronträger Zwiste entstanden. Solche Krisenjahre sind nach 1160 und wieder nach 1183 zu verzeichnen. In den Hechtsheim betreffenden Urkunden, die wir bereits kennengelernt haben, treten unter den Zeugen in der Reihe der Grafen je einmal ein Angehöriger des Hauses Saarbrücken und ein Pfalzgraf auf. Daneben aber und in meist größerer Zahl stehen die ministerialischen Funktionsträger, die im Spannungsgefüge zwischen den Staufern und deren Anhängern und den Erzbischöfen lebten. Unter ihnen sind hervorzuheben die Meingote, der Kämmerer Dudo, der Viztum Emercho und der Schultheiß Diether. Sie sind Hauptvertreter der patrizisch-ministerialischen Führungskreise in der Stadt Mainz, deren Wirken im Zuge der beginnenden Neuformung des Ämterwesens durch die Erzbischöfe im Vorhof der Territorialisierung sich auch auf das Umland ausdehnte.[Anm. 54] In dem das 12. Jahrhundert ausfüllenden Prozess der Zurückdrängung der Grafen-Vögte wirkten Erzbischof und Domstift bei aller Unterschiedlichkeit ihrer Interessen zusammen.[Anm. 55] Die wechselvollen Ereignisse begünstigten jene sich damals stabilisierende Führungsschicht. So ist es erklärbar, dass Dudo sich in den Besitz des Hechtsheimer Fronhofes setzen konnte, den der Erzbischof nach der Bereinigung seines Streites mit dem Kaiser um 1190 wieder zurückkaufen musste. Dieser Vorgang ist nur ein Mosaikstein in einem vielfarbigen Bild von Besitzwechseln und Machtkämpfen sowie Auseinandersetzungen um oft kleinste Rechte in den Dörfern während der nächsten zwei- bis dreihundert Jahre.

Die Auseinandersetzung des Erzbischofs mit Dudo bewegte sich genau genommen noch auf der unteren Ebene des Kampfes um Grundherrschaften. Aber auch im Blick auf die Hoheitsrechte im Gerichtswesen und damit auf die Ausbildung der Landesherrschaft weist uns jener Dudo den Weg. Denn er war höchstwahrscheinlich der Bruder jener Guda von Weisenau, die Werner II. von Bolanden heiratete. Sie brachte in die Ehe die von Dudo erbaute Burg Weisenau ein,[Anm. 56] oder umgekehrt gesagt, durch diese Heirat rückten die Herren von Bolanden, die damals einen steilen Aufstieg ihrer Macht im gesamten Mittelrheinraum nahmen, bis vor die Tore von Mainz vor. Die Bolander besaßen unter vielem anderen als Lehen der Wildgrafen, die ihrerseits Nachfahren der salischen Untergrafen im Wormsgau waren, eine sogenannte „praefectura“, also Grafenrechte, die aus dem Alzeyer Raum bis zu einem Kreuze vor Mainz reichten.[Anm. 57] In der Beschreibung jener „praefectura“ werden Harxheim, Zornheim und Ebersheim genannt, Hechtsheim jedoch nicht. Dennoch darf man mit Sicherheit annehmen, dass auch Hechtsheim zusammen mit Weisenau zu diesem Rechtsbereich in Händen der Herren von Bolanden gehörte.[Anm. 58] Diese also waren im Gefolge der Staufer in Hechtsheim die Gerichts- und damit die Ortsherren geworden. Damit war der Entwicklung in Hechtsheim eine neue Richtung gegeben. Im Augenblick, d.h. etwa um das Jahr 1200, schien es, als ob jene geistlichen Institutionen, denen wir begegnet sind, fortan nur noch Grundherren seien, die Ortsherrschaft jedoch zum Hause Bolanden gehöre. Die Geschichte der Region südlich von Mainz verlief jedoch in anderer Richtung. Im Wechselspiel der Reichspolitik während der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts gelang es den Erzbischöfen aus dem Hause der Herren von Eppstein vieles von dem wiederzuerlangen, was verloren oder zumindest gefährdet war an eigenem Besitz und dem der Mainzer Kirchen. Der für die Staufer katastrophale Ausgang des Kampfes um die Macht am Mittelrhein zog auch deren bisherige Helfer und Parteigänger in diese Umgestaltung der lokalen Verhältnisse mit ein. Die Herren von Bolanden verloren die von ihnen ererbte Burg in Weisenau in zwei Stufen durch Verkauf an die Stadt Mainz bis 1259. In langwierigen Auseinandersetzungen mit den Hohenfelser Nachkommen des Hauses Bolanden erwarben die Mainzer 1294 das Dorf Vilzbach mit dessen Weinmarkt, in den nächsten Jahrzehnten kamen die Gerichtsrechte der anderen Nachfolgelinie der Falkensteiner dazu.[Anm. 59] Faktisch wurde die Gemarkung von Weisenau verkleinert. Für Hechtsheim hatte dies zur Folge, dass von nun an die Herren von Falkenstein-Münzenberg den Hauptteil ihrer Gerichtsrechte bewahrten, ihre Stellung indessen stets im Rahmen der Gemeinsamkeit mit der Nachbargemeinde gesehen werden muss. Ihre Hoheitsstellung wurde jedoch eingeschränkt und förmlich durchlöchert durch den insgesamt mehr als die Hälfte der Gemarkung einnehmenden Besitz der verschiedenen geistlichen Institutionen, die ihre alten Immunitätsrechte mit Hilfe des Erzbischofs wahren konnten. Die im Dorf befindlichen großen Höfe, auf die schon zu Eingang hingewiesen wurde, die daran hängenden Zehnten und Einkünfte, nicht zuletzt die Hintersassen konnten nicht in die Landesherrschaft der Falkensteiner-Münzenberger einbezogen werden. Daher ergab sich in Dorf und Gemarkung ein vielfältiges Nebeneinander von Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen. Besonders eindrucksvoll muss diese Zergliederung im Nordteil der Gemarkung gewirkt haben, wo das Stift St. Maria im Felde, nun Heiligkreuzstift genannt, als Kern seiner Stellung eine eigens ummauerte Immunität besaß, in der nicht nur die Kanoniker ihre Häuser hatten, sondern gelegentlich auch Mainzer Laien als Mieter wohnten, wo es einen eigenen Schultheissen und Pfarrer gab, von wo aus das dazugehörige Land bewirtschaftet wurde.[Anm. 60] Es liegt auf der Hand, dass aus derartigen Verhältnissen, dem bunten Neben- und Gegeneinander der rivalisierenden Rechtsträger, eine nicht abreißende Kette von Streitigkeiten, Ausgleichsverhandlungen und sonstigen Abmachungen sich hinzog bis zum Ausgang des Mittelalters und noch bis zum Ende des Alten Reiches.

Auf diese Vielfalt der Ereignisse kann hier nur hingewiesen werden. Eine umfassende Auswertung der Quellen würde zweifellos ein stattliches Buch ergeben. Insgesamt gesehen bietet Hechtsheim beinahe ein ideales Bild für die verfassungs- und sozialgeschichtliche Vielfalt in einem spätmittelalterlichen Dorf auf Altsiedelland.
Das Haus Falkenstein erlosch im Jahre 1418. Daraufhin fiel die Herrschaft Hechtsheim-Weisenau über weibliche Erbfolge an die Grafen von Sayn und die Herren von Isenburg-Büdingen. Im gemeinschaftlichen Besitz war ein Lehen des Erzbischofs von Mainz, so wie dies bereits in der Zeit der Herren von Bolanden und ihrer Erben im späten 12. und im ganzen 13. Jahrhundert der Fall war. Zur Buntheit der Erscheinungen gehört, dass das als Reichslehen geltende Weisenauer Rheinfährrecht nach 1418 ausgesondert wurde und an die Herren von Eppstein kam. Die Bleiaue hingegen hatte noch zehn Jahre lang die Familie des Heinrich von Hechtsheim inne,[Anm. 61] der damals ein Mainzer Bürger war und so dokumentierte, dass die aus dem Dorf stammende Niederadelssippe ihren Wirkungsbereich nicht in der Gemeinde sah. Der Sayn-Isenburger Gesamtlehensbesitz in Hechtsheim und Weisenau währte 166 Jahre, ehe 1486 Isenburg-Büdingen den Anteil von Sayn übernahm. Aber die beiden Gemeinden bildeten eine isolierte Kleinherrschaft, in der neben den Amtsträgern der Mainzer Kirchen auch solche der Herren von Isenburg wirkten, die eigentliche Verwaltung jedoch in Dreieich lag. Alle diese Rechte gingen nach vielfältigem Besitzwechsel schließlich 1706 an den Mainzer Kurfürsten. Im letzten Jahrhundert des Alten Reiches ist Hechtsheim so wieder zu dem geworden, was es von seinem Ursprung her war: Eine der Kerngemeinden im Machtgebilde der Mainzer Erzbischöfe . Zu den erfreulichen Folgen gehört die sorgfältige Besitzaufnahme von 1709, die für uns Georg Schneider für den Ortsbereich aufgearbeitet hat.

Zur Geschichte von Hechtsheim gehört die seiner Kirche. Aber auch hier steht die Forschung vor großen Schwierigkeiten, was das Mittelalter angeht. Das erste feste Datum ist der 20. April 1279, ist also noch viel später als die anderen Nachrichten, die wir zusammengetragen haben. Damals wurde die Pfarrei errichtet unter Beachtung von komplizierten Rechtsverhältnissen. Man nahm die Seelsorge für die Ortseinwohner aus der bisherigen Kompetenz des Kustos am Stift St. Maria im Felde heraus und übertrug sie einem eigenen Geistlichen. Dies geschah auf Wunsch der Hechtsheimer unter Zustimmung des Kustos und des Kapitels. Das Recht zur Besetzung der Pfarrei hatte der Dekan des Stiftes. Der Pfarrer sollte in der Gemeinde residieren, war gleichzeitig aber auch Vikar in der Heilig-Kreuz-Kirche. Er musste also in Hechtsheim den Gottesdienst halten und die anderen Aufgaben, insbesondere Beerdigungen, erfüllen sowie am Chorgebet im Stift teilnehmen, wofür er die üblichen Präsenzgelder erhielt.[Anm. 62] Der Kustos hatte, das ergibt sich aus der Errichtung der Pfarrstelle, ursprünglich die Doppelaufgabe der geistlichen Betreuung sowohl der Hechtsheimer als auch der Stiftsangehörigen. Durch die Abtrennung der Pfarrei von seinen Kompetenzen erhielt er eine Entlastung seines Aufgabenkreises. Im Jahre 1327 wurde dann sogar eine eigene Stiftspfarrei, die der Pleban und Vikar des Heilig-Kreuz-Altares versah, errichtet. Dies ist ein Indiz dafür, dass sich wohl im oder beim Stift, also im Sonderrechtsbezirk der Gemarkung am Nordabhang des Berges, eine kleine Sondergemeinde gebildet hatte.[Anm. 63] Inwieweit sie für die Ortsgeschichte Bedeutung hatte, braucht nicht erörtert zu werden. Sie ist indessen ein Beleg für die rechtliche Eigenstellung jenes Gemarkungsteiles.

Die verhältnismäßig weite Nordausdehnung der Gemarkung über den Berg gibt zu Erwägungen Anlass, mit denen wir auf die Frühgeschichte zurückkommen. Die Stiftsgründung durch den Erzbischof Erkanbald zu Anfang des 11. Jahrhunderts setzte an einem Ort an, dessen Besiedlung seit der spätrömischen Zeit nachweisbar ist und wo sich sehr wahrscheinlich eine kleine Klerikergemeinschaft wohl seit dem Frühmittelalter befand. Man darf annehmen, dass sich christliche Kontinuität in bescheidenem Masse hier erhalten hat an einem Punkt außerhalb der Bischofsstadt, wie sie anzutreffen ist mit Aureus und Justina im heiligen Tal und noch deutlicher im Norden mit St. Theonest, der ursprünglichen Pfarrkirche von Mombach. Von wesentlicher Bedeutung war die Nähe des Albansberges mit dessen ungebrochener Märtyrertradition und wohl fortdauernder Mönchsgemeinschaft seit dem Übergang von der Antike ins Mittelalter. In Weisenau war zwar das Außenlager der römischen Garnison untergegangen, im Ort selbst und in dem entstehenden Dorf Vilzbach haben sich kleine Christengemeinden gehalten.[Anm. 64] Die nach St. Maria im Felde genannte Stelle an einem Punkt, wo ein Weg aus der Stadt nach Süden über die Anhöhe führt, kann eingefügt werden in unsere Kenntnis von der Kette solcher Positionen des Kultes außerhalb des Mauerberinges von Mainz.

Diese ausführliche Umschau ist notwendig, um eine Bestimmung in der Urkunde von 1279 voll ermessen zu können. Mag auch die Einrichtung der Pfarrei auf Wunsch der Hechtsheimer erfolgt sein, das Stift behielt sich das Taufrecht vor. Alle Kinder mussten in die Heilig-Kreuz-Kirche gebracht werden, um dort das Sakrament gespendet zu bekommen. Aktuell hatte das zu jenem Zeitpunkt die Bedeutung, dem Kustos, von 1327 an wohl dem Pleban die Sporteln zu erhalten, für uns hat dieser Vorbehalt jedoch einen ganz anderen Wert: Pfarrechten eignete im Mittelalter eine hohe Kontinuität. Das Taufrecht in St. Maria im Felde zeigt an, dass dort die ursprüngliche Pfarrei des Dorfes war. An allen Muttergottesfesten mussten die Hechtsheimer am Hochamt in der Stiftskirche teilnehmen.[Anm. 65] Wir haben in diesen Nachrichten Hinweise auf die Ortsgeschichte zurück bis etwa in das 6. oder 7. Jahrhundert. Als damals die Weilersiedlungen aufgegeben und ihre Bewohner im Dorf vereinigt wurden, hat höchstwahrscheinlich der Bischof in der Weise in die Pfarrorganisation eingegriffen, dass er eine einheitliche Seelsorge veranlasste und mit dieser Geistliche in der dem Stift vorangehenden alten Institution beauftragte. Man muss eher annehmen, dass diese Maßnahme im Frühmittelalter erfolgte und nicht in Zusammenhang zu bringen ist mit der Stiftsgründung durch Erzbischof Erkanbald. Dieser fand höchstwahrscheinlich eine pfarrrechtliche Beziehung vor, die auf ältere Zeiten zurückging und an der er nicht rütteln durfte. Umgekehrt mag man im nach Heilig-Kreuz weisenden Hechtsheimer Taufzwang auch einen Anhaltspunkt für das Vorhandensein einer geistlichen Gemeinschaft dort sehen.

Die Pfarreigeschichte wirft noch eine weitere Frage auf, die mit Hilfe der Ortstopographie zu lösen ist. Die archäologisch gesicherten beiden Reihengräberfelder wurden infolge der Vereinigung der Weiler aufgegeben. Für die frühmittelalterliche Siedelgemeinschaft musste ein neuer Friedhof gefunden werden. Der Vorgang hängt zudem mit dem Übergang zum Christentum zusammen, das die fränkischen und vielleicht auch thüringischen Landnehmer von den eingesessenen Galloromanen kennenlernten. Die bislang gesicherten Funde lassen keine Erkenntnis über die Religionsverhältnisse zu. Mit dem Vordringen des Christentums und der Zusammenführung der Siedlungen ergab sich die Aufgabe, einen gemeinsamen Friedhof zu schaffen und damit auch die Stätte des Gebetes für die Toten. Hierzu bot sich die leichte Anhöhe östlich des Dorfes an. Wann genau hier eine einfache Kirche erbaut worden ist, lässt sich nicht mehr bestimmen. Man kann wohl unterstellen, dass es zunächst eine Anlage war, die den Zwecken der Gemeinde genügte. Die Anfänge der geistlichen Betreuung gingen zurück auf das Marienheiligtum am Nordrand des Berges, dort aber wurden nur die Taufen gespendet, während Beerdigungen allein schon aufgrund der relativen Distanz und der Arteigentümlichkeit einer solchen frühmonastischen Station kaum in Frage kamen.[Anm. 66] Den einzig sicheren und noch heute in seinem Erscheinungsbild schönen Anhaltspunkt für die Bedeutung von Kirche und Friedhof haben wir mit dem romanischen Kirchturm, der aus dem 12. oder 13. Jahrhundert stammt. Er wurde an einer Stelle errichtet, die im Hoch- und Spätmittelalter eine direkte Verbindung mit der von da an nachweisbaren Dorfbefestigung ermöglichte; seine Architektur lässt ihn als Wehrturm erscheinen, von dem aus die Verteidigung des Ortes mit gewährleistet werden konnte. Die Verbindung mit dem Ortsteil östlich vom Schinnergraben ist unmittelbar, die zur westlichen Dorfhälfte schloss sich daran. Am Hang nördlich und östlich von ihm liegt der fortan genutzte Friedhof, der auf diesen beiden Seiten höher ist als das Niveau der Kirche. .[Anm. 67] Sie wurde nahe dem östlichen Ortsteil errichtet. Die Ortstopographie wurde so gestaltet, dass man etwa auf halber Hanglagenhöhe die Gerichtsstätte an der Stelle schuf, an der heute die Treppe als Aufgang zur Kirche beginnt. .[Anm. 68] Dies alles deutet auf eine Organisation der Raum- und Rechtsverhältnisse von ursprünglich einheitlicher Natur, durch die im frühen Mittelalter Hechtsheim gestaltet wurde.

Wann diese Ordnung durchgeführt wurde, lässt sich nicht mehr genau datieren, doch hierfür gibt es vielleicht eine Hilfe: Die Kirche in Hechtsheim ist dem hl. Pankratius geweiht. Sie besitzt das Patrozinium eines Märtyrers, der seiner Legende zufolge in jungen Jahren während einer Christenverfolgung unter Kaiser Diokletian (284-305) enthauptet wurde. Seine Verehrung breitete sich zunächst in Italien im 5. und 6. Jahrhundert aus und wurde dann gefördert durch Papst Gregor I. (590-604). Besondere Zuwendung erfuhr dies Patrozinium in Westfranken unter den Merowingern und in England. Für seine Verbreitung in Ostfranken, Hessen, Thüringen und Bayern soll schließlich der hl. Bonifatius (gest. 754) gesorgt haben.[Anm. 69] Diese Annahme hat manches für sich. Zumindest liegt die Vermutung nahe, dass im Mainzer Bistum das Patrozinium an verschiedenen Stellen aufgenommen wurde, in der Nähe trifft man es in Budenheim, Gaulsheim und Udenheim als Altdörfern, aber auch im jüngeren Schwabsburg.[Anm. 70] Man sollte allerdings in Anbetracht der Vielfältigkeit der Patrozinienwahl höchst vorsichtig mit zeitlichen Zuweisungen sein.[Anm. 71] Wenn man allerdings die älteren ortsgeschichtlichen Nachrichten und die Beobachtungen über das Werden der Gemarkung mit den eben gebrachten Erwägungen zusammennimmt, kann es nicht unwahrscheinlich sein, die Entstehung einer von St. Maria in campis abhängigen Außenstelle zur geistlichen Betreuung der im Dorf zusammengefassten Einwohner in das 8. Jahrhundert zu setzen. Die Vereinfachung der Siedelweise war als Werk eines der vorbonifatianischen Bischöfe als beherrschenden Grundherren der primäre Vorgang, dem erst dann die geistliche Organisation folgte in der Rechtsform einer Filiation vom Stift als einer Art Mutterpfarrei. Die Bestimmungen in der Urkunde von 1279 kann man dann verstehen als Konsequenz einer demographischen Entwicklung. Die Einwohnerzahl war über die bescheidenen Anfänge hinausgewachsen, so dass man auch von Seiten des Stiftes die Notwendigkeit der Errichtung einer Ruralplebanie anerkannte.

Der in Hechtsheim residierende Seelsorger war zuständig für alle Einwohner, gleichgültig zu welchen Hintersassenverbänden sie infolge der hochmittelalterlichen Aufgliederungen der Besitzverhältnisse gekommen waren. Er konnte die Sporteln für seine Handlungen - die Taufen ausgenommen - selbständig einnehmen, ebenso die Erträgnisse des Kirchengutes. Die Gemeinde musste ihm im Herbst zwanzig Malter Korn und ein Fuder Wein liefern, ihm gehörte auch der sogenannte kleine Zehnt, sowie der von Milchkälbern, Lämmern und Gänsen, von bestimmten Äckern im Umfang von rund 130 Morgen bekam er den großen Zehnt.[Anm. 72] Andererseits musste sich der Pfründinhaber verpflichten, sein Haus mit Scheune sowie Wiesen, Äcker und Gärten auf seine Kosten in gutem Zustand zu halten. Zu seinem Pflichtenkreis gehörte es auch dafür zu sorgen, dass dem Stift alle Einkünfte aus der Gemeinde pünktlich bezahlt oder geliefert werden.[Anm. 73] Der Hechtsheimer Seelsorger war also eingespannt in das Wirtschaftswesen des Stiftes, dies bestimmt seit alter Zeit.
Es wäre allerdings eine Verkürzung unserer Geschichtssicht, wenn man nur diese ökonomischen Verhältnisse zur Kenntnis nähme. Der Pfarrei kam nämlich eine zukunftsweisende Bedeutung zu. Wenn die Urkunde von 1279 aussagt, dass für die Gestaltung der geistlichen Organisation der Wunsch der Hechtsheimer den Anstoß gab, stehen dahinter zwei Entwicklungen: die Vergrößerung der Einwohnerzahl und das Wachsen eines Zusammengehörigkeitsbewusstseins. Die aus dem Frühmittelalter überkommene Siedelgemeinschaft von Menschen in den verschiedenartigsten rechtlichen Bindungen fand sich in alle gleichmäßig umfassender Zugehörigkeit zu einem einheitlichen Verbund. Die Vielfältigkeit der weltlichen Herrschaftsstrukturen wurde gleichsam überlagert durch die Einheit der religiösen Bindung und Betreuung. Die Pfarrei wurde zum Teil eines tragenden Unterbaues für die Gemeinde.

Anmerkungen:

  1. Im folgenden zitiert werden die Quellen mit unmittelbaren Aussagen zur Ortsgeschichte und die jüngere Literatur. Auf die Diskussion der Forschungsergebnisse in älterer Zeit muss aus Raumgründen verzichtet werden. Hauptsächlich die Neuzeit, weniger das Mittelalter, behandelt Franz Kratz, Herrschaft und Gemeinde zu Hechtsheim vom Spätmittelalter bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts. Diss. Frankfurt maschinenschr. 1953. Zurück
  2. Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.67. Zurück
  3. Von der Strassenforschung und Ortstopographie ging aus Ernst Stephan, Rheinhessische Orte um Mainz im Mittelalter. Mainzer Zeitschrift. Mittelrheinisches Jahrbuch für Archäologie, Kunst und Geschichte 50, 1955, S.1-21, hier bes. S.11f.Für die Ortsstruktur wichtig ist Heinz Dreibus, Die Wasserversorgung der Gemeinde vor dem Bau der Wasserleitung 1897, in: Festschrift 100 Jahre freiwillige Feuerwehr Mainz-Hechtsheim 1974, mit Karte. Zur Gemarkungstopographie Manfred Laufs, Merowingerzeitliche Reihengräberfelder im Flurnamenbild rheinhessischer Siedlungen. Geschichtliche Landeskunde. Veröff. d. Instituts f. Geschichtl. Landeskunde a. d. Univ. Mainz 9, Wiesbaden 1973, S.17-68, bes. S.32ff. Karl-Viktor Decker, Vor- und frühgeschichtliche Funde aus Mainz-Hechtsheim. Bonner Jahrbücher 178, 1978, S.31-72. Alfried Wieczorek, Mitteldeutsche Siedler bei der Fränkischen Landnahme in Rheinhessen, in: Alois Gerlich (Hrsg.), Das Dorf am Mittelrhein. Geschichtliche Landeskunde 30, Stuttgart 1989, S.11-102, bes. S.63.Zuvor Ders., Zur Topographie der Gemarkung Hechtsheim im Frühmittelalter. Mainzer Zeitschrift 73/74, 1979, S.301-309 mit Karte S.304. Eine alphabetische Sammlung bietet das Namenbuch von Wolf-Dietrich Zernecke, Die Siedlungs- und Flurnamen rheinhessischer Gemeinden zwischen Mainz und Worms. Mainzer Studien zur Sprach- und Volksforschung 16. Stuttgart 1991.Einen Fund-Katalog veröffentlicht Karl-Viktor Decker, Hechtsheim in vor- und frühgeschichtlicher Zeit. Schriftenreihe des Vereins Hechtsheimer Ortsgeschichte 3. Hechtsheim 1990. (Zur Merowingerzeit bes. S.43ff.). Zurück
  4. Wieczorek, Topographie, S.303. Zurück
  5. Jakob Schneider, Der Ortskern von Hechtsheim im Jahre 1709. Schriftenreihe des Vereins Hechtsheimer Ortsgeschichte 1. Hechtsheim 1987. (Mit vier Karten im Anhang zu den Stichjahren 1709, 1781, 1810 und 1980.) Zurück
  6. Zu diesen Schätzwerten vgl. Wilhelm Abel, Geschichte der deutschen Landwirtschaft vom frühen Mittelalter bis zum 19.Jahrhundert. (Deutsche Agrargeschichte, hrsg. von Günther Franz, 2) 3.Aufl. Stuttgart 1978. S.28-44.Weitere Literatur bringen Werner Rösener, Wilhelm Janssen, Hans Jäger und L‚opold Genicot im Artikel Dorf in: Lexikon des Mittelalters 3. München-Zürich 1986. Sp.1266-1283. Zurück
  7. Helmut Hildebrandt, Historische Feldsysteme in Mitteleuropa. Zur Struktur und Genese der Anbauformen in der Zeit vom 9. bis zum 11. Jahrhundert, in: Alois Gerlich (Hrsg.), Das Dorf am Mittelrhein. (Geschichtliche Landeskunde 30.) Stuttgart 1989. S.103-148, bes. S.106ff. Ders., Zum Problem der rheinischen Zweifelderwirtschaft. Mainzer Naturwissenschaftliches Archiv 16, 1977, S.7-34. Zurück
  8. Ernst Friedrich Johann Dronke, Codex diplomaticus Fuldensis (1850). ND Aalen 1962. S.126 Nr.244. Zurück
  9. Soteres Renate Schürmann, Das Stift St. Maria in campis oder Hl. Kreuz bei Mainz. Geschichte, Verfassung, Besitz. Diss. Mainz 1968. S. 14, 129, 175 Anm. 8 u. 195 Anm.706. Zurück
  10. Manfred Stimming (Bearb.), Mainzer Urkundenbuch 1. (1932). ND Darmstadt 1972. S.5 Nr.8, S.6 Nr.13, S.7-11 Nr.16-23, S.14 Nr.30, S.15 Nr.33, S.16 Nr.37 u. 38, S.18 Nr.43, S.19 Nr.45, S.20 Nr.47 u. 48, S.23-25 Nr.52-54, S.27f. Nr.56-59, S.32f. Nr.66-68, S.34f. Nr.70 a, 70 b u.71, S.37-40 Nr.76-79, S.41ff. Nr.81, 82 u. 84, S.44 Nr.87, S.46f. Nr.90-93, S.49-52 Nr.97-100, S.52ff. Nr.102 u.103, S.56 Nr.110, S.58 Nr.112, S.60 Nr.117, S.67f. Nr.125 u. 126, S.69ff. Nr.129-132, S.74ff. Nr.137 u. S.84 Nr.151. Zurück
  11. Stimming, Mainzer Urkundenbuch 1, S.13 Nr.27, S.14ff. Nr.32 u. 34-36, S.17 Nr.39 u. 40, S.19 Nr.44 u. 46, S.21f. Nr.49-51, S.30 Nr.62, S.32 Nr.65, S.34 Nr.69, S.36f. Nr.72 u. 75, S.41 Nr.80, S.42ff. Nr.83, 85 u. 86, S.45 Nr.88 u. 89, S.48 Nr.94, S.52 Nr.101, S.54ff. Nr.104-106, 108 u. 109, S.61 Nr.119, S.65 Nr.121 u. S.71 Nr.133. Zurück
  12. Michael Gockel, Karolingische Königshöfe am Mittelrhein. Göttingen 1970. S.238-256. Franz Staab, Untersuchungen zur Gesellschaft am Mittelrhein in der Karolingerzeit. (Geschichtliche Landeskunde. Veröff. d. Instituts f. Geschichtl. Landeskunde a. d. Univ. Mainz 11.) Wiesbaden 1975. S.394-406. Zurück
  13. Stimming, Mainzer Urkundenbuch 1, S.21f. Nr.50. Karl Glöckner, Codex Laureshamensis 2. Darmstadt 1933. S.327 Nr.1101, S.369 Nr.1252, S.390 Nr.1347, S.471 Nr.1852; dazu 3, Darmstadt 1936. S.167 Z.3f. Zurück
  14. Erwin Koch, Rheinhessische Rechtsaltertümer. Würzburg 1939. S.132f. Gerda Bernhard, Das nördliche Rheinhessen. Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Landschaft in historischen Querschnitten. Diss. Giessen 1931. S.61. Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.58-64. Wieczorek, Topographie, S.306ff. Zurück
  15. Zur Gesamtentwicklung grundlegend: Heinrich Büttner, Frühes fränkisches Christentum am Mittelrhein (1951); Das fränkische Mainz. Ein Beitrag zum Kontinuitätsproblem und zur fränkischen mittelalterlichen Stadtgeschichte (1955). Beide Abhandlungen jetzt in Heinrich Büttner, Zur frühmittelalterlichen Reichsgeschichte an Rhein, Main und Neckar, hrsg. von Alois Gerlich. Darmstadt 1975. S.47-93 u. 145-157. Dazu jetzt Heinrich Büttner, Mainz im Mittelalter. Gestalten und Probleme, in: Mittelrhein und Hessen. Nachgelassene Schriften, hrsg. von Alois Gerlich. (Geschichtliche Landeskunde 33.) Wiesbaden-Stuttgart 1989. S.1-50, bes. S.1ff. Im Anschluss an Büttner s.a. Karl Heinemeyer, Das Erzbistum Mainz in römischer und fränkischer Zeit 1. Marburg 1979. bes. S.11ff., 16ff., 27ff. u. 58ff.; zu Hechtsheim S.159 Anm.321 u. 322. Zurück
  16. Glöckner, Codex Laureshamensis 2, S.345f. Nr.1167-1169. Glöckner möchte die Schenkungen dem Münchbischheimerhof bei Gundersheim zuordnen; ebd. S.345 Anm.2 zu Nr.1167; ebenso Register in 3 S.282. Bemerkenswert ist der Wertunterschied jener 3 Schenkungen des Rotbald und der Theutswindis. Für Gau-Bischofsheim spricht sich aus Heinemeyer, Erzbistum Mainz 1, S.69f., 72 u. 172, lässt jedoch S.69 Anm.75 Glöckners Ortszuweisung als Möglichkeit offen. Zur später fassbaren Besitzstruktur in Gau-Bischofsheim: Irmtraut Liebeherr, Der Besitz des Mainzer Domkapitels im Spätmittelalter. Mainz 1971. S.112f. Staab, Untersuchungen, S.242f. Anm.399. Zurück
  17. Zu den Gemarkungsunterschieden (Hechtsheim 5819 Morgen; Gau-Bischofsheim 1138 Morgen) Karl Johann Brilmayer, Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Giessen 1905 S.165 u. 204. Zurück
  18. Johannes Simmert, Die Geschichte der Kartause zu Mainz. Diss. Mainz maschinenschr. 1958. Der Besitz in Hechtsheim S.81 u. 113f. Zurück
  19. Margarete Dörr, Das St. Mariengredenstift in Mainz. Diss.Mainz maschinenschr. 1953. S.218 weist auf den Tausch des Kapellenhofs zu Odernheim gegen den Zehnten in Hechtsheim mit Kloster Disibodenberg am 24. März 1250 hin.  Zurück
  20. Hubert Böckmann, Das Stift St. Johannis Baptista in Mainz. Diss. Mainz maschinenschr. 1955. Band 2, S.44f. u. 77 bezüglich der Erwerbungen in Hechtsheim im 15. Jahrhundert.  Zurück
  21. Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.73ff. u. 161-184. Zurück
  22. Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.183. Zurück
  23. Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.184-225. Zurück
  24. Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.67-72 u. 143ff. Zurück
  25. Stimming, Mainzer Urkundenbuch 1, S. 283 Nr.381. Zurück
  26. Stimming Mainzer Urkundenbuch 1 S. 342-344 Nr.436. Zur späteren - auf den 11. Mai 1107 datierten - Fälschung des Klosters vgl. ebd. die Vorbemerkung S.335 zu Nr.428. Zurück
  27. Stimming, Mainzer Urkundenbuch 1 S.403 Nr.501. Zurück
  28. Lupfrith ist identisch mit dem 1124 und 1127 genannten Ministerialen Luphrit oder Liuffrit, Lufridus. In jenen Urkunden handelt es sich um benachbarte Rechtsangelegenheiten, zu denen man auch ihn als Zeugen beizog. Stimming, Mainzer Urkundenbuch 1, S.432 Nr.562, S.449 Nr.542 u. S.452 Nr.545. Zurück
  29. Stimming, Mainzer Urkundenbuch 1, S.461-465 Nr.553. Eine nochmalige Bestätigung gab Papst Eugen III. am 18. Februar 1148. Peter Acht (Bearb.), Mainzer Urkundenbuch 2, Teil 1. Darmstadt 1968. S.207 Nr.108. Zurück
  30. Stimming, Mainzer Urkundenbuch 1, S.466-468 Nr.554. Zurück
  31. Acht, Mainzer Urkundenbuch 2, 1, S.8 Nr.7. Zurück
  32. Acht, Mainzer Urkundenbuch 2, 1, S.84 Nr.44. Zurück
  33. Acht, Mainzer Urkundenbuch 2,1, S.460 Nr.254. Zurück
  34. Heinrich Meyer zu Ermgassen (Bearb.) Der Oculus Memorie, ein Güterverzeichnis von 1211 aus Kloster Eberbach im Rheingau, Teil 2. Wiesbaden 1984. S.259-265 u. 413. Zurück
  35. Acht, Mainzer Urkundenbuch 2, Teil 2. Darmstadt 1971. S.785 Nr.480. Zurück
  36. Vgl. Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.174. Zurück
  37. Er wird abermals genannt in einer verunechteten Aufzeichnung von 1189 (Acht, Mainzer Urkundenbuch 2, Teil 2, S.833-841 Nr.511, hier S.841) und in einer Urkunde vom gleichen Jahr zusammen mit dem Bruder Arnold (ebd. S.843 Nr.513). Zurück
  38. Alois Gerlich, Beiträge zur Geschichte der Herren von Hechtsheim im Spätmittelalter. Mitteilungsblatt zur rheinhessischen Landeskunde 5, 1956, S.7-9. Zurück
  39. Acht, Mainzer Urkundenbuch 2, Teil 2. S.876-885 Nr.531, bes. S.880 u. 882. Zurück
  40. Acht, Mainzer Urkundenbuch 2, Teil 2. S.894 Nr.536. Dazu: Alois Gerlich, Das Stift St. Stephan zu Mainz. (Diss.Mainz 1948). Mainz 1954. S.80f. Kratz, Herrschaft und Gemeinde. S.212ff.  Zurück
  41. Hinzuweisen ist auf eine am gleichen Tag ausgestellte Urkunde, in der Konrad von Wittelsbach den Tausch der Kirchen in Marienborn und Zahlbach durch die Stifte St. Stephan und St. Viktor bestätigt, damit an beiden Orten jeweils Patronate und Zehnten in einer Hand liegen. Acht, Mainzer Urkundenbuch 2, Teil 2, S.896 Nr.537. Zurück
  42. Otto Volk, Weinbau und Weinabsatz im späten Mittelalter. Forschungsstand und Forschungsprobleme, in: Alois Gerlich (Hrsg.), Weinbau, Weinhandel und Weinkultur. (Geschichtliche Landeskunde 40) Stuttgart 1993. S.49-163, bes. S.147. Zurück
  43. Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.214. Zurück
  44. Johann Friedrich Böhmer - Cornelius Will, Regesten zur Geschichte der Mainzer Erzbischöfe 2 (1886). ND Aalen 1966. S.319 Nr.48 u. S.320 Nr.49. Zurück
  45. Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.162-174. Zurück
  46. Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.146-159. Zurück
  47. Rudolf Kraft, Das Reichsgut im Wormsgau. Darmstadt 1934. S.213. Zurück
  48. Manfred Stimming, Die Entstehung des weltlichen Territoriums des Erzbistums Mainz. Darmstadt 1915. S.44f., 86 u. 103. Zurück
  49. Ludwig Falck, Geschichte der Stadt Mainz 2: Mainz im frühen und hohen Mittelalter. Düsseldorf 1972. S.81-88. Zurück
  50. Falck, Geschichte der Stadt Mainz 2, S.86 Zurück
  51. Falck, Geschichte der Stadt Mainz 2, S.178.Hans Werle, Die Machtstellung des Saarbrücker Hauses am Mittel- und Oberrhein im 12. Jahrhundert. Saarbrücker Hefte 5, 1957, S.23-37, bes. S.26ff. Zurück
  52. Hans Werle, Staufische Hausmachtpolitik am Rhein im 12.Jahrhundert.Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 110, 1963, S.241-370. Wilfried Schöntag, Untersuchungen zur Geschichte des Erzbistums Mainz unter den Erzbischöfen Arnold und Christian I. (1153-1183). Darmstadt-Marburg 1973. Zusammenfassend: Meinrad Schaab, Geschichte der Kurpfalz 1. Stuttgart-Berlin-Köln-Mainz 1988. S.32-63. Zurück
  53. Alois Gerlich, Die Vogteien des Stiftes St. Stephan zu Mainz. Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 101, 1954, S.1-23. Zurück
  54. Stimming, Entstehung des weltlichen Territoriums. S.54ff. Zurück
  55. Stimming, Entstehung des weltlichen Territoriums. S.61. Zurück
  56. Die Güter und Hörigen der Guda von Weisenau: Wilhelm Fabricius, Güter-Verzeichnisse und Weistümer der Wild- und Rheingrafschaft. Trier 1911. S.27ff.; vgl. a. S.31.  Zurück
  57. Falck, Geschichte der Stadt Mainz 2, S.135f., 140, 157 u. 175ff. Ders., Geschichte der Stadt Mainz 3: Mainz in seiner Blütezeit als Freie Stadt 1244 bis 1328. Düsseldorf 1973. S.84f. Zurück
  58. Vgl. Wilhelm Fabricius, Die Herrschaften des unteren Nahegebietes. Der Nahegau und seine Umgebung. Bonn 1914. S.105* u. 109*. Wilhelm Sauer, Die ältesten Lehnbücher der Herrschaft Bolanden. Wiesbaden 1882. Albrecht Eckhardt, Das älteste Bolander Lehnbuch. Versuch einer Neudatierung. Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte, Siegel- und Wappenkunde 22, 1976, S.317-344. Zurück
  59. Falck, Geschichte der Stadt Mainz 3, S.83-86. Ausführlicher ders., Mainz-Weisenau einst und jetzt. Mainz 1979. S.13-25, auch für das folgende. Zurück
  60. Schürmann, Das Stift St. Maria in campis, S.19f., 37, 83, 87f., 113f., 129-134, 147 u. 165-170. Zurück
  61. Falck, Mainz-Weisenau, S.23. Zurück
  62. Schürmann, Das Stift St. Maria in campis, S.86. Zurück
  63. Der engere Stiftsbezirk war ungefähr quadratisch mit einer Mauer von ca.75 m. Seitenlänge nach einem von Johann Lindenschmit 1810 angefertigten Plan. Nachweisbar ist ein Friedhof. Es ist durchaus möglich, dass in geringer Anzahl auch Mainzer Bürger sich zeitweise hier ansiedelten. Zu Plänen und Bildern: Fritz Arens, Die Kunstdenkmäler der Stadt Mainz, Teil 1, o. O. 1961. S.509-520. Horst Reber (Hrsg.), Goethe: "Die Belagerung von Mainz 1793". Mainz 1993, bes. S.286. Schürmann, Das Stift St. Maria in campis, Anhang, Plan 2. Die Kirche und Gebäude des Stiftsbezirks wurden während der Belagerung von Mainz 1793 zerstört, die Ruinen gesprengt, die Steine zum Straßenbau verwendet. Um das Jahr 1900 entstand auf wesentlichen Teilen des Stiftsgeländes die ehemalige Ziegelei Richardt. Damals und in den achtziger Jahren infolge anderweitiger Geländenutzung konnten keine archäologischen Grabungen unternommen werden. Dies war für ein Teilgebiet im Zuge des Autobahnbaues möglich: Wolfgang Selzer, Die Ausgrabungen im Gebiet des ehemaligen Stiftes "Heilig Kreuz" 1959/60. Mainzer Zeitschrift 56/57, 1961/62, S.125-136 mit Wiedergabe des Lindenschmit-Planes S.127. Der Stiftsbezirk muss wohl im Inneren groß genug gewesen sein, um an Feiertagen die Hechtsheimer und auch aus Mainz sowie Weisenau Kommende aufnehmen zu können. Wallfahrten fanden besonders oft zum in der Kirche aufbewahrten Kreuz statt. Das in der Neuzeit nachweisbare Marktgeschehen geht bestimmt auf das Mittelalter zurück. Vgl. Schürmann, Das Stift St. Maria in campis, S.112ff. u. 170-174. Zurück
  64. Vgl.hierzu die Forschungsergebnisse von Heinrich Büttner (wie Anm.15) Dazu ders., Mainz im Mittelalter, in: Mittelrhein und Hessen, hrsg. von Alois Gerlich. (Geschichtliche Landeskunde 33.) Stuttgart 1989. S.1-50.Die nähere Umgebung des Stiftes im südlichen Vorfeld vor Mainz wurde erfasst durch den Besitz von St. Alban, St. Viktor, die Kirche St. Nicomedes, gesichert durch die Dörfer Vilzbach und Weisenau. Man hat darauf hingewiesen, dass bereits in der ersten Hälfte des 7.Jahrhunderts die Fürsorge der Bischöfe den Kirchen in dieser Region galt. Eugen Ewig, Die ältesten Mainzer Patrozinien und die Frühgeschichte des Bistums Mainz, in: Ders., Spätantikes und fränkisches Gallien 2. Zürich-München 1979. S.154-170, bes. S.165. Man kann wohl ohne Bedenken die Vorgängerinstitution des Marienstiftes im Felde in dies Gefüge von Positionen einbeziehen als ein Stützpunkt für den Ausgriff der Mainzer Kirche nach Süden. Dazu Heinemeyer, Erzbistum Mainz 1, S.69-74, 158f. mit Anm.323 u. S.177. Zurück
  65. Schürmann, St. Maria in campis, S.122. Zurück
  66. Brilmayer, Rheinhessen, S.205 meint, die Hechtsheimer hätten nach 1279 das Recht gehabt, ihre Begräbnisstätten zwischen dem Ortsfriedhof und dem Heilig-Kreuz-Stift wählen können, gibt aber hierzu keinen Beleg. Zurück
  67. Baugeschichtliche Forschungen sind notwendig. Die Kirche wurde 1751/52 an der Stelle der alten erbaut, der heutige Chorraum erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Dazu musste ein erheblicher Erdaushub vorgenommen werden, wie die Höhenunterschiede zwischen Chor und Sakristei und dem gegenüberliegenden Rand des Gräberfeldes zeigen. Zurück
  68. Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.34 u. S.239 Anm.26 und 27; dazu Wieczorek, Topographie, S.306.Gestützt werden diese Nachrichten auch durch die von Georg Schneider rekonstruierte Karte 1709: Kirche, Pfarrhof, Gemeindebackhaus und die obere Weed umschließen einen ursprünglich etwa dreieckigen Platz; die kleinen Häuser Nr.36, 40 u. 84 (ebd. S.34f. u. 46) haben in allseitiger Nachbarschaft Gemeindeflächen. Die Strassenführungen gehen auf das Areal zu, das der Gerichtsplatz einnahm. Zurück
  69. Hierzu zusammenfassend Wieczorek, Topographie, S.305. Zurück
  70. Wieczorek, Topographie, S.305; Brilmayer, Rheinhessen, S.83, 168, 432 sowie 41. Zurück
  71. Zu den Zuweisungen an bestimmte zeitgeschichtliche Siedelvorgänge in Mainz und dem unmittelbaren Vorland um die Stadt vgl. bes. Büttner, Das fränkische Mainz, S.152ff., wo allerdings ein Pankratiuspatrozinium nicht vorkommt. Die Pankrazverehrung, eines Heiligen, dem ein Schwertsymbol zugeordnet wurde, wurde nachmals einbezogen in die hochmittelalterlichen Reformbewegungen, auch fand er als Ritterheiliger Eingang in die Adelswelt; Gerd Zimmermann, Patrozinienwahl und Frömmigkeitswandel im Mittelalter, dargestellt an Beispielen aus dem alten Bistum Würzburg. Würzburger Diözesangeschichtsblätter 20, 1958, S.24-126; 21, 1959, S.5-124; hier bes. 21, S.30f. u. 51f. Was das Alter des Hechtsheimer Patrozinius angeht, besteht also Unsicherheit. Das Zinsregister der Kirche von 1381 bei Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.235ff. Anlage 3, lässt uns im Stich, weil es nicht das Patrozinium nennt.Im Seelbuch aus dem 15. Jahrhundert wird Pankratius zum 11. Mai erst an dritter Stelle hinter Nerus und Archilleius genannt ohne eine Jahrtagsstiftung, Schürmann, St. Maria in campis, S.211. Zurück
  72. Vgl. Schürmann, St. Maria in campis, S.122f.Die erst im 17. Jahrhundert erstellten Listen bringt Kratz, Herrschaft und Gemeinde, S.231-234.Nach einem Verzeichnis von 1381 bei Kratz, S.235ff., fielen an die Kirche insgesamt 34 Wachs- und Getreidezinse von Hofreiten und Äckern, deren Ursprung im einzelnen allerdings nicht mehr nachweisbar ist. Zurück
  73. Schürmann, St. Maria in campis, S.123. Zurück