Petersackerhof
Namensnennungen
Der Hof wird um 1138 mit der Nennung des Hugo canonicus sancti Petri erwähnt. 1211 heißt der Hof senthe Petirs Ackire, sente Petirs ackere, 1222 in sente Petirs ackere, 1231 in curtem agri s.Petri, 1316 Petresagger, 1386 zu sente Petirsackir, 1499-1502 in agro s. Petri, 1669 Petersacker und um 1690 Petersacker. Etymologisch leitet sich der Name ab von "Acker, der einer St. Peters-Kirche gehört". Peter ist der Kölner Bistumsheilige. Es handelt sich also um alten Kölner Fernbesitz.
Der Hof gehörte zum Tal Diebach (Oberdiebach), zum Gebiet der „Viertäler“, lag im Oberamt Bacharach und unterstand der Landeshoheit der Pfalzgrafen bei Rhein.
Gericht
Der Hof gehörte zum Hochgerichtsbezirk Bacharach. Die internen Angelegenheiten regelte ein Hofgericht: In einem Transsumpt Erzbischof Walrams von Köln 1343 wird überliefert, dass die Geschworenen von Heimbach beeidet haben, die Jurisdiktion nicht nur auf dem Hof selbst, sondern auch auf den Gebieten der Zehntrechte des Hofes innezuhaben, ausgenommen Verwundung, Totschlag und Gewalt. Sie dürften auch auf dem Altenburger Hof Versammlungen abhalten, Weinberghüter bestellen, Bußen einnehmen und unter sich verteilen. Dagegen behaupteten der Schultheiß von Bacharach und die Schöffen, die Geschworenen zu Heimbach hätten die Jurisdiktion nur über ihre Allode und müssten zum Wegebau beitragen, auch von den Bußen an Bacharach abgeben. Erzbischof Walram entschied damals zugunsten der Höfner von Heimbach bzw. Mariengreden.
Grundbesitz
Der Petersackerhof war ursprünglich in kölnischem Besitz. Anlässlich der Gründung des Zisterzienserklosters Altenberg 1133 wurde die Abtei von Eb. Bruno II. (1132-36) mit dem Kern des Weinguts St. Petersacker ausgestattet. 1237 bestätigte der Papst die Besitzungen des Klosters Altenberg. 1249 nahm Pfalzgraf Ludwig II. die Abtei und ihren Hof in seinen besonderen Schutz, 1346 wurde der Hof von Pfalzgraf Ruprecht in Schutz genommen. Die Eigenbewirtschaftung der Grangien des Klosters durch Konversen wurde schon im 14. Jahrhundert immer mehr aufgegeben, Anfang des 15. Jahrhundert hatte sich die Verpachtung durchgesetzt. Die Verwaltung des gesamten Klosterbesitzes um Heimbach blieb allerdings in den Händen eines Klosterbruders, der in Petersacker seinen Sitz hatte.
Als Grundbesitzer werden genannt:
Heinrich von Stahleck (1211); Giselbert und Arnold v. Stahleck (1222), Domin von Diebach (1231), die Kapelle Heimbach (1267), das Stift Mariengreden zu Mainz (1303) und das Stift Mariengreden zu Köln (1306). Das Lehnsbuch der Grafen von Sponheim vermerkt 1370-87 einen sponheimischen Weinberg bei Petersacker; Laut Urbar des Klosters Altenberg waren. 1499-1502 52 Weinberge verpfändet.
Abgaben waren an die Junker von Schönburg, die Mainzer Domherren, die Heimbacher Bede, nach Bingen, die Schützen von Diebach und Heimbach, den Amtmann von Bacharach, den Zoll zu Bacharach, den Amtmann und Vogt zu (Ober-)Diebach, den Pfalzgrafen, den Zoll zu Kaub, nach Ehrenfels und Fürstenberg und nach Köln zu leisten. Petersacker hatte jährlich an Kurköln 1 Fuder Wein (Curfuder) zu entrichten, war zu Frondiensten auf die Burg Fürstenberg verpflichtet, die Güter der Abtei waren zur Türken- und Reichssteuer verpflichtet.
1247 | Ortwinus |
1278 | Theodericus |
1292 | Henricus |
1302 | Christianus |
1361 | Hermann von Bolant |
1365 | Bruder Gerhardus |
1393-99 | Lamprecht von Syberg |
1440-46 | Wilhelm von Köln |
1446-64 | Wilhelm von Körrenzig |
1447-50 und 1472 | Peter Schilling von Köln |
1480 | Heinrich Reuffer von Bruwyler |
1486 | Walter |
1496 | Endreis |
vor 1524 | Andreas Boelgen |
1533 | Christian |
1537/38 | Engelbert Roiffer (Reuber) |
1570 | Hans von Obernesen |
vor 1603 | Simon Kisselbach von Lorchhausen |
1619 Arrestierung der Gefälle des Hofes durch Kurpfalz. Das Kloster blieb bis zum Ende des Alten Reiches im Besitz des Hofes. 1806 verkaufte die französische Regierung den 23.000 Weinstöcke umfassenden Hof für 4.026 Francs an ein Konsortium von drei Käufern. 1809 wurde das Hofgut (Haus, Scheune, Stall, Kapelle, 4,58 ha Acker, 1,14 ha Weinberg, 0,38 ha Baumgarten) von den Franzosen verkauft. 1939 war altes Klostergut im Besitz der Schiffahrtsgesellschaft Fendel in Mannheim.
Zehntrechte
1184 belehnte Erzbischof Philipp von Köln den Werner von Braunshorn mit dem Zehnten des Peterackershofes. 1341 erhielt das Kloster Altenberg den erzbischöflichen Zehnten von den Weinbergen im Tal Diebach zw. Crucebach und dem Petersackerhof in Erbpacht. Laut Pachtverträgen von 1555, 1574 und 1606 war den Hof ohne den Zehnten verpfändet. Eine Zehntabgabe war zusätzlich zur Pachtabgabe an das Kloster Altenberg zu liefern.
Abgaben und Zölle
Der Hof war frei von Steuern, Bede und Schatzung, dies wurde 1516 von Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Diebach garantiert.
1247 erneuerte Pfalzgraf Otto die von seinen Vorfahren bewilligte Zoll- und Abgabenfreiheit für die Güter des Petersackerhofes (an den Rheinzöllen zu Bacharach und Kaub).
1272 Bewilligung der Zollfreiheit zu Rheinfels für die Eigengüter der Abtei Altenberg durch Graf Eberhard von Katzenelnbogen.
1381 bestätigte Erzbischof Adolf von Mainz der Abtei die von seinen Vorgängern verliehene Zollfreiheit zu Lahnstein und Ehrenfels.
1477 Bitte Herzog Wilhelms an den Erzbischof von Köln, die vom Petersackerhof kommenden Weine nach alter Gewohnheit an seinen Zollstätten zollfrei zu lassen.
1541 Supplik des Klosters Altenberg um Zollfreiheit in Ehrenfels beim Mainzer Domkapitel wegen ihres Hofes und Gotteshauses. Altenberg bezog sich hierbei auf eine frühere freyheit und begnadigung.
Kirchliches
Petersacker gehörte zur Pfarrei Bacharach. Im Zuge der Aufgliederung des Bacharacher Pfarrbezirks während der Reformation kamen die Einwohner von Petersacker an die Kapelle in Oberdiebach. 1716 begannen die Kapuziner von Bacharach, die Verstorbenen des Hofes zum Heimbacher Kirchhof zu begleiten, wobei die Rechte des Ortspfarrers gewahrt blieben. 1829-47 vergeblicher Versuch, nach Niederheimbach eingepfarrt zu werden. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts gehört Petersacker zur Pfarrei Niederheimbach.
Eine Kapelle wurde 1222 durch die Abtei Altenberg errichtet. In der Bacharacher Oberamtsbeschreibung von 1669 wird eine Kapelle, auf kurpfälzischem Territorium bei Niederheimbach, zur Lieben Frauen, gelegen, mit zwei dabeistehenden Häusern genannt. Das Anwesen wurde als Leprosenhaus genutzt und von der Gemeinde unterhalten.